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Bürgerantrag (Anregung 519/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
4,5 MB
Datum
08.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17

Inhalt der Datei

Dietmar Laufenberg Peter-May-Str. 73 50374 Erftstadt Dietmar Laufenberg, Peter-May-Str. 73, 50374 Erftstadt An die Stadt Erftstadt Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag gem. § 20b GemO zur Verpflichtung der RWE AG und SDI GmbH zu Höhenmessungen, wegen Veränderung der Geländeoberfläche durch Grundwasserentzug. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren, das Gebiet der Stadt Erftstadt ist durch Sümpfungsmaßnahmen weithin betroffen. Bezogen auf die Ortslage Köttingen, wurden auf Grund aktueller Ereignisse rund um den Bau des 3. Brunnen der Firma SDI GmbH auf dem Gelände der Firma MAY vom Kreistagsabgeordneten der CDU Herrn Küpper, Herrn Bosseier und mir Stellungnahmen der Genehmigungsbehörde des RheinErft-Kreises angefordert, welche diesem Antrag beigefügt sind. Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Ortsteil Köttingen keine Schäden infolge von Grundwasserentnahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind. Der hier gestellte Antrag zielt auf eine vorsorgende und dauerhafte Überprüfung der Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf die Geländeobertläche im Gebiet der Ortslage Köttingen ab. Die Auswertung der angelieferten Unterlagen von Herrn Dr. Bininda vom 17.07. (Anlage A) geben nur ungenügend Aufschluss über die tatsächlichen Auswirkungen. Auf dem Grundwassergleichenplan des Erftverbandes (Anlage A, Anl. 2) sind zwei geologische Störzonen in rot eingetragen. Ich habe dazu die amtlichen Höhenfestpunkte 471,467,311,438, 312,314,315 und 470nachgetragen. Die Auswertung der Höhen (Anlage A, Anl.3) ergibt über den Zeitraum 1997bis 2001 ein relativgleichmäßigesSetzungsverhaltenvon - 4,25 bis -5,75 mm/Jahr. Im Zeitraum 2001 bis 2005 liegt eine gleichmäßige Verlangsamung der Absenkung zwischen -3,5 bis - 4,75 mm/Jahr vor. Die amtlichen Höhen für 2009 liegen noch nicht vor. Auf das erhöhte Setzungsverhalten von Pkt. 470, der wahrscheinlich am Brückenbauwerk über die B265 angebracht ist, wird nicht näher eingegangen, weil es hierfur verschiedene Ursachen geben kann. Die Absenkungswerte an sich, sind nicht Besorgniserregend. Auffällig ist allerdings, das die beiden Punkte 314 und 438, die zur östlichen Störzone liegen, im Vergleich eine geringere Setzung aufweisen. Das deutet auf eine sich abzeichnende Schiefstellung zwischen den beiden geologischen Störzonen in Richtung Südwesten hin. Seite 1 von 2 Eine Schiefstellung hat aber Z.B. erhebliche Auswirkungen auf das Abwassersystem der Stadt. Mit der derzeitigen Anordnung der Messpunkte kann eine Schiefstellung entweder nur unzureichend oder gar nicht erfasst und überprüft werden. Der Unterzeichner sieht hier vorsorglichen Handlungsbedarf in der Hinsicht, dass die Stadt: 1. einen fachlich versierten Mitarbeiter (z.B. Vermessungsingenieur) benennt, der sich entweder im Bergschadensbereich auskennt oder einarbeitet und den besorgten Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfugung steht. 2. in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Amsberg (ehern. Oberbergamt) eine genaue Lage der geologischen Störzonen feststellt und das Einbringen von geeigneten Messpunkten in den vorgeschlagenen Profilen 1 bis 3 (s. Anlage A, Anl. 2) 'veranlasst, die in die Höhenmessungen mit einzubeziehen sind. Die Absenkungswerte, angegeben in mmlJahr, sollen nach jeder Widerholungsmessung (alle 4Jahre) im Kundenbrief der Stadtwerke bekannt gegeben werden. 3. auf der gesetzlichen Grundlage der Markscheiderbergverordung und den Auflagen zur Überwachung des Brunnenbetriebs, die Unternehmen RWE Power AG und SDI GmbH, auf ei2ene Kosten zu Höhenmessungen verpflichtet. Die Antwort Dr. Binindas auf Frage 6 im Schreiben vom 17.07. (Anlage A) trägt der Vorsorge und Überwachung zukünftig keinesfalls Rechnung. 4. ein "Frühwarnsystem" in Form einer Rahmenkarte (M 1: 1000) fur die Köttinger Bürger als Schadenskataster einrichtet, bei dem auftretende Schäden zukünftig gemeldet werden können. Hier soll fiiihzeitig festgestellt werden, ob es Bereiche mit Häufungen von Schäden, die auf eine bestimmte Ursache hinweisen, gibt. Es liegt also im ureigenen Interesse der Stadt, hier vor- und fursorglich tätig zu werden. Ich bin bereit die Stadt hierbei mit meinen Möglichkeiten zu unterstützen. In Anlage D befindet sich weiterhin eine funfzehnseitige Unterschriftenliste, mit der die Anwohner im Neubaugebiet Köttingen ihre Besorgnis und ihren Widerstand gegen den Bau des dritten Brunnens der SDI GmbH zum Ausdruck bringen. Mit freundlichem Gruß JJ'~l AnlageA: Korrespondenz Laufenberg / Dr. Bininda, Leiter Untere Wasserbehörde Rhein-ErftKreis AnlageB: Korrespondenz Küpper / Schmitz, Dezernent Rhein-Erft-Kreis AnlageC: Korrespondenz Bosseier / Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilien Stadt Erftstadt AnlageD: funfzehn Seiten Unterschriftenliste Seite 2 von 2 A.. , -, Dietmar Laufenberg Peter-May-Str. 73 D-50374 Erftstadt Dietmar Laufenberg, Peter-May-StJ". 