Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
08.02.10, 06:41
Aktualisiert
08.02.10, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum A 12312009
05.05.2009
FußweIl zwischen Balkhausener Straße und Erftstraße nördlich von Schloss Gvmnich
Im Rahmen der Renaturierung der Erft in Höhe des Stadtteils Gymnich bzw. der Gymnicher
Mühle wird die Verlegung und Neuanlage von Fuß- und Radwegen mit berücksichtigt.
Eigentümer des Grundstückes nördlich von Schloss Gymnich zwischen Balkhausener Straße,
Erftstraße und Autobahn A 61 ist anteilsmäßig der Erftverband und der Rhein-Erft-Kreis. Für
den Ausbau eines Fußweges in diesem Gelände ist grundsätzlich ein Grunderwerb für die
benötigten Flächen notwendig.
Derzeit ist hier bereits ein "Trampelpfad" vorhanden, der über eine Bedienungsbrücke einer
Wehranlage führt. Das Betreten dieser Brücke ist nicht statthaft. Der Erftverband, in seiner
Eigenschaft als Betreiber dieser Anlage, wird sicherlich diese Nutzung zukünftig unterbinden.
Eine zusätzliche Gehwegbrücke ist weder finanzierbar, noch erforderlich.
Damit eine Querung 4'!'..,y/",luVDdes Wehrs an der "Kleinen Erft" vermieden werden kann,
müsste ein neuer Fußweg am Fuß der Böschung ca. 50 m entlang einer
Wirtschaftsweganbindung (parallel zur Erftstraße) ausgebaut werden. Die Wirtschaftsweganbindung dient z.Zt. der Bewirtschaftung der o.g. Parzelle. Für die Durchführung dieses
Vorschlages müsste in jedem Fall ein Grunderwerb durchgeführt und eine Planung erstellt
werden. Selbstverständlich sind die Grundstückseigentümer von Anfang an in das Vorhaben
mit einzubeziehen.
Die Pachtverträge mit dem Landwirt laufen erst 2015 aus. Bis dahin soll im Zuge der
Gewässersanierung ein Konzept erstellt werden, wie mit der Fläche weiter verfahren werden
kann.
Bei meinen nächsten Gesprächen mit dem Erftverband und dem Rhein-Erft-Kreis bzgl. der
Renaturierung der Erft werde ich die Möglichkeit für eine vorläufige Fußweganbindung
nördlich der Kleinen Erft zur Erftstraße ansprechen. Über das Ergebnis werde ich im
Ausschuss informieren.