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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 442/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,8 MB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
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Inhalt der Datei

Ausgabe 2010 Nr. 14 Seite 293 bis 308 - lv.recht.nrw.de Seite 1 von 3 ,fiul"Se 4 *v" i"**ht y:nrv""*i* lWinist*rimiSi*t{ {tulSl. Ausgabe 2O1O N - *:*xt**$ !ni**filti*rt l\W.} Nr.14 Seite 293 bis 308 Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Bauen und Verkehr -Az: 121 - 80 - 52101 - v. 23.3.2010 Normstruktur : Normkopf i"lorrn N0rmrut! zugehörige Anlagen : Anlagc 20021 Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums fiir Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums flir Bauen und Verkehr -Az: 121- 80 - 52101 - I v.23.3.2010 Ziel Mit dem Runderlass soll die Beschaffung von Waren durch die öffentliche Verwaltung ausgeschlossen werden, soweit sie unter Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit hergestellt worden sind. Das gilt sowohl für Waren, die noch herzustellen oder zu beschaffen sind, als auch für die Verwendung bereits von Lieferanten beschaffter (Lager-) Waren. Der Runderlass folgt in seiner Intention dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 17. Juni i999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (nachfolgend bezeichnet als ,,ILOÜbereinkommen Nr. 182"). Nach dem Ilo-Übereinkommen Nr. 182 gelten als ,,Kind" alle Personen unter 18 Jahren. Der Ausdruck ..die schlimmsten Formen der Kinderarbeit" umfasst dabei nach Artikel 3 Buchstaben a und d des IlO-Übereinkommens Nr. 182 insbesondere: Alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern flir den Einsatz in bewaffneten Konflikten: Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit. die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist. http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/lmi/owa/br vbl detail _text?print:1 &anw _nr:7 ... 08. 1 0.20 I 0 Ausgabe 2010 Nr.14 Seite 293 bis 308 - lv.recht.nrw.de Seite 2 von 3 ) Umsetzung in Vergabeverfahren Die öffentlichen Auftraggeber des Landes haben bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen die folgenden Bestimmungen zu beachten: 2.r Anwendungsbereich Dieser Erlass ist anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte aus den nachfolgend aufgeführten Produktgruppen angeboten oder verwendet werden: Landwirtschaftliche Produkte (2.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen, Tomatensaft) Bleistifte und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk) Lederprodukte Natursteine Spielwaren Sportartikel (Bekleidung und Geräte) Teppiche Textilien 2.2 Bietereignung und B ieternachweis Im Hinblick auf die Verwendung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind solche Bewerber als ungeeignet auszuschließen, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit nach $ 97 Absatz 4 Satz 1 GWB beziehungsweise $ 2 Abs. 1 VOL/A, $ 2 Abs. 1 VOB als Bewerber in Frage stellt. Dies trifft auf solche Bieter zu, die im allgemeinen Geschäftsverkehr oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte anbieten oder verwenden, von denen ihnen bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt ist, dass sie unter Bedingungen, die den schlimmsten Formen der Kinderarbeit im Sinne des IlO-Übereinkommens Nr. 182 entsprechen, hergestellt oder vertrieben worden sind. Der Bieter muss die Vermeidung der Verwendung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie folst nachweisen: 2.2.1 Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung oder eines anderen vergleichbaren Nachweises, dass die verwendeten Produkte ohne den Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit i. S. d. ILOÜbereinkommens Nr. 182 hersestellt oder vertrieben worden sind. oder 2.2.2 eine verbindliche Erklärung des Bieters, dass er sich vergewissert hat, dass die verwendeten Produkte ohne den Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit i. S. d. IlO-Übereinkommens Nr. 182 hergestellt oder veftrieben worden sind, oder 2.2.3 eine verbindliche Erklärung des Bieters, dass er für sein Unternehmen wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit i. S. d. ILO- Übereinkommens Nr. 182 hergestellt oder veftrieben worden sind (Beispiele für wirksame Maßnahmen werden ins Vergabeportal NRW eingestellt, unter http://lvlvlv"vcrg*rbc"n rw',elella ndrsvex-rvaltu ng/$*tYentlie äre**uftr**gel$*xi:rlc_llelangc/inrIex,h Alle drei Nachweisvarianten sind als sleichwertis zu behandeln. http://lv.kommunen.n.rw.testa-de.net/1mi/owa/br_vbl_detail_text?print:1&anw_nr:7... 08.10.2010 Ausgabe 2010 Nr.14 Seite 293 bis 308 - lv.recht.nrw.de Seite 3 von 3 Das als Anlage beigeftigte Muster kann für eine verbindliche Erklärung des Bieters verwendet werden. Äi, nifr.ungsbedingung Den Bietern ist nach $ 97 Absatz 4 Satz 2 GWB beziehungsweise g 6 Abs. 3 VOL/A, $ 6 Abs. 3 VOB zur Auflage zu machen, bei der Durchfi.ihrung des Auftrags den Einsatzvon Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit auszuschließen. In die Leistungsbeschreibung ist als zusätzliche Anforderung eine Verpflichtung der Bieter aufzunehmen, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter bestmöglicher Beachtung der IlO-Kernarbeitsnormen hergestellt oder beschafft worden sind. Dies gilt für alle mit der konkreten Leistung im Zusammenhang stehenden Leistungselemente, die die unter Ziffer 2 . I b ezeichneten P ro duktgrupp e n b etre ffen. 1A Ausschluss vom Vergabeverfahren, Kündigung Wer im Vergabeverfahren die geforderten Erklärungen nicht bzw. vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffend abgibt, ist von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Für den Fall, dass sich nach Vertragsschluss erweist, dass wissentlich oder grob fahrlässig ein falscher Zertifrzierungsnachweis, eine falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, ist vorzusehen, dass Verträge in der Regel aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden können. 3 Geltung bei der Gewährung von Zuwendungen Offentliche Zuwendungsgeber können bei der Gewährung von Zuwendungen die Beachtung dieses Runderlasses oder von Teilen dieses Runderlasses den Empftingern öffentlicher Zuwendungen in Form von besonderen Nebenbestimmungen auferlegen. 4 Gemeinden und Gemeindeverbände Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird dieser Erlass zur Anwendung empfohlen. f, Überprüfung Drei Jahre nach Inkrafttreten des Runderlasses wird seine Wirkung unter Koordinierung durch das federflihrende Ministerium überprüft . 6 Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1.5.2010 in Kraft. - MBl. NRW. 20t0 5.294 Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Publikation: die Redaktion im Innenministerium NRW. http://lv.konlmunen.ffw.testa-de.net/lmi/owa/br vbl detail text?print:1&anw nr:J... 08.10.2010 Anlage Erklärung zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit t. Durch das beiliegende unabhängige Zertifikat . .......erbringe/n ich/wir den Nachweis, dass die Herstellung bzw. Verarbeitung der zu liefernden Produkte ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit erfolst. 2. Kann ein unabhängiges Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist folgende Erklärung notwendig: a) Ich/ Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolst sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ergeben. Kann die Erklärung unter a) nicht abgeben werden, ist folgende Erklärung erforderlich: b) Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten aktive und zielflihrende Maßnahmen ergriffen haben, um schlimmste Formen der Kinderarbeit im Sinne des IlO-Übereinkommens Nr. 182 bei der Herstelluns bzw. Bearbeitune der zu liefernden Produkte auszuschl ießen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine Nichtvorlage eines anerkannten unabhängigen Zertiftkats, eine wissentlich oder vorwerfbare falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. nach Vertragschluss den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtist. Ort, Datum Unterschrift. F irmenstempel