Daten
Kommune
Kerpen
Größe
188 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
25.04.13, 18:26
Aktualisiert
25.04.13, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
TOP
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak
Drs.-Nr.: 165.13
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
05.04.2013
Bemerkungen
07.05.2013
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus")
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
Für die Immobilie „Brinkmannhaus“ besteht kein Bedarf zur Erfüllung einer kommunalen
Pflichtaufgabe.
2.
Vertragliche Verpflichtungen der Stadt Kerpen aus dem Betrieb des Naturkundemuseums
sprechen aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich gegen eine Veräußerung des Objektes
vor Vertragsende am 28.03.2018.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Floryszak
Pütgens
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 10.2
Amt 20
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck (i.V. f.
Herrn Knopp)
Geratz
Zimmermann
Sieburg
Nimtz
3.
Sollte die Familie Reimer zur Sicherung des Fortbestandes des „Naturkundemuseums Martin
Reimer der Stadt Kerpen“ vor Ablauf des Vertragsendes an einem Erwerb zum Verkehrswert
interessiert sein, wird diese Immobilie der Familie vorrangig zum Kauf angeboten.
Beschlussvorlage 165.13
Seite 2
Begründung:
Wie bereits in Vorlage 164.13 („Alte Amerikanische Schule Götzenkirchen“) ausgeführt, stellt sich
aufgrund der Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen die Frage, ob städtische Immobilien, die der
Erfüllung freiwilliger Aufgaben dienen und daher für die gemeindliche Aufgabenerfüllung nicht
zwingend benötigt werden, möglichst veräußert werden sollten.
Daher hat die Verwaltung auch das Objekt Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus") einer
näheren Prüfung unterzogen. Die Sachlage stellt sich bei diesem Objekt wie folgt dar:
Das Objekt befindet sich auf einem Grundstück, dessen zurückliegender Teil in der Vergangenheit
als Minigolfplatz genutzt wurde.
Brinkmannhaus
Im vorderen Teil des Grundstücks befindet sich das in Rede stehende Gebäude. Dieses wird
momentan wie folgt genutzt:
Garage Kellergeschoß:
Erdgeschoß (zum Teil):
Erdgeschoß (Rest):
Erstes OG:
Beschlussvorlage 165.13
vermietet an eine Privatperson
Naturkundemuseum Martin Reimer der Stadt Kerpen (ca. 70 qm)
leer stehend (früher: Bahnengolfvereinigung), ca. 65 qm
TV Alpenglühn (ca. 25 qm), Frauenhaus Rhein-Erft (ca. 32 qm),
Bürgerservicestelle Stadt (ca. 45 qm)
Seite 3
Die Betriebskosten für dieses Gebäude beliefen sich 2012 auf ca. 16.000 € (Betrieb, Unterhaltung,
Reinigung). Übersicht über die jährlichen Einnahmen der Nutzer/innen:
1.
2.
3.
4.
5.
Naturkundemuseum:
Bürgerservicestelle:
Frauenhaus:
TV Alpenglühn:
Miete Garage:
Keine Einnahme, da städtisch
Keine Einnahme, da städtisch
768,00 € seit 2011
560,88 € seit 2011
306,84 €
Wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist das dort eingerichtete „Naturkundemuseum Martin
Reimer der Stadt Kerpen“. Bzgl. des Inventars wurde im Jahre 2008 auf der Basis eines
entsprechenden Ratsbeschlusses (Sitzungsvorlage 247.07) zwischen der Stadt Kerpen und Herrn
Martin Reimer ein Schenkungsvertrag abgeschlossen.
Für die Stadt Kerpen besteht aus diesem Vertrag u.a. folgende Verpflichtung:
Auszüge aus § 3 des Schenkungsvertrages:
Dieser Sachverhalt spricht aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Standortverlagerung.
Entsprechend der bestehenden Rahmenbedingungen ist daher der Verkauf der Immobilie vor
Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer grundsätzlich nicht zu empfehlen.
Zur Feststellung des Verkehrswertes hat die Verwaltung einen Gutachter mit der Erstellung eines
Gutachtens beauftragt. Der Gutachter ermittelte einen Verkehrswert von 165.000 €. In diesem
Gutachten wurden Baumängel entsprechend Wert mindernd berücksichtigt.
Sollte die Familie Reimer mit der Zielsetzung eines dauerhaften Fortbestandes des
Naturkundemuseums an einem Kauf der Immobilie vor Ablauf der Nutzungsdauer interessiert
sein, so wäre dies aus Sicht der Verwaltung zu befürworten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist
eine Veräußerung allerdings nur zum vollen Wert der Immobilie möglich. Selbstverständlich sind in
einem solchen Fall die Bewirtschaftungskosten zu thematisieren und ein angemessener Ausgleich
des Aufwandes mit dem öffentlichen Interesse an der Einrichtung zu gewährleisten. Insofern
schlägt die Verwaltung vor, dieses Objekt der Familie Reimer vor Ablauf der Nutzungsdauer
vorrangig zum Kauf anzubieten falls hier entsprechendes Interesse bestehen sollte.
Sollte seitens der Familie Reimer kein Interesse an einem Kauf bestehen, so verbleibt das
Gebäude im Eigentum der Stadt Kerpen. Erneute Überlegungen bzgl. eines Verkaufes wären
dann erst wieder rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit im Jahre 2018 erforderlich. Dabei muss
dann auch eine Entscheidung über die Zukunft des Naturkundemuseums getroffen werden. Der
Fortbestand des Naturkundemuseums ist jedoch grundsätzlich im städtischen Interesse.
Beschlussvorlage 165.13
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Der Förderverein des Museums hat im Übrigen beantragt, die nunmehr zur Verfügung stehenden
Räume im Erdgeschoss (Nutzung bis 2011 durch die Bahnengolfvereinigung) dem
Naturkundemuseum zuzuschlagen. Der Förderverein verweist darauf, dass über die in diesem
Zusammenhang zu tätigenden Investitionen und deren Kostentragung eine Abstimmung zwischen
Herrn Reimer, dem Förderverein, der Stadt Kerpen und ggf. Sponsoren erfolgen muss. Auch
lohnen sich nach Hinweis des Fördervereins Investitionen nur, wenn gleichzeitig die
Vertragslaufzeit entsprechend verlängert wird.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Stadt jedoch keine weiteren
Investitionskosten zur Erweiterung des Museums tätigen. Auch eine Vertragsverlängerung zum
jetzigen Zeitpunkt ist vor dem Hintergrund der bestehenden Verkaufsabsichten nicht sinnvoll. Eine
generelle Diskussion über den weiteren Bestand des Naturkundemuseums ist – wie oben bereits
ausgeführt - rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit zu führen.
Beschlussvorlage 165.13
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