Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
I/10
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
Günter Schmitz
(Verfasser/in)
442/2010
nö. S. TOP
07.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Antrag (Anregung) gemäß § 24 GO NRW
Anwendung des Runderlasses zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus
schlimmsten Formen der Kinderarbeit
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Lokale Agenda 21
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA folgt der Anregung der Lokalen Agenda 21 und empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu
beauftragen, in allen Vergabeverfahren den Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 23.03.2010 anzuwenden.
ERLÄUTERUNGEN:
Unter dem 23.03.2010 haben das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, das Innenministerium, das Finanzministeriums, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das
Ministerium für Bauen und Verkehr NRW einen gemeinsamen Runderlass zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit herausgegeben (Anlage 1).
-1-
Der Erlass ist am 01.05.2010 in Kraft getreten. Er gilt unmittelbar nur für die öffentlichen Auftraggeber des Landes NRW; den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Anwendung empfohlen.
Mit einer Eingabe gem. § 24 GO NRW vom 13.09.2010 bittet die Lokale Agenda 21 den Rat der
Stadt Pulheim darum, die Verwaltung zu beauftragen, ab sofort den o. g. Runderlass bei allen
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen anzuwenden
(Anlage 2).
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
-2-