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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 368/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 368/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 368/2010)

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Inhalt der Datei

ngatdund Hans-JoachimHofinann 50259Pulheim,den23.08.10 Am Angelsdorn37 Tel.: 02238-50356 m - SekratariatBürgermelster- Stadt Pulheim Bürgermeister Frank Keppeler Alte Kölner Straße 26 50259Pulheim 2 5.AUü, Ehg. ?010 gemäfi$ 24 derGemeindeordnung Beschwerde desLandesNordrhein-Westfalen Sehrgeelrrterl-ler BürgermeisterKoppeler! Am 03. .luti d..1.ging in Pulheim währcndeinesschwerenUnwetterseine außergewöhnlichgroße Regenmengenieder,die von der Kanalisationin unseren Viertel Angelsdorn/Gäriselaache nicht vollständig aufgenommenwerden konnte. Es karn infolge des Staudrucksin unserem Haus (Nr. 37) zum Eindringeneiner beachtlichenWassermenge. Der Flurraumim Keller sowie vier Kellerräurne standenknöcheltief uuter Wasserund musstenmittels nachbarlicherHilfe mühsam leer geschöpftwerden.Da nicht nur unserHaus, sondemdie Keller zahlreicherHäuserin der Nachbarschaft ebenfalls unter Wasser stauden, muss die Kanalisation der Stadt Pulheinr in ibrer Gesamtanlageiedenfallsin unseremWohngebietals nicht ausreichendangesehenwerden. Das vorbezeichneteViertel ist in den T}ger.laluen des vorigen Jahrhundertsbebaut worden. Zu nennenswertenWassereinbnichenkam es über eiuen längeren Zeitraum nicht. Die Stadt Pulheim hat es jedoch in der Folgezeit ftir richtig gehalten,die Bebauungdes sog. Märchenviertelszu gestatten,ohne fiir die notwendige Anpassurlg der Kanalisation an die vertinderten Umstände Sorge zu tragen. (iegen die für dieseUnzulänglichkeitursächlicheSachbehandlung bzw. Unterlassungmöchten wir hiermit Beschwerde einlegen. Die nunmelu eingetretenenFolgen sind eindeutig auf die doflige Fehlbehandlungpp. zuückzu{iihren. Um vor zukünftigen Wassereinbrücheneinigennaßen sicher zu sein, haben wir bei einem Pulheirner Handwerker den Einbau von Sieherungsventilenin Auftrag gegeben,die den neuesten Antbrderungengenügensollen. Der Kostenvoranschlagbeläuft sich auf 1.100,-€. Eine Erstattung liir diese Aufwändungen machen wir schon deshalb nicht geltend, weil von Ihnen erfahrungsgemäßalles abgelehnt wird, was Geld kostet, und weil uns eine streitige Auseinandemetzung wegen tler danrit verbundenennervlichen Belastungunangemessenerscheint. Allerdings würden wir es begrüßen,wenn Sie sich mit den Vorschlägen einverstandenerklären könnten, die das Nachbar-EhepaarBirgit und Dr. Burkhard R. Knipping in einem kürzlicir an Sie abgegangenenund dort inzwischeu vorliegenden Sclrreibenformuliert hat und die wir - der Ein- fachheit halber * hiernrit im unverändertenWortlauEzum lnhalt auch unseresBeschwerdevorbrinsensnrachen: Als eine praktische Maßnahme zur Reduktion des abzuführenden Regenwassersschlagen wir Ihnen vor: o Die Stadt Pulheim ermöglicht uns das Regenwasserder gartenseitigenDachflächenauf* fangen wie anschließenund zuführen zu dtirt'en und das aufgefangeneSammelwasserliir die Gartenwässerungnutzen zu können (d.lt- Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang(vgl. lintwässerungssatzung der StadtPullieim ($5, $9, $1i). r Die Stadt Pulheim unterstiltzt den finanziellen Aufivand für eine angemesseneRegensignifikant wie auch liir die Modifizierung des entsprechendengartenwasser-Sammeltonne seitigenFallrohres(EinbaueirresKlappventiles)und . die Stadt Pulheim senktuns dachhälftisdie bisherberecluretenGebührenfür das Niederschlasswasser. Grüßey1 Stellungnahme und rnit freundlichen In Erwartunglhrer alsbaldigen A.^.,*. ^.e:- kS*-* tL,., J/Ul,(q fr/f blt t- r| d Zur Kenntnisnahme habenwir dieseBeschwerde an die PulheimerFratctio,*. frkgd"it r.