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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2010) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 442/2010)

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Inhalt der Datei

,4. Eß AGENDA 21 Bürgermeister der Stadt Pulheim Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 L lhBlm 50259 Pulheim - Sekietariat Btirgermelstor - Ehg. Zukunftsfähige Stadt Pulheim E 13. September 2010 t l'. SEP. 2010 Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Bürgerantrag gemäß S 24 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 8 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, der Arbeitskreis Lokale Agenda 21-zukunftsfeihige Stadt Pulheim stellt hiermit den folgenden Bürgerantrag: Wir bitten den Rat der Stadt Pulheim, folgendes zu beschließen: Die Venrualtung wird beauftragt, ab sofort den o. g. Runderlass bei Vergabeverfahren zur Beschaffung von Waren, allen Dienstleistungen und Bauleistungen anzuwenden. Erläuterung: das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, das Innenministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Bauen und Verkehr haben den vorgenannten gemeinsamen es, die Beschaffung von Waren, Runderlass aufgestellt. Sein Ziel Dienstleistungen und Bauleistungen, die unter dem Einsatz schlimmster Kinderarbeit hergestellt worden sind, auszuschließen. Angeschlossen an den Runderlass ist eine Mustervorlage für eine Eigenerklärung des Bieters. Die Ministerien empfehlen den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Anwendung. Der Runderlass, der am 01.05.2010 in Kraft getreten ist, ist diesem Antrag als Anlage beigefügt. ist Kontaktadresse: Stadtvenryaltung Pulheim - Petra Renner Alte Kölner Strasse 26 50259 Pulheim I 02238/808-106 e-Mail: petra.renner@Pulhei m.de 2 Weltweit arbeiten gut 218 Millionen Kinder regelmäßig mehrere Stunden am Tag. 126 Millionen von ihnen schuften unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Die oft viel zu schwere Arbeit und Misshandlungen verursachen bei vielen Kindern bleibende Schäden an Körper und Seele. Für Kinderhändler, Fabrikbesitzer und ganze Industrien ist das Geschäft mit Kinderarbeitern ist sehr lukrativ. Kinder lassen sich leicht ausbeuten, können sich nicht wehren und sind fast nie gewerkschaftlich organisiert. Und sie sind wesentlich billiger als eruuachsene Arbeiter. Der Runderlass folgt in seiner Intention dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (lLO) vom 17, Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Er entspricht ebenfalls den lntentionen eines Handlungsprogramms, welches Kommunen gemäß der Lokalen Agenda 21 in Richtung Nachhaltigkeii und Soziales entwickeln sollen. Aus diesem Grund spricht sich der Arbeitskreis für die Anwendung des Erlasses aus. Alles weitere ergibt sich aus dem Text des Erlasses. Mit freundlichen Grüßen fu'.{. /4g',2'Z'' Paul Menz (für den Arbeitskreis "Lokale Agenda 21- zukunftsfähige Stadt Pulheim". Kontaktadresse: Stadtvenvaltung Pulheim - Petra Renner Alte Kölner Strasse 26 50259 Pulheim A 02238/808-106 e-Mail: petra.renner@pulheim.de