Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 383/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.07.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.12.2009
Antrag bzgl. Bericht über das neue Gewerbegebiet der Kommunen Weilerswist und
Euskirchen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um die alte LEP6-Fläche im „Industriepark am Silberberg
(IPAS)“, die im Jahre 2001 an den Automobilbauer BMW veräußert worden sollte (Entscheidung fiel dann
zugunsten der Stadt Leipzig). Die Gesamtgröße des Areals beläuft sich auf 205 ha. Der Grunderwerb ist
noch nicht vollständig getätigt. Aktuell teilen sich 40 Eigentümer das gesamte Areal, welches einer Fläche
von rund 300 Fußballfeldern entspricht.
Die Fläche wird von der NRW.INVEST (Landeswirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen) unter der
Dachmarke „PrimeSite Rhine Region“ international vermarktet. Entsprechende Marketinginstrumente (u. a.
ein Imagefilm) sind dazu erstellt worden. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 25. Juni 2009 in den
Räumen der Kreisveraltung Euskirchen ist das Großvorhaben der Presse vorgestellt worden. Dieser Termin
war gleichzeitig auch der Startschuss für die Vermarktung.
Bis 2019 ist die „PrimeSite Rhine Region“ ausschließlich für Investitionen und Großvorhaben ab 80 ha
reserviert. Ansiedelungen kleiner 80 ha sind bis dahin nicht zulässig und werden somit auch nicht
durchgeführt. Für die Fläche sollen Investoren aus dem Bereich der Automobilindustrie oder der
Hochtechnologie gewonnen werden. In China hat die NRW.INVEST das Areal bereits am Markt platziert.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung stellt die „PrimeSite Rhine Region“ für den Wirtschaftsstandort Erftstadt
aufgrund der 2019-Regelung keine ernsthafte Gefahr dar. Eher im Gegenteil: Sollte sich in der „PrimeSite
Rhine Region“ bis 2019 ein derartiges Großvorhaben realisieren lassen, so ergibt sich somit eine große
Chance die Vermarktung der Erftstädter Gewerbeflächen auf die dann benötigten Zulieferbetriebe und
dienstleistungsnahe Unternehmen zielgenau auszurichten. Des Weiteren bietet ein solches Großvorhaben
auch die Möglichkeit, die Stadt Erftstadt für die dann zuziehenden Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer als
attraktiven Wohn- und Freizeitstandort zu positionieren.
Aufgrund dieser Einschätzung müssen die Vermarktungsaktivitäten damit nicht neu ausgerichtet werden.
Gleichwohl sollten die aktuellen Vermarktungsaktivitäten – insbesondere für den WirtschaftsPark – aber
weiter intensiviert werden.
(Dr. Rips)
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