Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ludwig Schlömer,
Sternen.traBe
9, 50374 E-Gymnich
Stadt Erftstadt
Bürgermeister
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
662/ 2003
Bonner Str. 9 -11
50374 Erftstadt
Telefon
Fax
E-Mail
6ymnich, den
Sehr geehrter
_
ludwig.schloemer@gmx.de
25.11.2009
Herr Bürgermeister,
als meine Schwiegermutter
Feld
o 22 35 / 65 99
o 22 35/95 62 86
2008 starb, haben wir ein Urnenwahlgrab auf dem Gräberfeld,
R ''( UW ) Nr.: 15 in Gymnich ausgesucht. Diese Grabanmietung beinhaltet
normalerweise einen ungehinderten Zugang zu der Grabstätte. Ein ungehinderter Zugang ist
jedoch wegen eines Schlammloches für Behinderte mit Gehhilfen oder Rollstuhl, leider, je
nach Wetterlage schwierig bis nicht möglich. Es gibt allerdings gut ausgebaute, befestigte
Wege zu Gräberfeldern die nicht belegt sind. Weiterhin haben wir eine GrabsteIle auf
einem Friedhof ausgewählt und nicht auf einer Friedwiese. Verwirrend ist auch die
Anordnung der Gräber auf dem Gräberfeld. Wie sollen die Zugangswege zu den Gräbern
angelegt werden? Wer ist zuständig für die Belegung des Gräberfeldes? Gibt es kein
Konzept für die Gestaltung? Kosten für die Wege dürften bei den Mietkosten doch
sicherlich keine Rolle spielen!
Weshalb werden nicht alle Gräberfelder gleichgehalten? Es gibt doch gut angelegte
Gräberfelder. Was noch erschwerend auf der Friedwiese hinzukommt ist, nach dem Mähen,
wenn einmal gemäht wurdc, ist das Grab mit Grünschnitt nicht nur verunreinigt, sondern
stark verunreinigt.
Ich stelle den AntraQ. daß der Zugang zu dem o. g. Gräberfeld ganzjährig auch für Alte
und Behinderte, bis zur Grabsteile möglich ist und auf dem Gräberfeld, Wege angelegt
werden.
Kopie an Fred Schmitz, Ortsbürgermeister
1
2009.11.15-Friedhof