Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
375/2010
nö. S. TOP
30.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung
Einsparmöglichkeiten beim Öffentlichen Personennahverkehr
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, 10% des Aufwandes für den Regionalbusverkehr des Jahres
2010 einzusparen, indem
1. die Verwaltung die in den Erläuterungen genannten Einsparungen von rd. 25.000 € bei den
Linien 980 und 970 durch den Rhein-Erft-Kreis und die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft ab
01.01.2011 umsetzen lässt und
2. die Verwaltung Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis und mit den Städten Köln, Frechen und Bergheim mit dem Ziel aufnimmt, baldmöglichst weitere Aufwendungen für die
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Stadt Pulheim beim Regionalbusverkehr in einer Größenordnung von rund 35.000 € einzusparen.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Rat hat am 06.07.2010 zu den Gutachtervorschlägen bezüglich der Haushaltskonsolidierung
beschlossen, dass im ÖPNV-Budget Einsparungen beim Regionalbusverkehr erzielt werden sollen
und die vom Gutachter vorgeschlagene Konsolidierung durch Einstellung des Anrufsammeltaxiverkehrs nicht weiter verfolgt werden soll.
Das im Beschlussentwurf genannte Konsolidierungsziel von 60.000 € pro Jahr für den Pulheimer
Haushalt - also rund 10% des diesjährigen Aufwandes von rd. 600.000 € zur Finanzierung der Regionalbuslinien - ist nur zu erreichen, wenn der tatsächliche Betrieb der Regionalbuslinien 125,
961, 962, 970 und 980 eingeschränkt wird.
Dies kann erreicht werden, indem z. B. alternativ oder sich ergänzend
-Halbstundentakte auf eine lediglich stündliche Verbindung gekürzt werden,
-Fahrten im Wochenendverkehr reduziert oder aufgegeben werden,
-Fahrten im Abendverkehr reduziert oder ganz gestrichen werden,
-eine Linie auf Pulheimer Stadtgebiet ganz eingestellt wird. (denkbar: Linie 125 von Sinnersdorf
nach Köln).
Der Rhein-Erft-Kreis wurde bereits mit Schreiben vom 07.07.2010 gebeten, entsprechende Bestrebungen der Stadt Pulheim als Aufgabenträger zu unterstützen. Aufgrund eines ersten Abstimmungsgespräches mit der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) am 12.07.2010 machte diese
auf folgende Einsparmöglichkeiten aufmerksam, die ohne notwendige Benehmensherstellung mit
den Städten Köln, Frechen und Bergheim sowie dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger erfolgen
könnten, weil sie lediglich Pulheimer Stadtgebiet betreffen:
1. Einstellung des Halbstunden-Taktes zwischen Sinnersdorf und Pulheim. Es entfielen montags
bis freitags jeweils morgens und nachmittags 3-5 Fahrten je nach Fahrtrichtung mit Anbindung
an den Bahnhof Pulheim und die Linie 970. Es verbliebe montags bis freitags jeweils eine
stündliche Verbindung von und nach Sinnersdorf. Einsparung bei der REVG: rd. 41.000 € pro
Jahr
2. Einstellung der sieben täglichen Fahrten (montags bis freitags) der Linie 970 zur Brunostraße
in Stommeln. Einsparung bei der REVG rd. 4.800 € pro Jahr.
Der Aufwand für die Regionalbuslinien der REVG wird zur Hälfte als direkter Deckungsbeitrag auf
die Kommunen nach Aufwand im jeweiligen Stadtgebiet und zur Hälfte über den jeweiligen Anteil
an der allgemeinen Kreisumlage verteilt. Insofern würden die o. g. Einsparungen von 45.800 €
beim REVG-Aufwand auf Pulheimer Stadtgebiet zu folgendem Ergebnis führen, wenn man alle
anderen Parameter, die sich parallel verändern könnten (Personalkosten, Beschaffungspreise Material/Treibstoffe, Leistungsverkürzungen oder -erhöhungen in den anderen Kommunen) außer
Acht lässt:
Zunächst sinkt der Aufwand (50%-Anteil), der mit Pulheim direkt abgerechnet wird, um 22.900 €.
Der verbleibende Anteil wird über die allgemeine Kreisumlage abgerechnet. Danach würde sich
eine weitere Einsparung von ca. 2.300 € ergeben. Um rund 20.700 € sinkt die Belastung bei der
Berechnung der allg. Kreisumlageanteile der anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Bei anderen Maßnahmen wie Reduzierung der Linie 125 von Sinnersdorf nach Köln, Reduzierung
von Fahrten der Linie 970 bzw. 980 nach Bergheim, Frechen und Köln ist ein Benehmen mit den
jeweils betroffenen Kommunen herzustellen und es müssen die jeweiligen Aufgabenträger Stadt
Köln und Rhein-Erft-Kreis zustimmen. Aufgrund der erforderlichen politischen Beschlüsse der
Gremien dieser Kommunen bzw. des Rhein-Erft-Kreises ist es über die Sommerferien nicht möglich gewesen, entsprechende Abstimmungen herbeizuführen.
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Inwieweit diese Zustimmung erreichbar ist, kann derzeit nicht beurteilt werden und hängt von den
jeweiligen finanziellen und politischen Prioritäten dieser Gebietskörperschaften ab. Da die Stadt
Pulheim nicht selbst Aufgabenträger ist, kann sie diese Maßnahmen lediglich anregen.
Die REVG empfiehlt, den Konsens mit den beteiligten Gebietskörperschaften zu suchen und fachlich Kürzungsüberlegungen nach Fahrgastzählungen anzustellen. Hierzu sollte im Herbst vom
Rhein-Erft-Kreis zu der von der REVG angeregten Abstimmungsrunde mit den Kommunen eingeladen werden.
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