Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
244 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage 3
Vorlage V286/2009
Ermittlung der abflusswirksamen
befestigten Flächen
Wie in dem Angebot des Ingenieurbüros Franz Fischer dargestellt, sind im Rahmen de
Einführung der getrennten Abwassergebühren im Stadtgebiet Erftstadt die befestigten Fläche
von den Stadtwerken ermittelt worden.
Wie jeder private Gründstückseigentümer ist auch der Eigenbetrieb Straßen dazu verpflichte
worden, den Stadtwerken die Flächen anzugeben, die zur Regenwassermenge
in und
den Kanäle
durchgeführt haben
auch di
beitragen. Da die Stadtwerke keinerlei Plausibilitätskontrolle
Flächen überprüft werden müssen, die bei genauerer Betrachtung keine Regenwasserspend
in das öffentliche Kanalnetz abgeben, wie Wirtschaftswege, Grünflächen etc., ist es nic
möglich diese Flächenermittlung der Stadtwerke zu übernehmen. Eine Überprüfung d
befestigten Flächen durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes ist in einer akzeptablen Zeit mit de
uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich.
Hierzu hat das IngenieurbÜIO Fischer ein kostengünstiges Angebot gemacht, das dar. r
basiert, diese Flächenermittlung mit Zustandserfassung zu kombinieren und so d
f
·
Einspareffekteauch der zur Verfügung stehendendigitalenDaten zu nutzen.
·,
Hierbeihandelt es sich um die Daten der Überfliegung,der Flächenermittlungder Stadtwerk
der zu erstellenden Flächenermittlung der Zustandserfassung und andere im Hause Fischr
vorliegenden Daten.
Bei der Zustimmung des Betriebsausschusses werde ich dann schnellstmöglich el e
g
Dringlichkeitsentscheidung des Rates anstreben, um die Beauftragung und Durc
möglichst kurzfristig zu vollenden.
~
-
BERATENDE
INGENIEURE
I N GEN lEU R B Ü R 0 GmbH - ERFTS
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
. Postfach
2230
. 50356
Holzdamm 8 (EKZ)
50374 ERFrsTADT-LlBLAR
Telefon +49 (0) 2235/402-0
Telefax +49 (0) 2235/402-101
Erftstadt
Stadt Erftstadt
Durchwahl:
Holzdamm 10
(Herr Hippe)
-127
05.08.2009
50374 Erftstadt
Ill/Sa
Ermittlung der abflusswirksamen
A24191.01.01
befestigten Flächen
HooorarermittIuo!!zum
Obiekt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühren
im Stadtgebiet Erftstadt sind d ~
abflusswirksamen befestigten Flächen zu ermitteln. Hierzu wurden durch die Stadtwerke Erftstadt d 4\
befestigten Flächen auf der Grundlage einer aktuellen Überfliegung ermittelt. Für diese Flächen mu $
durch die Eigentümer angegeben werden, welcher Anteil in die öffentliche Kanalisation entwässert.
Für die Gebührenermittlung sind auch die öffentlichen Straßenflächen zu berücksichtigen. Deshalb mu
der Eigenbetrieb Straßen für die städtischen Straßen den in die Kanalisation entwässernden Ante 1
ermitteln. Als Grundlage stehen neben den aktuellen Luftbildern das Straßenkataster
und di
Generalentwässerungsplanung zur Verfügung.
Die erforderlichen Arbeiten können kostengünstig in Verbindung mit der Erfassung und Bewertung de
Straßenanlagevermögens durchgeführt werden. Dabei werden die aktuell erhobenen Flächen mit de
Angaben des Straßenkatasters und den Einzugsgebietsgrenzen aus der Generalentwässerungsplanun
verschnitten. Ein besonderer Vorteilliegt darin, dass die Ergebnisse der erforderlichen Erhebungen dire
wieder im Straßenkataster eingepflegt werden können. Insbesondere können auf diesem Wege die Fläche
anband der neuen Luftbilder aktualisiert werden.
Die erforderlichen
Arbeiten für die Flächenerhebung
e-mail: erftstadt@fischer-teamplan.de
internet: http://www.fischer-teamplan.de
Ust.-Id Nr. DE 123 502 512
bieten wir Ihnen nachfolgend an.
Konto:. Kreissparkasse
Köln, Nr. 0190001919
(BU
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Arnold Reker,
Dipl.-Ing. Michael Hippe, Dipl.-Ing. Ralf Puderbach,
HRB 14904 Wuppertal
'.
37050299)
Dipl.-Ing. Bernd S humacher
BERATENDE
INGENIEURE
INGENIEURBÜRO
A) Leistun!!sbild
1.
