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Beschlussvorlage (Verlängerung des Vertrages über die freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils der 2. Gruppe betr. die Kath. Kindertagesstätte Sinthern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Verlängerung des Vertrages über die freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils der 2. Gruppe betr. die Kath. Kindertagesstätte Sinthern) Beschlussvorlage (Verlängerung des Vertrages über die freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils der 2. Gruppe betr. die Kath. Kindertagesstätte Sinthern)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.09.2010 X 14.09.2010 X 28.09.2010 X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 297/2010 nö. S. TOP 21.07.2010 (Datum) BETREFF: Verlängerung des Vertrages über die freiwillige Bezuschussung des Trägeranteils der 2. Gruppe betr. die Kath. Kindertagesstätte Sinthern VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Sinthern HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Ca. 8.000.- € Ca. 11.000.-€ € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Einbringung in die Haushalte 2011 und 2012 BESCHLUSSVORSCHLAG: Der JHA empfiehlt dem HFA/Rat, den Vertrag vom 07.03./30.03.2008 betr. der Übernahme des Trägeranteils für 1 Gruppe antragsgemäß bis zum 31.07.2012 zu verlängern. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 21.07.2010 beantragt die Katholische Kirchengemeinde die Verlängerung des bestehenden Vertrages um ein Jahr. In der Begründung wird richtigerweise auf den bestehenden und in der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Zukunft prognostizierten Bedarf an Plätzen hingewiesen. Gleichzeitig öffnet die Kirchengemeinde mit dem Antrag die Perspektive, durch eine -1- Erweiterung der Kindertagesstätte um eine dann dritte Gruppe, der Stadt bei der Erfüllung der Planungsziele im Kindergartenbezirk Sinthern/Geyen wesentlich zu helfen. Die Argumentation ist schlüssig. Mit einer Erweiterung des U 3 – Platzangebotes von 4 auf 12 Plätze in dieser Einrichtung und den weiteren im Bezirk angestrebten Maßnahmen kann dann das beschlossene Ausbauziel erreicht werden, ohne dass die Kindergartenfläche im BP 77 beansprucht werden müsste. Nach einer ersten Einschätzung scheint die Erweiterung machbar. Konkret ist hier eine Abstimmung mit dem Landesjugendamt herbei zu führen. Bei positiver Bewertung könnte dann vom Träger der Einrichtung ein U 3-Investitionsförderungsverfahren eingeleitet werden. Finanzielle Aspekte: Es ist davon auszugehen, dass für die Kirchengemeinde eine Investition (Bau- und Einrichtungskosten) zu 100 % gegenfinanziert werden muss, da seitens des Erzbistums keine Abweichung vom Programm „Zukunft heute“ erwartet werden kann. Das Erzbistum wird also keine Kirchensteuermittel in neu zu schaffende Plätze einbringen. Unter der Voraussetzung, dass die Erweiterungsmaßnahme inkl. Erstausstattung nach Ziffer 4.4.1.1 der Förderrichtlinien mit einem max. Fördervolumen von 20.000 €/Platz, also mit 160.000 € umgesetzt werden könnte, stünde ein Trägeranteil von 16.000 € im Raum, der über eine freiwilligen Zuschuss der Stadt abzudecken wäre. Gleichermaßen wird über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus die Übernahme des Trägeranteils für 2 Gruppen zu regeln sein. Dieser würde jährlich mit einem Betrag von rd. 40.000 € zu Buche schlagen und wäre ebenso als freiwilliger Zuschuss der Stadt zu tragen. Es steht also zur Entscheidung an, ob sich die Stadt langfristig durch eine freiwillige Bezuschussung binden will. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass wegen der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt als dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, den Rechtsanspruch U 3 zu gewährleisten, alternativ im Zweifel mit einer eigenen zweigruppigen Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück im BP 77 engagieren müsste, wie dies zutreffend im Bezugsschreiben ausgeführt wird. Dies ist insoweit beachtenswert, als dass die Refinanzierung durch Landeszuschüsse im Falle einer kirchlichen Trägerschaft bei 36,5 % liegt, bei einer städtischen Trägerschaft beträgt die Refinanzierung lediglich 30 %. Der wirtschaftliche Vorteil der kirchlichen Trägerschaft läge bei 2 Gruppen jährlich in einem höheren Landesanteil von rd. 17.000 €. Nicht zuletzt ist der Hinweis auf die Vermarktbarkeit der noch als Kindergartengelände reservierten Fläche nicht von der Hand zu weisen. -2-