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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 "Erschließung Goltsteinkuppe" - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 32 "Erschließung Goltsteinkuppe"
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Bü 28.08.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 12.09.2007 Rat 31.10.2007 TOP Ein Ja Nein 407/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe““ eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 32 „Erschließung Goltsteinkuppe“ wird als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Begründung: Der Entwurf zum o.a. Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanungund entwicklung am 23.05.2007 erörtert und in der Sitzung des Rates am 06.06.2007 zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Rahmen der Offenlage sind von Anwohnern aus dem Bebauungsplangebiet Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ Bedenken gegen die vorgesehene Planung geäußert worden. Einer dieser Stellungnahmen wurde eine Unterschriftenliste mit circa 580 Unterschriften beigelegt, die fordert, dass die Auffahrt zum Plateau der Goltsteinkuppe über die Nordseite geführt wird. Im Rahmen der Abwägung dieses Belanges wurden die beiden Trassenalternativen gegenübergestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden selbstverständlich verschiedene Varianten überprüft, diese Überprüfung wurde nun um diese geforderte Alternative ergänzt. Die Abwägung der betroffenen Belange der Trassenalternativen führt nicht zu einer Änderung des Trassenverlaufes. Der Abwägungsprozess auch der weiteren eingegangenen Stellungnahmen führt ebenfalls nicht zu Änderungen des Entwurfes, sodass dieser als Satzung beschlossen werden kann.