Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
4,5 MB
Datum
08.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Dietmar Laufenberg
Peter-May-Str. 73
50374 Erftstadt
Dietmar
Laufenberg,
Peter-May-Str.
73, 50374
Erftstadt
An die
Stadt Erftstadt
Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag gem. § 20b GemO zur Verpflichtung der RWE AG und SDI GmbH zu
Höhenmessungen, wegen Veränderung der Geländeoberfläche durch Grundwasserentzug.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gebiet der Stadt Erftstadt ist durch Sümpfungsmaßnahmen weithin betroffen. Bezogen auf
die Ortslage Köttingen, wurden auf Grund aktueller Ereignisse rund um den Bau des 3. Brunnen
der Firma SDI GmbH auf dem Gelände der Firma MAY vom Kreistagsabgeordneten der CDU
Herrn Küpper, Herrn Bosseier und mir Stellungnahmen der Genehmigungsbehörde des RheinErft-Kreises angefordert, welche diesem Antrag beigefügt sind.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Ortsteil Köttingen keine Schäden infolge von
Grundwasserentnahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind.
Der hier gestellte Antrag zielt auf eine vorsorgende und dauerhafte Überprüfung der
Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf die Geländeobertläche im Gebiet der Ortslage
Köttingen ab.
Die Auswertung der angelieferten Unterlagen von Herrn Dr. Bininda vom 17.07. (Anlage A)
geben nur ungenügend Aufschluss über die tatsächlichen Auswirkungen.
Auf dem Grundwassergleichenplan des Erftverbandes (Anlage A, Anl. 2) sind zwei geologische
Störzonen in rot eingetragen. Ich habe dazu die amtlichen Höhenfestpunkte 471,467,311,438,
312,314,315 und 470nachgetragen. Die Auswertung der Höhen (Anlage A, Anl.3) ergibt über
den Zeitraum 1997bis 2001 ein relativgleichmäßigesSetzungsverhaltenvon - 4,25 bis -5,75
mm/Jahr. Im Zeitraum 2001 bis 2005 liegt eine gleichmäßige Verlangsamung der Absenkung
zwischen -3,5 bis - 4,75 mm/Jahr vor. Die amtlichen Höhen für 2009 liegen noch nicht vor. Auf
das erhöhte Setzungsverhalten von Pkt. 470, der wahrscheinlich am Brückenbauwerk über die
B265 angebracht ist, wird nicht näher eingegangen, weil es hierfur verschiedene Ursachen
geben kann.
Die Absenkungswerte an sich, sind nicht Besorgniserregend. Auffällig ist allerdings, das die
beiden Punkte 314 und 438, die zur östlichen Störzone liegen, im Vergleich eine geringere
Setzung aufweisen. Das deutet auf eine sich abzeichnende Schiefstellung zwischen den beiden
geologischen Störzonen in Richtung Südwesten hin.
Seite 1 von 2
Eine Schiefstellung hat aber Z.B. erhebliche Auswirkungen auf das Abwassersystem der Stadt.
Mit der derzeitigen Anordnung der Messpunkte kann eine Schiefstellung entweder nur
unzureichend oder gar nicht erfasst und überprüft werden.
Der Unterzeichner sieht hier vorsorglichen Handlungsbedarf in der Hinsicht, dass die Stadt:
1. einen fachlich versierten Mitarbeiter (z.B. Vermessungsingenieur) benennt, der sich
entweder im Bergschadensbereich auskennt oder einarbeitet und den besorgten
Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfugung steht.
2. in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Amsberg (ehern. Oberbergamt) eine genaue
Lage der geologischen Störzonen feststellt und das Einbringen von geeigneten
Messpunkten in den vorgeschlagenen Profilen 1 bis 3 (s. Anlage A, Anl. 2) 'veranlasst,
die in die Höhenmessungen mit einzubeziehen sind. Die Absenkungswerte, angegeben in
mmlJahr, sollen nach jeder Widerholungsmessung (alle 4Jahre) im Kundenbrief der
Stadtwerke bekannt gegeben werden.
3. auf der gesetzlichen Grundlage der Markscheiderbergverordung und den Auflagen zur
Überwachung des Brunnenbetriebs, die Unternehmen RWE Power AG und SDI GmbH,
auf ei2ene Kosten zu Höhenmessungen verpflichtet. Die Antwort Dr. Binindas auf
Frage 6 im Schreiben vom 17.07. (Anlage A) trägt der Vorsorge und Überwachung
zukünftig keinesfalls Rechnung.
