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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über das neue Gewerbegebiet der Kommunen Weilerswist und Euskirchen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 383/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.07.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 08.12.2009 Antrag bzgl. Bericht über das neue Gewerbegebiet der Kommunen Weilerswist und Euskirchen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.11.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um die alte LEP6-Fläche im „Industriepark am Silberberg (IPAS)“, die im Jahre 2001 an den Automobilbauer BMW veräußert worden sollte (Entscheidung fiel dann zugunsten der Stadt Leipzig). Die Gesamtgröße des Areals beläuft sich auf 205 ha. Der Grunderwerb ist noch nicht vollständig getätigt. Aktuell teilen sich 40 Eigentümer das gesamte Areal, welches einer Fläche von rund 300 Fußballfeldern entspricht. Die Fläche wird von der NRW.INVEST (Landeswirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen) unter der Dachmarke „PrimeSite Rhine Region“ international vermarktet. Entsprechende Marketinginstrumente (u. a. ein Imagefilm) sind dazu erstellt worden. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 25. Juni 2009 in den Räumen der Kreisveraltung Euskirchen ist das Großvorhaben der Presse vorgestellt worden. Dieser Termin war gleichzeitig auch der Startschuss für die Vermarktung. Bis 2019 ist die „PrimeSite Rhine Region“ ausschließlich für Investitionen und Großvorhaben ab 80 ha reserviert. Ansiedelungen kleiner 80 ha sind bis dahin nicht zulässig und werden somit auch nicht durchgeführt. Für die Fläche sollen Investoren aus dem Bereich der Automobilindustrie oder der Hochtechnologie gewonnen werden. In China hat die NRW.INVEST das Areal bereits am Markt platziert. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung stellt die „PrimeSite Rhine Region“ für den Wirtschaftsstandort Erftstadt aufgrund der 2019-Regelung keine ernsthafte Gefahr dar. Eher im Gegenteil: Sollte sich in der „PrimeSite Rhine Region“ bis 2019 ein derartiges Großvorhaben realisieren lassen, so ergibt sich somit eine große Chance die Vermarktung der Erftstädter Gewerbeflächen auf die dann benötigten Zulieferbetriebe und dienstleistungsnahe Unternehmen zielgenau auszurichten. Des Weiteren bietet ein solches Großvorhaben auch die Möglichkeit, die Stadt Erftstadt für die dann zuziehenden Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer als attraktiven Wohn- und Freizeitstandort zu positionieren. Aufgrund dieser Einschätzung müssen die Vermarktungsaktivitäten damit nicht neu ausgerichtet werden. Gleichwohl sollten die aktuellen Vermarktungsaktivitäten – insbesondere für den WirtschaftsPark – aber weiter intensiviert werden. (Dr. Rips) -2-