Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 /200
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
26.10.2010
09.11.2010
ö. S.
X
X
Frau Löbbert
(Verfasser/in)
413/2010
nö. S.
TOP
21.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Budgetierung, 2. Budgetbericht 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat stimmt den Ergebnissen des 2. Budgetberichts 2010 zu und beschließt, auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
ERLÄUTERUNGEN:
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung
gem. Vorlagen Nr. 88/2010 (Rat 16.03.2010), Nr. 88/2010 1. Ergänzung und Nr. 167/2010 (Rat 06.07.2010)) verglichen
und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut Haushaltsplanung zzgl. übertragene Ermächtigungen für Aufwendungen ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2010, in Spalte 6
die prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2010 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte
-1-
5 und 6 und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2010 (Anlage I):
Die vom Rat am 15.12.2009 beschlossene Haushaltsplanung 2010 weist ein Defizit von 1.425.050 € aus. Die mit der
Übertragung von Aufwandsermächtigungen fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 2.892.520
€. In Höhe der übertragenen Aufwandsermächtigungen (1.467.470 €) kann im Jahresabschluss 2009 von einer Ergebnisverbesserung ausgegangen werden.
•
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wird eine Verschlechterung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2010 von 1.664.025
€ prognostiziert (- 12,8 % gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung).
•
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 235.135 € (4,1 %) auf 6.036.670 €. Dies
bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem 1. Budgetbericht in Höhe von 394.590 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2010 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre
2012/13 berücksichtigt.
•
Finanzmasse
Die Finanzmasse musste im 1. Budgetbericht um 610.020 € reduziert werden. Im Laufe des Jahres konnte diese Prognose um 3.415.650 € verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge zurückzuführen,
denen allerdings neben einer höheren Gewerbesteuerumlage in 2010 von 370.000 € in den Folgejahren eine höhere
Kreisumlage sowie geringere Schlüsselzuweisungen gegenüber stehen. Die Verbesserung hat keine nennenswerte
Auswirkung auf das strukturelle Defizit.
•
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von 78.605 € gegenüber dem 1.
Budgetbericht zu rechnen.
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2010 kann nunmehr mit einer Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 1.447.380 € gerechnet werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der
fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 2.892.520 € reduziert sich somit auf rd.
1.445.140 € (siehe Spalte 8 der Anlage I) und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
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