73, 50374 ( E~' 0707.2009 Erftstadt Herrn Dr. Robert Bininda Amt 70 50124 Bergheim IhrZeichen Ihr Schreiben vom Mein Schreiben vom Genehmigungsverfabren rDr 3. Brunnen der MA Y Holding GmbH Sehr geehrter Herr Dr. Bininda, als betroffener Anwohner und Sprecher der Bürgerinitiative Peter-May-Str., wurde ich am 23.Juni d.J. davon in Kenntnis gesetzt, dass die MAY Holding den Bau des dritten Tiefbrunnens planen, fur deren wasserrechtliches Genehmigtitigsverfahren ihre Behörde zuständig ist. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Fragen fur die Anwohnerschaft von allergrößter Bedeutung: 1. Welches Gebiet ist von der Wasserentnahme betroffen? Bitte um Darstellung in einer entsprechenden Grundwasserkarte (max. 1 : 25000) mit Darstellung der oberirdischen Topographie 2. Welche Unternehmen entziehen derzeit welchem Grundwasserstock wieviel Wasser? Bitte eine möglichst genaue Tabelle beifugen. 3. Welche Erkenntnisse liegen derzeit über die Beeinflussung der Oberfläche auf Grund der Sümpfungsmaßnahmen vor, bzw. kann eine Absenkung der Oberfläche definitiv .. ausgeschlossenwerden? 4. Wer ist im Falle von Senkungsschäden Beweispflichtig? 5. Gibt es Auflagen fur den Betrieb der bereits genehmigten Brunnen oder sind Auflagen fur die neue Anlage geplant und welcher Art sind diese Auflagen? 6. An den beiden bestehenden Brunnen wurden 2005 Messpunkte angebracht. Dort wurde nach Aussage des Unternehmenssprechers eine Höhenmessung durchgefuhrt. Gibt es dazu mittlerweile eine Wiederholungsmessung. Wenn ja, bitten wir um Einsicht in diese Messergebnisse. 7. Wie ist die derzeitige Zu- und Ablaufmenge im betroffenen Grundwasserstock? Gibt es eine Abstimmung / Überwachung der maximalen Entnahmemengen mit den anderen Nutzern der Grundgewässer? 8. Gibt es Anträge auf zukünftige Erhöhungen oder Optionen der Förderkapazitäten von den derzeit bekannten Nutzern? Für die möglichst zeitnahe Beantwortung der Fragen wären wir Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß Der Landrat 70/2 Rhein-Erft-KTeis' Der Landrat. 70/2' S0124 Bergheim Dietmar Laufenberg Peter May Straße 73 Datum 17.07.2009 50374 Erftstadt Mein Zeichen 70-0-3/1773 Auskunft erteilt Herr HaTtmann ZimmeT Nr. 2.31 Telefon 02271 83-4681 3. Brunnen für die SDI GmbH Ihr Fragenkatalog vom 7.7.2009 Fax Sehr geehrter Herr Laufenberg, hans-martin.hartmann@rhein-erft- Ihre Fragen vom 7.7.2009 kann ich wie folgt beantworten: kreis.de Hinweis: VerseTldeTl Sie keiTle vertraulicheTl, schützeTlswerteTl DateTl per E-Mail 02271 83-2348 E-Mail Zu Fragen 1und 7 Die Fragen 1 und 7 sind thematisch sammen behandelt. eng verzahnt und werden daher zu- Die genehmigte Entnahme des Grundwassers erfolgt aus dem sogenannten Horizont 8. Diese kiesig-sandige, gut wasserdurchlässige Schicht weist im Bereich der Fa Maywerke eine Mächtigkeit von mehr als 40,0 m auf. Sie wird nach oben von einer tonigen Trennschicht abgedeckt. Der Horizont 8 ist auf dem gesamtem Gebiet der sog. Erftscholle nachgewiesen, er reicht somit nach Westen bis an den Eifelrand. Nach Osten wird er durch das Störungssystem der Ville begrenzt. HausadTesse WiHy-Brandt-Platz 1 S0126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de PostadTesse SOl24 Bergheim Öffnungszeiten Durch die Sümpfung ist der über dem Ton liegende, ebenfalls kiesig-sandige Horizont überwiegend grundwasserleer. Mit dieser Sümpfung geht auch die beobachtete Absenkung des Geländes einher (vgl. Frage 3). Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus Bergheim) Auch der tieferliegende Grundwasserspiegel (Horizont 8) ist maßgeblich durch die Sümpfung beeinflusst. (vgl. Ganglinie, Anlage 1).Aus dem Grundwassergleichenplan (Anlage 2.) ist erkennbar, dass die Grundwasserfließrichtung sümpfungsbedingt nach Nordwesten gerichtet ist. BankveTbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 so) Konto: 10 8so SoS Kreissparkasse Im Bereich der Fa. Maywerke befindet sich der Grundwasserspiegel auf einer NN Höhe von ca. - 100m NN., entsprechend ca. 195 m m unter Gelände. im Köln (BLZ 370 S02 99) Konto: 142 001 200 Öffent1. VeTkehTsmittel zum KTeishaus Grundwasserentnahmen sollen grundsätzlich so ausgelegt sein, dass die Entnahmemengen nicht die Neubildungsrate übersteigt, somit soll eine