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Beschlussvorlage (Anlage 3 + 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
244 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
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Inhalt der Datei

---- Anlage 3 Vorlage V286/2009 Ermittlung der abflusswirksamen befestigten Flächen Wie in dem Angebot des Ingenieurbüros Franz Fischer dargestellt, sind im Rahmen de Einführung der getrennten Abwassergebühren im Stadtgebiet Erftstadt die befestigten Fläche von den Stadtwerken ermittelt worden. Wie jeder private Gründstückseigentümer ist auch der Eigenbetrieb Straßen dazu verpflichte worden, den Stadtwerken die Flächen anzugeben, die zur Regenwassermenge in und den Kanäle durchgeführt haben auch di beitragen. Da die Stadtwerke keinerlei Plausibilitätskontrolle Flächen überprüft werden müssen, die bei genauerer Betrachtung keine Regenwasserspend in das öffentliche Kanalnetz abgeben, wie Wirtschaftswege, Grünflächen etc., ist es nic möglich diese Flächenermittlung der Stadtwerke zu übernehmen. Eine Überprüfung d befestigten Flächen durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes ist in einer akzeptablen Zeit mit de uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich. Hierzu hat das IngenieurbÜIO Fischer ein kostengünstiges Angebot gemacht, das dar. r basiert, diese Flächenermittlung mit Zustandserfassung zu kombinieren und so d f · Einspareffekteauch der zur Verfügung stehendendigitalenDaten zu nutzen. ·, Hierbeihandelt es sich um die Daten der Überfliegung,der Flächenermittlungder Stadtwerk der zu erstellenden Flächenermittlung der Zustandserfassung und andere im Hause Fischr vorliegenden Daten. Bei der Zustimmung des Betriebsausschusses werde ich dann schnellstmöglich el e g Dringlichkeitsentscheidung des Rates anstreben, um die Beauftragung und Durc möglichst kurzfristig zu vollenden. ~ - BERATENDE INGENIEURE I N GEN lEU R B Ü R 0 GmbH - ERFTS Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH . Postfach 2230 . 50356 Holzdamm 8 (EKZ) 50374 ERFrsTADT-LlBLAR Telefon +49 (0) 2235/402-0 Telefax +49 (0) 2235/402-101 Erftstadt Stadt Erftstadt Durchwahl: Holzdamm 10 (Herr Hippe) -127 05.08.2009 50374 Erftstadt Ill/Sa Ermittlung der abflusswirksamen A24191.01.01 befestigten Flächen HooorarermittIuo!!zum Obiekt Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühren im Stadtgebiet Erftstadt sind d ~ abflusswirksamen befestigten Flächen zu ermitteln. Hierzu wurden durch die Stadtwerke Erftstadt d 4\ befestigten Flächen auf der Grundlage einer aktuellen Überfliegung ermittelt. Für diese Flächen mu $ durch die Eigentümer angegeben werden, welcher Anteil in die öffentliche Kanalisation entwässert. Für die Gebührenermittlung sind auch die öffentlichen Straßenflächen zu berücksichtigen. Deshalb mu der Eigenbetrieb Straßen für die städtischen Straßen den in die Kanalisation entwässernden Ante 1 ermitteln. Als Grundlage stehen neben den aktuellen Luftbildern das Straßenkataster und di Generalentwässerungsplanung zur Verfügung. Die erforderlichen Arbeiten können kostengünstig in Verbindung mit der Erfassung und Bewertung de Straßenanlagevermögens durchgeführt werden. Dabei werden die aktuell erhobenen Flächen mit de Angaben des Straßenkatasters und den Einzugsgebietsgrenzen aus der Generalentwässerungsplanun verschnitten. Ein besonderer Vorteilliegt darin, dass die Ergebnisse der erforderlichen Erhebungen dire wieder im Straßenkataster eingepflegt werden können. Insbesondere können auf diesem Wege die Fläche anband der neuen Luftbilder aktualisiert werden. Die erforderlichen Arbeiten für die Flächenerhebung e-mail: erftstadt@fischer-teamplan.de internet: http://www.fischer-teamplan.de Ust.-Id Nr. DE 123 502 512 bieten wir Ihnen nachfolgend an. Konto:. Kreissparkasse Köln, Nr. 0190001919 (BU Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Arnold Reker, Dipl.