Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 612/2009 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.11.2009 Beratungsfolge Rat Termin 17.12.2009 Finanz- und Personalausschuss 26.01.2010 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle Finanzielle Auswirkungen: Es enstehen mittelfristig keine Mehrkosten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2009 Beschlussentwurf: Unter Ausübung des Rückholrechts beschließt der Rat der Stadt Erftstadt die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Einstellung einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters (Stadtplaner/in) (Entgeltgruppe10, wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden). Begründung: Im Umwelt- und Planungsamt sind gemäß Stellenplan für den Bereich städtebauliche Planungen insgesamt drei Vollzeitstellen für entsprechend qualifizierte Sachbearbeiter/innen (Dipl.-Ing. FH der Studienrichtung Stadtplanung, Städtebau) vorgesehen. Diese Stellen sind durch drei Mitarbeiter/innen besetzt. Seit September 2004 ist durch insgesamt fünf Elternzeiten und Teilzeitbeschäftigungen von zwei Mitarbeiterinnnen eine aus arbeitstechnischer Sicht unbefriedigende Situation entstanden, welche allein durch die Kompensation des jeweiligen Stundendefizits mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen - wie bisher - in Zukunft nicht mehr behoben werden kann. Grundsätzlich werden im Bereich der städtebaulichen Planung/Stadtplanung von den Sachbearbeitern über den Rahmen des im Fachhochschulstudium vermittelten Grundwissens hinausgehend bei der Erarbeitung von Bauleitplänen umfangreiche Kenntnisse des Bauplanungsrechts gefordert. Im Rahmen der internen Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung sowie der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind umfangreiche Abwägungsvorgänge zu berücksichtigen und in die städtebaulichen Planungen einzubeziehen. Für die sichere und unkorrigierte Umsetzung dieses Fachwissens ist in der Regel eine längere Einarbeitungszeit notwendig. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich auf die entsprechenden Stellenausschreibungen aufgrund der Befristung vor allem Berufsanfänger bewerben, welche von den Kollegen im Amt 61 eingearbeitet werden, um dann als „ausgebildete Stadtplaner“ bei anderen Gemeinden eine unbefristete Stelle anzunehmen. Aktuell betrifft dies eine ehemalige Mitarbeiterin, welche nach einjähriger befristeter Beschäftigungszeit seit Oktober bei einer anderen Gemeinde eine unbefristete Stelle angetreten hat. Insgesamt sind in den letzten Jahren somit drei „Abgänge“ zu verzeichnen, welche ausschließlich auf die Befristung der Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen sind. Dieser Zustand ist einer verlässlichen Arbeitsplanung und kontinuierlichen Aufgabenbewältigung nicht mehr zuträglich. Da auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich diese hohe Fluktuation mit ihren negativen Folgen - sich ständig wiederholende Einarbeitung bindet Arbeitskraft und hindert die eigentliche Aufgabenerfüllung - fortsetzt. Die Folge davon ist, dass wichtige Aufgaben in der Stadtplanung nicht zeitnah realisiert werden können und Arbeitsrückstände bereits entstanden sind. Daher wird beantragt, die zum 01.10.2009 freigewordende und bisher befristete Stelle als unbefristete Stelle auszuschreiben und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Höhere Personalkosten entstehen dadurch - mittelfristig - nicht, da nicht absehbar ist, wann und ob die zwei Mitarbeiterinnen ihre Vollzeittätigkeiten wieder aufnehmen. Zur Zeit ist lediglich eine Mitarbeiterin mit der Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit (befristet bis September 2010) beschäftigt; für diese Zeit ist eine Mitarbeiterin (Berufsanfängerin) als Elternzeitvertretung in entsprechender Teilzeit befristet beschäftigt. Die zweite Mitarbeiterin ist - zunächst - bis Mai 2011 in Elternzeit. (Dr. Rips) -2-