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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
482 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Durchwahl: -127 Holzdamm (Herr Hippe) 10 08.05.2009 HI/Sa A24064.01.01 50374 Erftstadt Erfassung und Bewertung des Straßenanlagevermögens Honorarermittlun!! zum Obiekt Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns rur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Erfassung und Bewertung des Straßenbestands- und Straßenzustands sowie zur Erfassung und Bewertung des Straßenanlagenvermögens. Die durchzuruhrenden Arbeiten stehen 1m Zusammenhang mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, das in NRW tlächendeckend bei den Kommunen eingeruhrt werden soll. Mit der Einführung des doppischen Haushaltsrechnungswesens sollen mit den drei wesentlichen Säulen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cashtlow-Rechnung die Grundzüge des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens auch in der Kommunalverwaltung eingeruhrt werden. Hierrur ist zu Beginn eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der das gesamte kommunale Vermögen inventarisiert und bewertet werden muss. Dabei nimmt das Straßenvermögen einen bedeutenden Umfang ein. Bezüglich der Erstellung entsprechender Wertgutachten können wir auf umfangr~iChe Erfahrungen verweisen. Regelmäßig ermitteln wir beispielsweise das Anlagevermögen der entwässerungstechnischen Anlagen der Stadt Pulheim. Auch in Burscheid schreiben wir dieses Vermögen regelmäßig fort. Dabei war auch die Eröffnungsbilanz im Rahmen der Neugründung der Anstalt öffentlichen Rechts zu meistern. Durch den Bezug zur Buchhaltung und der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchruhrung (GOB), wie z.B. monatsscharfe Abgrenzung von Zu- und Abgängen einschließlich der daraus folgenden Abschreibungen sowie die Berücksichtigung von Nachbuchungen konnte eine direkte Verwendung als Anlagebuchruhrung sichergestellt werden. Weitere wirtschaftliche Gutachten, wie z.B. die aktuelle Ermittlung von Kanalanschlussbeiträgen in Burscheid, Unna und Swisttal sowie Kostenteilungsrechnungen Straße/Kanal in Kerpen und fur den Straßenbau in Hennef runden die Leistungspalette in diesem Bereich ab. Hinweisen möchten wir auch auf die Erfassung des Anlagevermögens des Zweckverbandes Kölner RandkanaI. Hier wurden aktuell die vorhandenen Anlagen, wie Grabenprofile, Verrohrungen, Wirtschaftswege, Brücken, Betriebsgebäude usw. für die Eröffnungsbilanz nach N.KF bewertet. Die Straßen bestands- und -zustandserfassung ist in Zusammenarbeit mit Lehmann + Partner mit einem Spezial-Kamerafahrzeug vorgesehen. Hierbei werden im festen Rasterabstand von 5 m qualitativ hochwertige Einzelbilder erzeugt, die anschließend im Büro standardisiert unter Nutzung umfangreicher Auswerteprogramme photogrammetrisch ausgewertet werden. Diese einmalige Erfassungs- und Auswertungsmethode gewährleistet ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis und trägt damit dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Eröffnungsbilanz nach N.KF optimal Rechnung. Sie richtet sich darüber hinaus streng nach den Vorgaben der FGSV und liefert somit nachvollziehbare und für weitere Anwendungen (PMS) nutzbare Ergebnisse. Die komplett über GPS und Inertialsystem georeferenzierten Bilder und der mitgelieferte Einzelbildbetrachter ermöglichen eine Mehrfachnutzung in unterschiedlichen Fachbereichen sowie eine stufenweise Auswertung und Komplettierung sowie Bildmessungen auch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Straßenzustandserfassung und -bewertung nach dem hier vorgesehenen Verfahren haben wir beispielsweise für die Stadt Zülpich und fur die Gemeinde