4. ein "Frühwarnsystem" in Form einer Rahmenkarte (M 1: 1000) fur die Köttinger Bürger
als Schadenskataster einrichtet, bei dem auftretende Schäden zukünftig gemeldet werden
können. Hier soll fiiihzeitig festgestellt werden, ob es Bereiche mit Häufungen von
Schäden, die auf eine bestimmte Ursache hinweisen, gibt.
Es liegt also im ureigenen Interesse der Stadt, hier vor- und fursorglich tätig zu werden. Ich bin
bereit die Stadt hierbei mit meinen Möglichkeiten zu unterstützen.
In Anlage D befindet sich weiterhin eine funfzehnseitige Unterschriftenliste, mit der die
Anwohner im Neubaugebiet Köttingen ihre Besorgnis und ihren Widerstand gegen den Bau des
dritten Brunnens der SDI GmbH zum Ausdruck bringen.
Mit freundlichem Gruß
JJ'~l
AnlageA: Korrespondenz Laufenberg / Dr. Bininda, Leiter Untere Wasserbehörde Rhein-ErftKreis
AnlageB: Korrespondenz Küpper / Schmitz, Dezernent Rhein-Erft-Kreis
AnlageC: Korrespondenz Bosseier / Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilien Stadt Erftstadt
AnlageD: funfzehn Seiten Unterschriftenliste
Seite 2 von 2
A.. , -,
Dietmar Laufenberg
Peter-May-Str. 73
D-50374 Erftstadt
Dietmar
Laufenberg,
Peter-May-StJ".
73, 50374
(
E~'
0707.2009
Erftstadt
Herrn Dr. Robert Bininda
Amt 70
50124 Bergheim
IhrZeichen
Ihr Schreiben
vom
Mein Schreiben vom
Genehmigungsverfabren
rDr 3. Brunnen der MA Y Holding GmbH
Sehr geehrter Herr Dr. Bininda,
als betroffener Anwohner und Sprecher der Bürgerinitiative Peter-May-Str., wurde ich am
23.Juni d.J. davon in Kenntnis gesetzt, dass die MAY Holding den Bau des dritten Tiefbrunnens
planen, fur deren wasserrechtliches Genehmigtitigsverfahren ihre Behörde zuständig ist.
Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Fragen fur die Anwohnerschaft von allergrößter
Bedeutung:
1. Welches Gebiet ist von der Wasserentnahme betroffen? Bitte um Darstellung in einer
entsprechenden Grundwasserkarte (max. 1 : 25000) mit Darstellung der oberirdischen
Topographie
2. Welche Unternehmen entziehen derzeit welchem Grundwasserstock wieviel Wasser?
Bitte eine möglichst genaue Tabelle beifugen.
3. Welche Erkenntnisse liegen derzeit über die Beeinflussung der Oberfläche auf Grund der
Sümpfungsmaßnahmen vor, bzw. kann eine
Absenkung der Oberfläche definitiv
..
ausgeschlossenwerden?
4. Wer ist im Falle von Senkungsschäden Beweispflichtig?
5. Gibt es Auflagen fur den Betrieb der bereits genehmigten Brunnen oder sind Auflagen
fur die neue Anlage geplant und welcher Art sind diese Auflagen?
6. An den beiden bestehenden Brunnen wurden 2005 Messpunkte angebracht. Dort wurde
nach Aussage des Unternehmenssprechers eine Höhenmessung durchgefuhrt. Gibt es
dazu mittlerweile eine Wiederholungsmessung. Wenn ja, bitten wir um Einsicht in diese
Messergebnisse.
7. Wie ist die derzeitige Zu- und Ablaufmenge im betroffenen Grundwasserstock? Gibt es
eine Abstimmung / Überwachung der maximalen Entnahmemengen mit den anderen
Nutzern der Grundgewässer?
8. Gibt es Anträge auf zukünftige Erhöhungen oder Optionen der Förderkapazitäten von
den derzeit bekannten Nutzern?
Für die möglichst zeitnahe Beantwortung der Fragen wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Der Landrat
70/2
Rhein-Erft-KTeis'
Der Landrat.
70/2'
S0124 Bergheim
Dietmar Laufenberg
Peter May Straße 73
Datum
17.07.2009
50374 Erftstadt
Mein Zeichen
70-0-3/1773
Auskunft
erteilt
Herr HaTtmann
ZimmeT Nr.