dauerhafte und großflächigeAbsenkungdes Grundwassersverhindert wer- Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 022341806-0 Seite 2 von 2 den. Die Regelung gilt für die Sümpfung der Braunkohle nicht, da es Ziel ist, den Tagebau grundwasserfrei zu betreiben. Insofern ist die Grundwassersituation u.a. im Bereich Eftstadt tiefgreifend verändert. Die Frage, ob durch die Entnahme der Fa. Maywerke über das sümpfungsbedingte Maß der Absenkung hinaus eine weitergehende großfiächenhafte Absenkung erfolgt, kann aufgrund der bisher durchgeführten Messungen der laufenden Entnahmen verneint werden. Es zeigte sich bisher bei maximaler Entnahme eine Absenkung von 5 m im Brunnens, mir einer Absenktrichterausdehnung von nur wenigen Metern. Dieser Zustand bleibt beim Pumpbetrieb konstant. Ob durch die neue Entnahme dieser stationäre Zustand nachhaltig gestört wird, ist nicht wahrscheinlich, wird aber im Zusammenhang mit dem genehmigten Pumpversuch näher untersucht. Zu Frage 2 Wesentlicher zusätzlicher Entnehmer ist das Wasserwerk Dirmerzheim mit 33,5 Mio.. Andere Entnehmer in der näheren Umgebung sind nicht bekannt. Zu Frage 3 Die Absenkung des Geländes in Köttingen über die letzten Jahre können Sie den beiliegenden Graphiken (Anlage 3) unseres Vermessungs- und Katasteramtes entnehmen. Eine durch SDI verursachte zusätzliche Absenkung ist nicht zu befürchten. Zu Frage 4 In unserer Erlaubnis sind keine speziellen Regelungen zur Haftung enthalten. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Zu Frage 5 In der Anlage 4 befindet sich ein Auszug aus den Nebenbestimmungen Erlaubnis. zur Zu Frage 6 Das Anbringen von Messpunkten an Brunnen ist zum Zwecke der Beobachtung des Grundwassers und der Wasserentnahme erforderlich. Eine laufende Überprüfung dieser Messpunkte ist nicht üblich und nicht erforderlich. Zu Frage 8 Erhöhungsanträge sind hier nicht bekannt Ich hoffe, Ihnen eine ausreichende r#t freundlichen Grüßen Im Auftrag \ \_ 1)8: Dr. Bininda iL. Antwort gegeben zu haben. 'Jj \! r ;rvCM fvO( ~t 5ha.d~ ~4, 1165v~ ~ ~ S-lorzo~~ 2/f. 0 ~. r ;(1:t1O (;/;/ ERFTVERBAND r Grundwasser 27/841293 22.07.2009 an linien Blessem Tk: 5106 R:2556195H:5630731Gek: 96.10 Mph: 96.03 Ukf:-133.83Her: 8 mNHN 33.00 + + + + + + + + + 28.00 - + + + + + + + + + 23.00 + + + + + + + + + 18.00 + + + + + + + + + 13.00 - + + + + + + + + 8.00 + + + + + + + + + + + + + + + + -2.00 - + + + + + + + + + -7.00 + + + + + + + + + -12.00 + + + + + + + + + -17.00 + + + + + + + + -22.00 - + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + 3.00 '.. -27.00 + -32.00 + + -37.00 + + + + + + + + -42.00 + + + + + + + + -47.00 + + + + + + + + -52.00 + + + + + + + + + -57.00 + + + + + + + + + -62.00 + + + + + + + + -67.00 + + + + + + + + -72.00 + + + + + + + + + -77.00 + + + + + + + + + -82.00 + + + + + + + + -87.00 + + + + + + ~-92.00 + + + + + + + -97.00 62 67 72 77 ( 82 97 92 \ 02 07 WWJ Legende - 41- Grundwassergleichen . GrundwassermeSSSfelie .. geologische m + NHN Störung 33 1I1IIIIII geringe GwMächtigkeit 32 31 -- Erft _ Verband Bereich - Abt. Grundwasser Grundwassergleichenplan Horizont 8 Stand: Okt. 2007 5630 2553 Gewässer 54 55 56 57 07/09 , Q. -5('t!) .~~71 I' " \ 7.3 , ~~." Q. Q. ~~0- I' , ", Q. '1 \ \ <:. , .,,I I . -- ~.J. , f ~:<:II"~' ~,'i:'<0 Klär ,,/ "\ ~A' \ ~~.' '.{, \ ......... \. \ ~~\ ,,0~ , /~ . ,, -5,'K 'Köttingen \ . t- 't.'f~ 312 . Forell ~. , " o Im .~ \ " .... .. .. ~ .. , ~o q . ~'"q-;. , ,- 11 .'" '" , \ J \ \ \ .- - --\ " ww I o I km DTK 1: 10000 Nordrhein-Westfalen @ Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen, Seite 1 von 1 o I 0.50 Bundesamt /' .. "- "" \ ~ '\" " o \ ~ \.:.: für Kartographie und Geodäsie 2004 / I 5106900471 101,34 101,33 101,32 g 101,31 z z 101,30 101,29 101,28 101,27 1997 1998 1999 2000 1997 101,330 2001 2002 2003 2004 2001 2005 101,309 101,294 2005 Jahr 5106 9 00467 98,96 98,94 g z z 98,92 98,90 98,88 98,86 98,84 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 1993 1997 98,951 98,923 2001 2005 98,900 98,882 Jahr 5106900311 98,20 98,00 g z z 97,80 97,60 97,40 97,20 97,00 ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ 5106900312 99,60 99,40 :[ z z 99,20 99,00 98,80 98,60 ~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~* ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~ Jahr 5106 9 00438 :[ z z 103,28 103,26 103,24 103,22 103,20 103,18 103,16 103,14 103,12 103,10 ~*~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Jahr 5106900314 :[ z z 103,20 103,10 103,00 102,90 102,80 102,70 102,60 102,50 102,40 ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~* ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ Jahr 5106900315 100,40 100,20 :[ 100,00 z z 99,80 99,60 99,40 ~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~* ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~ 5106900470 100,16 100,14 :[ z z 100,12 100,10 100,08 100,06 100,04 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 1997 2001 2005 100,144 100,112 100,087 2005 Jahr --- Auszüge aus den Nebenbestimmungen Die Baumaßnahme ist nach den gepTÜften Antragsunterlagen unter Einhaltung der Bestimmungen und Vorschriften der DVGW-Arbeitsblätter W 115,W 116,W 122 und W 123auszuführen. Die GTÜneintragungen sind zu beachten. Die Stockwerkstrennungen sind wiederherzustellen. Die Ausführung der Bohr- und Ausbauarbei1;en darf nur durch Firmen erfolgen, die über die fac;:hlicheund te~hnische leistungsfähigkeit verfügen und dies durch ein DVGW- Zertifikat nach DVGW- Arbeitsblatt W 120 oder gleichwertig nachweisen. Der Nachweis ist der Unteren Wasserbehörde vor Baubeginn vorzulegen. Die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigun9 gern. §116lWG werden von der Unteren Wasserbehörde des Rhein Erft Kreises wahrgenommen. Beginn und Ende der Bauarbeiten sind dieser rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung ist mindestens eine Woche vor diesem Termin zu beantragen. Es ist ein geeichter Wassermesser einzubauen, der das gesamte geförderte - Wasser erfasst. - . \ Der Entnahmebrunnen ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einzumessen und in der Deutschen Grundkarte M.: 1:5000 . einzutragen unter Angabe von Rechts-und Hochwertinnerhalb ~es Gauß KTÜgerschenKoordinatensystems Messpunkthöhen der mittleren Gelandehöhe neben dem Brunnen Des amtlichen Höhenfestpunktes, von dem aus die Messun'gen angebunden werden Diese Karte ist der Behördenitth Fertigstellung der Anlage in 6 facher - Ausfertigung zu überreichen. \ - Nach Fertigstellung ist bei der Unteren Wasserb~hörde des Rhein-Erft-Kreises eine Bauzustandsbesichtigung zu beantragen. Folgende Unterlagen sind 'hierbei vorzuleg~n: Schichtenverzeichnis mit Ausbauplan Bohrprofil Dokumentation und Auswertung des Pumpversuchs Darstellung des Abschlussbauwerkes (Det~ilzeichnung M 1:25 Der Erlaubnisnehmer hat den Brunnen zu überwachen und in einem guten betriebssicheren Zustand zu halten. I. J ~ Heinz K1!;!e .8 Kreistagsabgeordneter (CDU) Erster Beigeordneter a. D. Siegfried -von -Westerburg-Straße 50374 Erftstadt Te1./Fax: 022 35/7 39 53 Mobil: 0174/2622507 10 Erftstadt,06.08.2009 Rhein -Erft - Kreis Herrn Dezernent Martin Schmitz Kreisverwal tung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Brunnenbohrung auf dem Gelände - Bürgerantrag - Schreiben der Firma May in Erftstadt-Köttingen; der Interessengemeinschaft Wasserstopp vom 23.07.2009 der Interessengemeinschaft Sehr geehrter an den Rhein-Erft-Kreis vom 28.07.2009 Herr Schmitz! Die Interessengemeinschaft Inbetriebnahme Wassers topp des 3. Brunnens an ihren Häusern auf dem ist in großer Gelände Sorge, der Firma dass May - in Folge der SDI - Schäden entstehen. Sie waren selbst bei der Bürgerveranstaltung am 23.07.2009 in Köttingen und konnten die Sorgen und Ängste der Anlieger selbst "live" erleben. Die Information an diesem Abend war dürftig, verbindliche Zusagen, dass die Bürger geschützt werden, wurden nicht gemacht - weder von den anwesenden Behörden noch von der Firma May - SDI. Die Bürger führen sich allein Organisationen und Einrichtungen Das haben die Bürger gelassen und stehen ohnmächtig -Wirtschaftsbetriebe und Behörden nicht verdient! vor usw. großen ~,. (!;. .. .,.~ - - 2 - Die Interessengemeinschaft Wasserstopp hat Ihnen mit Schreiben vom 28.07.2009 einige Fragen zugeleitet, die ich als Kreistagsabgeordneter übernehme und ergänze und um deren zeitnahe Beantwortung ich bitte. 1.) Wer legt fest und überwacht, Fördermenge nicht überschritten dass die genehmigten werden? 580.000 2.) Wie sieht es mit dem evtl. Zulauf von verseuchtem Wasser z.B. Köttinger See usw. aus? Wird deswegen die Brunnenwassers beeinträchtigt? 3.) Wie sehen die ökologischen, hydrologischen Probleme Schollenverschiebungen aus? Gibt es Fließsand-Probleme? 4.) Warum wurde vor der mögliche Bürgerbeteiligung 5.) Was gedenkt der Kreis zu unternehmen, Sorgen und Ängste zu nehmen? 6.) Haben andere Sie für Ihre Entscheidung Gutachten hinzugezogen? neben tektonischen eme um den Bürgern dem Gutachten der Ville-Seen, Qualität des oder wasserrechtlichen Genehmigung nicht durchgeführt? Kubikmeter gesetzlich ihre Bedenken, des Erftverbandes Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Beantwortung dankbar. Gleichzeitig bitte ich um Zusendung einer Kopie des Gutachtens des Erftverbandes, das Sie in der Bürgerversammlung am 23.07.2009 als eine Grundlage Ihrer Entscheidung bezeichnet haben. Mit freundlichen Heinz Küpper Grüßen De1"Landrat 'fOUntl,. Wa , A1tfdwtrt:lchaftsund 8odenlChutzbeh8rcle '!:,( 1'(aq Herrn HeinI Küpper Slegfrled-von.WemTbuTg-5traße 50~741!Tftstaclt 17uqt{ ". ~1t.r - ::", dJ3 ui, 1'.,JlJ1J1J'a~ -1, ( t1 I: 'I11/~Jl/JIeH; - 10 114 Mltnl8ldllll 1 Ko\. {.AI ! A~1IMtft MIIflt D1'.