Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 464/2008 Datum Bauverwaltungsamt 30.01.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.02.2008 Rat 06.03.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten 5. Änderungssatzung vom 06.03.2008 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 zu. Begründung: In seiner Sitzung vom 14.12.1989 hat der Rat der Gemeinde Inden den alten Friedhof Lucherberg teilweise außer Dienst gestellt. Seitdem ist ein Neuerwerb von Nutzungsrechten nicht mehr möglich und Bestattungen können nur noch im Rahmen bestehender Nutzungsrechte vorgenommen werden. Seit Indienststellung des neuen Friedhofes Lucherberg wird diese Regelung in der Form praktiziert, dass nur noch Ehegatten in berechtigten Grabstätten beigesetzt werden können. In der gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Inden aus dem Jahre 2003 ist diese Regelung nicht klar und allgemein verständlich formuliert. Im Zusammenhang mit den durchgeführten und stets weiter fortschreitenden Umgestaltungen auf dem alten Lucherberger Friedhof ist es bisher versäumt worden, die Zubettung von Urnen in Wahlgrabstätten wie auch die Möglichkeit einer Tiefenbettung für Särge explizit auszuschließen. Die Formulierungen der vorgeschlagenen 5. Änderungssatzung schaffen die notwendige Klarheit.