Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
464/2008
Datum
Bauverwaltungsamt
30.01.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.02.2008
Rat
06.03.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der
Gemeinde Inden vom 10.12.2003
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten 5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über
das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 zu.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 14.12.1989 hat der Rat der Gemeinde Inden den alten Friedhof Lucherberg
teilweise außer Dienst gestellt. Seitdem ist ein Neuerwerb von Nutzungsrechten nicht mehr möglich
und Bestattungen können nur noch im Rahmen bestehender Nutzungsrechte vorgenommen werden.
Seit Indienststellung des neuen Friedhofes Lucherberg wird diese Regelung in der Form praktiziert,
dass nur noch Ehegatten in berechtigten Grabstätten beigesetzt werden können.
In der gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden aus dem
Jahre 2003 ist diese Regelung nicht klar und allgemein verständlich formuliert. Im Zusammenhang
mit den durchgeführten und stets weiter fortschreitenden Umgestaltungen auf dem alten
Lucherberger Friedhof ist es bisher versäumt worden, die Zubettung von Urnen in Wahlgrabstätten
wie auch die Möglichkeit einer Tiefenbettung für Särge explizit auszuschließen.
Die Formulierungen der vorgeschlagenen 5. Änderungssatzung schaffen die notwendige Klarheit.