[Jimnda ::~. t-~gh,rfl- \W71 ~ I1unnenbohn&ng 5DI.\l.f dem Cie1in1lelÜr MAYGrurlllb.ib: OmbH '''' !<hmbon <: '0- tH1tI 1/ ~~ . Sehr 9"hTteT Herr KÜ'P'Per, FIJ( ~ ~I "llj 1 F ."" ....... k ~=hir~nrla4llrn4l!In-~rft.1tr4l!lfd.. "","",I,: ~"n 5" ~'h14~'\I~r:I1tn, D&trnptT E-MailKI1Ut. _~ v1fJl@nDank für Ihr SdlT1iben, mit welchem Sie sic'h der lJefürchtungen der AnliegeT II.nnemnen. Ich darf Ihnen wriiche'f'n, dass die V*rw.1tung stets .. HallS..... W\l1y.et.nott.~1 ~m68elgl1eim ist, alle Fragestenunglm TelefOnOJirIISJ.o fIp OZZ]l8}-~~oo al1en Bedenken UT1c!Hinweisen aus deT 9evolkerung transparent und fad,n,h nachgeht fundiert und bl!müht .bNarbeiten. Bisher sind ET1tnahmen Yon CiTUndwiU5er,wie sie im Kreisgebitrt vielf.ltig w,""errechttkh erlaubt und ilufgTUnd dei Ta.gebaUJ In gewaltigem AUJmaß vorhanden s1nd, 'n der ~"tliehlc@lt nt@themat1stert ward.n. vermutlich hat aufgrund der KlHI'I.r U-Bahn Ereignisse eine Sensib11isierung der Anwohnl!'l' 5tattgefunden. Um M vorweg lU sagen: PiTi1181tY1 zwtschcm der GTUndwl55erl'laltungIn Köln, die 1etztlic'h zu der Katastrophe geführt h.t \md den vfelfi1t1gen Ci,u,,~w~erentna.hmen im Kaii 1U <liehen, 1ft lufgNnd der völlig unter. scniedl1,hln Rlhmenbedingungen abwegig. Etn hydraulischer GTUndbruch, d.er \termeintlich zum ~iT1stUn:des Sttdtll.Tchivs in Köln geführt hat, ist nur im Zusammenhang mit offtntn 8a\Lgn.lben oder Böschungen mäglit"h. Die Errtnahme des GrundWä5!1en auf dem Firrnengelinde MJ.y ~rlolgt Jedoch mitteli gebohrter Brunnen. ohne die Erstf!lIung von Bilugrubllm. lnt81'IIM www.rhlln-erft.kt.lt.de IrtfOfAlThein-etft-b'ej,.de l'wtINitIWM gerthdm 5~"" Öt'rmmglZcRen Mantag bis f~ag 08'00 LIhr toiI13:~O Uhr Cet\""." 14~gg Um \>ill';OO Uhr $.m$~g 08'00 Ulubk 11'00 Uhr (na' Sf!'I1~ und 2al;dSun~lIe Krellhaus Berghelm) in'! II..~,", ~ostbank 1(01." IBll ;70 \00 sol '(emUh 10 iSO Sos KT,in}m"ulI' Auch Boc1enietzungen c1\m:h die Entnahme der Fa. SDI über da, du."('r! die Braun}coh1e,ümpfung bedingte Maß hinaus, sind '161\19aU$lUschließen. Köln (Bll f10 SO) !/SlI KoniID! '42 001 ~o Offnn. V*I'II6I'I~I_I(YAlth~ Zu deTlvon Ihnen gest,1Jtt!,n F'ragen nehme ith will folgt Stellung. lIahn. B~9keirn \In<! Zi~trio:h EhI."he~l1-": Am Kni1d\llidamm \ln4 KrrilMli1 - WliWrl 'MlJI WwW.ftll!3.d.t 6&ir OU~ 1106-0 In '!\ 90g6g6<~ H3dd3nX ZNIHH Zu 1,) DIeenbpntLhenrlen 8etriebitagebüdJer werden gem'" wl'HTTec;h111cher Genehmigung der Unteren Wauer"b@höme vorgelegt Des weiteren werden die Dt.ten der tatrbnrgierung Köln und dem ErftvlTband zur Au,wertut\9 vOfgelegt Zu 3.) Zwischen de~ VtI1e~ und dem vcm den BT\,I.1'1nen der Fa. May 8TlChlone. GrundwasserhonJOTIt besteht nadl tleneitig.'" Er1cennmiuan lwIne "." nydtaUHJCM VCTbtndur1fj. Zu 30) Der Förderhorlzont weist im Umfeld cW Fa. May 'keine Sesond.rhtiten auf, (Lh. es gibt loB. hier keine': tektonischen Störungen. Die Sc:hic:'hten c1es Grundwanerhorizonu, ,Ind ldeMg-sandtg, beim Abpum-Pl!nkommt c, <1..1\tr nl(ht zu AbKhwemmungen van SChlufl'- oder FelnsandkomJlClnenten. Im übrlgl!Tl wi~ I!"n durcn Fembestandtelle getr1lbtel Was... für die Fa. May vallig wertlos. Zu4-) Eine BetetIlgung von ehlTOffent1ic:nielt(z.8.Anwohner) erlolgt Im ZUllmmenh.ng mit UVP-pflichtlgcYl WbHr'TKht1ichl!'nVerfahren. Bei.,'normalen" wasserrechtlichen Genehmlgungs.verfahren erfolgt lediglk:h eine Beteiligung von FactuUenmteJlen. ZU§.) ~Of.B~enk~. ~.!'1'q.,.,Und.Ä~st. der ~ürqer ste~t (1er Unterzeichner telefonisch zur Verfii.gung. Weitere AnlprechpartTler ,'nd.: Herr Hartmal'lr'l 02271 834681 sDWIeHer, Appel OU}' 8~ 4711. Zu 6.) SOWfec1et Erlaubnis d.er Durcl1fUhruny eiMS Pumpversuches wurden all Fac:hdien$'t$te1len der Erl'tverban4 sowtd! II:WEPower einge$cha1tet. VorErtenu~ eierBot!rerlau~n" Mit fteund11chen GraBen jA. .~n 1mft2j... I Ordn\.lng$d.ezf:fnent :m '11 .. .8.,.lch GtnWÜ5.' ft 11I Verband Rh.fn..ertt..Krela O~. MII2009 Oe, Land,.t wGSStrWmW'Iatt fOr UrlUI!i! Rillion. 150150JAHRE 6IIIcunclllllllcJlt WIIMrwlrucnn iIir _MOn!.ogIOll' ~","IPf!Jf!o,",lj..., -" Rheln-Erft..Kreis Der L.andmt 7012 ~z.H. Horm I-jertmann AIIIIII\Jng MllpnlQ!\",rfntr I'" O~hI 50124 8ergheim T~ un-~ """ GlG1 G~,*,r stefan Simen (022 11) 88-11 25 (0 2211) 88-1g SO <31-070-830-50 I SVAkI2OO90428-1 stefan .slmen Oen't\'erba,nG.de 11'1't~.rb.I nd Am ~rftvltrb,nd 50126..,,,h.lm 6 Berghelm,28. April2009 SDIGmbH. Antrag .01 w l'I'80htllch. Erlaubnis ~lIm Bau dM Tief.. 'on (D2271)88.(i F.