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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses) Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 478/2009 Az.: 82.2 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 08.09.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 10.11.2009 Bemerkungen Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.09.2009 Beschlussentwurf: Folgende Stadtverordnete werden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt: 1. …………………… 2. ……………………. Als Stellvertreter werden bestellt: 3. ……………………. 4. …………………….. Begründung: Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und Stellvertreter) dem Rat angehören. In der letzten Wahlperiode waren dies die Stadtverordneten Kukla und Granrath sowie deren Stellvertreter/in der Stadtverordnete Schmidt und die Stadtverordnete Neisse-Hommelsheim. Die Mitgliedschaft endet bei den Ratsmitgliedern mit Ablauf der Wahlperiode, sie sind folglich neu zu bestimmen. Unabhängig davon beträgt die Amtszeit der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses, die Rat im September 2006 bestellt hat fünf Jahre. (Bösche) -2-