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Mitteilungsvorlage (Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde Köln im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,1 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Mitteilungsvorlage (Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde Köln im Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Termin 27.10.2010 IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Herr Ritter (Verfasser/in) ö. S. X 422/2010 nö. S. TOP 29.09.2010 (Datum) BETREFF: Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde Köln im Rhein-Erft-Kreis Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Die Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 08.04.2010 formuliert in § 4 Abs. 4 Satz 2 die Rechtsgrundlage für ein Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörden: „(4) Den Regionalplanungsbehörden obliegt die Raumbeobachtung im jeweiligen Planungsgebiet und die Überwachung nach § 9 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (Monitoring). Sie führen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden insbesondere ein Siedlungsflächenmonitoring durch.“ Zu diesem Zweck hat die Bezirksregierung Köln eine Auswertung der Flächenutzungspläne sowie von Luftbildern vorgenommen. Die Resultate wurden in ein graphisches Informationssystem eingestellt (TESTA—Netz) und den Kommunen zur Korrektur und gemeinschaftlichen Fortschreibung der Zugang zu diesem System eingeräumt. Die Regionalplanungsbehörde verschafft sich auf diese Weise eine sehr detaillierte Kenntnis über vorhandene Bauflächenpotentiale bzw. deren Ausschöpfungsgrad. Die Daten werden als Grundlage für die Plan- und Antragverfahren nach LPlG NRW werden. Dargestellt werden in dem System die Flächen, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung als Bauflächen dargestellt sind (FNP-Darstellung) und sich noch oder derzeit nicht in Nutzung befinden. So sind z.B. die noch nicht bebauten Flächen im Gewerbegebiet Schwefelberg ebenso erfasst wie das Bree-Beton-Gelände als Brache. Die Stadtverwaltung nimmt die erforderlichen Korrekturen vor. -1-