Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage V286/2009
16.06.2009
Anlage 1
Da die Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Bewertung der Eigenbetriebe in der Konzernbilanz
das Substanzwertverfahren nach NKF preferiert wird eine Neubewertung des Anlagevermögens notwendig.
Die jetzige Bewertung des Anlagevermögens in der Bilanz des Eigenbetriebes ist nicht falsch sondern
entspricht den Bewertungsgrundsätzen nach HGB.
Bei einer Neubewertung des Anlagevermögens sind aus mehreren Gründen Wertveränderungen
zu erwarten. Einer der Gründe liegt bei der genaueren Begutachtung der Straßen durch das Ing.
Büro hinsichtlich des Straßenzustandes, sowie die Änderung der Bewertungsmethode nach NKF.
Ob diese Neubewertung in die Bilanz des Eigenbetriebes einfließen kann oder muß ist noch
mit unseren Wirtschaftsprüfern abzuklären. Unabhängig davon, können mit einem AnlagenBuchhaltungsprogramm verschieden Wertansätze für dasselbe Wirtschaftgut gepflegt und ausgewertet werden. Der Mehraufwand hierfür entsteht nur einmalig bei der Ersterfassung.
Wie in der Vorlage dargelegt war die "technische Erfassung" ohnehin innerhalb der nächsten Jahre
geplant und genehmigt. Durch die zeitnahe gesamte Zustandserfassung hätte der Eigenbetrieb
natürlich sofort einen Überblick über den entstandenen Sanierungsstau und somit ein wichtiges
Steuerungsinstrument für die Straßenunterhaltung.
(Bösche)