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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
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Inhalt der Datei

1 Anlage 1 V 563/2009 Erläuterungsbericht zu den Wirtschaftsplänen 2010 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Während diese Erläuterungen beide Betriebszweige zusammenfassen, wird das Zahlenwerk des Erfolgs- und Vermögensplanes nach Betriebszweigen einzeln erstellt. Infolge der Diskussion um die Errichtung eines zentralen Kombibades, wurden Überlegungen angestellt, evtl. einige Bäder zu schließen. Dies führte dazu, dass sich die „Freibadinitiative Kierdorf“ gegründet hat, welche den „Weiterbetrieb“ des Freibades als Verein plant. Derzeit liegt der Betriebsleitung jedoch nur eine Absichtsbekundung des Vereines vor, so dass der Wirtschaftsplan zunächst so aufgestellt wird, als wenn beide Freibäder im Jahr 2010 unter der Betriebsführung der Stadtwerke blieben. Sollten sich das Angebot der Initiative konkretisieren, wäre dies für den Wirtschaftsplan „Freibäder“ nur bedingt von Bedeutung. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) Umsatzerlöse Die Wirtschaftsplanung 2010 geht davon aus, dass die Besucherzahlen im Bereich des Hallenbades zur Zeit konstant bleiben. Im Jahr 2010 wird –wie auch bereits im Jahr 2009- der Betrieb des Freibades Lechenich wieder unter der Federführung der Stadtwerke erfolgen. Insofern ergeben sich auch hinsichtlich der Umsatzerlöse bei den Eintrittsgeldern höhere Zahlen als im Vergleich zu den Vorjahren. Dafür fällt auf der Einnahmenseite der „Pachtertrag“ vom Freibad Lechenich weg. Dafür erhalten die Stadtwerke wieder den vollen Anteil der Aufwandserstattung für das Schulschwimmen. Die Besucherprognose hat auf die Wirtschaftsplanung darüber hinaus keinen nennenswerten Einfluss. Bei besserem Besuch würden zwar die (geringen) Einnahmen aus Eintrittsgeldern steigen, gleichzeitig ist aber auch der Aufwand für Personal (Aushilfskräfte) und Wasseraufbereitung entsprechend höher. Die steuerlich vorgeschriebene Kostenerstattung der Stadt für die Vereins- und Schulbelegung bleibt unverändert bei insgesamt 248.000 € (Hallenbad 242.000 € und Freibäder 6.000€). 2 Anlage 1 V 563/2009 Sonstige betriebliche Erträge Diese werden entsprechend der laufenden Entwicklung verändert bzw. beibehalten. Materialaufwand Der Materialaufwand über alle Bäder gesehen, wird sich im Wesentlichen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen verändern. Insbesondere die Kosten für Strom und Heizung schlagen als größte Posten durch. Auch die allgemein gestiegenen Kosten der Ver- und Entsorgung werden sich bei dem Aufwand für Materialien bemerkbar machen. Nachdem im Jahr 2008 im Freibad Kierdorf die Duschen saniert wurden, besteht dort zunächst kein zwingender Investitionsbedarf. Wohlwissend, dass sich dieser infolge Totalausfalls einer Anlage schnell ergeben kann, hat die Betriebsleitung für beide Freibäder einen pauschalen Investitionsansatz in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Im Freibad Lechenich wird ebenfalls zunächst kein zusätzlicher Finanzmittelbedarf gesehen. Ein Großteil der Instandhaltungsaufwendungen sind seit jeher im Jahr des Anfalls zu finanzieren und mithin in die Verluste mit einzubeziehen. Insofern wird auch im Freibad Lechenich zwar weiter mit steigendem Instandhaltungsaufwand gerechnet, wobei nötigenfalls dringende Investitionen über außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln finanziert werden müssten. Grundsätzlich soll vorrangig nur dann investiert werden, wenn sich die Investition durch Einsparungen bei den Aufwendungen innerhalb von fünf Jahren refinanziert. Hierdurch soll einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes durch erhöhten Verlustausgleich vorgebeugt werden. Personalaufwand Im Jahr 2009 erfolgte eine personelle Verstärkung des Bäderpersonals. Durch den, nunmehr wieder unter der Regie der Stadtwerke stattfindenden, Badebetrieb im Freibad Lechenich, musste der derzeit reduzierte Personalanteil wieder erhöht werden. Abschreibungen auf Sachanlagen Keine Veränderungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Auch hier ergeben sich keine gravierenden Verschiebungen bei den Bädern. Zinsen und ähnliche Erträge Es wird mit keinen Erträgen gerechnet. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Zinsen ergeben sich in der veranschlagten Höhe . Sollte eine Investition im veranschlagten Rahmen erforderlich werden, wird dieses über Darlehen finanziert und es fallen entsprechende Zinsen an. Jahresergebnis Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um rd. 371.000,- €. Bei den Freibädern wird ein ähnlicher Verlust in Höhe von 370.000 € erwartet. 