Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 478/2009
Az.: 82.2
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 08.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
10.11.2009
Bemerkungen
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.09.2009
Beschlussentwurf:
Folgende Stadtverordnete werden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt:
1.
……………………
2.
…………………….
Als Stellvertreter werden bestellt:
3.
…………………….
4.
……………………..
Begründung:
Der Umlegungsausschuss der Stadt Erftstadt besteht gemäß § 4 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 aus fünf Mitgliedern einschließlich des
Vorsitzenden und der gleichen Anzahl Stellvertreter. Davon müssen zwei Mitglieder (und
Stellvertreter) dem Rat angehören.
In der letzten Wahlperiode waren dies die Stadtverordneten Kukla und Granrath sowie deren
Stellvertreter/in der Stadtverordnete Schmidt und die Stadtverordnete Neisse-Hommelsheim.
Die Mitgliedschaft endet bei den Ratsmitgliedern mit Ablauf der Wahlperiode, sie sind folglich neu
zu bestimmen.
Unabhängig davon beträgt die Amtszeit der Fachmitglieder des Umlegungsausschusses, die Rat
im September 2006 bestellt hat fünf Jahre.
(Bösche)
-2-