Weilerswist durchgefuhrt. In Pulheim erfolgte die Erfassung durch eine Begehung. Insgesamt 3 Wirtschaftsingenieure und eine eigene Straßenbauabteilung bilden den personellen Hintergrund fur eine qualitäts- und termingerechte Bearbeitung. Die Bearbeitung soll in diesem Jahr durchgefuhrt werden, um die Daten fur die Eröffnungsbilanz zur Verfugung zu stellen. Die vorgesehene Straßenerfassung und -bewertung dient darüber hinaus als Grundlage fur zukünftige Investitions- und Sanierungsentscheidungen. Anband der flächendeckenden Schadensaufnahme kann objektiv die Priorität der einzelnen notwendigen Sanierungsmaßnahmen bestimmt werden. Die notwendigen finanziellen Mittel können auf der Grundlage der Erhebung langfristig eingeplant werden. Auf diese Weise können eine systematische Erhaltung des Straßenbestandes und damit auch eine nachhaltige Sicherung des Straßenanlagevermägens erfolgen. 2 A) Voreehensweise 1. Grundlaf?:en Für das Straßeninformationssystem sind im 1. Schritt die Grundeinstellungen vorzunehmen; dabei sind gängige Standards, wie der Objektschlüsselkatalog der Forschungsgesellschaft rur das Straßenverkehrswesen (FGSV) zu berücksichtigen. Parallel dazu ist ein Ordnungs system aufzubauen. Hierzu werden die Achsen der Straßen ermittelt und kilometriert, um eine eindeutige Zuordnung der späteren Aufnahme zu ermöglichen. Grundlage hierfiir bietet das flächendeckend vorliegende digitale Kataster. 2. Bestandserfassung, Zustandserfassung und -bewertung Für die örtliche Aufnahme der Straßen ist die Befahrung mit einem eigens darur ausgerüsteten Kamerafahrzeug vorgesehen. Diese Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit der Firma Lehmann + Partner durchgeführt. Hierbei können gleichzeitig der Frontbereich, die Seitenbereiche und die Oberfläche aufgenommen werden. Dies ermöglicht sowohl die erforderliche Inventarisierung als auch die Beurteilung des vorhandenen Zustandes. Die Dokumentation erfolgt sinnvollerweise in Einzelbildern. Die vor Ort durchgeruhrten Aufnahmen müssen anschließend ausgewertet werden. Die Lageinformationen werden dabei durch eine Grobeinmessung aus der Videoaufzeichnung erfasst. Neben den Straßenrändern sind dies z.B. die Fahrbahneinbauten und Mittelinseln. Weitere Auswertungen, z.B. zum Aufbau eines Straßenschilderkatasters, können zu einem späteren Zeitpunkt ohne weiteres auf der Grundlage der vorhandenen Videoaufzeichnung durchgeführt werden. Zu den erfassten Straßenbereichen sind anschließend die abgestimmten Regelquerschnitte und Bauklassen zuzuordnen. Zur Verifizierung dienen hierbei vor allem vorhandene Unterlagen bereits realisierter Straßenplanungen. Die Zustände der einzelnen Straßenbereiche Bildaufzeichnung beschrieben werden gemäß AP 9 FGSV und E EMI auf der Grundlage der und klassifiziert. Die Klassifizierung erfolgt in Anlehnung an FGSV. Unter Berücksichtigung von Material- und Querschnittswechseln sowie des vorgefundenen Zustandes sind die einzelnen Straßen in homogene Abschnitte zu unterteilen. Diese Abschnitte sind durch die Angabe von Anfangs- und Endkilometer eindeutig definiert. Sie stellen die kleinste Einheit für die nachfolgende Vermögens bewertung dar. 3 3. Vennögensbewertung Da zuverlässige Angaben über die tatsächlichen Anschaffungswerte nur in Einzelfällen vorliegen, bietet es sich an, das Anlagevermögen über die Wiederbeschaffungswerte zu berechnen. Hierzu sind im 1. Schritt für die ausgewählten Regelquerschnitte auf der Grundlage der ortsüblichen Einheitspreise die Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Im nächsten Schritt wird ein spezifischer m2-Preis, getrennt nach Straßen- und Seitenflächen ermittelt, der den jeweiligen Abschnitten zugrunde gelegt werden kann. Anhand