2.31
Telefon
02271 83-4681
3. Brunnen für die SDI GmbH
Ihr Fragenkatalog vom 7.7.2009
Fax
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
hans-martin.hartmann@rhein-erft-
Ihre Fragen vom 7.7.2009 kann ich wie folgt beantworten:
kreis.de
Hinweis:
VerseTldeTl Sie keiTle vertraulicheTl, schützeTlswerteTl DateTl per E-Mail
02271 83-2348
E-Mail
Zu Fragen 1und 7
Die Fragen 1 und 7 sind thematisch
sammen behandelt.
eng verzahnt
und werden daher zu-
Die genehmigte Entnahme des Grundwassers erfolgt aus dem sogenannten
Horizont 8. Diese kiesig-sandige, gut wasserdurchlässige
Schicht weist im
Bereich der Fa Maywerke eine Mächtigkeit von mehr als 40,0 m auf. Sie
wird nach oben von einer tonigen Trennschicht abgedeckt. Der Horizont 8
ist auf dem gesamtem Gebiet der sog. Erftscholle nachgewiesen, er reicht
somit nach Westen bis an den Eifelrand. Nach Osten wird er durch das Störungssystem der Ville begrenzt.
HausadTesse
WiHy-Brandt-Platz 1
S0126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
PostadTesse
SOl24 Bergheim
Öffnungszeiten
Durch die Sümpfung ist der über dem Ton liegende, ebenfalls kiesig-sandige
Horizont überwiegend grundwasserleer.
Mit dieser Sümpfung geht auch
die beobachtete Absenkung des Geländes einher (vgl. Frage 3).
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus Bergheim)
Auch der tieferliegende Grundwasserspiegel
(Horizont 8) ist maßgeblich
durch die Sümpfung beeinflusst. (vgl. Ganglinie, Anlage 1).Aus dem Grundwassergleichenplan
(Anlage 2.) ist erkennbar, dass die Grundwasserfließrichtung sümpfungsbedingt
nach Nordwesten gerichtet ist.
BankveTbindungen
Postbank
Köln (BLZ 370 100 so)
Konto: 10 8so SoS
Kreissparkasse
Im Bereich der Fa. Maywerke befindet sich der Grundwasserspiegel
auf einer NN Höhe von ca. - 100m NN., entsprechend ca. 195 m m unter Gelände.
im
Köln (BLZ 370 S02 99)
Konto: 142 001 200
Öffent1. VeTkehTsmittel zum KTeishaus
Grundwasserentnahmen
sollen
grundsätzlich
so ausgelegt
sein, dass die
Entnahmemengen nicht die Neubildungsrate übersteigt, somit soll eine
dauerhafte und großflächigeAbsenkungdes Grundwassersverhindert wer-
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 022341806-0
Seite 2 von 2
den. Die Regelung gilt für die Sümpfung der Braunkohle nicht, da es Ziel ist,
den Tagebau grundwasserfrei zu betreiben. Insofern ist die Grundwassersituation u.a. im Bereich Eftstadt tiefgreifend verändert.
Die Frage, ob durch die Entnahme der Fa. Maywerke über das sümpfungsbedingte Maß der Absenkung hinaus eine weitergehende großfiächenhafte
Absenkung erfolgt, kann aufgrund der bisher durchgeführten
Messungen
der laufenden Entnahmen verneint werden. Es zeigte sich bisher bei maximaler Entnahme eine Absenkung von 5 m im Brunnens, mir einer Absenktrichterausdehnung
von nur wenigen Metern. Dieser Zustand bleibt beim
Pumpbetrieb konstant.
Ob durch die neue Entnahme dieser stationäre Zustand nachhaltig gestört
wird, ist nicht wahrscheinlich, wird aber im Zusammenhang
mit dem genehmigten Pumpversuch näher untersucht.
Zu Frage 2
Wesentlicher
zusätzlicher
Entnehmer
ist das Wasserwerk
Dirmerzheim
mit
33,5 Mio.. Andere Entnehmer in der näheren Umgebung sind nicht bekannt.
Zu Frage 3
Die Absenkung des Geländes in Köttingen über die letzten Jahre können Sie
den beiliegenden Graphiken (Anlage 3) unseres Vermessungs- und Katasteramtes entnehmen. Eine durch SDI verursachte zusätzliche Absenkung ist
nicht zu befürchten.
Zu Frage 4
In unserer Erlaubnis sind keine speziellen Regelungen zur Haftung enthalten. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Zu Frage 5
In der Anlage 4 befindet sich ein Auszug aus den Nebenbestimmungen
Erlaubnis.
zur
Zu Frage 6
Das Anbringen von Messpunkten an Brunnen ist zum Zwecke der Beobachtung des Grundwassers und der Wasserentnahme
erforderlich. Eine laufende Überprüfung dieser Messpunkte ist nicht üblich und nicht erforderlich.
Zu Frage 8
Erhöhungsanträge
sind hier nicht bekannt
Ich hoffe, Ihnen eine ausreichende
r#t freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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1)8:
Dr. Bininda
iL.
Antwort gegeben zu haben.
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~4,
1165v~ ~ ~ S-lorzo~~
2/f.
