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Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Erreichbarkeit des ersten Bauabschnitts, BP Nr. 119, E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
10.02.10, 06:48
Aktualisiert
10.02.10, 06:48
Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Erreichbarkeit des ersten Bauabschnitts, BP Nr. 119, E.-Gymnich) Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Erreichbarkeit des ersten Bauabschnitts, BP Nr. 119, E.-Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 517/2009 Az.: 66 19-BP 119 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.09.2009 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Kukla leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Antrag bzgl. Neuregelung der Erreichbarkeit des ersten Bauabschnitts, BP Nr. 119, E.Gymnich Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.09.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die vorhandene Baustraße ist keinesfalls in einem unzumutbaren Zustand, je nach Witterung allerdings durchaus entsprechend verschmutzt. Sobald die Arbeiten an den im Bau befindlichen Eigenheimen entlang der Westerwaldstraße beendet sind, werde ich die Baustraße säubern lassen. Die Straße selbst weist keine Löcher o. ä. auf, lediglich die vorhandenen Schachtdeckel ragen aus der Straßenoberfläche heraus. Bei einem angemessenem Tempo und entsprechender Fahrweise sind Beschädigungen aufgrund des Zustandes der Baustraße an Fahrzeugen auszuschließen. Während einiger Ortstermine konnte ich wiederholt feststellen, dass mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet gefahren wird. Kommt man dann von der Baustraße in den unbefestigten Randbereich ab, können Beschädigungen an Fahrzeugen sicherlich nicht ausgeschlossen werden. Nachdem der Endausbau des I. Bauabschnittes beendet sein wird, beabsichtige ich einen neuen Überzug auf die vorhandene Baustraße aufbringen zu lassen. Sie wurde bei der Ersterschließung des Gebietes teilweise zu tief eingebaut. Somit werden die Kanaldeckel dann nicht mehr ganz so hoch aus der Straßenoberfläche heraus schauen. Das Thema der Öffnung des Gottesweges zum Altgebiet wurde bereits in einer Vielzahl von Anträgen behandelt. So sprechen sich zum Beispiel im Bürgerantrag 292/2009 Anwohner des „alten“ und des „neuen“ Wohngebietes für eine dauerhafte Sperrung des Gottesweges aus. Dem kann aber aufgrund der Notwendigkeit für einen zweiten Rettungsweg nicht stattgegeben werden. Im Bürgerantrag 319/2008 wurde im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Beschluss gefasst, den Gottesweg bis zum endgültigen Ausbau des zweiten Bauabschnittes zu verschließen. Eine Öffnung nur für den PKW-Verkehr und die Sperrung für LKWs ist leider nicht praktikabel und kann von daher nicht befürwortet werden. (Bösche) -2-