Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 576/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 03.11.2009
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
10.11.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bürgerplatz Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.11.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung von 2 Silberahorn (Acer saccharinum, StU 1,39 m und 1,45 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (d)
der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Bürgerplatz in Liblar stehen mehrere Bäume, die aufgrund ihrer Stammumfänge durch die
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt sind. Der überwiegende Teil der Bäume ist bei
der Planung zur Umgestaltung des Bürgerplatzes berücksichtigt worden und bleibt erhalten.
Zur Umsetzung ist jedoch die Fällung von 2 Ahornbäumen in Höhe des Lebensmittelgeschäfts
EDEKA zwingend erforderlich. Durch diese Maßnahme wird u.a. die Parkplatzsituation am
Bürgerplatz verbessert, wie es ausdrücklich von der Politik gefordert worden ist. Bereits im BA
Straßen ist hierüber abgestimmt worden.
Der Baubeginn ist für Mitte November 2009 vorgesehen, da die Umgestaltung des Bürgerplatzes
mit Mitteln des Konjunkturpakets II realisiert wird. Aus diesem Grund ist die kurzfristige Fällung der
2 betreffenden Bäume durchzuführen.
(Dr. Rips)