~ {1i!2Z11)"-12ID www.brftverbal.d.de brunneni 3 Ihr Schreiben vom 14.04.2009. Az.: 70 Commorzb.nk Bl!:ral1ttim KIOntQ 390 400 000 -' 8L2 i?O 400 .y S~hr geehrte Damen und Herren, 8ehr geehrter Herr Hartmsnn. der AntriigstelJer beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ZLlffiBau einea neuen Tlefbrunnena zur splteren Aufnahmeder FOrderung von Grundwasler. Das geförderte W8888r wird nach einer Enteisenung und EntmanganungP Mineralwasser verkauft. Der neue TlefbruMen 3 dient als Ersatz für den b88tehenden l1efbrunnen 1 (No6quelle). Eine Obertl1lgung von Wasserrechten auf den geplanten Brunnen Ist nicht Krtlli5parklll\08 KlIln konto 142005895 III 370 502 !/9 P.\.I1;Kh, &ank AG allrgh'lm Konto 4710000 1L2 310 70& 80 Volksb8nk t~ eG Konto I 001 ()gB 019 IILz ~7C 45.:1 52. Gegenstand des vortiegenden W3aerrechdichen ETtaubniNntregs. Der geplante TiefbnJM8n 3 befindet sich wie ,die belden vorhandenen TIefbrunnen1 und 2 auf dem BetriebegelAt'ldEl der Firma SDI GmbH & Co. KG in Erfta~KOttIngen Gm oetliChen Rand der Erttacholle und lall die HaupUde..Serte (Horizont 8) erschließen. In der Nahe des gep\anten Brumenstandortes wurde Im Jahr 2007 durch die Firma SDI eine Grundwa88srrn8888telle (GWM May 1. Moosstellannr. 63447112) errichtet. Entgegen der ur8prünglichenPlanung sind beJckt Rohre der M8888tslle nach fachlicher EinschAtzung von RWE Power AG und des ErftverbandesIm Horizont 8 v.rfiltert. Die Grundwaneroberfläche Im Horizont 8 befindet sich derzeit bei Gä. ..99 m NHN. Die Gal'1g~inien der MMs8telien C34471 und 634472 zeigen einen weitgehend pt'InIHelenVerlauf dGt Grundwasseratandsentwlcklung mit geringen Druokdiffer'anzen von 10 biS20 cm. Oie vom Antr&g&t&lIef vorgenommene stratigraphIsche Einstufung der erbohrten Schichten in der Messstelle GWM May 1 muss nach einer fachlichen D!sku.asion mit der lsgerstAttenabtellung der RWE Power AG Vcmittend.r d~s VillrbandJrölU; C!emus Pltk. MOL Vorn,nd: Of..lng. Wulf LiodMr ,mlfl;rlort nach ~G Qu.11U1i- 11M U lt"'.mog.o..- Ttdlnlsdlr.i .lcn8f ii.m.:In.:I9cP'PIC!nt . Bau des llefbrunnans 3 aOi GmbH Antrag aur wat.rrtChillche ErfaubnI8:tU1'rI ~ A%.:01..010-630-80 28, April 2009 I SIIAA/f0090428-1 ~2- Die in Telbelle2 suTge'U~CII.!JMBtrl(J"'"t6M'jI~wt>'6i('IIrk.I~'" $toQkwetk8 entsprechen zum Tell nicht den Kenntnissen des Erftverbands. Nach den vorliegenden geologischen Datengrundlagen ist die Basis des Horizonts 8 (Oborkante Horizont 1F) bel ca. -HilO b1a -215 m NHN zu erwarten. Die Oberi<ante des Horizonts 1A Ist erst in einer deutlchen größeren Teufe ZUerwarten. Nach Angabendes Antrag8tftllers 8011 die GrundWQ$"rtörderung ab einem Tlefennlve8uvon 240 (bit 300) Meter unter Ge»<: alls dem dritten Grundw8l8erstookwer1< (Horizont 8) erfatgen. DieIn Betrieb befindlid'ten TlefbtUnnen 1 und 2 sowie der geplante Brunnen 3 l1egen InnerhBib des geplanten Wassarsohutzgeblets (Schutzzone IIIA) des Weseerwerke DlrrnerzhOlm der RWE Power AG. Dar Förderung erfolgt ebenfall& aus dem Horizont 8. . Aue Sicht des Erftverbands bestehen gegen die beBntragte Errichtung eines ' neue" Tiefbrunnenl und die DurchfOhrung eine. Pumpvef15udui keine w81i18rwirtschafttlchen Bedenken. Nach Erteilung der waeserrec:htUchen Erlaubl"lie bitten wir um übersendung dill Genehmigungsbe8cheides. POr ROCkfragen und nähere EriSuterungen stehen wir gerne zur VertOgung. Mit 1r8undJlch8n Grüßen Im Auftrag DIp!. G n.J:b - - Abteotslelter 110 .~ Simon G1 909696<- H3dd3nX 7NIHH Hartwig Bosseier Paul-Klee-Straße 17 50374 Erftstadt Telefon 02235-86615 30.6.2009 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Rathaus Holzdamm 50374 Erftstadt Dritter Brunnen für die MAY-Werke Sehr geehrter Herr Bösche, vor einigen Tagen informierten die May-Werke die Anlieger Längsbusch über die Planungen, einen dritten Brunnen zu bohren. Seitens MAY standen Informationen über in diesem Zusammenhang auftretende Lärmbelästigungen im Vordergrund. Die Bürgerinnen und Bürger in Köttingen machen sich aber sehr viel weitergehende Sorgen: Mit dem dritten Brunnen soll die Förderleistung erhöht werden. Wie wirkt sich dies auf den Grundwasserspiegel aus? Wie wirkt sich die erhöhte Förderung auf die Stabilität des Bodens in Köttingen aus? Ist es ausgeschlossen, dass die heute zugelassene Fördermenge erhöht wird? Wird dieser dritte Brunnen der Letzte sein? Wasser sucht sich bekanntlich seinen eigenen Weg. Wie groß kann das in Mitleidenschaft gezogene Gebiet werden? Kann es bei unseren Häusern zu Rissen kommen? Wer kann dies sicher ausschließen? Die Absenkungen vor dem Kölner Stadtarchiv und jüngst auf der Nord-Süd-Fahrt hat auch Niemand vorher gesehen. Aber die Löcher taten sich dennoch auf. Wer haftet im Fall des Falles? Wer ist beweispflichtig? Nachdem