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Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung von Konradsheim als eigenständigen Stadtteil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 419/2009 Az.: Amt: - 61 – / 100 BeschlAusf.: - 61 - / -100 Datum: 03.08.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 10.11.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Ausweisung von Konradsheim als eigenständigen Stadtteil Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Wirtschaftsplan Straßen und im Haushalt bei Rat und Ausschüssen und Wahlen bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.08.2009 Stellungnahme der Verwaltung: 1.) Aus kommunalrechtlicher und stadtplanerischer Sicht Ziel des vorliegenden Antrags ist es, Konradsheim als eigenständigen Stadtbezirk gem. § 1 (2) der Hauptsatzung festzulegen. Als Gründe dafür werden u.a. angeführt, dass die Einwohnerzahl in den letzten Jahren gewachsen ist und die geplanten Bauprojekte zu einem weiteren Bevölkerungsanstieg führen werden. Dieser Entwicklung soll Rechnung getragen und Konradsheim zum Stadtbezirk/Stadtteil mit eigenen Ortsbürgermeister erklärt werden. Grundsätzlich steht es im Ermessen des Stadtrates, ob und wie das Gemeindegebiet in Bezirke oder Ortschaften/Ortsteile i.S.d. § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingeteilt wird. Der Rat hat dazu alle im Rahmen der Bezirkseinteilung erforderlichen Vorschriften durch die Hauptsatzung zu treffen. Im Unterschied zu den Regelungen der Bezirksgrenzen in kreisfreien Städten, wonach diese nur zum Ende der Wahlzeit des Rates geändert werden können, kann der Rat einer kreisangehörigen Gemeinde (Stadt Erftstadt) jederzeit das Gemeindegebiet ganz oder teilweise in Bezirke einteilen. Als Abgrenzungskriterium für die Einteilung in Stadtbezirke/Ortsteile nennt § 39 Abs. 1 GO NRW die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung und nimmt somit im Wesentlichen Bezug auf den für die kreisfreien Städte geltenden § 35 Abs. 2 GO NRW. Siedlungsstruktur meint insbesondere die Berücksichtigung eng miteinander verbundener Wohngebiete. Das Kriterium der Bevölkerungsverteilung bedeutet (relative) Ausgewogenheit der Einwohnerzahl der Bezirke/Ortschaften untereinander. Ferner kann die Ortseinteilung auch an künftig angestrebten Stadtentwicklungszielen - also an eingeplanten Veränderungen der innerstädtischen Struktur - ausgerichtet sein. In der Praxis geht man davon aus, dass ein Ortsteil nur dort in Betracht kommt, wo ein getrennt vom Hauptort (hier: Lechenich) liegendes, in sich geschlossenes Siedlungsgebiet vorhanden ist oder sich wenigstens ein besonderer Siedlungsschwerpunkt abzeichnet bzw. sich in der Entwicklung befindet. Zum Stichtag 31.09.2009 hat Konradsheim insgesamt 356 Einwohner. Im Vergleich hierzu hat der bisher kleinste Ortsteil Borr/Scheuren 413 Einwohner, gefolgt von Niederberg (571) und Herrig (596). Im Gegensatz zu den bisherigen Ortsteilen ist in Konradsheim keine Infrastruktur vorhanden. Die für Konradsheim im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen sind bis auf das Gebiet der Flächennutzungsplan - Änderung 05 und dem daraus entwickelten Bebauungsplan Nr. 158, welcher Baurechte für ca. 23 Wohnungseinheiten vorsieht, inzwischen fast vollständig bebaut. Die durch das Projekt „Jahnshof“ bedingte Erhöhung der Einwohnerzahlen wird nur eine geringe städtebauliche Auswirkung in Bezug auf die Ausstattung mit ortsnaher Infrastruktur haben; geplant sind ca. 60 betreute Wohnungseinheiten in der medizinischen Rehabilitation, ca. 20 Kurzzeitpflegeplätze und ca. 75 Pflegeplätze für Demenzkranke. Eine darüber hinausgehende städtebauliche Entwicklung ist in Konradsheim zur Zeit nicht absehbar bzw. im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass sich aufgrund der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung der Umfang der Baugebietsausweisung in Konradsheim sowie den weiteren, im Regionalplan nicht dargestellten „kleineren Ortschaften“ in Erftstadt ausschließlich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung (natürliche Bevölkerungsentwicklung etc.) und der vorhandenen Infrastruktur orientieren soll, um eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung zu gewährleisten. Dieser vorgegebene Rahmen ist mit den o.a. Planungen inzwischen erreicht, sodass jede weitere Entwicklung in Konradsheim einer grundlegenden städtbaulichen Neuorientierung bedarf. 2.) Aus wahlrechtlicher Sicht Die Erklärung von Konradsheim zu einem eigenen Stadtteil ist aus wahlrechtlicher Sicht unbedenklich. In diesem Falle ist bei der nächsten Kommunalwahl im Jahre 2014 der derzeitige Wahlbezirke 21.0 in die Stimmbezirke 21.1 (Lechenich) und 21.2 (Konradsheim mit zur Zeit 356 Einwohnern in den Straßen Dietrichsweg, Steinkauzweg, Im Kamp, Ulenbäckerweg und Frenzenstr. 102 bzw. 139 bis Ende) zu unterteilen. Damit für die Wahl des/r Ortsbürgermeister/in die entsprechenden Stimmverhältnisse festgestellt werden können, wäre für die beiden Stimmbezirke ein jeweils eigenständiger Wahlvorstand zu bilden. (Dr. Rips) -2-