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Beschlussvorlage (Ehrenbeamte)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Ehrenbeamte)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 377/2007 Datum Amt für öffentl. Ordnung 24.05.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Ernennung von Ehrenbeamten bei der Freiwilligen Feuerwehr Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, Herrn Rudolf Pfennings zum 1. stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Inden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten zu ernennen. Weiterhin wird Herr Günter Bausch zum kommissarischen 2. stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Inden für die Dauer von 2 Jahren ernannt. Begründung: Herr Kreisbrandmeister Wolfram hat am 17.04.2007 die gem. § 11 Abs. FSHG vorgeschriebene Anhörung der Mitglieder der aktiven Wehr durchgeführt. Die Anwesenden haben einstimmig vorgeschlagen, Herr Rudolf Pfennings zum 1. stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Inden zu ernennen. Der Kreisbrandmeister hat daraufhin erklärt, dass er keine Einwände gegen die Person hätte, da diese alle Voraussetzungen zu einer Ernennung erfüllen würde. Da Herr Pfennings jedoch nach Ablauf eines Jahres aus Altersgründen aus der aktiven Wehr ausscheiden wird, wurde Herr Günter Bausch als 2. stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen, der nach dem Ausscheiden des Herrn Pfennings an dessen Stelle rücken soll. Da dieser jedoch den erforderlichen Laufbahnlehrgang nach der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der derzeit gültigen Fassung am Institut der Feuerwehr in Münster noch nicht absolviert hat, ist derzeit lediglich die kommissarische stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Inden für die Dauer von 2 Jahren möglich. Herr Bausch ist bereits im Dezember 2007 für diesen erforderlichen Lehrgang am Institut der Feuerwehr Münster angemeldet. Die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters vom 07.05.2007 ist als Anlage beigefügt.