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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 297/2010)

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Inhalt der Datei

Präambel Anderungdes erfolgenden des Kinderbildungsgesetzes MitderdurchdieVerabschiedung von der Betreuung hinsichtlich Anforderungen in NRWunddenkünftigen Kindergartenrechts Sinthernzur SiKirchengemeinde Kindernhabensichdie StadtPulheimunddie Katholische sowiezurWeiterentwicklung auf einenKindergartenplatz des Rechtsanspruches cherstellung dassseitensder Stadt verständigt, Kinderdarauf desAusbausvon Plätzenfür unter3-jährige Gruppe aufzugebenden ZuschusszumweiterenBetriebderansonsten einfreiwilliger befristet mehrPlätzefür unter3geleistet wird.MitBlickaufdasErfordernis, ab dem01.08.2008 Gruppein eine jährigeKinderanbietenzu wollen,wirddiedezeitigegroße,altersgemischte Vereinbanachfolgenden zu der führt dies Einzelnen lm I überführt. GruppedesGruppentyps rung. Zwischen dieservertretendurch das Ju' der StadtPulheim,vertretendurch den Bürgermeister, gendamt,AIte KölnerStr. 26,50259Pulheim(nachfolgendStadtgenannt), als örtlicherTrägerder öffentlichenJugendhilfe und St. Martinusin Sinthern,vertretendurch den Kirchenvor' der Kath.Kirchengemeinde genannt), stand,BrauweilerStr. 18,50259Pulheim(nachfolgendKirchengemeinde St. MartinusSinthern,BrauweilerStr. 16, als Trägerder katholischenKindertagesstätte 50259Pulheim wird folgendesvereinbart: 1. (KiBiz)für die densichausS 20 Abs.1 Kinderbildungsgesetz DieStadtübernimmt vomTrägerder an denendgültig Anteil(dezeit12 o/o) ergebenden Kirchengemeinde gem.S 19 KiBizfür 1 Gruppe Kindpauschalen festgesetzten Jugendhilfe öffentlichen nachdemGesetzüberTaDiebisherige 20 Plätzen. I mit insgesamt derGruppenform großealtersgemischte Gruppewirdumgeseinrichtungen für Kinder(GTK)geförderte gewandelt. ist diejeweilsgeltendeFassungdes KiBlz. Grundlage 2. Fördeveränderte des- durchdiegrundlegend zumAusgleich DieStadtübernimmt - bestehenden undderdurchdie GruppenumwandFinanzierungsrisikos rungsstruktur Anteil, zusätzlichzudem unterZiffer1 vereinbarten Zusatzkosten, lungverursachten Anteil,der max. 2 % der Kindpauschaeinenweiteren aufAntragder Kirchengemeinde lenderGruppegem.Ziffer1 beträgt.DieserAnspruchbestehtnurdann,wennsich gem.S 20 Abs.4 KiBizergibt,dass Venruendungsnachweisen ausdenvereinfachten dieSummeder Kindpauschalen nichtausreicht, Kostenzu decken. sämtliche 3. gruppenanteiDieStadtverpflichtet sich,sichan demnotwendigen Erhaltungsaufwand ligzu beteiligen, soweitdie Rücklage nachS 20 Abs.5 Satz2KiBizunddie bestehende Rücklagenach$ 2 Abs.4 BKVOzumGTK,hierzunichtausreichen. Beidringend erforderlichen Maßnahmen zurSubstanzerhaltung zur desGebäudes, Erneuerung vongroßenBetriebseinrichtungen, zurWiederherstellung dererforderlichenSpielflächen undsonstigen Außenanlagen sowiezur Ersatzbeschaffung vonEinrichtungsgegenständen, verpflichtet Zuwendungen im Sinne sichdieKirchengemeinde (MBl.NW S.630)bzw.derjeweilsgeltenden FiderLandesrichtlinien vom 10.04.1992 nanzierungsrichtlinien zu beantragen. von Landesmitteln BeiGewährung übernimmt dieStadt,überdenFinanzierungsanteil desörtlichen TrägersderJugendhilfe hinaus, denTrägeranteil der anerkannten Gesamtkosten für eineGruppe. 4. DieAuszahlung Verfahrensverordnung zum erfolgtentsprechend derlandesseitigen KiBiz. 5. FürdieAufnahme der KindergeltendieAufnahmekriterien der Kirchengemeinde. Vor derEntscheidung von(insbesondere der Kirchengemeinde überdieAufnahme unter dreijähriger) Kindernfindet,beginnend ab demAufnahmeverfahren des Kindergartenjahres200812009, eineAbstimmung mitderStadtüberdie aufzunehmenden Kinder statt. 