Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
10.02.10, 06:48
Aktualisiert
10.02.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 517/2009
Az.: 66 19-BP 119
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.09.2009
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Kukla leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Antrag bzgl. Neuregelung der Erreichbarkeit des ersten Bauabschnitts, BP Nr. 119, E.Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.09.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorhandene Baustraße ist keinesfalls in einem unzumutbaren Zustand, je nach Witterung allerdings
durchaus entsprechend verschmutzt. Sobald die Arbeiten an den im Bau befindlichen Eigenheimen entlang
der Westerwaldstraße beendet sind, werde ich die Baustraße säubern lassen. Die Straße selbst weist keine
Löcher o. ä. auf, lediglich die vorhandenen Schachtdeckel ragen aus der Straßenoberfläche heraus.
Bei einem angemessenem Tempo und entsprechender Fahrweise sind Beschädigungen aufgrund des
Zustandes der Baustraße an Fahrzeugen auszuschließen. Während einiger Ortstermine konnte ich
wiederholt feststellen, dass mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet gefahren wird. Kommt
man dann von der Baustraße in den unbefestigten Randbereich ab, können Beschädigungen an
Fahrzeugen sicherlich nicht ausgeschlossen werden.
Nachdem der Endausbau des I. Bauabschnittes beendet sein wird, beabsichtige ich einen neuen Überzug
auf die vorhandene Baustraße aufbringen zu lassen. Sie wurde bei der Ersterschließung des Gebietes
teilweise zu tief eingebaut. Somit werden die Kanaldeckel dann nicht mehr ganz so hoch aus der
Straßenoberfläche heraus schauen.
Das Thema der Öffnung des Gottesweges zum Altgebiet wurde bereits in einer Vielzahl von Anträgen
behandelt. So sprechen sich zum Beispiel im Bürgerantrag 292/2009 Anwohner des „alten“ und des „neuen“
Wohngebietes für eine dauerhafte Sperrung des Gottesweges aus. Dem kann aber aufgrund der
Notwendigkeit für einen zweiten Rettungsweg nicht stattgegeben werden.
Im Bürgerantrag 319/2008 wurde im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Beschluss gefasst,
den Gottesweg bis zum endgültigen Ausbau des zweiten Bauabschnittes zu verschließen. Eine Öffnung nur
für den PKW-Verkehr und die Sperrung für LKWs ist leider nicht praktikabel und kann von daher nicht
befürwortet werden.
(Bösche)
-2-