Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
482 kB
Datum
02.09.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Durchwahl: -127
Holzdamm
(Herr Hippe)
10
08.05.2009
HI/Sa A24064.01.01
50374 Erftstadt
Erfassung und Bewertung des Straßenanlagevermögens
Honorarermittlun!!
zum Obiekt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns rur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Erfassung und Bewertung des
Straßenbestands- und Straßenzustands sowie zur Erfassung und Bewertung des Straßenanlagenvermögens.
Die
durchzuruhrenden
Arbeiten
stehen
1m Zusammenhang
mit
dem
Neuen
Kommunalen
Finanzmanagement, das in NRW tlächendeckend bei den Kommunen eingeruhrt werden soll.
Mit der Einführung des doppischen Haushaltsrechnungswesens sollen mit den drei wesentlichen Säulen:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cashtlow-Rechnung die Grundzüge des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens auch in der Kommunalverwaltung eingeruhrt werden. Hierrur ist zu Beginn eine
Eröffnungsbilanz aufzustellen, in der das gesamte kommunale Vermögen inventarisiert und bewertet
werden muss. Dabei nimmt das Straßenvermögen einen bedeutenden Umfang ein.
Bezüglich der Erstellung entsprechender Wertgutachten können wir auf umfangr~iChe Erfahrungen verweisen. Regelmäßig ermitteln wir beispielsweise das Anlagevermögen der entwässerungstechnischen Anlagen der Stadt Pulheim. Auch in Burscheid schreiben wir dieses Vermögen regelmäßig fort. Dabei war
auch die Eröffnungsbilanz im Rahmen der Neugründung der Anstalt öffentlichen Rechts zu meistern.
Durch den Bezug zur Buchhaltung und der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchruhrung
(GOB), wie z.B. monatsscharfe Abgrenzung von Zu- und Abgängen einschließlich der daraus folgenden
Abschreibungen sowie die Berücksichtigung von Nachbuchungen konnte eine direkte Verwendung als
Anlagebuchruhrung sichergestellt werden.
Weitere wirtschaftliche Gutachten, wie z.B. die aktuelle Ermittlung von Kanalanschlussbeiträgen
in
Burscheid, Unna und Swisttal sowie Kostenteilungsrechnungen Straße/Kanal in Kerpen und fur den
Straßenbau in Hennef runden die Leistungspalette in diesem Bereich ab. Hinweisen möchten wir auch auf
die Erfassung des Anlagevermögens des Zweckverbandes Kölner RandkanaI. Hier wurden aktuell die vorhandenen Anlagen, wie Grabenprofile, Verrohrungen, Wirtschaftswege, Brücken, Betriebsgebäude usw.
für die Eröffnungsbilanz nach N.KF bewertet.
Die Straßen bestands- und -zustandserfassung ist in Zusammenarbeit mit Lehmann + Partner mit einem
Spezial-Kamerafahrzeug
vorgesehen. Hierbei werden im festen Rasterabstand von 5 m qualitativ
hochwertige Einzelbilder erzeugt, die anschließend im Büro standardisiert unter Nutzung umfangreicher
Auswerteprogramme
photogrammetrisch
ausgewertet
werden.
Diese
einmalige
Erfassungs-
und
Auswertungsmethode gewährleistet ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis und trägt damit dem
Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Eröffnungsbilanz nach N.KF optimal Rechnung. Sie richtet sich darüber
hinaus streng nach den Vorgaben der FGSV und liefert somit nachvollziehbare und für weitere
Anwendungen (PMS) nutzbare Ergebnisse. Die komplett über GPS und Inertialsystem georeferenzierten
Bilder und der mitgelieferte Einzelbildbetrachter ermöglichen eine Mehrfachnutzung in unterschiedlichen
Fachbereichen sowie eine stufenweise Auswertung und Komplettierung sowie Bildmessungen auch zu
einem späteren Zeitpunkt.
Die Straßenzustandserfassung
und -bewertung nach dem hier vorgesehenen Verfahren haben wir
beispielsweise für die Stadt Zülpich und fur die Gemeinde Weilerswist durchgefuhrt. In Pulheim erfolgte
die Erfassung durch eine Begehung.
Insgesamt 3 Wirtschaftsingenieure und eine eigene Straßenbauabteilung bilden den personellen Hintergrund fur eine qualitäts- und termingerechte Bearbeitung.
Die Bearbeitung soll in diesem Jahr durchgefuhrt werden, um die Daten fur die Eröffnungsbilanz zur
Verfugung zu stellen.