6. DieserVertraggiltab dem01.08.2008 undendetam 31.07.2011, ohnedasses einer Kündigung bedarf. 7. FürdenFallvonAnderungen zur Betriebskostenfinanziedergesetzlichen Regelungen rungwirdvereinbart, dassdieserVertragin gegenseitigem Einvernehmen an die geänderten Vorschriften derartangepasst werdensoll,dassdasZieldiesesVertrages möglichst erreichtwird. 8. Anderungen undErgänzungen diesesVertrages bedürfender Schriftform. - 9. in DieserVertragbedarfder Genehmigung durchdas Erzbischöfliche Generalvikariat Kölnsowiedervorherigen Beschlussfassung durchden Ratder StadtPulheim. 10. unwirksam seinoderwerden,so wird SollteneinzelneBestimmungen diesesVertrages vernichtberührt.DieVertragspartner dieWirksamkeit der übrigenBestimmungen pflichten Bestimmung rechtzu treffen,dieder unwirksamen sich,eineVereinbarung lichundwirtschaftlich am nächsten kommt. Pulheim, den ?, 3.og Sinthern, den 30. 03 C.t Fürdie Kirchengemeinde DerKirchenvorstand Fürdie Stadt DerBürgermeister In Vertretung F'/'Z*'"' Dr.KarlAugustMorisse Bürgermeister Va,O FlorianHeM Beigeordneter der kirchlichenAufsichtsbehörde a=,K:!?Y--J?z-s Genehmigt Körn, den ......?.(..,!.U ?*24 DASERZBISCHÖFLICHE GENERALVIKARIAT lm Auftrag {&u -3- ? Dipl.-Kfm.FranzMeller wrRTscHArrspnürrR STEUERBERATER STF'.D'I- trl Einganq J Fronhof Kreuzstraße 55 nthern 50259Pulheim-Si 21.07.2010 StadtPulheim HerrnJürgenTermath HerrnFriedhelmSeibel 50259Pulheim Verlängerungdes Vertragsbetreffendrueite GruppeKita St Martinusum ein Jahr Überlegungenzur weiterenBedarfsdeckungfiir eine dritte Gruppe SehrgeehrterHerr Termath, sehrgeehrterHerrSeibel, im Namen des Kirchenvorstandes St. Martinusbeantrageich hiermit die Verlängerungdes zwischen der Stadt Pulheim und der Kirchengemeinde St. Martinus bestehendenVertrags betreffenddie zweite Cruppe in der Kindertagesstätte St. Martinusum ein Jahr,also für die Zeit vom 01.08.201 1 biszum 31.07.2012 zu den bisherigen Bedingungen. Die Vertragsverlängerung um ein Jahrwürde den bei der StadtPulheimaktuell bestehenden Bedarffür dieseCruppedecken.Cernewerdenwir unsereZusammenarbeit in der bewährten Art und Weisefortsetzen. DarüberhinausbieteteineVertragsverlängerung um ein Jahrauchdie Möglichkeit,in der dann gewonnenenZeit in Ruhe und gemeinsameine Planungzur Deckungdes Bedarfsfür eine weitereGruppebei der StadtPulheimzu erarbeiten.lch darf lhnen nochmalsdie Absichtder ;und eine Kirchengemeinde St. Martinusbestätigen, sie hierbei nach Kräftenzu unterstützen gemeinsameLösung,Egf. auch unter Einbeziehungvon bereitsvorhandenenFlächender KirchengemeindeSt. Martinus, zu erarbeiten.Details hierzu müssten sicherlich noch ausgearbeitet werden, auch kann nicht ausgeschlossenwerden, dass gewisse F|ächenerweiteru ngennotwendig werden. Mit einer solchengemeinsamenLösungkönnten idealerweisedie Anforderungender Stadt Pulheimzur Bedarfsdeckung von Kindergärtenplätzen St. Martinus und der Kirchengemeinde hinsichtlicheines stabilenzukünftigenBetriebsder Kindertagesstätte zur Deckunggebracht werden. Insofernsei noch mal seitensder Kirchengemeinde das große lnteressean einer gemeinsamen Lösungbetont.Fürdie StadtPulheimergäbesichdarüberhinausder Vorteil,dass der aktuell bestehendeBedarfan Kindergartenplätzen ohne Neubau einer Kindertagesstätte gedecktwerdenkönnte,das hierfürvorgesehene Crundstückim Neubaugebiet Auf dem Acker würdedannnichtbenötigt. Wir wären lhnen sehrdankbar,wenn die Verlängerung um ein Jahrin den Sitzungen der entsprechenden Cremienim September werdenkönnte.Hierdurchkämeaucheine beschlossen gewisseRuhein die Elternschaft, wasauchfür eineweiterePlanungsehrwichtigist. Für lhre Bemühungen bereitsim VorausherzlichenDank,für Rückfragen steheich jederzeit gernezur Verfügung. Mit freundlichen Crüßen