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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp -Kindertagesstätte "Tausendfüssler"-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
12.01.10, 06:58
Aktualisiert
12.01.10, 06:58
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp -Kindertagesstätte "Tausendfüssler"-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 656/2009 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 26.11.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 17.12.2009 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp -Kindertagesstätte "Tausendfüssler"- Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten werden zu 100% refinanziert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.11.2009 Beschlussentwurf: In Ausübung des Rückholrechtes wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die befristete Einstellung einer Erzieherin / eines Erziehers zur Einzelfallbetreuung von zwei behinderten Kindern mit 23 Wochenstunden beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Einzelfallhilfe müssen zwei behinderte Kinder intensiv bei der Bewältigung des Gruppenalltages der integrativen Kindergartengruppe unterstützt werden. Der jugendärztliche Dienst attestiert aus amtsärztlicher Sicht die Notwendigkeit. Die Personalkosten werden zu 100% im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen der §§ 53 und 54 Abs.1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs.2 Nr.2 und § 56 SGB IX vom Rhein-ErftKreis übernommen. Die Einstellung wird befristet bis zum Ablauf des 31.07.2010. (Dr. Rips)