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Beschlussvorlage (Kennzeichnung wichtiger Ortsdurchfahrten mit der Beschilderung "Ort der Vielfalt" hier: Anregung gem. § 24 GONW des Netzwerkes Buntes Pulheim vom 15.01.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Kennzeichnung wichtiger Ortsdurchfahrten mit der Beschilderung "Ort der Vielfalt" 
hier: Anregung gem. § 24 GONW des Netzwerkes Buntes Pulheim vom 15.01.2010) Beschlussvorlage (Kennzeichnung wichtiger Ortsdurchfahrten mit der Beschilderung "Ort der Vielfalt" 
hier: Anregung gem. § 24 GONW des Netzwerkes Buntes Pulheim vom 15.01.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss II/320. (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.04.2010 ö. S. X Herr Schüngel (Verfasser/in) 157/2010 nö. S. TOP 15 14.04.2010 (Datum) BETREFF: Kennzeichnung wichtiger Ortsdurchfahrten mit der Beschilderung "Ort der Vielfalt" hier: Anregung gem. § 24 GONW des Netzwerkes Buntes Pulheim vom 15.01.2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Netzwerk Buntes Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA beschließt die Anregung abzulehnen und keine Ausweitung der Beschilderung an Ortseingängen zuzulassen. -1- nein ERLÄUTERUNGEN: Das Netzwerk Buntes Pulheim verweist auf die Auszeichnung durch die Bundesregierung im Jahre 2009 und empfiehlt, den Besuchern Pulheims mit Kennzeichnungsschildern „Ort der Vielfalt“ die Auszeichnung zu verdeutlichen und gleichzeitig zu Reflexion anzuregen. Vorgeschlagene Standorte sind die Ortszufahrten Nord-Süd (Rommerskirchen - Köln) sowie Ost-West (Köln-Worringen – Bergheim). Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich gegen eine Positionierung auf öffentlicher Verkehrsfläche aus. Unbenommen der ihr zukommenden Bedeutung, ist die Auszeichnung mit den vorhandenen medialen Möglichkeiten wirksamer zu veröffentlichen als den bereits bestehenden „Schilderwald“ im öffentlichen Verkehrsraum zu erweitern. -2-