Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
22.09.10, 21:12
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II / 40 20 41
V o r l a g e Nr:
316/2010
1. Ergänzung
Termin
ö. S.
30.09.2010
X
26.10.2010
X
09.11.2010
X
nö. S. TOP
Frau Keweloh /
Herr Kuron
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
16.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung für die außerschulische Nutzung von
Schulräumen und -anlagen, Ausstattungsgegenständen sowie für die außerschulische Nutzung von Turnhallen der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der BKS / HFA empfiehlt dem Rat,
2. der Rat beschließt die Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und –anlagen, Ausstattungsgegenständen sowie
für die außersportliche Nutzung der Turnhallen der Stadt Pulheim.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Im Zuge des dringenden Erfordernisses der Konsolidierung des städtischen Haushalts hat
der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 20.12.2005 beschlossen, Gebühren für die
Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen durch Vereine und
ähnliche Organisationen zu erheben. Die entsprechend beschlossenen Benutzer- und Gebührenordnung trat mit Wirkung vom 01.04.2006 in Kraft.
Die bislang nicht geregelte, jedoch in der Praxis wiederholt nachgefragte ausschließliche
Nutzung von Sanitäranlagen wurde zum Anlass für eine Überarbeitung und Anpassung der
Bestimmungen genommen.
Neben redaktionellen und verfahrenstechnischen Änderungen sollen nunmehr Gebühren
für die ausschließliche Nutzung von Sanitäranlagen erhoben werden. Ferner ist beabsichtigt, eine Staffelung der Gebühren bei längeren Ausleihzeiträumen einzuführen sowie die
Gebühren für die kostenintensiven Transportleistungen für Ausstattungsgegenstände zu
erhöhen.
Der Ursprungsentwurf der Neufassung der Benutzer- und Gebührenordnung sowie die mit
Erläuterungen versehenen Änderungen sind als Anlagen 1 und 3 beigefügt.
Die bisher gültige Benutzer- und Gebührenordnung ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2).
In Ergänzung zu der in der Ursprungsvorlage 316/2010 gemachten Erläuterung nimmt die Verwaltung
nachfolgend Stellung zu den in der Sitzung des BKS am 07.09.2010 geäußerten offenen Fragen:
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bearbeitung der Außerschulischen Nutzung erfolgt im Schulverwaltungsamt durch eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Von den insgesamt 20 Arbeitstunden entfallen gemäß Arbeitsplatzbeschreibung
ca. 50 % auf die Außerschulische Nutzung. Da die Terminüberwachung, Reservierung und Bestätigung auch ohne Gebührenberechnung erfolgen muss, beansprucht die Erhebung der Gebühren
nur einen geringen Anteil. Zeitlich aufwendig ist jedoch die Bearbeitung von Ermäßigungsanträgen. Diese werden von den Vereinen häufig gestellt und können nur unter Einschaltung des Bürgermeisters beantwortet werden.
Insgesamt entfallen maximal 3 Arbeitsstunden wöchentlich auf die Gebührenberechnung nebst
Bearbeitung der Ermäßigungsanträge. Das entspricht bei der eingesetzten Mitarbeiterin Arbeitgeberkosten in Höhe von knapp 2.900,00 € jährlich. Dem entgegen stehen für 2010 bisher Einnahmen in Höhe von 4.577,20 (~ ohne Ermäßigungen 6.467,40 €). Bei einem völligen Verzicht auf
Gebühren würde die Anzahl der Nutzungen voraussichtlich ansteigen, so dass dieses nicht
zwangsläufig zu einer Einsparung von Arbeitzeiten, jedoch zu einer höheren Abnutzung der Ausstattungsgegenstände führen würde.
Häufig beantragen die Vereine Ausstattungsgegenstände, die durch den Bauhof zum Veranstaltungsort transportiert und dort auch wieder abgeholt werden. Der Bauhof stellt diesen Aufwand
dem Fachamt in Rechnung. Diese Kosten übersteigen die Gebühren, die den Vereinen gemäß
Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden, deutlich. Eine Anhebung dieser Gebühren erscheint dadurch gerechtfertigt.
Die Dauernutzung der allgemeinen Unterrichtsräume erfolgt derzeit nur durch den Surf- und Segelclub Pulheim für den theoretischen Unterricht und durch den Pulheimer Tambourcorps für die
Proben. Da diese Nutzung in der Regel zu Zeiten erfolgt, an denen für die Musikschule bzw. die
VHS ohnehin Hausmeister vor Ort sind, entstehen dadurch keine zusätzliche Kosten. Eine Gebührenanhebung ist damit nicht erforderlich. Die Dauernutzung des Foyers wird bisher nicht in Anspruch genommen. Da die Anmietung des Foyers nur für größere Einzelveranstaltungen sinnvoll
erscheint, bei denen der Einsatz der Hausmeister erforderlich ist und die mit erhöhten Verbrauchsund Instandhaltungskosten einhergehen, wird die Möglichkeit der Dauernutzung des Foyers aus
dem Gebührenkatalog gestrichen.
-2-
Die ursprünglich beigefügte Anlage 3 (Erläuterungen zu den markierten Änderungen) ist in der
überarbeiteten Fassung (neue Anlage 3) ebenso beigefügt wie die neue Endfassung der Benutzerund Gebührenordnung (Anlage 4).
-3-