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Bürgerantrag (Anregung, das Freibad Kierdorf unter Denkmalschutz zu stellen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
01.12.09, 06:48
Aktualisiert
01.12.09, 06:48
Bürgerantrag (Anregung, das Freibad Kierdorf unter Denkmalschutz zu stellen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 87/2009 Az.: Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 30.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.03.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung 15.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Anregung, das Freibad Kierdorf unter Denkmalschutz zu stellen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.02.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Bevor eine Aussage in o. g. Angelegenheit getroffen werden kann, ist es erforderlich, die nach dem Denkmalschutzgesetz NRW geforderte Denkmalwertigkeit des Objektes feststellen zu lassen. Hierzu wird gemäß § 22 DSchG NRW bei der Rheinischen Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland eine Stellungnahme / Gutachten im Zuge der eventuellen Denkmalwertigkeit angefordert. Über den weiteren Verlauf in der vorbezeichneten Angelegenheit wird der Ausschuss unaufgefordert informiert. (Bösche)