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ERFTVERBAND
r
Grundwasser
27/841293
22.07.2009
an linien
Blessem
Tk: 5106 R:2556195H:5630731Gek: 96.10 Mph: 96.03 Ukf:-133.83Her: 8
mNHN
33.00
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28.00 -
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23.00
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18.00
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13.00 -
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8.00
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-2.00 -
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-7.00
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-12.00
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-17.00
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-22.00 -
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3.00
'..
-27.00
+
-32.00
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-37.00
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-42.00
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-52.00
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-57.00
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-62.00
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-67.00
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-72.00
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-77.00
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-82.00
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+
+
-87.00
+
+
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+
~-92.00
+
+
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+
+
-97.00
62
67
72
77
(
82
97
92
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02
07
WWJ
Legende
-
41-
Grundwassergleichen
.
GrundwassermeSSSfelie
..
geologische
m + NHN
Störung
33
1I1IIIIII
geringe GwMächtigkeit
32
31
--
Erft _ Verband
Bereich
- Abt. Grundwasser
Grundwassergleichenplan
Horizont 8
Stand: Okt. 2007
5630
2553
Gewässer
54
55
56
57
07/09
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@ Landesvermessungsamt
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für Kartographie
und Geodäsie
2004
/
I
5106900471
101,34
101,33
101,32
g
101,31
z
z
101,30
101,29
101,28
101,27
1997
1998
1999
2000
1997
101,330
2001
2002
2003
2004
2001
2005
101,309
101,294
2005
Jahr
5106 9 00467
98,96
98,94
g
z
z
98,92
98,90
98,88
98,86
98,84
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
1993
1997
98,951
98,923
2001
2005
98,900
98,882
Jahr
5106900311
98,20
98,00
g
z
z
97,80
97,60
97,40
97,20
97,00
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5106900312
99,60
99,40
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z
z
99,20
99,00
98,80
98,60
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~
Jahr
5106 9 00438
:[
z
z
103,28
103,26
103,24
103,22
103,20
103,18
103,16
103,14
103,12
103,10
~*~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Jahr
5106900314
:[
z
z
103,20
103,10
103,00
102,90
102,80
102,70
102,60
102,50
102,40
~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~* ~~ ~~ ~~ ~~ ~~ ~~
Jahr
5106900315
100,40
100,20
:[
100,00
z
z
99,80
99,60
99,40
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~
5106900470
100,16
100,14
:[
z
z
100,12
100,10
100,08
100,06
100,04
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
1997
2001
2005
100,144
100,112
100,087
2005
Jahr
---
Auszüge aus den Nebenbestimmungen
Die Baumaßnahme ist nach den gepTÜften Antragsunterlagen unter Einhaltung
der Bestimmungen und Vorschriften der DVGW-Arbeitsblätter W 115,W 116,W 122
und W 123auszuführen.
Die GTÜneintragungen sind zu beachten. Die Stockwerkstrennungen
sind
wiederherzustellen.
Die Ausführung der Bohr- und Ausbauarbei1;en darf nur durch Firmen erfolgen,
die über die fac;:hlicheund te~hnische leistungsfähigkeit verfügen und dies durch
ein DVGW- Zertifikat nach DVGW- Arbeitsblatt W 120 oder gleichwertig
nachweisen.
Der Nachweis ist der Unteren Wasserbehörde vor Baubeginn vorzulegen.
Die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigun9 gern. §116lWG werden von
der Unteren Wasserbehörde des Rhein Erft Kreises wahrgenommen. Beginn
und Ende der Bauarbeiten sind dieser rechtzeitig anzuzeigen.
Die
Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung ist mindestens eine Woche vor
diesem Termin zu beantragen.
Es ist ein geeichter Wassermesser einzubauen, der das gesamte geförderte
-
Wasser erfasst.
-
.
\
Der
Entnahmebrunnen
ist
durch
einen
öffentlich
bestellten
Vermessungsingenieur einzumessen und in der Deutschen Grundkarte M.: 1:5000
. einzutragen unter Angabe von
Rechts-und Hochwertinnerhalb ~es Gauß KTÜgerschenKoordinatensystems
Messpunkthöhen
der mittleren Gelandehöhe neben dem Brunnen
Des amtlichen Höhenfestpunktes, von dem aus die Messun'gen angebunden
werden
Diese Karte ist der Behördenitth
Fertigstellung der Anlage in 6
facher
-
Ausfertigung zu überreichen.
\
-
Nach Fertigstellung ist bei der Unteren Wasserb~hörde des Rhein-Erft-Kreises eine
Bauzustandsbesichtigung zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind 'hierbei vorzuleg~n:
Schichtenverzeichnis mit Ausbauplan
Bohrprofil
Dokumentation und Auswertung des Pumpversuchs
Darstellung des Abschlussbauwerkes (Det~ilzeichnung M 1:25
Der Erlaubnisnehmer hat den Brunnen zu überwachen und in einem guten
betriebssicheren Zustand zu halten.