der Vertreter der MAY-Werke zunächst versucht hatte, die anwesenden Bürger zu beruhigen "da könne nichts passieren", versprach er auf Nachfrage dann doch, den Umfang der MAY-Haftpflichtversicherung zu prüfen. Warum, wenn doch sicher nichts passieren kann? 1 Wer haftet für Spätfolgen, falls MAY schließt oder seinen Standort verlegt? Sind Bankbürgschaften oder Bürgschaften der Stadt oder der Bezirksregierung oder von wem sonst vorgesehen? Mit der zusätzlichen Fördermenge bedeutet noch mehr LKW-Verkehr soll mehr Umsatz gemacht werden, dies auf der Peter-May-Straße. Um wie viel LKW pro Tag I Woche I Monat wird die Belastung zunehmen? Wie verträgt sich diese zusätzliche Belastung mit dem Bemühen der Köttinger Bürgerinnen und Bürger, die Peter-May-Straße zu entlasten? Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister, hier zu helfen, ohne andere Ortsteile zu belasten? Sind diese Fragen geprüft? Von wem? Wann? Welche Auflagen sind mit der Bohrgenehmigung verbunden?? Wurde die Stadt Erftstadt einbezogen? In welchem Ausschuss wurde die Angelegenheit beraten? Was hat der Bürgermeister unternommen, um jedes Risiko für seine Bürgerinnen und Bürger auszuschließen? Die Köttinger Bürgerinnen und Bürger sind sehr verunsichert und viele haben Angst, dass die Firma MAY, auf deren ehemaligen Grund und Boden viele ihre Häuser gebaut haben, ihnen nun diesen Grund und Boden unter den Häusern wegspült. Bevor diese Fragen nicht zur vollen Zufriedenheit der Köttinger Bürgerinnen und Bürger darf keine Bohrgenehmigung erteilt werden! Wir erwarten von "unserem" Bürgermeister, dass er sich ggf. auch losgelöst administrativer Zuständigkeiten mit Nachdruck für die Sicherheit und die Sorgen seiner Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Mit freundlichen Grüßen 2 Stadtverwaltung. Stadtverwaltuna. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt STAD ERFTST'A D .K ;tYk~)e' Herrn Hartwig Bosseier Paul-Klee-Straße 17 ~ 50374 Erftstadt &J~~ Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Wirtschaftsförderung Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 02235/409-417 ~~. y. <;;~~ Der Bürgermeister . _ d ( /( //Zc ~CzJt!'.~~ t::< U-;~~~~. Mein Zeichen ~~ze;'~ /' l' 2 a~~i009 . .0 ~~.JS . Brunnen der May-Werke; Ihr Schreiben vom 30.6.2009 / Sehr geehrter Herr Bosseier, zunächst möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass Ihr Schreiben, u.a. bedingt durch die Urlaubszeit, verspätet beantwortet wird. Die Diskussion über die Brunnenbohrung durch die Firma May erfolgte leider teilweise in ? sehr unsachlicher Form. Dazu hat sicherlich auch beigetragen, dass einzelne Politiker in ~ engem zeitlichem Zusammenhang zur Kommunalwahl dem Thema eine hohe Bedeutung //u beigemessen haben. V Verschiedene Bürger haben Ängste über mögliche Fo.'.gender Brunnenbohrung und der nachfolgenden Förderung von Grundwasser. Diese Angste muss man ernst nehmen. 0 Dementsprechend habe ich eine Informationsveranstaltung organisiert, auf der die Bürger über die anstehenden Maßnahmen unterrichtet wurden. Danach dürften die Ängste unbegründet sein. Ihre Fragen kann ich wie folgt bea'ntworten: Mit den dritten Brunnen wird die Förderleistung nicht erhöht. Im Gegensatz zu den Maßnahmen der RWE AG, ehemals Rheinbraun, wird der Grundwasserspiegel nicht abgesenkt. Es wird keinesfalls mehr Wasser abgepumpt, als nachfließt. Nach allen mir vorliegenden Erkenntnissen hat die Förderung von Grundwasser durch die Firma May keinerlei Auswirkungen auf die Stabilität des Bodens in Köttingen, Die Frage, ob dieser Brunnen der Letzte sein wird, kann von mir nicht beantwortet werden. Nach Auskunft der Firma May reichen die vorhandenen Produktionsanlagen nicht aus, um noch größere Mengen abzufüllen. Sofern May einen entsprechenden Antrag stellte, müssten die sich daraus ergebenden Fragen neu diskutiert werden. Derzeit stellt sich diese Frage nicht. In dem betroffenen Grundwasserhorizont fließt das Wasser aus dem Einzugsbereich Eifel in Richtung Niederrhein. Es ist nicht davon auszugehen, dass irgendein Gebiet in Mitleidenschaft gezogen wird. Eine Rissbildung an Häusern ist nicht zu erwarten. Es handelt sich um eine Situation, die mit der U-Bahn-Baustelle in Köln in keiner Weise zu vergleichen ist. Der Besuchszeiten: montags freitags - donnerstags außerdem von 08.00-12.00 Uhr von 14.00-16.00 Uhr Ordnungsamt und Sozialamt donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Sozialamt mittwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung Bauordnungsamt montags und donnerstags von 08.00.12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.00-18.