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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2009 - 30.06.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2009 - 30.06.2009)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2009 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 03.07.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 26.01.2010 Rat 28.01.2010 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2009 - 30.06.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.07.2009 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.04.2009 – 30.06.2009 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2009 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Dr. Rips)