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Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus"))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
188 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
25.04.13, 18:26
Aktualisiert
25.04.13, 18:26
Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus")) Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus")) Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus")) Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus")) Beschlussvorlage (Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus"))

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und TOP Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Sachbearbeiter/in: Herr Floryszak Drs.-Nr.: 165.13 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 05.04.2013 Bemerkungen 07.05.2013 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus") X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Für die Immobilie „Brinkmannhaus“ besteht kein Bedarf zur Erfüllung einer kommunalen Pflichtaufgabe. 2. Vertragliche Verpflichtungen der Stadt Kerpen aus dem Betrieb des Naturkundemuseums sprechen aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich gegen eine Veräußerung des Objektes vor Vertragsende am 28.03.2018. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Floryszak Pütgens Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 10.2 Amt 20 Kämmerer Bürgermeisterin Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck (i.V. f. Herrn Knopp) Geratz Zimmermann Sieburg Nimtz 3. Sollte die Familie Reimer zur Sicherung des Fortbestandes des „Naturkundemuseums Martin Reimer der Stadt Kerpen“ vor Ablauf des Vertragsendes an einem Erwerb zum Verkehrswert interessiert sein, wird diese Immobilie der Familie vorrangig zum Kauf angeboten. Beschlussvorlage 165.13 Seite 2 Begründung: Wie bereits in Vorlage 164.13 („Alte Amerikanische Schule Götzenkirchen“) ausgeführt, stellt sich aufgrund der Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen die Frage, ob städtische Immobilien, die der Erfüllung freiwilliger Aufgaben dienen und daher für die gemeindliche Aufgabenerfüllung nicht zwingend benötigt werden, möglichst veräußert werden sollten. Daher hat die Verwaltung auch das Objekt Altes Gemeindehaus Brüggen ("Brinkmannhaus") einer näheren Prüfung unterzogen. Die Sachlage stellt sich bei diesem Objekt wie folgt dar: Das Objekt befindet sich auf einem Grundstück, dessen zurückliegender Teil in der Vergangenheit als Minigolfplatz genutzt wurde. Brinkmannhaus Im vorderen Teil des Grundstücks befindet sich das in Rede stehende Gebäude. Dieses wird momentan wie folgt genutzt: Garage Kellergeschoß: Erdgeschoß (zum Teil): Erdgeschoß (Rest): Erstes OG: Beschlussvorlage 165.13 vermietet an eine Privatperson Naturkundemuseum Martin Reimer der Stadt Kerpen (ca. 70 qm) leer stehend (früher: Bahnengolfvereinigung), ca. 65 qm TV Alpenglühn (ca. 25 qm), Frauenhaus Rhein-Erft (ca. 32 qm), Bürgerservicestelle Stadt (ca. 45 qm) Seite 3 Die Betriebskosten für dieses Gebäude beliefen sich 2012 auf ca. 16.000 € (Betrieb, Unterhaltung, Reinigung). Übersicht über die jährlichen Einnahmen der Nutzer/innen: 1. 2. 3. 4. 5. Naturkundemuseum: Bürgerservicestelle: Frauenhaus: TV Alpenglühn: Miete Garage: Keine Einnahme, da städtisch Keine Einnahme, da städtisch 768,00 € seit 2011 560,88 € seit 2011 306,84 € Wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist das dort eingerichtete „Naturkundemuseum Martin Reimer der Stadt Kerpen“. Bzgl. des Inventars wurde im Jahre 2008 auf der Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses (Sitzungsvorlage 247.07) zwischen der Stadt Kerpen und Herrn Martin Reimer ein Schenkungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt Kerpen besteht aus diesem Vertrag u.a. folgende Verpflichtung: Auszüge aus § 3 des Schenkungsvertrages: Dieser Sachverhalt spricht aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Standortverlagerung. Entsprechend der bestehenden Rahmenbedingungen ist daher der Verkauf der Immobilie vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer grundsätzlich nicht zu empfehlen. Zur Feststellung des Verkehrswertes hat die Verwaltung einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der Gutachter ermittelte einen Verkehrswert von 165.000 €. In diesem Gutachten wurden Baumängel entsprechend Wert mindernd berücksichtigt. Sollte die Familie Reimer mit der Zielsetzung eines dauerhaften Fortbestandes des Naturkundemuseums an einem Kauf der Immobilie vor Ablauf der Nutzungsdauer interessiert sein, so wäre dies aus Sicht der Verwaltung zu befürworten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist eine Veräußerung allerdings nur zum vollen Wert der Immobilie möglich. Selbstverständlich sind in einem solchen Fall die Bewirtschaftungskosten zu thematisieren und ein angemessener Ausgleich des Aufwandes mit dem öffentlichen Interesse an der Einrichtung zu gewährleisten. Insofern schlägt die Verwaltung vor, dieses Objekt der Familie Reimer vor Ablauf der Nutzungsdauer vorrangig zum Kauf anzubieten falls hier entsprechendes Interesse bestehen sollte. Sollte seitens der Familie Reimer kein Interesse an einem Kauf bestehen, so verbleibt das Gebäude im Eigentum der Stadt Kerpen. Erneute Überlegungen bzgl. eines Verkaufes wären dann erst wieder rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit im Jahre 2018 erforderlich. Dabei muss dann auch eine Entscheidung über die Zukunft des Naturkundemuseums getroffen werden. Der Fortbestand des Naturkundemuseums ist jedoch grundsätzlich im städtischen Interesse. Beschlussvorlage 165.13 Seite 4 Der Förderverein des Museums hat im Übrigen beantragt, die nunmehr zur Verfügung stehenden Räume im Erdgeschoss (Nutzung bis 2011 durch die Bahnengolfvereinigung) dem Naturkundemuseum zuzuschlagen. Der Förderverein verweist darauf, dass über die in diesem Zusammenhang zu tätigenden Investitionen und deren Kostentragung eine Abstimmung zwischen Herrn Reimer, dem Förderverein, der Stadt Kerpen und ggf. Sponsoren erfolgen muss. Auch lohnen sich nach Hinweis des Fördervereins Investitionen nur, wenn gleichzeitig die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert wird. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Stadt jedoch keine weiteren Investitionskosten zur Erweiterung des Museums tätigen. Auch eine Vertragsverlängerung zum jetzigen Zeitpunkt ist vor dem Hintergrund der bestehenden Verkaufsabsichten nicht sinnvoll. Eine generelle Diskussion über den weiteren Bestand des Naturkundemuseums ist – wie oben bereits ausgeführt - rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit zu führen. Beschlussvorlage 165.13 Seite 5