vereinzelt vorliegender Abrechnungsgrundlagen können die gewählten Kostenansätze verifiziert werden. Die Restnutzungsdauer des jeweiligen Abschnittes wird zweckmäßiger Weise nicht über das Baujahr, welches ohnehin in vielen Fällen nicht vorliegt, sondern über den vorhandenen Zustand festgelegt. Als Grundlage hierfür dient die vorgenommene Zustandsklassifizierung, wobei hier vor allem der Substanzwert zu berücksichtigen ist, während der Gebrauchswert für die Restnutzungsdauer von nachrangiger Bedeutung ist. Auf dieser Grundlage können Zeitwerte für jeden einzelnen Straßenabschnitt aus den ermittelten Wiederbeschaffungskosten, der Restnutzungsdauer und dem Grundstückswert berechnet werden. 4. Ergebnisdarstellung Sämtliche Eingangsdaten und Ergebnisse werden sowohl in Berichtsfonn als auch in tabellarischen Auflistungen zusammengestellt. Darüber hinaus wird auf der Grundlage der erfassten Daten ein Straßeninformationssystem aufgebaut. Die Bildaufzeichnungen der einzelnen Straßen werden ebenfalls übergeben. Der Aufbau des Straßeninfonnationssystems erfolgt mit dem Programm SIBView5, welches sich streng nach den Vorgaben der ASB richtet und bei vielen Sttaßenbauverwaltungen im Einsatz ist. Der Export der Vermögensdaten in die Buchhaltungssoftware wird über eine entsprechende Schnittstelle sichergestellt. Auf der Grundlage des Straßeninformationssystems und des Anlagenverieichnisses kann die weitere Fortschreibung der Vennögensbewertung wirtschaftlich mit geringem Aufwand erfolgen. 4 5. Zusätzliche Anwendungen Bei der Bestands- und Zustandsaufnahme sollte von vornherein ein möglicher Mehrnutzen durch zusätzliche Anwendung bedacht werden. Dabei sind insbesondere folgende Anwendungen zu berücksichtigen: Straßenkataster Straßenkataster werden bereits seit geraumer Zeit von verschiedenen Städten und Gemeinden aufgebaut und gepflegt. Die Aufbereitung erfolgt vielfach als so genannte Stadtgrundkarte, bei der die wesentliche Straßentopographie zusammen mit dem Kataster dargestellt wird. Sie kann für anstehende Tiefbauplanungen als Grundlage verwendet werden. Wie bereits oben dargestellt, arbeiten wir mit dem Programmsystem SmView5. Bei Bedarf bieten wir Ihnen diese Programme gerne an - sie können aber auch direkt vom Hersteller bezogen werden. Die Kosten liegen je nach gewünschten Modulen zwischen 2.000,00 € und 5.000,00 €. Erhaltungsmanagement Das Erhaltungsmanagement (Pavement-Management-System) ist die logische Fortsetzung der im NKF verankerten Betrachtungsweise, neben den Ein- und Ausgaben den Werteverzehr zu berücksichtigen. Eine konsequente Unterhaltung der Straßen ist somit zukünftig nicht nur eine Aufgabe zur Sicherstellung der Infrastruktur und der öffentlichen Ordnung, sondern dient vielmehr auch der Erhaltung des in den Städten und Gemeinden vorliegenden Anlagevennögens. Für entsprechende Planungs- und Unterhaltungsaufgaben stellt das aufzubauende Straßeninfonnationssystem die ideale Grundlage dar. Auf der Grundlage der durchgeführten Bestands- und Zustandserfassung können die Unterhaltungsaufgaben langfristig vorausgeplant werden. Über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen lassen sich optimale Erhaltungsstrategien, Eingreifzeitpunkte und vieles mehr ennitteln. Entsprechende zusätzliche Leistungen zum Straßenkataster und Erhaltungsmanagement bieten wir Ihnen bei Bedarf gerne an. 5 B) Leistune-sbild 1. Grundlagen 1.1. Datenübernahme Übernahme der ALK-Daten Sichtung vorhandener Unterlagen der Straßenplanung Übernahme von ALB-Daten Sichtung vorhandener Unterlagen der Straßenplanung 1.2. und -abrechnung Aufbau des Straßenkataster-Grundsystems digitaler Netzentwurf nach ASB mit Aufbau eins Ordnungs systems, BerechnungIFestlegung und Kilometrierung der Straßenachsen auf der Grundlage des digitalen Katasters Aufbau und Abstimmung der Codierungslisten Objektschlüsselkataloges der FGSV Aufstellung Bauklassen auf der Grundlage des und Abstimmung der verschiedenen 2. Bestandserfassung:, Zustandserfassung und -bewertung 2.1. Örtliche Aufnahme Regelquerschnitte und Befahrung der mit Spezialfahrzeug, TV-Aufnahme mit Hauptkamera, linker und rechter Seitenkamera, Dokumentation wahlweise in Einzelbildern im jpegFormat oder als Video im mpeg 1- oder mpeg 2-Format mit Aufnahme von . . . . 