Die vorgesehene Straßenerfassung und -bewertung dient darüber hinaus als Grundlage fur zukünftige
Investitions- und Sanierungsentscheidungen. Anband der flächendeckenden Schadensaufnahme kann
objektiv die Priorität der einzelnen notwendigen Sanierungsmaßnahmen
bestimmt werden. Die
notwendigen finanziellen Mittel können auf der Grundlage der Erhebung langfristig eingeplant werden.
Auf diese Weise können eine systematische Erhaltung des Straßenbestandes und damit auch eine
nachhaltige Sicherung des Straßenanlagevermägens erfolgen.
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A) Voreehensweise
1. Grundlaf?:en
Für das Straßeninformationssystem sind im 1. Schritt die Grundeinstellungen vorzunehmen; dabei sind
gängige Standards, wie der Objektschlüsselkatalog der Forschungsgesellschaft rur das Straßenverkehrswesen (FGSV) zu berücksichtigen. Parallel dazu ist ein Ordnungs system aufzubauen. Hierzu werden die
Achsen der Straßen ermittelt und kilometriert, um eine eindeutige Zuordnung der späteren Aufnahme zu
ermöglichen. Grundlage hierfiir bietet das flächendeckend vorliegende digitale Kataster.
2. Bestandserfassung,
Zustandserfassung
und -bewertung
Für die örtliche Aufnahme der Straßen ist die Befahrung mit einem eigens darur ausgerüsteten
Kamerafahrzeug vorgesehen. Diese Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit der Firma Lehmann + Partner
durchgeführt. Hierbei können gleichzeitig der Frontbereich, die Seitenbereiche und die Oberfläche
aufgenommen werden. Dies ermöglicht sowohl die erforderliche Inventarisierung als auch die Beurteilung
des vorhandenen Zustandes. Die Dokumentation erfolgt sinnvollerweise in Einzelbildern.
Die vor Ort durchgeruhrten Aufnahmen müssen anschließend ausgewertet werden. Die Lageinformationen
werden dabei durch eine Grobeinmessung aus der Videoaufzeichnung erfasst. Neben den Straßenrändern
sind dies z.B. die Fahrbahneinbauten und Mittelinseln. Weitere Auswertungen, z.B. zum Aufbau eines
Straßenschilderkatasters,
können zu einem späteren Zeitpunkt ohne weiteres auf der Grundlage der
vorhandenen Videoaufzeichnung durchgeführt werden.
Zu den erfassten Straßenbereichen sind anschließend die abgestimmten Regelquerschnitte und Bauklassen
zuzuordnen. Zur Verifizierung dienen hierbei vor allem vorhandene Unterlagen bereits realisierter
Straßenplanungen.
Die Zustände der einzelnen Straßenbereiche
Bildaufzeichnung
beschrieben
werden gemäß AP 9 FGSV und E EMI auf der Grundlage der
und klassifiziert. Die Klassifizierung
erfolgt in Anlehnung an FGSV.
Unter Berücksichtigung von Material- und Querschnittswechseln sowie des vorgefundenen Zustandes sind
die einzelnen Straßen in homogene Abschnitte zu unterteilen. Diese Abschnitte sind durch die Angabe von
Anfangs- und Endkilometer eindeutig definiert. Sie stellen die kleinste Einheit für die nachfolgende
Vermögens bewertung dar.
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3. Vennögensbewertung
Da zuverlässige Angaben über die tatsächlichen Anschaffungswerte nur in Einzelfällen vorliegen, bietet es
sich an, das Anlagevermögen über die Wiederbeschaffungswerte zu berechnen. Hierzu sind im 1. Schritt
für die ausgewählten Regelquerschnitte auf der Grundlage der ortsüblichen Einheitspreise die Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Im nächsten Schritt wird ein spezifischer m2-Preis, getrennt nach
Straßen- und Seitenflächen ermittelt, der den jeweiligen Abschnitten zugrunde gelegt werden kann.
Anhand vereinzelt vorliegender Abrechnungsgrundlagen können die gewählten Kostenansätze verifiziert
werden.
