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Bürgerantrag (Anregung bzgl. einer zusätzlichen Bushaltestelle in E.- Lechenich, Frenzenstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 252/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Anregung bzgl. einer zusätzlichen Bushaltestelle in E.- Lechenich, Frenzenstraße Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.12.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge der Verlegung der Haltestelle „Frenzenstraße“ (B 257/2009) wurde in Zusammenarbeit mit der RVK und dem Ortsbürgermeister auch der im Antrag benannte Standort geprüft. Zwischen Kilianstraße und Kölner Ring stellen sich die örtlichen Gegebenheiten aufgrund eines fehlenden isolierten Gehweges als sehr problematisch dar. Der Ausbau des Geh- und Radweges, welcher durch farblich unterschiedliche Pflasterung optisch getrennt ist, endet vom Markt kommend an der Kilianstraße. Im weiteren Verlauf zwischen Kilianstraße und Kölner Ring befindet sich ausschließlich ein asphaltierter Fahrrad-/Gehweg mit einer Gesamtbreite von ca. 2 m, der gemeinsam von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt wird. Ein schmaler Grünstreifen dient als Trennung zur Fahrbahn. Unter diesen ungenügenden Voraussetzungen wären die Verkehrssicherheit für wartende Fahrgäste und die Kriterien zur Mindestanforderung einer neu einzurichtenden Haltestelle nicht gewährleistet. Aus diesen Gründen wurde dieser Standort, auch vor dem Hintergrund der Schulwegsicherheit, sowie keiner vorhandenen barrierearmen bzw. barrierefreien Gestaltung verworfen. Um an diesem Standort eine Haltestelle einzurichten, würde es verschiedenster baulicher Veränderungen bedürfen, die erhebliche Kosten verursachen und den Haushalt belasten würden. Die Weiterführung des Geh- und Radweges zur optischen Trennung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer wäre hier als oberste Priorität zu sehen und gleichzeitig der Ausbau einer ausreichend breiten Wartefläche, da dieser Standort auch möglicherweise von Schülerinnen und Schülern genutzt würde. Des Weiteren müsste eine Erhöhung des Standortes als barrierefreie Haltestelle mit Rillen- und Noppenplatten in einer Baumaßnahme mit einbezogen werden. Trotz Einsatz von Niederflurbussen wäre ohne diese Baumaßnahme der Ein- und Ausstieg für ältere Fahrgäste beschwerlich und auf keinen Fall behindertengerecht. Den Vorschlag, die Bushaltestelle nah an den Fußgängerüberweg einzurichten, ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht zu vertreten. Aus den Richtlinien für Anlagen von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) geht hervor, dass die Sichtweite auf die Wartefläche der Fußgänger an Fußgängerüberwegen 50 m betragen muss. Durch den wartenden Bus wäre dies nicht möglich. (Dr. Rips) -2-