Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
67 42 02 Ot/Xho
27.08.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
13.09.2007
TOP Ein Ja
Nein
393/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einbettung historischer Gebeine auf dem Friedhof Inden/Altdorf
Beschlussentwurf:
Die historischen Gebeine aus den archäologischen Grabungen Geuenich, Altdorf und Inden werden
beidseitig entlang des Hauptweges auf dem Friedhof Inden/Altdorf bestattet.
Alternativvorschlag:
Die Asche der historischen Gebeine aus den archäologischen Grabungen Geuenich, Altdorf und
Inden wird in der Gemeinschaftsgrabanlage am Hochkreuz auf dem Friedhof Inden/Altdorf
beigesetzt.
Begründung:
Die Mitarbeiter des Rhein. Amtes f. Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland
haben bei den archäologischen Grabungen in den ehemaligen Ortslagen von Altdorf und Inden
sowie der Wüstung Geuenich in den vergangenen Jahren eine große Menge historischer Gebeine
gefunden und sicher gestellt. Ein Teil dieser Funde wird an der Universität Göttingen
anthropologisch untersucht und verbleibt dort für weitere wissenschaftliche Untersuchungen. Der
größte Teil der Gebeine jedoch wurde in Gebeinkisten gesammelt, die jetzt von RWE Power der
Gemeinde Inden übergeben werden sollen. Es handelt sich um insgesamt 90 Kisten (80 x 40 x 40
cm) mit einem Gesamtvolumen von etwa 12 cbm.
Bei all diesen Gebeinen handelt es sich um die sterblichen Überreste ungezählter namenloser
Verstorbener, die in den vergangenen 15 – 20 Jahrhunderten hier lebten und starben. Entsprechend
den Beisetzungen der Gebeine von den Kommunal- und Kirchenfriedhöfen Inden und Altdorf in der
Gemeinschaftsgrabanlage am Hochkreuz soll die Bestattung der jetzt zu übergebenden Gebeine
ebenfalls auf dem Friedhof Inden/Altdorf erfolgen. Von einer Beisetzung auf der neuen
Gedenkstätte „Geuenich“ der Kyffhäuser Kameradschaft wird abgeraten. Bei Übergabe der Gebeine
an den Verein kann die Zivilgemeinde eine die würdevolle Totenruhe dieser Verstorbenen auf
Dauer nicht gewährleisten.
Die Kosten für die Beisetzung trägt RWE Power.
Vorlage: 393/2007
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Für die Bestattung werden zwei Vorschläge gemacht:
1. Vorschlag der Verwaltung: In den Rasenbuchten entlang des Hauptweges ist ausreichend
Platz vorhanden (s. Anlage). Die Realisierung dieses Vorschlages ist aufwändig, da die
gesamte Anlage aufgegraben und wieder hergerichtet werden muss. Bei diesem Vorschlag
werden die Gebeine unverändert bestattet.
2. Vorschlag von RWE Power: Die Gebeine werden in einem Krematorium eingeäschert und
anschließend die Asche im Gemeinschaftsgrab am Hochkreuz beigesetzt. Bei diesem
Vorschlag ist die Beisetzung einfacher und kostengünstiger zu handhaben.
Die Verwaltung bittet jedoch zu bedenken, dass eine Einäscherung für viele Menschen nicht
mit ihren religiösen Vorstellungen vereinbar ist bzw. in der Vergangenheit war. Eine heutige
Einäscherung von lange Verstorbenen allein aus finanziellen Gründen will daher gut
überlegt sein.