I. J ~
Heinz K1!;!e
.8
Kreistagsabgeordneter
(CDU)
Erster Beigeordneter a. D.
Siegfried -von -Westerburg-Straße
50374 Erftstadt
Te1./Fax: 022 35/7 39 53
Mobil: 0174/2622507
10
Erftstadt,06.08.2009
Rhein -Erft - Kreis
Herrn Dezernent Martin Schmitz
Kreisverwal tung
Willy-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Brunnenbohrung auf dem Gelände
- Bürgerantrag
- Schreiben
der Firma May in Erftstadt-Köttingen;
der Interessengemeinschaft
Wasserstopp
vom 23.07.2009
der Interessengemeinschaft
Sehr geehrter
an den Rhein-Erft-Kreis
vom 28.07.2009
Herr Schmitz!
Die Interessengemeinschaft
Inbetriebnahme
Wassers topp
des 3. Brunnens
an ihren Häusern
auf dem
ist in großer
Gelände
Sorge,
der Firma
dass
May
-
in Folge
der
SDI - Schäden
entstehen.
Sie waren selbst bei der Bürgerveranstaltung
am 23.07.2009
in Köttingen
und
konnten die Sorgen und Ängste der Anlieger selbst "live" erleben. Die Information
an diesem Abend war dürftig, verbindliche
Zusagen,
dass die Bürger geschützt
werden, wurden nicht gemacht - weder von den anwesenden
Behörden
noch von
der Firma May - SDI.
Die Bürger
führen
sich allein
Organisationen
und Einrichtungen
Das haben
die Bürger
gelassen
und stehen
ohnmächtig
-Wirtschaftsbetriebe
und Behörden
nicht verdient!
vor
usw.
großen
~,.
(!;.
..
.,.~
-
-
2 -
Die Interessengemeinschaft
Wasserstopp
hat Ihnen mit Schreiben vom 28.07.2009
einige Fragen zugeleitet, die ich als Kreistagsabgeordneter
übernehme
und ergänze
und um deren zeitnahe Beantwortung
ich bitte.
1.)
Wer legt fest und überwacht,
Fördermenge
nicht überschritten
dass die genehmigten
werden?
580.000
2.)
Wie sieht es mit dem evtl. Zulauf von verseuchtem
Wasser
z.B.
Köttinger
See usw.
aus?
Wird
deswegen
die
Brunnenwassers
beeinträchtigt?
3.)
Wie sehen die ökologischen,
hydrologischen
Probleme
Schollenverschiebungen
aus? Gibt es Fließsand-Probleme?
4.)
Warum wurde vor der
mögliche Bürgerbeteiligung
5.)
Was gedenkt der Kreis zu unternehmen,
Sorgen und Ängste zu nehmen?
6.)
Haben
andere
Sie für Ihre Entscheidung
Gutachten
hinzugezogen?
neben
tektonischen
eme
um den Bürgern
dem Gutachten
der Ville-Seen,
Qualität
des
oder
wasserrechtlichen
Genehmigung
nicht durchgeführt?
Kubikmeter
gesetzlich
ihre Bedenken,
des Erftverbandes
Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Beantwortung
dankbar.
Gleichzeitig bitte ich um
Zusendung
einer Kopie des Gutachtens
des Erftverbandes,
das Sie in der
Bürgerversammlung
am 23.07.2009
als eine Grundlage
Ihrer Entscheidung
bezeichnet haben.
Mit freundlichen
Heinz Küpper
Grüßen
De1"Landrat
'fOUntl,. Wa , A1tfdwtrt:lchaftsund 8odenlChutzbeh8rcle
'!:,(
1'(aq
Herrn HeinI Küpper
Slegfrled-von.WemTbuTg-5traße
50~741!Tftstaclt
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Sehr 9"hTteT Herr KÜ'P'Per,
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~'h14~'\I~r:I1tn,
D&trnptT
E-MailKI1Ut.
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v1fJl@nDank für Ihr SdlT1iben, mit welchem Sie sic'h der lJefürchtungen der
AnliegeT II.nnemnen. Ich darf Ihnen wriiche'f'n, dass die V*rw.1tung stets
..
HallS.....
W\l1y.et.nott.~1
~m68elgl1eim
ist, alle Fragestenunglm
TelefOnOJirIISJ.o
fIp OZZ]l8}-~~oo
al1en Bedenken
UT1c!Hinweisen
aus deT 9evolkerung
transparent
und fad,n,h
nachgeht
fundiert
und bl!müht
.bNarbeiten.
