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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bürgerplatz Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bürgerplatz Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 576/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 03.11.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 10.11.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bürgerplatz Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.11.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung von 2 Silberahorn (Acer saccharinum, StU 1,39 m und 1,45 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Bürgerplatz in Liblar stehen mehrere Bäume, die aufgrund ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt sind. Der überwiegende Teil der Bäume ist bei der Planung zur Umgestaltung des Bürgerplatzes berücksichtigt worden und bleibt erhalten. Zur Umsetzung ist jedoch die Fällung von 2 Ahornbäumen in Höhe des Lebensmittelgeschäfts EDEKA zwingend erforderlich. Durch diese Maßnahme wird u.a. die Parkplatzsituation am Bürgerplatz verbessert, wie es ausdrücklich von der Politik gefordert worden ist. Bereits im BA Straßen ist hierüber abgestimmt worden. Der Baubeginn ist für Mitte November 2009 vorgesehen, da die Umgestaltung des Bürgerplatzes mit Mitteln des Konjunkturpakets II realisiert wird. Aus diesem Grund ist die kurzfristige Fällung der 2 betreffenden Bäume durchzuführen. (Dr. Rips)