-Ing. Michael Hippe, Dipl.-Ing. Ralf Puderbach, HRB 14904 Wuppertal '. 37050299) Dipl.-Ing. Bernd S humacher BERATENDE INGENIEURE INGENIEURBÜRO A) Leistun!!sbild 1. Grundlagen Übernahme der ALK-Daten Übernahme von ALB-Daten Übernahme der aktuellen Luftbilder Übernahme der Luftbildauswertung Übernahme der Flächenabgrenzungen 2. aus der Generalentwässerungsplanung Flächenennittlung Verschneidung der Einzelthemen und Bildung der Elementarflächen Übernahme der Flächenattribute Aggregation der der Einzelflächen an die öffentliche Kanalisation zu Straßenabschhitten mit lohne Anschluss Abstimmung der Flächen anband von Arbeitsplänen 3. Erg:ebnisdarstellung Zusammenstellung der einzelnen Flächenanteile in sinnvollen Abschnitten Gesamtzusammenstellung der gebührenrelevanten Flächen kurzer Erläuterungsbericht B) Honorarermittlun!! 55 Std. Diplom-Ingenieur Ei 60,00 € 3.300,00 € 40 Std. Techn. Mitarbeiter Ei 47,30 € 1.892.00 € 5.192,00 € + 19 % MwSt. pauschal 986.48 € 6.] 78.48€ Besondere Vereinbarun!!en: Vom Auftraggeber werden nachstehende Unterlagen zur Verfiigung gestellt: Automatisches Liegenschaftskataster (ALK) Automatisches Liegenschaftsbuch (ALB) Aktuelle Luftbilder Aktuelle Versiegelungskartierung 2 BERATENDE INGENIEURE INGENIEURSÜRO Sofern innerhalb der Honorarermittlung barungen: nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten nachstehende - Vere' _ _ d s e · Grundlage des Vertrages ist die HOAl in der vom 01.01. 1996 geltenden Fassung. (2. überarbeitete A lage 2002 mit Euro-Honorarsätzen). Für Leistungen zur Erfüllung dieses Vertrages gelten entspreche § 103, Abs. 2 HOAl die jeweils in Kraft tretenden Änderungen der HOAl, soweit diese Leistungen zum Tage des Inkrafttretens der Änderungen noch nicht begonnen worden sind. Als Leistung im S' von Satz 1 dieser Vereinbarung gilt jede einzelne Leistungsphase. · Die Mehrwertsteuer · In der Honorarermittlung ausgewiesene Pauschalbeträge gelten nur bei unverändertem Programm unt r Anwendung von § 4 HOAl. · Arbeiten im Zeitaufwand, Besondere Leistungen oder Zusätzliche Leistungen werden nach den folge wird in der zum Zeitpunkt der Berechnung der gesetzlichen Höhe berechnet. den Nettosätzen berechnet (nur auf besondere Anweisung sächlich nachgewiesenem Zeitaufwand): Diplom Ingenieur / Projektleiter 60,00 € / Std. .. Tech11ischerMitarbeiter / Techniker 47,30 € / Std. Bauzeichner oder Sonstige 37,00 € / Std. Hinzu k~mmen die Nebenkosten erfolgt nach . Messtrupp · des AG; die Abrechnung 100,00 € / Std. und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Planausfertigungen und schriftliche Unterlagen werden nach folgenden Nettosätze berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach den gelieferten Stüc zahlen): AO 4,75€ 40,00 € 12,00 € Al 3,00€ 20,00 € 6,00€ A2 1,75 € 10,00 € 3,00€ A3 0,1O€ 5,00 € 1,50 € A4 0,05€ 2,50€ 0,75 € 297 x 1189 2,00€ 14,00 € 4,25€ 420 x 1189 3,00 € 20,00 € 6,00€ 594 x 1189 3,25 € 28,50 € 8,50 € Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. 3 _ BERATENDE INGENIEURE INGENIEURSÜRO · mbH Vertragliche Ansprüche des Bauherrn verjähren nach Ablauf von 5 Jahren, sofern gesetzlich kei e kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der mi h diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Obje überwachung zu erbringenden Leistung (Teilabnahme ). Für Leistungen, die danach noch zu erbring sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung. Grundlage für alle Leistungen und Honorare ist die Verordnung über Honorare für Leistungen d r Architekten und der Ingenieure (ROAl) in der ab 01.01.1996 gültigen Fassung in Verbindung mit d Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen im Bereich der Wasserwirtschaft (AVB IN WAS Rd.Erl. des MURL vom 24.02.1986). Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Hippe wenden (V 02235/402-127). Über eine Auftragserteilung an unser Büro würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen. 4