Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Haupt- und Finanzausschuss
III / 26 - 2
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
11.03.2010
27.04.2010
ö. S.
X
X
Frau Hajok
(Verfasser/in)
94/2010
nö. S. TOP
04.03.2010
(Datum)
BETREFF:
Übersicht über die Abwicklung der Baumaßnahmen im Jahr 2009
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die finanzielle Größenordnung hinsichtlich der weiteren Verwendung von eingesparten Haushaltsmitteln kann erst mit
dem Abschluss der Jahresrechnung vollständig beurteilt werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Übersicht über die Abwicklung der Baumaßnahmen 2009 zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Grundsatzbeschluss zu verabschieden:
Einsparungen, die bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen erzielt werden, sollen zur Hälfte an den
Gesamthaushalt zurückgeführt werden und zur anderen Hälfte für Maßnahmen aus der jeweils
beschlossenen Prioritätenliste verwendet werden.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit den beigefügten Anlagen soll eine Übersicht über die abgewickelten Baumaßnahmen des
Haushaltsjahres 2009 vermittelt werden, getrennt nach investivem (Anlage 1), Baumaßnahmen
zum Konjunkturpaket II ( Anlage 2)und konsumtiven Bereich (Anlage 3) sowie die Maßnahmen, die
aus Rückstellungsmitteln abgewickelt wurden (Anlage 4).
Hinsichtlich des Grundsatzbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der tatsächlich erzielten Ersparnis erst mit Abschluss der Jahresrechnung ermittelt werden kann.
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