Daten
Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
ö. S.
05.10.2010
X
26.10.2010
X
09.11.2010
X
Frau Duell
Herr Termath
(Verfasser/in)
II/ 51
(Amt/Aktenzeichen)
372/2010
nö. S. TOP
27.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82
Erziehungsberatung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Rat
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der JHA empfiehlt dem HFA / dem Rat zu beschließen:
Die Erziehungsberatungsstelle verbleibt in der Trägerschaft der Stadt Pulheim als öffentlichem
Träger.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Beschluss des Rates vom 06.07.2010 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen
-1-
•
•
•
welche Standards wie reduziert werden können
ob es einen möglichen Träger der Jugendhilfe gibt, auf den die Erziehungsberatung übertragen
werden kann
welche Einsparungen durch eine Übertragung erzielt werden.
1. Gesetzliche Grundlagen
Ihre rechtliche Verankerung als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe findet die Erziehungsberatung in §
28 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) , wo eine klare Auftragsbeschreibung für Erziehungsberatungsstellen gesetzlich festgeschrieben ist:
§ 28: „Erziehungsberatungsstellen (…….) sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme
und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen, sowie bei Trennung
und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“
Um für die ratsuchenden Bürger und Bürgerinnen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang
zur Erziehungsberatung sicherzustellen, ist die Inanspruchnahme dieser ambulanten Hilfe in der
Regel nicht in ein formales Hilfeplanverfahren eingebunden. Fachlich inhaltlich kann das (standardisierte) Anmeldegespräch und Erstgespräch in jedem Beratungsfall, wo es um die Klärung des
Anliegens der Klienten und das Erarbeiten eines gemeinsamen Arbeitsbündnisses geht, durchaus
im Sinne eines Hilfeplanverfahrens verstanden werden.
Zusätzlich ist die Beratungsstelle selbst räumlich nicht im Rathaus oder im Rathauscenter angebunden, sondern räumlich und personell von der übrigen Stadtverwaltung und den übrigen Abteilungen des Jugendamtes getrennt.
2. Erziehungsberatungsstelle des JA Pulheim
Die konkrete Angebotsstruktur der Erziehungsberatung Pulheim umfasst neben der klassischen
Erziehungsberatung und Elternberatung auch Paartherapie und Familientherapie, jeweils anlassbezogen auf die Situation des Kindes. Auch werden in begrenztem Maße Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien angeboten (jeweils mit begleitender Elternarbeit). In deutlicher Abgrenzung
zum Leistungsspektrum der Krankenkassen nach SGB 5 sind oft wünschenswerte und fachlich
sinnvolle langzeitige Therapieangebote jedoch nicht möglich.
Darüber hinaus nehmen präventive Maßnahmen, wie Trennungs-Scheidungs-Kindergruppe (mit
begleitender Elterngruppe), Elterntrainingsgruppen, themenspezifische Elterncoachings, themenspezifische Elternabende, auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe (Familienzentren, Kitas, Schulen, etc.), einen immer wichtigeren und breiteren Raum im Angebotsspektrum der Erziehungsberatung ein.
Als Ansprechpartner für andere mit Kindern und Jugendlichen befasste Institutionen, wie Kitas,
Familienzentren, Schulen, Kinderärzten, etc. i.S.v. Kooperation und Vernetzung, aber auch i.S.v.
Multiplikatorenberatung, stellt die Erziehungsberatung Pulheim schnelle und ortsnahe Angebote
für die ratsuchenden Bürger der Stadt Pulheim sicher.
Als aktuelle Aufgabenschwerpunkte in der Beratungsarbeit der Erziehungsberatung Pulheim
sind zu nennen:
-
Arbeit mit Trennungs-Scheidungsfamilien
Beratungsarbeit im Rahmen des neuen FamFGs, wo es seit September 2009 mit Inkrafttreten
des neuen kindschaftsrechtlichen Verfahrens vermehrt gerichtlich angeordnete „Zwangs“-2-
-
Beratungen von Eltern in hochstrittigen Trennungs-Scheidungsfällen in der Erziehungsberatung Pulheim gibt
sowie tendenziell die wachsende Zahl von zu beratenden Familien mit massiv auffälligen Jugendlichen (Thema Mobbing, Aggressionsbereitschaft, auch Eltern gegenüber, Amokdrohungen, u.ä.m.).
Die Fallzahlen / Anmeldezahlen in der Erziehungsberatung Pulheim haben sich im Laufe der Jahre – bei gleichbleibendem Personalschlüssel – stetig erhöht. Im Jahr 2009 gab es 397 Anmeldungen in der Erziehungsberatung, für das erste Halbjahr 2010 sind bereits 312 Anmeldungen zu verzeichnen. Diese Fallzahlen weisen auf den wachsenden Bedarf, aber auch auf den zunehmenden
und positiven Bekanntheitsgrad der Erziehungsberatung Pulheim hin.
