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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82 Erziehungsberatung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82
Erziehungsberatung) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82
Erziehungsberatung) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82
Erziehungsberatung) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82
Erziehungsberatung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin ö. S. 05.10.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Frau Duell Herr Termath (Verfasser/in) II/ 51 (Amt/Aktenzeichen) 372/2010 nö. S. TOP 27.08.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 82 Erziehungsberatung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der JHA empfiehlt dem HFA / dem Rat zu beschließen: Die Erziehungsberatungsstelle verbleibt in der Trägerschaft der Stadt Pulheim als öffentlichem Träger. ERLÄUTERUNGEN: Mit Beschluss des Rates vom 06.07.2010 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen -1- • • • welche Standards wie reduziert werden können ob es einen möglichen Träger der Jugendhilfe gibt, auf den die Erziehungsberatung übertragen werden kann welche Einsparungen durch eine Übertragung erzielt werden. 1. Gesetzliche Grundlagen Ihre rechtliche Verankerung als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe findet die Erziehungsberatung in § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) , wo eine klare Auftragsbeschreibung für Erziehungsberatungsstellen gesetzlich festgeschrieben ist: § 28: „Erziehungsberatungsstellen (…….) sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen, sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“ Um für die ratsuchenden Bürger und Bürgerinnen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Erziehungsberatung sicherzustellen, ist die Inanspruchnahme dieser ambulanten Hilfe in der Regel nicht in ein formales Hilfeplanverfahren eingebunden. Fachlich inhaltlich kann das (standardisierte) Anmeldegespräch und Erstgespräch in jedem Beratungsfall, wo es um die Klärung des Anliegens der Klienten und das Erarbeiten eines gemeinsamen Arbeitsbündnisses geht, durchaus im Sinne eines Hilfeplanverfahrens verstanden werden. Zusätzlich ist die Beratungsstelle selbst räumlich nicht im Rathaus oder im Rathauscenter angebunden, sondern räumlich und personell von der übrigen Stadtverwaltung und den übrigen Abteilungen des Jugendamtes getrennt. 2. Erziehungsberatungsstelle des JA Pulheim Die konkrete Angebotsstruktur der Erziehungsberatung Pulheim umfasst neben der klassischen Erziehungsberatung und Elternberatung auch Paartherapie und Familientherapie, jeweils anlassbezogen auf die Situation des Kindes. Auch werden in begrenztem Maße Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien angeboten (jeweils mit begleitender Elternarbeit). In deutlicher Abgrenzung zum Leistungsspektrum der Krankenkassen nach SGB 5 sind oft wünschenswerte und fachlich sinnvolle langzeitige Therapieangebote jedoch nicht möglich. Darüber hinaus nehmen präventive Maßnahmen, wie Trennungs-Scheidungs-Kindergruppe (mit begleitender Elterngruppe), Elterntrainingsgruppen, themenspezifische Elterncoachings, themenspezifische Elternabende, auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe (Familienzentren, Kitas, Schulen, etc.), einen immer wichtigeren und breiteren Raum im Angebotsspektrum der Erziehungsberatung ein. Als Ansprechpartner für andere mit Kindern und Jugendlichen befasste Institutionen, wie Kitas, Familienzentren, Schulen, Kinderärzten, etc. i.S.v. Kooperation und Vernetzung, aber auch i.S.v. Multiplikatorenberatung, stellt die Erziehungsberatung Pulheim schnelle und ortsnahe Angebote für die ratsuchenden Bürger der Stadt Pulheim sicher. Als aktuelle Aufgabenschwerpunkte in der Beratungsarbeit der Erziehungsberatung Pulheim sind zu nennen: - Arbeit mit Trennungs-Scheidungsfamilien Beratungsarbeit im Rahmen des neuen FamFGs, wo es seit September 2009 mit Inkrafttreten des neuen kindschaftsrechtlichen Verfahrens vermehrt gerichtlich angeordnete „Zwangs“-2- - Beratungen von Eltern in hochstrittigen Trennungs-Scheidungsfällen in der Erziehungsberatung Pulheim gibt sowie tendenziell die wachsende Zahl von zu beratenden Familien mit massiv auffälligen Jugendlichen (Thema Mobbing, Aggressionsbereitschaft, auch Eltern gegenüber, Amokdrohungen, u.