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Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kleekamp" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
29.10.10, 18:33
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kleekamp" in Pulheim) Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kleekamp" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/601.03.21.63 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.11.2010 X Frau Schriefer (Verfasser/in) 440/2010 nö. S. TOP 06.10.2010 (Datum) BETREFF: Abweichungssatzung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kleekamp" in Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Stadtverwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Es handelt sich hier um Einnahmen, nicht um Ausgaben. Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtetet auf eine Vorberatung im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr und zieht die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit gem. Zi. 4.3 der Zuständigkeitsordnung an sich. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Erlass der Abweichungssatzung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Am Kleekamp“ in Pulheim. ERLÄUTERUNGEN: Die Straße „Am Kleekamp“ wurde zwischenzeitlich endgültig ausgebaut. Aus beitragsrechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Erschließungsanlage, die aus einem Hauptzug und einem südwestlich abzweigenden, unselbstständigen Stichweg besteht. -1- Gemäß § 8 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und fester Decke verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage im Bereich der Flurstücke 942, 350, 289 und 1489 ohne Gehweganlage und im Bereich der Flurstücke 589 und 185 ohne einen zweiten Gehweg ausgebaut. Beitragspflichten können jedoch erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge abrechnen zu können. Die Widmung ist bereits erfolgt. Die aus der Erschließungsbeitragserhebung zu erwartenden Einnahmen bzw. Sollstellungen wurden im Haushaltsbuch 2010 veranschlagt. Eine Vorerörterung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr (17.11.2010) und Beschlussfassung in der folgenden Sitzung des Rates (21.12.2010) ließe eine solche Sollstellung nicht zu, so dass ausnahmsweise auf eine Vorerörterung im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr verzichtet werden sollte. -2-