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191002056 (BLZ 370 502 gg) VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000000015 (BLl 371 612 89) e-mail: ralf.zuell@erftstadtde Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt Bosseier - Brunnen May Bau einer U-Bahn in relativ geringer Tiefe in einer Innenstadt und dazu im Bereich eines ehemaligen Rheinarmes ist immer mit erheblichen Risiken verbunden. Im Gegensatz dazu werden Brunnenbohrungen jährlich in NRW hundertfach ohne Probleme durchgeführt. Im vorliegenden Fall haftet der Verursacher. Es muss dann natürlich nachgewiesen werden, dass der Schaden ursächlich durch den Bau oder den Betrieb des Brunnens verursacht worden ist. Die Firma May verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nur im Falle eines Verschuldens eintritt. Auf Anregung von Herrn Zerres prüft die Firma May, ob eine sog. Gefährungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. In diesem Fall wird die Beweislast umgekehrt, allerdings haftet die Versicherung auch in diesem Fall nur für ein Verschulden der Firma May. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang nicht die Situation im Bereich der Stadt Erftstadt außer Betracht lassen. Die RWE AG fördert - nach Angaben der Firma May - in der näheren Umgebung ca. 32 Mio. Kubikmeter Grundwasser pro Jahr mit der Zielsetzung, den Grundwasserspiegel abzusenken. Wenn an den Häusern in Köttingen Schäden auftreten, dann ist zu vermuten, dass diese auf die Sümpfungsmaßnahmen von RWE und nicht auf den Grundwasserbrunnen der Firma May zurückzuführen sind. Aufgrund der geringen Risiken durch eine Grundwasserentnahme sehen die gesetzlichen Vorschriften eine langfristige Sicherung gegen Spätfolgen durch Bürgschaften usw. nicht vor. Da die Produktion nicht ausgeweitet wird, gibt es keinen zusätzlichen LKWVerkehr auf der Peter-May-Straße. Neben den üblichen Auflagen, die insbesondere eine Verunreinigung des Grundwassers verhindern sollen, erhält die Genehmigung Hinweise insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes. Die Stadt Erftstadt wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Es war lediglich die Frage zu prüfen, ob städtebauliche Belange berührt sein könnten. Dies ist nicht der Fall. Dementsprechend habe ich eine entsprechende Stellungnahme an die Bezirksregierung gesandt. Ich darf Ihnen versichern, dass ich die Befürchtungen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt ernst nehme. Unmittelbar nachdem in von dem Vorhaben Kenntnis erlangte, habe ich bei der Firma May und den zuständigen Fachbehörde' Informationen eingeholt, welche Maßnahmen beabsichtigt sind ob durch die vorgesehene Brunnenbohrung Gefährdungen zu erwarten seien. Ich habe weiterhin dafür gesorgt, dass die Bürger umfassend informiert wurden. In meinen Stellungnahmen an die Fachbehörden habe ich ausdrücklich auf die Befürchtungen der Bürger hingewiesen und die Fachbehörden gebeten, diesen Ängsten bei der Erteilung der Genehmigung gebührend Rechnung zu tragen. Die Erlaubnisse und Genehmigungen liegen mir vor. Ich bin davon überzeugt, dass die zuständigen Behörden die Belange der Bürgerinnen und Bürger hinreichend gewürdigt haben und dass von dem Vorhaben der Firma May keine Gefährdung ausgeht. Mit freundlichen Grüßen ImA;# (~thaUS) ERFTSTADT Unterschriften für die BürgerInitiative gegen den . dritten auf dem Grund der Firma May Holding Name Vorname S, kq'1h. r Brunnenbau GmbH & Co.KG. ' /(Q U h. H.-Nr. Cc;, ("., ~pd .-, . ";>? 6 (~ -, ~..J .,4-i>;~, ( ~( # ~ t-"Il'ha. '~~ A ~ / ~d ~-f4'--t ~ - f1 ~\ 4 /1 )7 '7 (.,1 J), 1 . 'r100~1 u.~) Unterschrift ,.. ..\ ci f/I International, ~#;~ u- -z. f. h ..?3 ~'.JC .{ . }v Drink E.-Ortsteil 4 4 /7c I: Ci Soft Wir .sind dagegen. Straße I CJ der Firma ""eh ~ .S yY1 a Irr ~~ . 17 c9-t It J . / ~J1 I, /;- I Erftstadt --------- Unterschriften für die Bürgerinitiative gegen den dritten Brunnenbau der Firma Soft Drink International, auf dem Grund der Firma May Holding GmbH & Co.KGWir sind dagegen. ----------------------------------------------------------------------------------------- Straße Vorname Name 1~~J -!t'(~ -P~lA.L- H.-Nr. ~jiJ t k ~et;'fV' b7(~.) ?~/;'/ÜPec-,!h 0 \. r . ff J( i'; f),) I i?KIR/1 '7 ~i?I/1.;ttJ' p-yp ! ( ~ \ , ~ ~ ~. 6.) 'rF1 /11~"trLt ~ - ,5'Ti? C ,1 ..; ClIJ t{O?tI.s!//~ , ,. r \ Cvy~ t/!~ t/(~e , j- !/;1 I{f~/ _ E.-Ortsteil -J~/6 Ol '::>Ti' ~ . 1-/"1 ::::. 1-1- k2'#; IILOe-lr( kollc~ Unterschrift ~------ Erftstadt --------Unterschriften Bürgerinitiative für die gegen den dritten Brunnenbau der Firma Soft Drink International, sind dagegen. auf de~ Grund der Firma May Holding GmbH & Co.KG. Wir ----------------------------------------------------------------------------------------- , ~ e 1Y% V--{{::.{J.A (t~,.&/I ;( ;;-. 1/j . ,ir:f 4 ( w( A