Die Restnutzungsdauer des jeweiligen Abschnittes wird zweckmäßiger Weise nicht über das Baujahr,
welches ohnehin in vielen Fällen nicht vorliegt, sondern über den vorhandenen Zustand festgelegt. Als
Grundlage hierfür dient die vorgenommene Zustandsklassifizierung, wobei hier vor allem der Substanzwert zu berücksichtigen ist, während der Gebrauchswert für die Restnutzungsdauer von nachrangiger
Bedeutung ist. Auf dieser Grundlage können Zeitwerte für jeden einzelnen Straßenabschnitt aus den
ermittelten Wiederbeschaffungskosten,
der Restnutzungsdauer und dem Grundstückswert berechnet
werden.
4. Ergebnisdarstellung
Sämtliche Eingangsdaten und Ergebnisse werden sowohl in Berichtsfonn als auch in tabellarischen
Auflistungen zusammengestellt. Darüber hinaus wird auf der Grundlage der erfassten Daten ein Straßeninformationssystem
aufgebaut. Die Bildaufzeichnungen
der einzelnen
Straßen werden ebenfalls
übergeben.
Der Aufbau des Straßeninfonnationssystems erfolgt mit dem Programm SIBView5, welches sich streng
nach den Vorgaben der ASB richtet und bei vielen Sttaßenbauverwaltungen im Einsatz ist.
Der Export der Vermögensdaten in die Buchhaltungssoftware wird über eine entsprechende Schnittstelle
sichergestellt. Auf der Grundlage des Straßeninformationssystems und des Anlagenverieichnisses kann
die weitere Fortschreibung der Vennögensbewertung wirtschaftlich mit geringem Aufwand erfolgen.
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5. Zusätzliche Anwendungen
Bei der Bestands- und Zustandsaufnahme sollte von vornherein ein möglicher Mehrnutzen durch zusätzliche Anwendung bedacht werden. Dabei sind insbesondere folgende Anwendungen zu berücksichtigen:
Straßenkataster
Straßenkataster werden bereits seit geraumer Zeit von verschiedenen Städten und Gemeinden aufgebaut
und gepflegt. Die Aufbereitung erfolgt vielfach als so genannte Stadtgrundkarte, bei der die wesentliche
Straßentopographie zusammen mit dem Kataster dargestellt wird. Sie kann für anstehende Tiefbauplanungen als Grundlage verwendet werden.
Wie bereits oben dargestellt, arbeiten wir mit dem Programmsystem SmView5. Bei Bedarf bieten wir
Ihnen diese Programme gerne an - sie können aber auch direkt vom Hersteller bezogen werden. Die
Kosten liegen je nach gewünschten Modulen zwischen 2.000,00 € und 5.000,00 €.
Erhaltungsmanagement
Das Erhaltungsmanagement (Pavement-Management-System) ist die logische Fortsetzung der im NKF
verankerten Betrachtungsweise, neben den Ein- und Ausgaben den Werteverzehr zu berücksichtigen. Eine
konsequente Unterhaltung der Straßen ist somit zukünftig nicht nur eine Aufgabe zur Sicherstellung der
Infrastruktur und der öffentlichen Ordnung, sondern dient vielmehr auch der Erhaltung des in den Städten
und Gemeinden vorliegenden Anlagevennögens.
Für entsprechende Planungs- und Unterhaltungsaufgaben stellt das aufzubauende Straßeninfonnationssystem die ideale Grundlage dar. Auf der Grundlage der durchgeführten Bestands- und Zustandserfassung
können die Unterhaltungsaufgaben langfristig vorausgeplant werden. Über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen lassen sich optimale Erhaltungsstrategien, Eingreifzeitpunkte und vieles mehr ennitteln.
Entsprechende zusätzliche Leistungen zum Straßenkataster und Erhaltungsmanagement bieten wir Ihnen
bei Bedarf gerne an.
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B) Leistune-sbild
1.
Grundlagen
1.1.
Datenübernahme
Übernahme der ALK-Daten
Sichtung vorhandener Unterlagen der Straßenplanung
Übernahme von ALB-Daten
Sichtung vorhandener Unterlagen der Straßenplanung
1.2.
und -abrechnung
Aufbau des Straßenkataster-Grundsystems
digitaler Netzentwurf nach ASB mit Aufbau eins Ordnungs systems, BerechnungIFestlegung und Kilometrierung der Straßenachsen auf der Grundlage des
digitalen Katasters
Aufbau und Abstimmung der Codierungslisten
Objektschlüsselkataloges der FGSV
Aufstellung
Bauklassen
auf der Grundlage des
und Abstimmung der verschiedenen
2.
Bestandserfassung:, Zustandserfassung und -bewertung
2.1.