Bisher sind ET1tnahmen Yon CiTUndwiU5er,wie sie im Kreisgebitrt vielf.ltig
w,""errechttkh erlaubt und ilufgTUnd dei Ta.gebaUJ In gewaltigem AUJmaß
vorhanden s1nd, 'n der ~"tliehlc@lt
nt@themat1stert ward.n. vermutlich
hat aufgrund der KlHI'I.r U-Bahn Ereignisse eine Sensib11isierung der Anwohnl!'l' 5tattgefunden.
Um M vorweg lU sagen:
PiTi1181tY1
zwtschcm der GTUndwl55erl'laltungIn
Köln, die 1etztlic'h zu der Katastrophe geführt h.t \md den vfelfi1t1gen
Ci,u,,~w~erentna.hmen
im Kaii 1U <liehen, 1ft lufgNnd der völlig unter.
scniedl1,hln Rlhmenbedingungen
abwegig. Etn hydraulischer GTUndbruch,
d.er \termeintlich zum ~iT1stUn:des Sttdtll.Tchivs in Köln geführt hat, ist nur
im Zusammenhang mit offtntn 8a\Lgn.lben oder Böschungen mäglit"h. Die
Errtnahme des GrundWä5!1en auf dem Firrnengelinde MJ.y ~rlolgt Jedoch
mitteli gebohrter Brunnen. ohne die Erstf!lIung von Bilugrubllm.
lnt81'IIM
www.rhlln-erft.kt.lt.de
IrtfOfAlThein-etft-b'ej,.de
l'wtINitIWM
gerthdm
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Öt'rmmglZcRen
Mantag bis f~ag
08'00
LIhr toiI13:~O Uhr
Cet\""."
14~gg Um \>ill';OO Uhr
$.m$~g
08'00 Ulubk 11'00 Uhr
(na' Sf!'I1~ und 2al;dSun~lIe
Krellhaus Berghelm)
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~ostbank
1(01." IBll ;70 \00 sol
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KT,in}m"ulI'
Auch Boc1enietzungen c1\m:h die Entnahme der Fa. SDI über da, du."('r! die
Braun}coh1e,ümpfung bedingte Maß hinaus, sind '161\19aU$lUschließen.
Köln (Bll f10 SO) !/SlI
KoniID! '42 001 ~o
Offnn. V*I'II6I'I~I_I(YAlth~
Zu deTlvon Ihnen gest,1Jtt!,n F'ragen nehme ith will folgt Stellung.
lIahn. B~9keirn \In<! Zi~trio:h
EhI."he~l1-":
Am Kni1d\llidamm
\ln4 KrrilMli1 - WliWrl 'MlJI
WwW.ftll!3.d.t 6&ir OU~ 1106-0
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Zu 1,)
DIeenbpntLhenrlen 8etriebitagebüdJer werden gem'"
wl'HTTec;h111cher
Genehmigung der Unteren Wauer"b@höme vorgelegt Des weiteren werden
die Dt.ten der tatrbnrgierung
Köln und dem ErftvlTband zur Au,wertut\9
vOfgelegt
Zu 3.)
Zwischen de~ VtI1e~ und dem vcm den BT\,I.1'1nen
der Fa. May 8TlChlone.
GrundwasserhonJOTIt
besteht
nadl
tleneitig.'"
Er1cennmiuan lwIne
"."
nydtaUHJCM
VCTbtndur1fj.
Zu 30)
Der Förderhorlzont weist im Umfeld cW Fa. May 'keine Sesond.rhtiten auf,
(Lh. es gibt loB. hier keine': tektonischen
Störungen. Die Sc:hic:'hten c1es
Grundwanerhorizonu,
,Ind ldeMg-sandtg, beim Abpum-Pl!nkommt c, <1..1\tr nl(ht zu AbKhwemmungen van SChlufl'- oder FelnsandkomJlClnenten.
Im übrlgl!Tl wi~ I!"n durcn Fembestandtelle getr1lbtel Was... für die Fa.
May vallig wertlos.
Zu4-)
Eine BetetIlgung von ehlTOffent1ic:nielt(z.8.Anwohner) erlolgt Im ZUllmmenh.ng mit UVP-pflichtlgcYl WbHr'TKht1ichl!'nVerfahren. Bei.,'normalen"
wasserrechtlichen Genehmlgungs.verfahren erfolgt lediglk:h eine Beteiligung von FactuUenmteJlen.
ZU§.)
~Of.B~enk~. ~.!'1'q.,.,Und.Ä~st. der ~ürqer ste~t (1er Unterzeichner telefonisch zur Verfii.gung. Weitere AnlprechpartTler ,'nd.: Herr Hartmal'lr'l 02271
834681 sDWIeHer, Appel OU}' 8~ 4711.
