Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Präambel
Anderungdes
erfolgenden
des Kinderbildungsgesetzes
MitderdurchdieVerabschiedung
von
der Betreuung
hinsichtlich
Anforderungen
in NRWunddenkünftigen
Kindergartenrechts
Sinthernzur SiKirchengemeinde
Kindernhabensichdie StadtPulheimunddie Katholische
sowiezurWeiterentwicklung
auf einenKindergartenplatz
des Rechtsanspruches
cherstellung
dassseitensder Stadt
verständigt,
Kinderdarauf
desAusbausvon Plätzenfür unter3-jährige
Gruppe
aufzugebenden
ZuschusszumweiterenBetriebderansonsten
einfreiwilliger
befristet
mehrPlätzefür unter3geleistet
wird.MitBlickaufdasErfordernis,
ab dem01.08.2008
Gruppein eine
jährigeKinderanbietenzu wollen,wirddiedezeitigegroße,altersgemischte
Vereinbanachfolgenden
zu
der
führt
dies
Einzelnen
lm
I überführt.
GruppedesGruppentyps
rung.
Zwischen
dieservertretendurch das Ju'
der StadtPulheim,vertretendurch den Bürgermeister,
gendamt,AIte KölnerStr. 26,50259Pulheim(nachfolgendStadtgenannt),
als örtlicherTrägerder öffentlichenJugendhilfe
und
St. Martinusin Sinthern,vertretendurch den Kirchenvor'
der Kath.Kirchengemeinde
genannt),
stand,BrauweilerStr. 18,50259Pulheim(nachfolgendKirchengemeinde
St. MartinusSinthern,BrauweilerStr. 16,
als Trägerder katholischenKindertagesstätte
50259Pulheim
wird folgendesvereinbart:
1.
(KiBiz)für die
densichausS 20 Abs.1 Kinderbildungsgesetz
DieStadtübernimmt
vomTrägerder
an denendgültig
Anteil(dezeit12 o/o)
ergebenden
Kirchengemeinde
gem.S 19 KiBizfür 1 Gruppe
Kindpauschalen
festgesetzten
Jugendhilfe
öffentlichen
nachdemGesetzüberTaDiebisherige
20 Plätzen.
I mit insgesamt
derGruppenform
großealtersgemischte
Gruppewirdumgeseinrichtungen
für Kinder(GTK)geförderte
gewandelt.
ist diejeweilsgeltendeFassungdes KiBlz.
Grundlage
2.
Fördeveränderte
des- durchdiegrundlegend
zumAusgleich
DieStadtübernimmt
- bestehenden
undderdurchdie GruppenumwandFinanzierungsrisikos
rungsstruktur
Anteil,
zusätzlichzudem unterZiffer1 vereinbarten
Zusatzkosten,
lungverursachten
Anteil,der max. 2 % der Kindpauschaeinenweiteren
aufAntragder Kirchengemeinde
lenderGruppegem.Ziffer1 beträgt.DieserAnspruchbestehtnurdann,wennsich
gem.S 20 Abs.4 KiBizergibt,dass
Venruendungsnachweisen
ausdenvereinfachten
dieSummeder Kindpauschalen
nichtausreicht,
Kostenzu decken.
sämtliche
3.
gruppenanteiDieStadtverpflichtet
sich,sichan demnotwendigen
Erhaltungsaufwand
ligzu beteiligen,
soweitdie Rücklage
nachS 20 Abs.5 Satz2KiBizunddie bestehende Rücklagenach$ 2 Abs.4 BKVOzumGTK,hierzunichtausreichen.
Beidringend
erforderlichen
Maßnahmen
zurSubstanzerhaltung
zur
desGebäudes,
Erneuerung
vongroßenBetriebseinrichtungen,
zurWiederherstellung
dererforderlichenSpielflächen
undsonstigen
Außenanlagen
sowiezur Ersatzbeschaffung
vonEinrichtungsgegenständen,
verpflichtet
Zuwendungen
im Sinne
sichdieKirchengemeinde
(MBl.NW S.630)bzw.derjeweilsgeltenden
FiderLandesrichtlinien
vom 10.04.1992
nanzierungsrichtlinien
zu beantragen.
von Landesmitteln
BeiGewährung
übernimmt
dieStadt,überdenFinanzierungsanteil
desörtlichen
TrägersderJugendhilfe
hinaus,
denTrägeranteil
der anerkannten
Gesamtkosten
für eineGruppe.
4.
DieAuszahlung
Verfahrensverordnung
zum
erfolgtentsprechend
derlandesseitigen
KiBiz.
5.
FürdieAufnahme
der KindergeltendieAufnahmekriterien
der Kirchengemeinde.
Vor
derEntscheidung
von(insbesondere
der Kirchengemeinde
überdieAufnahme
unter
dreijähriger)
Kindernfindet,beginnend
ab demAufnahmeverfahren
des Kindergartenjahres200812009,
eineAbstimmung
mitderStadtüberdie aufzunehmenden
Kinder
statt.
6.
DieserVertraggiltab dem01.08.2008
undendetam 31.07.2011,
ohnedasses einer
Kündigung
bedarf.
