Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.09.2010
X
14.09.2010
X
28.09.2010
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
297/2010
nö. S. TOP
21.07.2010
(Datum)
BETREFF:
Verlängerung des Vertrages über die freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils der 2.
Gruppe betr. die Kath. Kindertagesstätte Sinthern
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Sinthern
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr: 2012
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Ca. 8.000.- €
Ca. 11.000.-€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Einbringung in die Haushalte 2011 und 2012
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der JHA empfiehlt dem HFA/Rat, den Vertrag vom 07.03./30.03.2008 betr. der Übernahme des
Trägeranteils für 1 Gruppe antragsgemäß bis zum 31.07.2012 zu verlängern.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 21.07.2010 beantragt die Katholische Kirchengemeinde die Verlängerung des
bestehenden Vertrages um ein Jahr. In der Begründung wird richtigerweise auf den bestehenden
und in der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Zukunft prognostizierten Bedarf an Plätzen
hingewiesen. Gleichzeitig öffnet die Kirchengemeinde mit dem Antrag die Perspektive, durch eine
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Erweiterung der Kindertagesstätte um eine dann dritte Gruppe, der Stadt bei der Erfüllung der Planungsziele im Kindergartenbezirk Sinthern/Geyen wesentlich zu helfen.
Die Argumentation ist schlüssig. Mit einer Erweiterung des U 3 – Platzangebotes von 4 auf 12
Plätze in dieser Einrichtung und den weiteren im Bezirk angestrebten Maßnahmen kann dann das
beschlossene Ausbauziel erreicht werden, ohne dass die Kindergartenfläche im BP 77 beansprucht werden müsste.
Nach einer ersten Einschätzung scheint die Erweiterung machbar. Konkret ist hier eine Abstimmung mit dem Landesjugendamt herbei zu führen. Bei positiver Bewertung könnte dann vom Träger der Einrichtung ein U 3-Investitionsförderungsverfahren eingeleitet werden.
Finanzielle Aspekte:
Es ist davon auszugehen, dass für die Kirchengemeinde eine Investition (Bau- und Einrichtungskosten) zu 100 % gegenfinanziert werden muss, da seitens des Erzbistums keine Abweichung
vom Programm „Zukunft heute“ erwartet werden kann. Das Erzbistum wird also keine Kirchensteuermittel in neu zu schaffende Plätze einbringen.
Unter der Voraussetzung, dass die Erweiterungsmaßnahme inkl. Erstausstattung nach Ziffer
4.4.1.1 der Förderrichtlinien mit einem max. Fördervolumen von 20.000 €/Platz, also mit 160.000 €
umgesetzt werden könnte, stünde ein Trägeranteil von 16.000 € im Raum, der über eine freiwilligen Zuschuss der Stadt abzudecken wäre.
Gleichermaßen wird über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus die Übernahme des
Trägeranteils für 2 Gruppen zu regeln sein. Dieser würde jährlich mit einem Betrag von rd. 40.000
€ zu Buche schlagen und wäre ebenso als freiwilliger Zuschuss der Stadt zu tragen.
Es steht also zur Entscheidung an, ob sich die Stadt langfristig durch eine freiwillige Bezuschussung binden will.
Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass wegen der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt als dem
örtlichen Träger der Jugendhilfe, den Rechtsanspruch U 3 zu gewährleisten, alternativ
im Zweifel mit einer eigenen zweigruppigen Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück
im BP 77 engagieren müsste, wie dies zutreffend im Bezugsschreiben ausgeführt wird.
Dies ist insoweit beachtenswert, als dass die Refinanzierung durch Landeszuschüsse im Falle
einer kirchlichen Trägerschaft bei 36,5 % liegt, bei einer städtischen Trägerschaft beträgt die Refinanzierung lediglich 30 %. Der wirtschaftliche Vorteil der kirchlichen Trägerschaft läge bei 2 Gruppen jährlich in einem höheren Landesanteil von rd. 17.000 €.
Nicht zuletzt ist der Hinweis auf die Vermarktbarkeit der noch als Kindergartengelände reservierten
Fläche nicht von der Hand zu weisen.
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