Örtliche Aufnahme
Regelquerschnitte
und
Befahrung der mit Spezialfahrzeug, TV-Aufnahme mit Hauptkamera, linker und
rechter Seitenkamera, Dokumentation wahlweise in Einzelbildern im jpegFormat oder als Video im mpeg 1- oder mpeg 2-Format mit Aufnahme von
.
.
.
.
2.2.
Straßenoberfläche einschließlich Belagsart und vorhandener Schäden
Straßeneinbauten, Entwässerungsgegenstände
Straßenbeleuchtung, Straßenbeschilderung, Lichtsignalanlagen
Straßenmöblierung (Bänke, Papierkörbe etc.), Bäume
Eintragung des Bestandes in das Straßen informations system
Einmessung und Eintragung der Straßenränder und Fahrbahneinbauten
anband der Bildaufzeichnung, Abgleich mit Flurstücksbreite und vorhandenen Unterlagen
Erfassung von Straßen- und Gehwegbreiten, Straßeneinbauten und Oberflächenbelag (Asphalt, Beton, Pflaster etc.)
Erfassung der Anzahl der Einrichtungsgegenstände aus der Videobefahrung
Zuordllung der Bauklassen und Regelquerschnitte zu den einzelnen Straßen
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2.3.
Zustandsbewertung
Zustandsbeschreibung gemäß AP 9 FGSV auf Grundlage der Bildaufzeichnung mit Erfassung von
.
.
Risse (einzeln, gehäuft, netzartig verbundene Brüche)
.
Oberflächenschäden (Ausbrüche, Schlaglöcher usw.)
.
Flickstellen
allgemeinen Unebenheiten (soweit nach Videoaufzeichnung erkennbar)
Abschnittbildung unter Berücksichtigung von Material- und Querschnittwechseln sowie des vorgefundenen Zustandes
Zustandsklassifizierung der einzelnen Abschnitte in Anlehnung an FGSV
unter getrennter Berücksichtigung von Gebrauchs- und Substanzdaten
Bewertung der Straßenentwässerung
3.
Vermögensbewertung
3.1.
Kostengrundlagen
Ermittlung und Abstimmung der ortsüblichen
Leistungspositionen des Straßenbaus
Einheitspreise
fur die
Ermittlung und Abstimmung der Kosten fur Straßenbeleuchtung (soweit
erforderlich), Straßenbeschilderung, Lichtsignalanlagen und Straßenmöblierung
Massen- und Kostenermittlung fur die Regelquerschnitte und Ableitung
jeweiliger Quadratmeterpreise getrennt nach Fahrbahn und Nebenanlagen
3.2.
Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten
Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten fur die einzelnen Straßenabschnitte anhand der im Informationssystem ermittelten Flächen und der über
die Regelquerschnitte zugeordneten Quadratmeterpreise
Verifizierung der ermittelten Kosten durch Vergleich ausgewählter Bereiche
mit tatsächlichen Herstellungskosten gemäß Abrechnungsunterlagen
3.3.
Ermittlung der Zeitwerte
Ermittlung der Restnutzungsdauern fur die Straßenflächen anhand der
durchgefuhrten Zustands bewertung
Berechnung des Zeitwertes fur jeden einzelnen Straßenabschnitt aus den ermittelten Wiederbeschaffungskosten, der Restnutzungsdauer und des Grundstückswertes
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4.
Dokumentation
4.1.
Erläuterungsbericht
Zusammenstellung
Beschreibung der Vorgehensweise
Straßenanlagevermögens
bei der Erfassung
Zusammenstellung
der wichtigsten
Zustandes und Vermögens
Kenndaten
Zusammenfassung
4.2.
der verwendeten Erhebungs- und Bewertungsgrundlagen
und Empfehlungen
und Bewertung
des ermittelten
des
Bestandes,
für das Straßenhaltungsmanagement
Tabellarische Auflistungen
Zusammenstellung der Straßenabschnitte mit Bestands-, Zustands- und
Vermögensangaben
Auflistung der Vermägensdaten in Form eines An1agenverzeichnisses
4.3.
Datenbank und Datenübergabe
Speicherung der Straßenbestands-,
daten in der Datenbank
Straßenzustands-
Übergabe der Straßenbestands-, Straßenzustandsdas Straßeninformationssystem
des Auftraggebers
Übergabe
gebers
der Vermögensdaten
und Straßenvermägensund -vermögens daten in
in die Buchhaltungssoftware
des Auftrag-
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C) Honorarermittlun!!