3 Anlage 1 V 563/2009 Insgesamt bewegen sich die Verluste damit über denen der Vorjahre, was überwiegend auf die allgemeinen Kostensteigerungen bei Energie u.ä zurückzuführen ist. Durch die Übernahme des Betriebes des Freibades Lechenich ergibt sich kein wesentlicher Einfluss auf das Ergebnis im Vergleich zu den Vorjahren. Dies liegt daran, dass die seinerzeitige Betreiberin einen 100% tigen Kostenzuschuss erhielt, welcher sich aus den langjährigen mittleren Aufwendungen für das Freibad Lechenich errechnete. III. Vermögensplan - Einnahmen Abschreibungen Die Beträge werden aus dem Erfolgsplan übernommen. Ausgleichszahlungen Stadt und Zahlungen der Wasserversorgung Für den Bereich des Hallenbades wird durch die Stadt keine laufende Verlustabdeckung gezahlt. Ein Verlust, der jedoch noch nach Ablauf von 5 Jahren besteht, ist aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Verlust Hallenbad Kapitalausgleich EUR -290.298,38 -303.916,62 -332.527,34 -301.620,93 -307.434,01 -316.817,35 -370.067,31 EUR 290.298,38 197.583,64 165.974,20 198.914,99 206.126,44 210.096,59 210.096,59 Verlustvortrag Hallenbad EUR 0,00 -106.332,98 -166.553,14 -102.705,94 -101.307,57 -106.720,76 -159.970,72 Verlust Freibad EUR -283.717,15 -272.011,82 -414.179,45 -389.888,37 -276.060,68 -295.178,13 -320.977,49 EigenkapitalabzuVerlustGesamter verstärkung Stadt decken vortrag Freibad Verlust- vortrag für Freibad im Jahr EUR 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 EUR -58.697,15 -46.991,82 -189.159,45 -164.868,37 -51.040,68 -70.158,13 -95.957,49 EUR -58.697,15 -153.324,80 -355.712,59 -267.574,31 -152.348,25 -176.878,89 -255.928,21 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um 371.000,- €. Es ist beabsichtigt, das Eigenkapital aus dem Bereich der Wasserversorgung um 229.979,- € zu verstärken. Es verbleibt dennoch ein ungedeckter Verlustvortrag i.H.v. 141.021,- €. Bei den Freibädern wird ein Jahresfehlbetrag von 371.000,- € erwartet. Diesem steht die Eigenkapitalverstärkung durch die Stadt i.H.v. 225.020 € gegenüber. Es verbleibt ein ungedeckter Verlustvortrag von 145.980,- €. Diese Verlustvorträge sind im Jahre 2016 aus dem städtischen Haushalt zu erstatten. Jahresverlust Gerade der defizitäre Bereich der Bäder führt zwangsläufig zu Verlusten im Erfolgsplan. Diese Verluste haben Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung jedes Betriebszweiges und sind in die Vermögensplanung aufzunehmen. 4 Anlage 1 V 563/2009 Investitionen Im Wesentlichen wurde zu den Investitionen bereits einiges unter der Rubrik Materialaufwand erläutert. Demnach sind keine weitergehenden Investitionen in den Bädern geplant, wobei ein pauschaler Ansatz von 20.000,- Euro zur Finanzierung evtl. notwendiger kleinerer Investitionen für die Freibäder veranschlagt wird. Im Hallenbad zeigt sich seit einiger Zeit, dass die um die Becken verlaufende Überlaufrinne infolge von Rissen, undicht geworden ist. Es kommt dabei zu einem Wassereintritt in den Beton. Dieser geht soweit, dass bereits Wasser in den Kellerbereich eindringt. Nach mehrmaligen mehr oder weniger erfolglosen Sanierungsversuchen, wird es sich im Jahr 2010 nicht vermeiden lassen, eine ordnungsgemäße Reparatur vorzunehmen. Leider handelt es sich bei den erforderlichen Arbeiten nicht um eine Standardreparatur. Es wird vielmehr so sein, dass ein relativ kostspieliges Spezialverfahren zur Anwendung kommen wird. Evtl. wird die Rinne sogar komplett neu zu bauen sein. Insofern hat die Betriebsleitung zunächst einmal einen Betrag von 60.000 Euro in die Investitionsplanung übernommen. Die Beheizung des Freibades Lechenich wurde im Jahr 2009 über das Fernwärmenetz des Schulzentrums vorgenommen. Ferner erfolgt seither die Warmwasseraufbereitung für die Duschen nicht mehr über Durchlauferhitzer. Nachdem das Gesundheitsamt des Rhein Erftkreises die Betriebserlaubnis für das Bad vom Einbau einer Chlordosierungsanlage abhängig gemacht hatte, wurde auch diese im Jahr 2009 installiert. Insofern hofft die Betriebsleitung für die Saison 2010 auf einen störungsfreien Betrieb ohne weitere Investitionen. Im Feibad Kierdorf wurden ebenfalls im Jahr 2009 die Duschen hinsichtlich der Warmwasseraufbereitung und Armaturen saniert. Die Betriebsleitung hofft auch hier auf einen störungsfreien Betrieb. Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beide Freibäder einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der dauerhafter Betrieb weder wirtschaftlich noch ökologisch ist. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass der zweifelsfrei gegebene Sanierungsaufwand eben nur durch den nicht unerheblichen Mehraufwand bei der Unterhaltung der Freibäder kompensiert werden kann. Dies schlägt insbesondere bei den Personal- und Materialkosten auf der Aufwandsseite durch und belastet durch den Verlustausgleich nach fünf Jahren den städtischen Haushalt.