Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,8 MB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ausgabe 2010 Nr. 14 Seite 293 bis 308 - lv.recht.nrw.de
Seite 1 von 3
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Nr.14 Seite 293 bis 308
Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der
Kinderarbeit Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des
Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales
und des Ministeriums für Bauen und Verkehr -Az: 121 - 80 - 52101 - v. 23.3.2010
Normstruktur
:
Normkopf
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N0rmrut!
zugehörige Anlagen
:
Anlagc
20021
Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der
Kinderarbeit
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des
Finanzministeriums, des Ministeriums fiir Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums
flir Bauen und Verkehr -Az: 121- 80 - 52101 -
I
v.23.3.2010
Ziel
Mit dem Runderlass soll die Beschaffung von Waren durch die öffentliche Verwaltung
ausgeschlossen werden, soweit sie unter Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit hergestellt
worden sind. Das gilt sowohl für Waren, die noch herzustellen oder zu beschaffen sind, als auch für
die Verwendung bereits von Lieferanten beschaffter (Lager-) Waren.
Der Runderlass folgt in seiner Intention dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) vom 17. Juni i999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur
Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (nachfolgend bezeichnet als ,,ILOÜbereinkommen Nr. 182"). Nach dem Ilo-Übereinkommen Nr. 182 gelten als ,,Kind" alle
Personen unter 18 Jahren. Der Ausdruck ..die schlimmsten Formen der Kinderarbeit" umfasst dabei
nach Artikel 3 Buchstaben a und d des IlO-Übereinkommens Nr. 182 insbesondere:
Alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von
Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder
Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern flir den
Einsatz in bewaffneten Konflikten:
Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird,
voraussichtlich für die Gesundheit. die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich
ist.
http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/lmi/owa/br
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)
Umsetzung in Vergabeverfahren
Die öffentlichen Auftraggeber des Landes haben bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen
und Bauleistungen die folgenden Bestimmungen zu beachten:
2.r
Anwendungsbereich
Dieser Erlass ist anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte aus
den nachfolgend aufgeführten Produktgruppen angeboten oder verwendet werden:
Landwirtschaftliche Produkte (2.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen,
Tomatensaft)
Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und
Kautschuk)
Lederprodukte
Natursteine
Spielwaren
Sportartikel (Bekleidung und Geräte)
Teppiche
Textilien
2.2
Bietereignung und B ieternachweis
Im Hinblick auf die Verwendung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind
solche Bewerber als ungeeignet auszuschließen, die nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit nach $ 97 Absatz 4 Satz 1 GWB beziehungsweise
$ 2 Abs. 1 VOL/A, $ 2 Abs. 1 VOB als Bewerber in Frage stellt. Dies trifft auf solche Bieter zu,
die im allgemeinen Geschäftsverkehr oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
Produkte anbieten oder verwenden, von denen ihnen bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit
nicht bekannt ist, dass sie unter Bedingungen, die den schlimmsten Formen der Kinderarbeit im
Sinne des IlO-Übereinkommens Nr. 182 entsprechen, hergestellt oder vertrieben worden sind.
Der Bieter muss die Vermeidung der Verwendung von Produkten aus schlimmsten Formen der
Kinderarbeit wie folst nachweisen:
2.2.1
Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung oder eines anderen vergleichbaren Nachweises, dass die
verwendeten Produkte ohne den Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit i. S. d. ILOÜbereinkommens Nr. 182 hersestellt oder vertrieben worden sind. oder
2.2.2
eine verbindliche Erklärung des Bieters, dass er sich vergewissert hat, dass die verwendeten
Produkte ohne den Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit i. S. d. IlO-Übereinkommens
Nr. 182 hergestellt oder veftrieben worden sind, oder
2.2.3
eine verbindliche Erklärung des Bieters, dass er für sein Unternehmen wirksame Maßnahmen
ergriffen hat, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Einsatz schlimmster
Formen der Kinderarbeit i. S. d. ILO- Übereinkommens Nr. 182 hergestellt oder veftrieben worden
sind (Beispiele für wirksame Maßnahmen werden ins Vergabeportal NRW eingestellt, unter
http://lvlvlv"vcrg*rbc"n rw',elella ndrsvex-rvaltu ng/$*tYentlie äre**uftr**gel$*xi:rlc_llelangc/inrIex,h
Alle drei Nachweisvarianten sind als sleichwertis zu behandeln.