Zu 6.)
SOWfec1et Erlaubnis d.er Durcl1fUhruny
eiMS Pumpversuches wurden all Fac:hdien$'t$te1len der Erl'tverban4 sowtd!
II:WEPower einge$cha1tet.
VorErtenu~ eierBot!rerlau~n"
Mit fteund11chen GraBen
jA.
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1mft2j... I
Ordn\.lng$d.ezf:fnent
:m '11
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ft 11I Verband
Rh.fn..ertt..Krela
O~. MII2009
Oe, Land,.t
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150150JAHRE
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Rheln-Erft..Kreis
Der L.andmt
7012 ~z.H. Horm I-jertmann
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50124 8ergheim
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stefan Simen
(022 11) 88-11 25
(0 2211) 88-1g SO
<31-070-830-50 I
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stefan .slmen
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Berghelm,28. April2009
SDIGmbH. Antrag .01 w
l'I'80htllch. Erlaubnis ~lIm Bau dM Tief..
'on (D2271)88.(i
F.~ {1i!2Z11)"-12ID
www.brftverbal.d.de
brunneni 3
Ihr Schreiben vom 14.04.2009.
Az.: 70
Commorzb.nk Bl!:ral1ttim
KIOntQ 390 400 000
-'
8L2 i?O 400 .y
S~hr geehrte Damen und Herren,
8ehr geehrter Herr Hartmsnn.
der AntriigstelJer beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
ZLlffiBau einea neuen Tlefbrunnena zur splteren Aufnahmeder FOrderung
von Grundwasler. Das geförderte W8888r wird nach einer Enteisenung und
EntmanganungP Mineralwasser verkauft. Der neue TlefbruMen 3 dient
als Ersatz für den b88tehenden
l1efbrunnen 1 (No6quelle). Eine
Obertl1lgung von Wasserrechten
auf den geplanten Brunnen Ist nicht
Krtlli5parklll\08 KlIln
konto 142005895
III 370 502 !/9
P.\.I1;Kh, &ank AG allrgh'lm
Konto 4710000
1L2 310
70& 80
Volksb8nk
t~ eG
Konto I 001 ()gB 019
IILz ~7C 45.:1 52.
Gegenstand des vortiegenden W3aerrechdichen ETtaubniNntregs.
Der geplante TiefbnJM8n 3 befindet sich wie ,die belden vorhandenen
TIefbrunnen1 und 2 auf dem BetriebegelAt'ldEl der Firma SDI GmbH & Co.
KG in Erfta~KOttIngen
Gm oetliChen Rand der Erttacholle und lall die
HaupUde..Serte (Horizont 8) erschließen. In der Nahe des gep\anten
Brumenstandortes wurde Im Jahr 2007 durch die Firma SDI eine
Grundwa88srrn8888telle (GWM May 1. Moosstellannr. 63447112) errichtet.
Entgegen der ur8prünglichenPlanung sind beJckt Rohre der M8888tslle nach
fachlicher EinschAtzung von RWE Power AG und des ErftverbandesIm
Horizont 8 v.rfiltert. Die Grundwaneroberfläche Im Horizont 8 befindet sich
derzeit bei Gä. ..99 m NHN. Die Gal'1g~inien der MMs8telien C34471 und
634472 zeigen einen weitgehend pt'InIHelenVerlauf dGt Grundwasseratandsentwlcklung mit geringen Druokdiffer'anzen von 10 biS20 cm.
Oie vom Antr&g&t&lIef vorgenommene stratigraphIsche Einstufung der
erbohrten Schichten in der Messstelle GWM May 1 muss nach einer
fachlichen D!sku.asion mit der lsgerstAttenabtellung
der RWE Power AG
Vcmittend.r
d~s
VillrbandJrölU;
C!emus Pltk. MOL
Vorn,nd:
Of..lng. Wulf LiodMr
,mlfl;rlort
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Qu.11U1i- 11M
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lt"'.mog.o..-
Ttdlnlsdlr.i
.lcn8f ii.m.:In.:I9cP'PIC!nt
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Bau des llefbrunnans 3
aOi GmbH Antrag aur wat.rrtChillche ErfaubnI8:tU1'rI
~
A%.:01..010-630-80
28, April 2009
I SIIAA/f0090428-1
~2-
Die in Telbelle2 suTge'U~CII.!JMBtrl(J"'"t6M'jI~wt>'6i('IIrk.I~'"
$toQkwetk8 entsprechen zum Tell nicht den Kenntnissen des Erftverbands.
