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Beschlussvorlage (Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
06.11.09, 09:55
Aktualisiert
06.11.09, 09:55
Beschlussvorlage (Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 469/2009 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 02.09.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.10.2009 Bemerkungen Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.09.2009 Beschlussentwurf: Zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westafen bestimmt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Stadtverordnete: StV …………………………………………… StV …………………………………………… StV …………………………………………… StV …………………………………………… Begründung: § 60 Abs. 1 der Geindeordnung NRW bestimmt, dass in Angelegeheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen und nicht aufgeschoben werden können und sofern die Einberufung des Hauptausschusses nicht möglich ist, der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden kann. In der abgelaufenen Wahlperiode des Rates wurden die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen für die Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheiden bestimmt. (Bösche)