7.
FürdenFallvonAnderungen
zur Betriebskostenfinanziedergesetzlichen
Regelungen
rungwirdvereinbart,
dassdieserVertragin gegenseitigem
Einvernehmen
an die geänderten
Vorschriften
derartangepasst
werdensoll,dassdasZieldiesesVertrages
möglichst
erreichtwird.
8.
Anderungen
undErgänzungen
diesesVertrages
bedürfender Schriftform.
-
9.
in
DieserVertragbedarfder Genehmigung
durchdas Erzbischöfliche
Generalvikariat
Kölnsowiedervorherigen
Beschlussfassung
durchden Ratder StadtPulheim.
10.
unwirksam
seinoderwerden,so wird
SollteneinzelneBestimmungen
diesesVertrages
vernichtberührt.DieVertragspartner
dieWirksamkeit
der übrigenBestimmungen
pflichten
Bestimmung
rechtzu treffen,dieder unwirksamen
sich,eineVereinbarung
lichundwirtschaftlich
am nächsten
kommt.
Pulheim,
den
?, 3.og
Sinthern,
den 30. 03 C.t
Fürdie Kirchengemeinde
DerKirchenvorstand
Fürdie Stadt
DerBürgermeister
In Vertretung
F'/'Z*'"'
Dr.KarlAugustMorisse
Bürgermeister
Va,O
FlorianHeM
Beigeordneter
der kirchlichenAufsichtsbehörde
a=,K:!?Y--J?z-s
Genehmigt
Körn,
den
......?.(..,!.U
?*24
DASERZBISCHÖFLICHE
GENERALVIKARIAT
lm Auftrag
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-3-
?
Dipl.-Kfm.FranzMeller
wrRTscHArrspnürrR
STEUERBERATER
STF'.D'I- trl
Einganq J
Fronhof
Kreuzstraße
55
nthern
50259Pulheim-Si
21.07.2010
StadtPulheim
HerrnJürgenTermath
HerrnFriedhelmSeibel
50259Pulheim
Verlängerungdes Vertragsbetreffendrueite GruppeKita St Martinusum ein Jahr
Überlegungenzur weiterenBedarfsdeckungfiir eine dritte Gruppe
SehrgeehrterHerr Termath,
sehrgeehrterHerrSeibel,
im Namen des Kirchenvorstandes
St. Martinusbeantrageich hiermit die Verlängerungdes
zwischen der Stadt Pulheim und der Kirchengemeinde
St. Martinus bestehendenVertrags
betreffenddie zweite Cruppe in der Kindertagesstätte
St. Martinusum ein Jahr,also für die Zeit
vom 01.08.201
1 biszum 31.07.2012
zu den bisherigen
Bedingungen.
Die Vertragsverlängerung
um ein Jahrwürde den bei der StadtPulheimaktuell bestehenden
Bedarffür dieseCruppedecken.Cernewerdenwir unsereZusammenarbeit
in der bewährten
Art und Weisefortsetzen.
DarüberhinausbieteteineVertragsverlängerung
um ein Jahrauchdie Möglichkeit,in der dann
gewonnenenZeit in Ruhe und gemeinsameine Planungzur Deckungdes Bedarfsfür eine
weitereGruppebei der StadtPulheimzu erarbeiten.lch darf lhnen nochmalsdie Absichtder
;und eine
Kirchengemeinde
St. Martinusbestätigen,
sie hierbei nach Kräftenzu unterstützen
gemeinsameLösung,Egf. auch unter Einbeziehungvon bereitsvorhandenenFlächender
KirchengemeindeSt. Martinus, zu erarbeiten.Details hierzu müssten sicherlich noch
ausgearbeitet werden, auch kann nicht ausgeschlossenwerden, dass gewisse
F|ächenerweiteru
ngennotwendig werden.
Mit einer solchengemeinsamenLösungkönnten idealerweisedie Anforderungender Stadt
Pulheimzur Bedarfsdeckung
von Kindergärtenplätzen
St. Martinus
und der Kirchengemeinde
hinsichtlicheines stabilenzukünftigenBetriebsder Kindertagesstätte
zur Deckunggebracht
werden. Insofernsei noch mal seitensder Kirchengemeinde
das große lnteressean einer
gemeinsamen
Lösungbetont.Fürdie StadtPulheimergäbesichdarüberhinausder Vorteil,dass
der aktuell bestehendeBedarfan Kindergartenplätzen
ohne Neubau einer Kindertagesstätte
gedecktwerdenkönnte,das hierfürvorgesehene
Crundstückim Neubaugebiet
Auf dem Acker
würdedannnichtbenötigt.
Wir wären lhnen sehrdankbar,wenn die Verlängerung
um ein Jahrin den Sitzungen
der
entsprechenden
Cremienim September
werdenkönnte.Hierdurchkämeaucheine
beschlossen
gewisseRuhein die Elternschaft,
wasauchfür eineweiterePlanungsehrwichtigist.
Für lhre Bemühungen
bereitsim VorausherzlichenDank,für Rückfragen
steheich jederzeit
gernezur Verfügung.
Mit freundlichen
Crüßen