Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 612/2009
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.11.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.12.2009
Finanz- und Personalausschuss
26.01.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle
Finanzielle Auswirkungen:
Es enstehen mittelfristig keine Mehrkosten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2009
Beschlussentwurf:
Unter Ausübung des Rückholrechts beschließt der Rat der Stadt Erftstadt die Ausnahme vom
Einstellungsstopp für die unbefristete Einstellung einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters
(Stadtplaner/in) (Entgeltgruppe10, wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden).
Begründung:
Im Umwelt- und Planungsamt sind gemäß Stellenplan für den Bereich städtebauliche
Planungen
insgesamt
drei
Vollzeitstellen
für
entsprechend
qualifizierte
Sachbearbeiter/innen (Dipl.-Ing. FH der Studienrichtung Stadtplanung, Städtebau)
vorgesehen.
Diese Stellen sind durch drei Mitarbeiter/innen besetzt.
Seit September 2004 ist durch insgesamt fünf Elternzeiten und Teilzeitbeschäftigungen
von zwei Mitarbeiterinnnen eine aus arbeitstechnischer Sicht unbefriedigende Situation
entstanden, welche allein durch die Kompensation des jeweiligen Stundendefizits mit
befristeten Beschäftigungsverhältnissen - wie bisher - in Zukunft nicht mehr behoben
werden kann.
Grundsätzlich werden im Bereich der städtebaulichen Planung/Stadtplanung von den
Sachbearbeitern über den Rahmen des im Fachhochschulstudium vermittelten
Grundwissens hinausgehend bei der Erarbeitung von Bauleitplänen umfangreiche
Kenntnisse des Bauplanungsrechts gefordert. Im Rahmen der internen Abstimmung mit
den Fachämtern der Stadtverwaltung sowie der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
sind umfangreiche Abwägungsvorgänge zu berücksichtigen und in die städtebaulichen
Planungen einzubeziehen. Für die sichere und unkorrigierte Umsetzung dieses
Fachwissens ist in der Regel eine längere Einarbeitungszeit notwendig.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich auf die entsprechenden
Stellenausschreibungen aufgrund der Befristung vor allem Berufsanfänger bewerben,
welche von den Kollegen im Amt 61 eingearbeitet werden, um dann als „ausgebildete
Stadtplaner“ bei anderen Gemeinden eine unbefristete Stelle anzunehmen.
Aktuell betrifft dies eine ehemalige Mitarbeiterin, welche nach einjähriger befristeter
Beschäftigungszeit seit Oktober bei einer anderen Gemeinde eine unbefristete Stelle
angetreten hat. Insgesamt sind in den letzten Jahren somit drei „Abgänge“ zu verzeichnen,
welche ausschließlich auf die Befristung der Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen
sind.
Dieser Zustand ist einer verlässlichen Arbeitsplanung und kontinuierlichen
Aufgabenbewältigung nicht mehr zuträglich. Da auch in Zukunft nicht ausgeschlossen
werden kann, dass sich diese hohe Fluktuation mit ihren negativen Folgen - sich ständig
wiederholende Einarbeitung bindet Arbeitskraft und hindert die eigentliche
Aufgabenerfüllung - fortsetzt. Die Folge davon ist, dass wichtige Aufgaben in der
Stadtplanung nicht zeitnah realisiert werden können und Arbeitsrückstände bereits
entstanden sind.
Daher wird beantragt, die zum 01.10.2009 freigewordende und bisher befristete Stelle als
unbefristete Stelle auszuschreiben und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Höhere Personalkosten entstehen dadurch - mittelfristig - nicht, da nicht absehbar ist,
wann und ob die zwei Mitarbeiterinnen ihre Vollzeittätigkeiten wieder aufnehmen.
Zur Zeit ist lediglich eine Mitarbeiterin mit der Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit
(befristet bis September 2010) beschäftigt; für diese Zeit ist eine Mitarbeiterin
(Berufsanfängerin) als Elternzeitvertretung in entsprechender Teilzeit befristet beschäftigt.
Die zweite Mitarbeiterin ist - zunächst - bis Mai 2011 in Elternzeit.
(Dr. Rips)
-2-