http://lv.kommunen.n.rw.testa-de.net/1mi/owa/br_vbl_detail_text?print:1&anw_nr:7... 08.10.2010
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3
Das als Anlage beigeftigte Muster kann für eine verbindliche Erklärung des Bieters verwendet
werden.
Äi, nifr.ungsbedingung
Den Bietern ist nach $ 97 Absatz 4 Satz 2 GWB beziehungsweise g 6 Abs. 3 VOL/A,
$ 6 Abs. 3 VOB zur Auflage zu machen, bei der Durchfi.ihrung des Auftrags den Einsatzvon
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit auszuschließen.
In die Leistungsbeschreibung ist als zusätzliche Anforderung eine Verpflichtung der Bieter
aufzunehmen, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter bestmöglicher
Beachtung der IlO-Kernarbeitsnormen hergestellt oder beschafft worden sind. Dies gilt für alle
mit der konkreten Leistung im Zusammenhang stehenden Leistungselemente, die die unter
Ziffer 2 . I b ezeichneten P ro duktgrupp e n b etre ffen.
1A
Ausschluss vom Vergabeverfahren, Kündigung
Wer im Vergabeverfahren die geforderten Erklärungen nicht bzw. vorsätzlich oder grob fahrlässig
unzutreffend abgibt, ist von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Für den Fall, dass sich nach
Vertragsschluss erweist, dass wissentlich oder grob fahrlässig ein falscher
Zertifrzierungsnachweis, eine falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung
eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, ist vorzusehen, dass Verträge in der Regel aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden können.
3
Geltung bei der Gewährung von Zuwendungen
Offentliche Zuwendungsgeber können bei der Gewährung von Zuwendungen die Beachtung dieses
Runderlasses oder von Teilen dieses Runderlasses den Empftingern öffentlicher Zuwendungen in
Form von besonderen Nebenbestimmungen auferlegen.
4
Gemeinden und Gemeindeverbände
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird dieser Erlass zur Anwendung empfohlen.
f,
Überprüfung
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Runderlasses wird seine Wirkung unter Koordinierung durch das
federflihrende Ministerium überprüft .
6
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1.5.2010 in Kraft.
- MBl. NRW. 20t0 5.294
Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die
Publikation: die Redaktion im Innenministerium NRW.
http://lv.konlmunen.ffw.testa-de.net/lmi/owa/br vbl detail text?print:1&anw
nr:J...
08.10.2010
Anlage
Erklärung
zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten
aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
t.
Durch das beiliegende unabhängige Zertifikat .
.......erbringe/n ich/wir den
Nachweis, dass die Herstellung bzw. Verarbeitung der zu liefernden Produkte ohne
schlimmste Formen der Kinderarbeit erfolst.
2.
Kann ein unabhängiges Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist folgende Erklärung notwendig:
a)
Ich/ Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne
schlimmste Formen der Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolst
sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses
Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur
Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ergeben.
Kann die Erklärung unter a) nicht abgeben werden, ist folgende Erklärung erforderlich:
b)
Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten aktive und
zielflihrende Maßnahmen ergriffen haben, um schlimmste Formen der Kinderarbeit im Sinne
des IlO-Übereinkommens Nr. 182 bei der Herstelluns bzw. Bearbeitune der zu liefernden
Produkte auszuschl ießen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine Nichtvorlage eines anerkannten unabhängigen
Zertiftkats, eine wissentlich oder vorwerfbare falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. nach
Vertragschluss den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Frist berechtist.
Ort, Datum
Unterschrift.
F
irmenstempel