Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2, 16.06.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Beschlussvorlage (Anlage 2, 16.06.2009)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Vorlage V286/2009 16.06.2009 Anlage 1 Da die Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Bewertung der Eigenbetriebe in der Konzernbilanz das Substanzwertverfahren nach NKF preferiert wird eine Neubewertung des Anlagevermögens notwendig. Die jetzige Bewertung des Anlagevermögens in der Bilanz des Eigenbetriebes ist nicht falsch sondern entspricht den Bewertungsgrundsätzen nach HGB. Bei einer Neubewertung des Anlagevermögens sind aus mehreren Gründen Wertveränderungen zu erwarten. Einer der Gründe liegt bei der genaueren Begutachtung der Straßen durch das Ing. Büro hinsichtlich des Straßenzustandes, sowie die Änderung der Bewertungsmethode nach NKF. Ob diese Neubewertung in die Bilanz des Eigenbetriebes einfließen kann oder muß ist noch mit unseren Wirtschaftsprüfern abzuklären. Unabhängig davon, können mit einem AnlagenBuchhaltungsprogramm verschieden Wertansätze für dasselbe Wirtschaftgut gepflegt und ausgewertet werden. Der Mehraufwand hierfür entsteht nur einmalig bei der Ersterfassung. Wie in der Vorlage dargelegt war die "technische Erfassung" ohnehin innerhalb der nächsten Jahre geplant und genehmigt. Durch die zeitnahe gesamte Zustandserfassung hätte der Eigenbetrieb natürlich sofort einen Überblick über den entstandenen Sanierungsstau und somit ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Straßenunterhaltung. (Bösche)