2.2. Straßenoberfläche einschließlich Belagsart und vorhandener Schäden Straßeneinbauten, Entwässerungsgegenstände Straßenbeleuchtung, Straßenbeschilderung, Lichtsignalanlagen Straßenmöblierung (Bänke, Papierkörbe etc.), Bäume Eintragung des Bestandes in das Straßen informations system Einmessung und Eintragung der Straßenränder und Fahrbahneinbauten anband der Bildaufzeichnung, Abgleich mit Flurstücksbreite und vorhandenen Unterlagen Erfassung von Straßen- und Gehwegbreiten, Straßeneinbauten und Oberflächenbelag (Asphalt, Beton, Pflaster etc.) Erfassung der Anzahl der Einrichtungsgegenstände aus der Videobefahrung Zuordllung der Bauklassen und Regelquerschnitte zu den einzelnen Straßen 6 2.3. Zustandsbewertung Zustandsbeschreibung gemäß AP 9 FGSV auf Grundlage der Bildaufzeichnung mit Erfassung von . . Risse (einzeln, gehäuft, netzartig verbundene Brüche) . Oberflächenschäden (Ausbrüche, Schlaglöcher usw.) . Flickstellen allgemeinen Unebenheiten (soweit nach Videoaufzeichnung erkennbar) Abschnittbildung unter Berücksichtigung von Material- und Querschnittwechseln sowie des vorgefundenen Zustandes Zustandsklassifizierung der einzelnen Abschnitte in Anlehnung an FGSV unter getrennter Berücksichtigung von Gebrauchs- und Substanzdaten Bewertung der Straßenentwässerung 3. Vermögensbewertung 3.1. Kostengrundlagen Ermittlung und Abstimmung der ortsüblichen Leistungspositionen des Straßenbaus Einheitspreise fur die Ermittlung und Abstimmung der Kosten fur Straßenbeleuchtung (soweit erforderlich), Straßenbeschilderung, Lichtsignalanlagen und Straßenmöblierung Massen- und Kostenermittlung fur die Regelquerschnitte und Ableitung jeweiliger Quadratmeterpreise getrennt nach Fahrbahn und Nebenanlagen 3.2. Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten fur die einzelnen Straßenabschnitte anhand der im Informationssystem ermittelten Flächen und der über die Regelquerschnitte zugeordneten Quadratmeterpreise Verifizierung der ermittelten Kosten durch Vergleich ausgewählter Bereiche mit tatsächlichen Herstellungskosten gemäß Abrechnungsunterlagen 3.3. Ermittlung der Zeitwerte Ermittlung der Restnutzungsdauern fur die Straßenflächen anhand der durchgefuhrten Zustands bewertung Berechnung des Zeitwertes fur jeden einzelnen Straßenabschnitt aus den ermittelten Wiederbeschaffungskosten, der Restnutzungsdauer und des Grundstückswertes 7 4. Dokumentation 4.1. Erläuterungsbericht Zusammenstellung Beschreibung der Vorgehensweise Straßenanlagevermögens bei der Erfassung Zusammenstellung der wichtigsten Zustandes und Vermögens Kenndaten Zusammenfassung 4.2. der verwendeten Erhebungs- und Bewertungsgrundlagen und Empfehlungen und Bewertung des ermittelten des Bestandes, für das Straßenhaltungsmanagement Tabellarische Auflistungen Zusammenstellung der Straßenabschnitte mit Bestands-, Zustands- und Vermögensangaben Auflistung der Vermägensdaten in Form eines An1agenverzeichnisses 4.3. Datenbank und Datenübergabe Speicherung der Straßenbestands-, daten in der Datenbank Straßenzustands- Übergabe der Straßenbestands-, Straßenzustandsdas Straßeninformationssystem des Auftraggebers Übergabe gebers der Vermögensdaten und