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Beschlussvorlage (ILEK)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (ILEK)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 07.05.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 23.05.2007 Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein 373/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept des Nordkreises Düren - Einrichtung eines D.O.R.V.-Zentrums in Schophoven Beschlussentwurf: Auf der in der Sitzung dargestellten Grundlage wird ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Begründung: Der Entwicklungsprozess des Dorfes Schophoven spiegelt sich positiv wieder in den Ergebnissen der Dorferneuerung, der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und der Entwicklung und Vermarktung der Baugebiete „Roter Acker“ und „Gut Müllenark“. In Weiterführung dieses Entwicklungskonzeptes soll nun ein sogenanntes D.O.R.V. – Zentrum in Schophoven eingerichtet werden. In einem ersten Schritt wurde diesbezüglich eine Befragung der Einwohner von Schophoven durchgeführt. Als nächstes ist dieser Fragebogen auszuwerten und im Rahmen eines sogenannten Businessplanes ein Konzept für das D.O.R.V. – Zentrum zu erarbeiten. Die Erarbeitung dieses Businessplanes kann durch die Verwaltung nicht geleistet werden und soll vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf circa 22.000,- €. Die Maßnahmen zur Entwicklung eines D.O.R.V. – Zentrums sind mit bis zu 50% förderfähig. Hierzu zählen Neu- und Anbauten nicht, des Weiteren liegt die Bagatellgrenze für Förderungen voraussichtlich bei 12.500,- €, das heißt, ein Antrag muss im Kontext der Gesamtausgaben gestellt werden. Zurzeit werden Gespräche mit dem Bergbautreibenden über eine finanzielle Beteiligung an der Maßnahme geführt, da vorrangige Ursache für die Einrichtung des D.O.R.V. – Zentrums die wegbrechende Infrastruktur der Ortschaft Pier ist. Des Weiteren soll die Sommerpause dazu genutzt werden, die Förderungsgrundlagen zu konkretisieren und einen förderunschädlichen Beginn der Arbeiten auszuhandeln. Evtl. ist dann zügig ein Antrag zu stellen. Mittel für einen Eigenanteil in einer Größenordnung von 10.000,-€ sollen unter der Haushaltsstelle 1.610.6551, Kosten für die Entwicklungsplanung, bereit gestellt werden.