Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 40 20 41
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
07.09.2010
X
14.09.2010
X
28.09.2010
X
Frau Keweloh /
Herr Kuron
(Verfasser/in)
316/2010
nö. S. TOP
3
4
04.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung für die außerschulische Nutzung von
Schulräumen und -anlagen, Ausstattungsgegenständen sowie für die außerschulische Nutzung von Turnhallen der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der BKS / HFA empfiehlt dem Rat,
2. der Rat beschließt die Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und –anlagen, Ausstattungsgegenständen sowie
für die außersportliche Nutzung der Turnhallen der Stadt Pulheim.
ERLÄUTERUNGEN:
Im Zuge des dringenden Erfordernisses der Konsolidierung des städtischen Haushalts hat
der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 20.12.2005 beschlossen, Gebühren für die
Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen durch Vereine und
ähnliche Organisationen zu erheben. Die entsprechend beschlossenen Benutzer- und Gebührenordnung trat mit Wirkung vom 01.04.2006 in Kraft.
Die bislang nicht geregelte, jedoch in der Praxis wiederholt nachgefragte ausschließliche
Nutzung von Sanitäranlagen wurde zum Anlass für eine Überarbeitung und Anpassung der
Bestimmungen genommen.
Neben redaktionellen und verfahrenstechnischen Änderungen sollen nunmehr Gebühren
für die ausschließliche Nutzung von Sanitäranlagen erhoben werden. Ferner ist beabsichtigt, eine Staffelung der Gebühren bei längeren Ausleihzeiträumen einzuführen sowie die
Gebühren für die kostenintensiven Transportleistungen für Ausstattungsgegenstände zu
erhöhen.
Die Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung sowie die mit Erläuterungen versehenen Änderungen sind als Anlagen 1 und 3 beigefügt.
Die bisher gültige Benutzer- und Gebührenordnung ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
-2-