Straßenvermägensund -vermögens daten in in die Buchhaltungssoftware des Auftrag- 8 C) Honorarermittlun!! Anrechenbare Kosten: Wiederbeschaffungswert der Straßen 105.539.400,00 € 175.899 m x 8 m x 75 €/m2 ohne Gymnich/Kierdorf/Köttingen 82.856.400,00 € 138.094 m x 8 mx 75 €/m2 II Honorarzone: Grundhonorar: gern. HOAI, § 56 Abs. 2 2.902.818,98 € 2.278.932,14 € ohne Gymnich/Kierdorf/Köttingen Leistungsbild: gern. HOAI, § 55 1. Grundlagenermittlung 2,0% (außer Gymnich/Kierdorf/Köttingen) 1,2% 2. Vorplanung (Teilsatz) Honorar: 2.278.932,14 € x 2 % 45.578,64 € 2.902.818,98 € x 1,2 % 34.833,83 € 80.412,47 € + 19 % MwSt. 15.278.37 € Gesamthonorar 95.690.84 € Bei der Honorarabrechnung werden die anrechenbaren Kosten unter Zugrundelegung der tatsächlich bearbeiteten Straßenlängen ermittelt. Der Ansatz rur die mittlere Breite und die mittleren Kosten bleibt dabei unverändert. Besondere Verein barun!!en: Vom Auftraggeber werden nachstehende Automatisches Liegenschaftskataster Unterlagen zur Verrugung gestellt: Amtliche Kartenwerke Vorhandene Flächendaten 9 Angaben aus dem ALB Planungs- und Abrechnungsunterlagen ausgewählter Straßenplanungen Sofern innerhalb der Honorarermittlung nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten nachstehende Vereinbarungen: . Grundlage des Vertrages ist die HOAl in der vom 01.01.1996 geltenden Fassung. (2. überarbeitete AJJflage 2002 mit Euro-Honorarsätzen). Für Leistungen zur Erfüllung dieses Vertrages gelten entsprechend § 103, Abs. 2 HOAl die jeweils in Kraft tretenden Änderungen der HOAI, soweit diese Leistungen bis zum Tage des Inkrafttretens der Änderungen noch nicht begonnen worden sind. Als Leistung im Sinne von Satz 1 dieser Vereinbarung gilt jede einzelne Leistungsphase. . Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Berechnung der gesetzlichen Höhe berechnet. . In der Honorarermittlung ausgewiesene Pauschalbeträge gelten nur bei unverändertem Programm unter Anwendung von § 4 HOAl. . Arbeiten im Zeitaufwand, Besondere Leistungen oder Zusätzliche Leistungen werden nach den folgenden Nettosätzen berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach tätsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand): Diplom Ingenieur / Projektleiter 66,50 € / Std. Technischer Mitarbeiter / Techniker 54,00 € / Std. Bauzeichner oder Sonstige 41,00 € / Std. Messtrupp 110,00 € / Std. Hinzu kommen die Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. . Zusätzliche Planausfertigungen und schriftliche Unterlagen werden nach folgenden Nettosätzen berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach den gelieferten Stückzahlen): ;: .~j,E "f.'\' ': j; ,'oe, ' >,'i }' :'"'Y",, AO 4,75 € 40,00 € 12,00 € Al 3,00€ 20,00 € 6,00 € A2 1,75 € 10,00 € 3,00€ A3 0,10€ 5,00€ 1,50 € A4 0,05 € 2,50 € 0,75 € 297 x 1189 2,00€ 14,00 € 4,25 € 420 x 1189 3,00€ 20,00 € 6,00 € 594 x 1189 3,25 € 28,50 € 8,50€ Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. 10 . Vertragliche Ansprüche des Bauherrn verjähren nach Ablauf von 5 Jahren, sofern gesetzlich keine kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung zu erbringenden Leistung (Teilabnahme ). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung. Grundlage fur alle Leistungen und Honorare ist die Verordnung über Honorare fur Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAl) in der ab 01.01.1996 gültigen Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vertragsbestimmungen fur Ingenieurleistungen im Bereich der Wasserwirtschaft (AVB INGWAS Rd.ErI. des MURL vom 24.02.1986). Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Hippe wenden (if 02235/402-127). Über eine Auftragserteilung an unser Büro würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH 11