ä.m.). Die Fallzahlen / Anmeldezahlen in der Erziehungsberatung Pulheim haben sich im Laufe der Jahre – bei gleichbleibendem Personalschlüssel – stetig erhöht. Im Jahr 2009 gab es 397 Anmeldungen in der Erziehungsberatung, für das erste Halbjahr 2010 sind bereits 312 Anmeldungen zu verzeichnen. Diese Fallzahlen weisen auf den wachsenden Bedarf, aber auch auf den zunehmenden und positiven Bekanntheitsgrad der Erziehungsberatung Pulheim hin. Bei der Personalausstattung liegt die Erziehungsberatung der Stadt Pulheim im Vergleich aller Rhein-Erftkreis-Erziehungsberatungsstellen im unteren Mittelfeld: Als Richtwert für eine bedarfsgerechte Versorgung, die eine Einlösung des Rechtsanspruches auf Erziehungsberatung sicherstellt, werden (mindestens) 4,5 Beratungsplanstellen je 50.000 Einwohner angesehen – also etwa eine Fachkraft je 10.000 Einwohner. Diese Bemessung gründet auf einem Richtwert der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahre 1956 und berücksichtigt somit nicht die in in der Zwischenzeit erheblich gestiegenen fachlichen Anforderungsprofile. Während die Beratungsstellen in Bergheim, Bedburg/Elsdorf und Frechen jeweils 3 Fachkräfte vorhalten, sind es in Hürth und in der Erziehungsberatung Pulheim jeweils 4 Fachkräfte. Die Beratungsstelle Brühl/Wesseling verfügt über 5 Fachmitarbeiter, die Erziehungsberatung in Erftstadt über 7,18 und die Erziehungsberatung in Kerpen über 7,75. Die beiden letztgenannten Beratungsstellen sind in freier Trägerschaft (Caritas Verband). Um trotz der begrenzten Personalausstattung der Erziehungsberatung Pulheim (4 Vollzeitstellen Fachpersonal) die Wartezeiten für Ratsuchende möglichst gering zu halten, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Standardreduzierungen im Rahmen der gesetzlichen Aufträge der Erziehungsberatung vorgenommen. So wurden neben der Weiterverweisung an niedergelassene Therapeuten auch immer stärker Kurzzeit- und lösungsorientierte Beratungs- und Therapieverfahren eingesetzt, anstelle von oft nötigen – aber nicht mehr leistbaren – langfristigen und aufarbeitenden Angeboten. Die im NKF Haushalt hinterlegten Kennzahlen für Wartezeiten in der Erziehungsberatung (max. 3 Monate) tragen diesem Umstand Rechnung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Im Spannungsfeld zwischen Bedarfen und Personalsituation der Erziehungsberatung Pulheim in den vergangenen Jahren bereits verstärkt Standardreduzierungen vorgenommen worden sind, sodass aktuell keine Möglichkeiten mehr gesehen werden, diese noch weiter zurückzufahren, ohne die Erfüllung des gesetzlichen Pflichtauftrags zu gefährden. 3. Übertragung an einen freien Träger Die Übertragung der Aufgaben nach § 28 SGB VIII durch einen freien Träger ist nach den §§ 74, 76 SGB VIII grundsätzlich möglich. Aus der Sicht des öffentlichen Trägers ist bei einer Prüfung der Möglichkeiten zur Übertragung der Aufgabe neben den fiskalischen Aspekten die Einbindung der Erziehungsberatung in die zentrale Steuerung der Hilfeplanung und der Kooperationsstrukturen mit Schulen, Kindertagesstätten etc. von besonderer Bedeutung. Eine Übertragung der Erziehungsberatung an einen freien Träger würde in den genannten Aufgaben zusätzliche Schnittstellen schaffen. Wie oben schon angeführt, werden in den Städten Erftstadt, Kerpen (Caritasverband) und Frechen (Diakonie) Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft geführt. In Erftstadt und Frechen -3- handelt sich um teilweise schon über 20 Jahre laufende Verträge. Daraus erklärt sich, dass die Träger noch einen geringen Trägeranteil der Kosten übernehmen. In Kerpen wurde der Vertrag mit dem Träger neu gestaltet. Hier werden vom öffentlichen Träger nunmehr 100 % der Personalkosten zzgl. pauschal 10 % der Personalkosten als Sachkosten übernommen. Dies entspricht den seit geraumer Zeit vorliegenden Erfahrungswerten. Bei Übernahme einer für den freien Träger neuen Aufgabe, die eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers darstellt, wird i.d.R. die Übernahme der tatsächlichen Kosten zu 100 % und darüber hinaus eine pauschale Abgeltung der Overheadkosten erwartet. Eine finanzielle Entlastung des öffentlichen Trägers durch eine Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger ist somit nicht zu erzielen. Aus diesem Grund wurden daher durch die Verwaltung bisher keine freien Träger bezüglich einer möglichen Übernahme der Erziehungsberatung in Pulheim angeschrieben. -4-