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Beschlussvorlage (Indemann)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Indemann) Beschlussvorlage (Indemann)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 01.08.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 18.09.2007 TOP Ein Ja Nein 388/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Bau eines Aussichtsturmes „Großer Indemann“ und Erschließung; hier: Übergabe des Projektes an den Kreis Düren Beschlussentwurf: Der Bau des Aussichtsturmes „Großer Indemann“ inklusive der baulichen Umsetzung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen (Straße von der Merödgener Straße bis zur Goltsteinkuppe und Entsorgung) wird an den Kreis Düren übertragen. Die Gemeinde Inden beteiligt sich an der Projektausführung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 400.000,- €. Die Gemeinde Inden ist damit einverstanden, dass der Kreis Düren die Realisierung durch eine kreiseigene Gesellschaft vornimmt. Die Bauausführung hat in der Form zu erfolgen, wie sie im durch die Gemeinde Inden gestellten Bauantrag vorgesehen ist. Zuzüglich wird einer Verkleidung des Aussichtsturmes mit Ilu- bzw. Mediamisch und der Errichtung einer Aussichtsplattform auf dem Dach zugestimmt. Für die mit dem Betrieb des Indemannes verbundenen Fragen wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinde Inden und dem Kreis Düren gebildet. Die Entscheidung über den Betrieb erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Begründung: Im Rahmen der EuRegionalen 2008 wird als Leuchtturmprojekt des Indelandes zurzeit der Bau des Aussichtsturmes „Großer Indemann“ und der dazugehörigen notwendigen Erschließungsmaßnahmen von der Gemeinde Inden vorbereitet. Die Maßnahmen sind im Bau- und Vergabeauschuss sowie im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung abgestimmt worden. Der Bau- und Vergabeausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 03.05.2007 mit der Angelegenheit beschäftigt. Dabei wurde beschlossen, einen Bauantrag für den Aussichtsturm in der in der Sitzung vorgestellten Form zu stellen. Die Kosten für diese Planung beliefen sich auf rd. 6,8 Mio Euro. Nicht entschieden zum damaligen Zeitpunkt war die Verkleidung in Ilu-/Mediamisch sowie die Errichtung einer Aussichtsplattform auf dem Dach. Hierfür waren Kosten in Höhe von rd. 1,3 Mio Euro vorgesehen. Eine abschließende – positive – Entscheidung sollte nach Klärung der Kostenfrage erfolgen. Nunmehr soll die Maßnahme für die Realisierung, nicht zuletzt auch wegen der Finanzierung der notwendigen Aufwendungen an den Kreis Düren übertragen werden. Dieser wird als Zuwendungsempfänger der bewilligten Landesmittel des Projektes die Vorhaben an eine noch zu Vorlage: 388/2007 Seite - 2 - gründende Immobiliengesellschaft (100 %ige Tochter des Kreises Düren) weiter übertragen. Da bei dieser Gesellschaft die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Faktor ist, können hier erhebliche Kostenanteile in Form der Mehrwertsteuer eingespart werden. Nach der jetzt vorgesehenen Übertragung geht auch die Kostenverantwortung für diesen Teilbereich auf den Kreis Düren über. Die Maßnahme ist mit der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde der zugesagten Landesmittel abgestimmt worden. Die Übertragung der Vorhaben an eine 100%ige Tochter des Kreises ist nicht förderschädlich. Des Weiteren wurde zur Deckung der Mehraufwendungen ein Kostenerhöhungsantrag in Bezug auf die Landesmittel gestellt. Einigkeit besteht zwischen den Projektpartnern darüber, dass die Realisierung durch den Kreis Düren in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Gemeinde Inden erfolgt. Gleichzeitig mit der Übertragung des Bau’s wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Kreises Düren und der Gemeinde Inden eingesetzt, die sich mit Fragen des Betriebs des Indemannes beschäftigen, um auch hier eine sachgerechte Lösung zu finden. Über die Fragen des Betriebs ist in einer gesonderten Sitzung zu befinden. Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Betrieb des Indemannes ist auch eine endgültige Entscheidung über das Eigentum am Indemann zu treffen. Während der Bauphase wird das Eigentum am Indemann sicherlich bei der Gesellschaft liegen, die das Projekt realisiert. Das Eigentum am Grundstück verbleibt während dieser Zeit bei der Gemeinde. Zwischenzeitlich wurde mit dem Bau der Fern- und Entsorgungseinrichtungen begonnen. Damit sichergestellt werden kann, dass zum Beginn der EuRegionale dort dieses Leuchtturmprojekt tatsächlich vorhanden ist, müssen die jetzt anstehenden Entscheidungen kurzfristig getroffen werden. Die Einladung zu der Ratssitzung erfolgt daher mit verkürzter Ladungsfrist. Dies war alleine bereits deswegen notwendig, um notwendige Ausschreibungen bzw. Aufträge innerhalb kürzester Zeit vergeben zu können. Jegliche weitere Verzögerung würde zu Nachteilen für das Projekt führen.