Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 252/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Anregung bzgl. einer zusätzlichen Bushaltestelle in E.- Lechenich, Frenzenstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.12.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zuge der Verlegung der Haltestelle „Frenzenstraße“ (B 257/2009) wurde in Zusammenarbeit
mit der RVK und dem Ortsbürgermeister auch der im Antrag benannte Standort geprüft.
Zwischen Kilianstraße und Kölner Ring stellen sich die örtlichen Gegebenheiten aufgrund eines
fehlenden isolierten Gehweges als sehr problematisch dar. Der Ausbau des Geh- und Radweges,
welcher durch farblich unterschiedliche Pflasterung optisch getrennt ist, endet vom Markt
kommend an der Kilianstraße. Im weiteren Verlauf zwischen Kilianstraße und Kölner Ring befindet
sich ausschließlich ein asphaltierter Fahrrad-/Gehweg mit einer Gesamtbreite von ca. 2 m, der
gemeinsam von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt wird. Ein schmaler Grünstreifen dient als
Trennung zur Fahrbahn. Unter diesen ungenügenden Voraussetzungen wären die
Verkehrssicherheit für wartende Fahrgäste und die Kriterien zur Mindestanforderung einer neu
einzurichtenden Haltestelle nicht gewährleistet. Aus diesen Gründen wurde dieser Standort, auch
vor dem Hintergrund der Schulwegsicherheit, sowie keiner vorhandenen barrierearmen bzw.
barrierefreien Gestaltung verworfen.
Um an diesem Standort eine Haltestelle einzurichten, würde es verschiedenster baulicher
Veränderungen bedürfen, die erhebliche Kosten verursachen und den Haushalt belasten würden.
Die Weiterführung des Geh- und Radweges zur optischen Trennung der verschiedenen
Verkehrsteilnehmer wäre hier als oberste Priorität zu sehen und gleichzeitig der Ausbau einer
ausreichend breiten Wartefläche, da dieser Standort auch möglicherweise von Schülerinnen und
Schülern genutzt würde. Des Weiteren müsste eine Erhöhung des Standortes als barrierefreie
Haltestelle mit Rillen- und Noppenplatten in einer Baumaßnahme mit einbezogen werden. Trotz
Einsatz von Niederflurbussen wäre ohne diese Baumaßnahme der Ein- und Ausstieg für ältere
Fahrgäste beschwerlich und auf keinen Fall behindertengerecht.
Den Vorschlag, die Bushaltestelle nah an den Fußgängerüberweg einzurichten, ist aus
verkehrstechnischer Sicht nicht zu vertreten. Aus den Richtlinien für Anlagen von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) geht hervor, dass die Sichtweite auf die Wartefläche der
Fußgänger an Fußgängerüberwegen 50 m betragen muss. Durch den wartenden Bus wäre dies
nicht möglich.
(Dr. Rips)
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