Bei der Personalausstattung liegt die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim im Vergleich aller
Rhein-Erftkreis-Erziehungsberatungsstellen im unteren Mittelfeld:
Als Richtwert für eine bedarfsgerechte Versorgung, die eine Einlösung des Rechtsanspruches auf
Erziehungsberatung sicherstellt, werden (mindestens) 4,5 Beratungsplanstellen je 50.000 Einwohner angesehen – also etwa eine Fachkraft je 10.000 Einwohner. Diese Bemessung gründet auf
einem Richtwert der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahre 1956 und berücksichtigt
somit nicht die in in der Zwischenzeit erheblich gestiegenen fachlichen Anforderungsprofile.
Während die Beratungsstellen in Bergheim, Bedburg/Elsdorf und Frechen jeweils 3 Fachkräfte
vorhalten, sind es in Hürth und in der Erziehungsberatung Pulheim jeweils 4 Fachkräfte. Die Beratungsstelle Brühl/Wesseling verfügt über 5 Fachmitarbeiter, die Erziehungsberatung in Erftstadt
über 7,18 und die Erziehungsberatung in Kerpen über 7,75. Die beiden letztgenannten Beratungsstellen sind in freier Trägerschaft (Caritas Verband).
Um trotz der begrenzten Personalausstattung der Erziehungsberatung Pulheim (4 Vollzeitstellen
Fachpersonal) die Wartezeiten für Ratsuchende möglichst gering zu halten, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Standardreduzierungen im Rahmen der gesetzlichen Aufträge der
Erziehungsberatung vorgenommen. So wurden neben der Weiterverweisung an niedergelassene
Therapeuten auch immer stärker Kurzzeit- und lösungsorientierte Beratungs- und Therapieverfahren eingesetzt, anstelle von oft nötigen – aber nicht mehr leistbaren – langfristigen und aufarbeitenden Angeboten.
Die im NKF Haushalt hinterlegten Kennzahlen für Wartezeiten in der Erziehungsberatung (max. 3
Monate) tragen diesem Umstand Rechnung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Im Spannungsfeld zwischen Bedarfen und Personalsituation der Erziehungsberatung Pulheim in den vergangenen Jahren bereits verstärkt Standardreduzierungen vorgenommen worden sind, sodass aktuell keine Möglichkeiten mehr gesehen werden, diese noch weiter zurückzufahren, ohne die Erfüllung des gesetzlichen Pflichtauftrags zu gefährden.
3. Übertragung an einen freien Träger
Die Übertragung der Aufgaben nach § 28 SGB VIII durch einen freien Träger ist nach den §§ 74,
76 SGB VIII grundsätzlich möglich. Aus der Sicht des öffentlichen Trägers ist bei einer Prüfung der
Möglichkeiten zur Übertragung der Aufgabe neben den fiskalischen Aspekten die Einbindung der
Erziehungsberatung in die zentrale Steuerung der Hilfeplanung und der Kooperationsstrukturen
mit Schulen, Kindertagesstätten etc. von besonderer Bedeutung. Eine Übertragung der Erziehungsberatung an einen freien Träger würde in den genannten Aufgaben zusätzliche Schnittstellen schaffen.
Wie oben schon angeführt, werden in den Städten Erftstadt, Kerpen (Caritasverband) und Frechen
(Diakonie) Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft geführt. In Erftstadt und Frechen
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handelt sich um teilweise schon über 20 Jahre laufende Verträge. Daraus erklärt sich, dass die
Träger noch einen geringen Trägeranteil der Kosten übernehmen. In Kerpen wurde der Vertrag mit
dem Träger neu gestaltet. Hier werden vom öffentlichen Träger nunmehr 100 % der Personalkosten zzgl. pauschal 10 % der Personalkosten als Sachkosten übernommen. Dies entspricht den seit
geraumer Zeit vorliegenden Erfahrungswerten. Bei Übernahme einer für den freien Träger neuen
Aufgabe, die eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers darstellt, wird i.d.R. die Übernahme der
tatsächlichen Kosten zu 100 % und darüber hinaus eine pauschale Abgeltung der Overheadkosten
erwartet.
Eine finanzielle Entlastung des öffentlichen Trägers durch eine Übertragung der Aufgabe an einen
freien Träger ist somit nicht zu erzielen.
Aus diesem Grund wurden daher durch die Verwaltung bisher keine freien Träger bezüglich einer
möglichen Übernahme der Erziehungsberatung in Pulheim angeschrieben.
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