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Bürgerantrag (Anlage 6)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
03.02.10, 06:49
Aktualisiert
03.02.10, 06:49
Bürgerantrag (Anlage 6) Bürgerantrag (Anlage 6)

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Inhalt der Datei

Eigenbetriebe Straßen z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 Erftstadt Kontal."t: Herr Eisbruggen Telefon: 02251/796-184 Fax: 02171/39951-254 E-Mail: thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de Zeichen: 4400/40.1000501L 163 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 28.01.2010 L 163 Friedrich-Ebert-Straße in Erftstadt-Kierdorf, Engstellensignalisierung hier: Ihr Schreiben vom 18.01.2010; AZ.: 66 19-4022/6 Sehr geehrter Herr Coenders, mit o.g. Schreiben legten Sie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der L 163 Friedrich-Ebert-Straße in E.-Kierdorf, eine Untersuchung des Ing.-Büro Dobelmann & Kroke zur Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der Landesstraße zur Stellungnahme vor. Es ist zutreffend, dass die L 163 im Bereich der Ortslage Kierdorf zwischen den Einmündungen Matthias-Grell-Straße und Zieselsmaar Straße Abschnitte mit einer minimalen Fahrbahnbreite von knapp unter 5,0 m zwischen den Borden aufweist und gleichzeitig in diesem Bereich die Nebenanlagen teilweise in unzureichender Breite vorhanden sind. Hingegen ist diese Problematik nicht neu, bereits in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends ist seitens eines Anliegers eine Petition an den Landtag gerichtet worden, in der Verbesserungen für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer in diesem Streckenabschnitt gefordert wurden. Schon damals wurde die Idee einer Engstellensignalisierung verworfen. Zu den Ausführungen des Ing. Büros bleibt anzumerken, dass richtigerweise zum einen festgestellt wird, dass bei einer Minimalbreite von 4,50 mein Begegnungsverkehr zumindest für Pkw I Pkw möglich wäre, zum anderen aber bei der Planung davon ausgegangen wird, dass nur eine Restfahrbahnbreite von 4,0 m vorgehalten werden soll. Dieses hätte zur Folge, dass beim Einund Ausfahren von Fahrzeugen, welche innerhalb des Engstellenbereiches Garagen oder Hofanlagen ( ca. 15 Stück ) befahren und dadurch nicht einer Signalisierung unterzogen sind, schon beim Begegnungsfall Pkw / Pkw zur Nutzung der Nebenanlagen gezwungen wären. Dieses birgt eine latente Gefährdung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, welche nicht zu vernachlässigen ist. - 2. Straßen.NRW-Betriebssitz. Postfach 10 1653 45816 Gelsenkirchen Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de' E-Mail: kontal."t@strassen.nrw.de WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000' Steuernummer: 319/5972/0701 Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung Jülicher Ring 101 - 103 . 53874 Ville-Eifel . 53879 Euskirchen Euskirchen Postfach 120161 Telefon: 02251/796-0 kontal.1.rnl. ve@strassen.nrw.de - 2- Neben dem Sicherheitsaspekt werden bei der Einrichtung einer Engstellensignalisierung über eine Strecke von ca. 145 m Länge natürlich auch die, in der Machbarkeitsstudie explizit dargestellten, Rückstaulängen jenseits der 100 m bewirkt. Dieses führt unweigerlich zu einer Steigerung der Lärm- und Abgasemissionen durch Verkehrsbedingte Brems- und Anfahrvorgänge, sowie Belastungen durch im Leerlauf betriebene Motoren während der Rotphasen. Diese würden dann einen weitaus größeren Anteil von Anliegern der Friedrich-Ebert-Straße zukünftig belasten als es bereits heute der Fall ist. Gleichzeitig werden regelmäßig Rückstauungen über den eigentlichen Engpassbereich hinaus verursacht, welche auch an den Zufahrten der einmündenden städtischen Straßen und anliegenden Garagen- und Hofzufahrten zu Behinderungen führen. Derart restriktive Eingriffe in die Verkehrsabläufe im Zuge einer hoch belasteten klassifizierten Straße werden seitens des Straßenbaulastträgers als nicht tolerierbar angesehen und deshalb wird schon im Vorfeld zur Durchführung einer solchen Maßnahme die Zustimmung verweigert. 2