Grundlagen
Übernahme der ALK-Daten
Übernahme von ALB-Daten
Übernahme der aktuellen Luftbilder
Übernahme der Luftbildauswertung
Übernahme der Flächenabgrenzungen
2.
aus der Generalentwässerungsplanung
Flächenennittlung
Verschneidung
der Einzelthemen und Bildung der Elementarflächen
Übernahme der Flächenattribute
Aggregation der der Einzelflächen
an die öffentliche Kanalisation
zu Straßenabschhitten
mit lohne
Anschluss
Abstimmung der Flächen anband von Arbeitsplänen
3.
Erg:ebnisdarstellung
Zusammenstellung der einzelnen Flächenanteile in sinnvollen Abschnitten
Gesamtzusammenstellung der gebührenrelevanten Flächen
kurzer Erläuterungsbericht
B) Honorarermittlun!!
55 Std.
Diplom-Ingenieur
Ei 60,00 €
3.300,00 €
40 Std.
Techn. Mitarbeiter
Ei 47,30 €
1.892.00 €
5.192,00 €
+ 19 % MwSt.
pauschal
986.48 €
6.] 78.48€
Besondere Vereinbarun!!en:
Vom Auftraggeber
werden nachstehende Unterlagen zur Verfiigung gestellt:
Automatisches Liegenschaftskataster (ALK)
Automatisches Liegenschaftsbuch (ALB)
Aktuelle Luftbilder
Aktuelle Versiegelungskartierung
2
BERATENDE
INGENIEURE
INGENIEURSÜRO
Sofern innerhalb der Honorarermittlung
barungen:
nicht ausdrücklich
anders geregelt, gelten nachstehende
-
Vere' _
_
d
s
e
·
Grundlage des Vertrages ist die HOAl in der vom 01.01. 1996 geltenden Fassung. (2. überarbeitete A
lage 2002 mit Euro-Honorarsätzen). Für Leistungen zur Erfüllung dieses Vertrages gelten entspreche
§ 103, Abs. 2 HOAl die jeweils in Kraft tretenden Änderungen der HOAl, soweit diese Leistungen
zum Tage des Inkrafttretens der Änderungen noch nicht begonnen worden sind. Als Leistung im S'
von Satz 1 dieser Vereinbarung gilt jede einzelne Leistungsphase.
·
Die Mehrwertsteuer
·
In der Honorarermittlung ausgewiesene Pauschalbeträge gelten nur bei unverändertem Programm unt r
Anwendung von § 4 HOAl.
·
Arbeiten im Zeitaufwand, Besondere Leistungen oder Zusätzliche Leistungen werden nach den folge
wird in der zum Zeitpunkt der Berechnung der gesetzlichen Höhe berechnet.
den Nettosätzen berechnet (nur auf besondere Anweisung
sächlich nachgewiesenem Zeitaufwand):
Diplom Ingenieur / Projektleiter
60,00 € / Std.
..
Tech11ischerMitarbeiter / Techniker
47,30 € / Std.
Bauzeichner oder Sonstige
37,00 € / Std.
Hinzu k~mmen die Nebenkosten
erfolgt nach
.
Messtrupp
·
des AG; die Abrechnung
100,00 € / Std.
und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Planausfertigungen und schriftliche Unterlagen werden nach folgenden Nettosätze
berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach den gelieferten Stüc
zahlen):
AO
4,75€
40,00 €
12,00 €
Al
3,00€
20,00 €
6,00€
A2
1,75 €
10,00 €
3,00€
A3
0,1O€
5,00 €
1,50 €
A4
0,05€
2,50€
0,75 €
297 x 1189
2,00€
14,00 €
4,25€
420 x 1189
3,00 €
20,00 €
6,00€
594 x 1189
3,25 €
28,50 €
8,50 €
Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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BERATENDE
INGENIEURE
INGENIEURSÜRO
·
mbH
Vertragliche Ansprüche des Bauherrn verjähren nach Ablauf von 5 Jahren, sofern gesetzlich kei e
kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der mi h
diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Obje
überwachung zu erbringenden Leistung (Teilabnahme ). Für Leistungen, die danach noch zu erbring
sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.
Grundlage für alle Leistungen und Honorare ist die Verordnung über Honorare für Leistungen d r
Architekten und der Ingenieure (ROAl) in der ab 01.01.1996 gültigen Fassung in Verbindung mit d
Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen im Bereich der Wasserwirtschaft (AVB IN
WAS Rd.Erl. des MURL vom 24.02.1986).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Hippe wenden (V 02235/402-127).
Über eine Auftragserteilung
an unser Büro würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen.
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