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16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
07.05.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
23.05.2007
Rat
06.06.2007
TOP Ein Ja
Nein
373/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept des Nordkreises Düren
- Einrichtung eines D.O.R.V.-Zentrums in Schophoven
Beschlussentwurf:
Auf der in der Sitzung dargestellten Grundlage wird ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Begründung:
Der Entwicklungsprozess des Dorfes Schophoven spiegelt sich positiv wieder in den Ergebnissen
der Dorferneuerung, der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und der Entwicklung
und Vermarktung der Baugebiete „Roter Acker“ und „Gut Müllenark“. In Weiterführung dieses
Entwicklungskonzeptes soll nun ein sogenanntes D.O.R.V. – Zentrum in Schophoven eingerichtet
werden. In einem ersten Schritt wurde diesbezüglich eine Befragung der Einwohner von
Schophoven durchgeführt. Als nächstes ist dieser Fragebogen auszuwerten und im Rahmen eines
sogenannten Businessplanes ein Konzept für das D.O.R.V. – Zentrum zu erarbeiten.
Die Erarbeitung dieses Businessplanes kann durch die Verwaltung nicht geleistet werden und soll
vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf circa 22.000,- €.
Die Maßnahmen zur Entwicklung eines D.O.R.V. – Zentrums sind mit bis zu 50% förderfähig.
Hierzu zählen Neu- und Anbauten nicht, des Weiteren liegt die Bagatellgrenze für Förderungen
voraussichtlich bei 12.500,- €, das heißt, ein Antrag muss im Kontext der Gesamtausgaben gestellt
werden.
Zurzeit werden Gespräche mit dem Bergbautreibenden über eine finanzielle Beteiligung an der
Maßnahme geführt, da vorrangige Ursache für die Einrichtung des D.O.R.V. – Zentrums die
wegbrechende Infrastruktur der Ortschaft Pier ist. Des Weiteren soll die Sommerpause dazu genutzt
werden, die Förderungsgrundlagen zu konkretisieren und einen förderunschädlichen Beginn der
Arbeiten auszuhandeln. Evtl. ist dann zügig ein Antrag zu stellen. Mittel für einen Eigenanteil in
einer Größenordnung von 10.000,-€ sollen unter der Haushaltsstelle 1.610.6551, Kosten für die
Entwicklungsplanung, bereit gestellt werden.