Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,1 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
27.10.2010
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Herr Ritter
(Verfasser/in)
ö. S.
X
422/2010
nö. S. TOP
29.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde Köln im Rhein-Erft-Kreis
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Die Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 08.04.2010 formuliert in § 4 Abs. 4 Satz 2 die
Rechtsgrundlage für ein Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörden:
„(4) Den Regionalplanungsbehörden obliegt die Raumbeobachtung im jeweiligen Planungsgebiet
und die Überwachung nach § 9 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (Monitoring). Sie führen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden insbesondere ein Siedlungsflächenmonitoring durch.“
Zu diesem Zweck hat die Bezirksregierung Köln eine Auswertung der Flächenutzungspläne sowie
von Luftbildern vorgenommen. Die Resultate wurden in ein graphisches Informationssystem eingestellt (TESTA—Netz) und den Kommunen zur Korrektur und gemeinschaftlichen Fortschreibung
der Zugang zu diesem System eingeräumt. Die Regionalplanungsbehörde verschafft sich auf diese Weise eine sehr detaillierte Kenntnis über vorhandene Bauflächenpotentiale bzw. deren Ausschöpfungsgrad. Die Daten werden als Grundlage für die Plan- und Antragverfahren nach LPlG
NRW werden.
Dargestellt werden in dem System die Flächen, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung als Bauflächen dargestellt sind (FNP-Darstellung) und sich noch oder derzeit nicht in Nutzung befinden. So sind z.B. die noch nicht bebauten Flächen im Gewerbegebiet Schwefelberg
ebenso erfasst wie das Bree-Beton-Gelände als Brache.
Die Stadtverwaltung nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.
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