Anrechenbare
Kosten:
Wiederbeschaffungswert
der Straßen
105.539.400,00 €
175.899 m x 8 m x 75 €/m2
ohne Gymnich/Kierdorf/Köttingen
82.856.400,00 €
138.094 m x 8 mx 75 €/m2
II
Honorarzone:
Grundhonorar:
gern. HOAI, § 56 Abs. 2
2.902.818,98 €
2.278.932,14 €
ohne Gymnich/Kierdorf/Köttingen
Leistungsbild: gern. HOAI, § 55
1. Grundlagenermittlung
2,0%
(außer Gymnich/Kierdorf/Köttingen)
1,2%
2. Vorplanung (Teilsatz)
Honorar:
2.278.932,14 € x 2 %
45.578,64 €
2.902.818,98 € x 1,2 %
34.833,83 €
80.412,47 €
+ 19 % MwSt.
15.278.37 €
Gesamthonorar
95.690.84 €
Bei der Honorarabrechnung werden die anrechenbaren Kosten unter Zugrundelegung der tatsächlich bearbeiteten Straßenlängen ermittelt. Der Ansatz rur die mittlere Breite und die mittleren Kosten bleibt dabei
unverändert.
Besondere Verein barun!!en:
Vom Auftraggeber
werden nachstehende
Automatisches
Liegenschaftskataster
Unterlagen zur Verrugung gestellt:
Amtliche Kartenwerke
Vorhandene
Flächendaten
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Angaben aus dem ALB
Planungs- und Abrechnungsunterlagen
ausgewählter Straßenplanungen
Sofern innerhalb der Honorarermittlung nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten nachstehende Vereinbarungen:
.
Grundlage des Vertrages ist die HOAl in der vom 01.01.1996 geltenden Fassung. (2. überarbeitete AJJflage 2002 mit Euro-Honorarsätzen). Für Leistungen zur Erfüllung dieses Vertrages gelten entsprechend
§ 103, Abs. 2 HOAl die jeweils in Kraft tretenden Änderungen der HOAI, soweit diese Leistungen bis
zum Tage des Inkrafttretens der Änderungen noch nicht begonnen worden sind. Als Leistung im Sinne
von Satz 1 dieser Vereinbarung gilt jede einzelne Leistungsphase.
.
Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Berechnung der gesetzlichen Höhe berechnet.
.
In der Honorarermittlung ausgewiesene Pauschalbeträge gelten nur bei unverändertem Programm unter
Anwendung von § 4 HOAl.
.
Arbeiten im Zeitaufwand, Besondere Leistungen oder Zusätzliche Leistungen werden nach den folgenden Nettosätzen berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach tätsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand):
Diplom Ingenieur / Projektleiter
66,50 € / Std.
Technischer Mitarbeiter / Techniker
54,00 € / Std.
Bauzeichner oder Sonstige
41,00 € / Std.
Messtrupp
110,00 € / Std.
Hinzu kommen die Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
.
Zusätzliche Planausfertigungen und schriftliche Unterlagen werden nach folgenden Nettosätzen
berechnet (nur auf besondere Anweisung des AG; die Abrechnung erfolgt nach den gelieferten Stückzahlen):
;:
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':
j;
,'oe,
'
>,'i
}'
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AO
4,75 €
40,00 €
12,00 €
Al
3,00€
20,00 €
6,00 €
A2
1,75 €
10,00 €
3,00€
A3
0,10€
5,00€
1,50 €
A4
0,05 €
2,50 €
0,75 €
297 x 1189
2,00€
14,00 €
4,25 €
420 x 1189
3,00€
20,00 €
6,00 €
594 x 1189
3,25 €
28,50 €
8,50€
Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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.
Vertragliche Ansprüche des Bauherrn verjähren nach Ablauf von 5 Jahren, sofern gesetzlich keine
kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der nach
diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektüberwachung zu erbringenden Leistung (Teilabnahme ). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen
sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.
Grundlage fur alle Leistungen und Honorare ist die Verordnung über Honorare fur Leistungen der
Architekten und der Ingenieure (HOAl) in der ab 01.01.1996 gültigen Fassung in Verbindung mit den
Allgemeinen Vertragsbestimmungen fur Ingenieurleistungen im Bereich der Wasserwirtschaft (AVB INGWAS Rd.ErI. des MURL vom 24.02.1986).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Hippe wenden (if 02235/402-127).
Über eine Auftragserteilung
an unser Büro würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
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