Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
12.01.10, 06:58
Aktualisiert
12.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 656/2009
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 26.11.2009
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
17.12.2009
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp -Kindertagesstätte "Tausendfüssler"-
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten werden zu 100% refinanziert.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.11.2009
Beschlussentwurf:
In Ausübung des Rückholrechtes wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die befristete Einstellung einer Erzieherin / eines Erziehers zur Einzelfallbetreuung von zwei behinderten Kindern
mit 23 Wochenstunden beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der Einzelfallhilfe müssen zwei behinderte Kinder intensiv bei der Bewältigung des
Gruppenalltages der integrativen Kindergartengruppe unterstützt werden. Der jugendärztliche
Dienst attestiert aus amtsärztlicher Sicht die Notwendigkeit.
Die Personalkosten werden zu 100% im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen
der §§ 53 und 54 Abs.1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs.2 Nr.2 und § 56 SGB IX vom Rhein-ErftKreis übernommen.
Die Einstellung wird befristet bis zum Ablauf des 31.07.2010.
(Dr. Rips)