Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 419/2009
Az.:
Amt: - 61 – / 100 BeschlAusf.: - 61 - / -100 Datum: 03.08.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
10.11.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Ausweisung von Konradsheim als eigenständigen Stadtteil
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Wirtschaftsplan Straßen und im Haushalt bei Rat und Ausschüssen und Wahlen bereitgestellt
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.08.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
1.) Aus kommunalrechtlicher und stadtplanerischer Sicht
Ziel des vorliegenden Antrags ist es, Konradsheim als eigenständigen Stadtbezirk gem. § 1 (2) der
Hauptsatzung festzulegen. Als Gründe dafür werden u.a. angeführt, dass die Einwohnerzahl in
den letzten Jahren gewachsen ist und die geplanten Bauprojekte zu einem weiteren
Bevölkerungsanstieg führen werden. Dieser Entwicklung soll Rechnung getragen und
Konradsheim zum Stadtbezirk/Stadtteil mit eigenen Ortsbürgermeister erklärt werden.
Grundsätzlich steht es im Ermessen des Stadtrates, ob und wie das Gemeindegebiet in Bezirke
oder Ortschaften/Ortsteile i.S.d. § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
eingeteilt wird. Der Rat hat dazu alle im Rahmen der Bezirkseinteilung erforderlichen Vorschriften
durch die Hauptsatzung zu treffen. Im Unterschied zu den Regelungen der Bezirksgrenzen in
kreisfreien Städten, wonach diese nur zum Ende der Wahlzeit des Rates geändert werden können,
kann der Rat einer kreisangehörigen Gemeinde (Stadt Erftstadt) jederzeit das Gemeindegebiet
ganz oder teilweise in Bezirke einteilen.
Als Abgrenzungskriterium für die Einteilung in Stadtbezirke/Ortsteile nennt § 39 Abs. 1 GO NRW
die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung und
nimmt somit im Wesentlichen Bezug auf den für die kreisfreien Städte geltenden § 35 Abs. 2 GO
NRW.
Siedlungsstruktur meint insbesondere die Berücksichtigung eng miteinander verbundener
Wohngebiete. Das Kriterium der Bevölkerungsverteilung bedeutet (relative) Ausgewogenheit der
Einwohnerzahl der Bezirke/Ortschaften untereinander. Ferner kann die Ortseinteilung auch an
künftig angestrebten Stadtentwicklungszielen - also an eingeplanten Veränderungen der
innerstädtischen Struktur - ausgerichtet sein.
In der Praxis geht man davon aus, dass ein Ortsteil nur dort in Betracht kommt, wo ein getrennt
vom Hauptort (hier: Lechenich) liegendes, in sich geschlossenes Siedlungsgebiet vorhanden ist
oder sich wenigstens ein besonderer Siedlungsschwerpunkt abzeichnet bzw. sich in der
Entwicklung befindet.
Zum Stichtag 31.09.2009 hat Konradsheim insgesamt 356 Einwohner. Im Vergleich hierzu hat der
bisher kleinste Ortsteil Borr/Scheuren 413 Einwohner, gefolgt von Niederberg (571) und Herrig
(596). Im Gegensatz zu den bisherigen Ortsteilen ist in Konradsheim keine Infrastruktur
vorhanden.
Die für Konradsheim im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen sind bis auf das
Gebiet der Flächennutzungsplan - Änderung 05 und dem daraus entwickelten Bebauungsplan Nr.
158, welcher Baurechte für ca. 23 Wohnungseinheiten vorsieht, inzwischen fast vollständig
bebaut. Die durch das Projekt „Jahnshof“ bedingte Erhöhung der Einwohnerzahlen wird nur eine
geringe städtebauliche Auswirkung in Bezug auf die Ausstattung mit ortsnaher Infrastruktur haben;
geplant sind ca. 60 betreute Wohnungseinheiten in der medizinischen Rehabilitation, ca. 20
Kurzzeitpflegeplätze und ca. 75 Pflegeplätze für Demenzkranke.
Eine darüber hinausgehende städtebauliche Entwicklung ist in Konradsheim zur Zeit nicht
absehbar bzw. im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist
anzuführen, dass sich aufgrund der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung der Umfang der
Baugebietsausweisung in Konradsheim sowie den weiteren, im Regionalplan nicht dargestellten
„kleineren Ortschaften“ in Erftstadt ausschließlich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung
(natürliche Bevölkerungsentwicklung etc.) und der vorhandenen Infrastruktur orientieren soll, um
eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung zu gewährleisten.
Dieser vorgegebene Rahmen ist mit den o.a. Planungen inzwischen erreicht, sodass jede weitere
Entwicklung in Konradsheim einer grundlegenden städtbaulichen Neuorientierung bedarf.
2.) Aus wahlrechtlicher Sicht
Die Erklärung von Konradsheim zu einem eigenen Stadtteil ist aus wahlrechtlicher Sicht
unbedenklich.
In diesem Falle ist bei der nächsten Kommunalwahl im Jahre 2014 der derzeitige Wahlbezirke
21.0 in die Stimmbezirke 21.1 (Lechenich) und 21.2 (Konradsheim mit zur Zeit 356 Einwohnern in
den Straßen Dietrichsweg, Steinkauzweg, Im Kamp, Ulenbäckerweg und Frenzenstr. 102 bzw. 139
bis Ende) zu unterteilen.
Damit für die Wahl des/r Ortsbürgermeister/in die entsprechenden Stimmverhältnisse festgestellt
werden können, wäre für die beiden Stimmbezirke ein jeweils eigenständiger Wahlvorstand zu
bilden.
(Dr. Rips)
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