Nach den vorliegenden
geologischen
Datengrundlagen ist die Basis des
Horizonts 8 (Oborkante Horizont 1F) bel ca. -HilO b1a -215 m NHN zu
erwarten. Die Oberi<ante des Horizonts 1A Ist erst in einer deutlchen
größeren Teufe ZUerwarten.
Nach Angabendes Antrag8tftllers 8011 die GrundWQ$"rtörderung ab einem
Tlefennlve8uvon 240 (bit 300) Meter unter Ge»<: alls dem dritten Grundw8l8erstookwer1< (Horizont 8) erfatgen.
DieIn Betrieb befindlid'ten TlefbtUnnen 1 und 2 sowie der geplante Brunnen
3 l1egen InnerhBib des geplanten Wassarsohutzgeblets (Schutzzone IIIA)
des Weseerwerke DlrrnerzhOlm der RWE Power AG. Dar Förderung erfolgt
ebenfall& aus dem Horizont 8.
.
Aue Sicht des Erftverbands bestehen gegen die beBntragte Errichtung eines
'
neue" Tiefbrunnenl und die DurchfOhrung eine. Pumpvef15udui keine
w81i18rwirtschafttlchen Bedenken.
Nach Erteilung der waeserrec:htUchen Erlaubl"lie bitten wir um übersendung
dill Genehmigungsbe8cheides.
POr ROCkfragen
und nähere EriSuterungen
stehen wir gerne zur VertOgung.
Mit 1r8undJlch8n Grüßen
Im Auftrag
DIp!.
G
n.J:b -
- Abteotslelter
110
.~
Simon
G1
909696<-
H3dd3nX
7NIHH
Hartwig Bosseier
Paul-Klee-Straße 17
50374 Erftstadt
Telefon 02235-86615
30.6.2009
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Rathaus Holzdamm
50374 Erftstadt
Dritter Brunnen für die MAY-Werke
Sehr geehrter Herr Bösche,
vor einigen Tagen informierten die May-Werke die Anlieger Längsbusch über die
Planungen, einen dritten Brunnen zu bohren.
Seitens MAY standen Informationen über in diesem Zusammenhang auftretende
Lärmbelästigungen im Vordergrund.
Die Bürgerinnen und Bürger in Köttingen machen sich aber sehr viel
weitergehende Sorgen:
Mit dem dritten Brunnen soll die Förderleistung erhöht werden. Wie wirkt sich dies
auf den Grundwasserspiegel aus?
Wie wirkt sich die erhöhte Förderung auf die Stabilität des Bodens in Köttingen aus?
Ist es ausgeschlossen, dass die heute zugelassene Fördermenge erhöht wird?
Wird dieser dritte Brunnen der Letzte sein?
Wasser sucht sich bekanntlich seinen eigenen Weg. Wie groß kann das in
Mitleidenschaft gezogene Gebiet werden?
Kann es bei unseren Häusern zu Rissen kommen? Wer kann dies sicher
ausschließen? Die Absenkungen vor dem Kölner Stadtarchiv und jüngst auf der
Nord-Süd-Fahrt hat auch Niemand vorher gesehen. Aber die Löcher taten sich
dennoch auf.
Wer haftet im Fall des Falles? Wer ist beweispflichtig? Nachdem der Vertreter der
MAY-Werke zunächst versucht hatte, die anwesenden Bürger zu beruhigen "da
könne nichts passieren", versprach er auf Nachfrage dann doch, den Umfang der
MAY-Haftpflichtversicherung zu prüfen. Warum, wenn doch sicher nichts passieren
kann?
1
Wer haftet für Spätfolgen, falls MAY schließt oder seinen Standort verlegt? Sind
Bankbürgschaften oder Bürgschaften der Stadt oder der Bezirksregierung oder von
wem sonst vorgesehen?
Mit der zusätzlichen Fördermenge
bedeutet noch mehr LKW-Verkehr
soll mehr Umsatz gemacht werden, dies
auf der Peter-May-Straße.
Um wie viel LKW pro Tag I Woche I Monat wird die Belastung zunehmen?
Wie verträgt sich diese zusätzliche Belastung mit dem Bemühen der Köttinger
Bürgerinnen und Bürger, die Peter-May-Straße zu entlasten?
Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister, hier zu helfen, ohne andere Ortsteile
zu belasten?
Sind diese Fragen geprüft? Von wem? Wann? Welche Auflagen sind mit der
Bohrgenehmigung verbunden??
Wurde die Stadt Erftstadt einbezogen? In welchem Ausschuss wurde die
Angelegenheit beraten?
Was hat der Bürgermeister unternommen, um jedes Risiko für seine Bürgerinnen und
Bürger auszuschließen?
Die Köttinger Bürgerinnen und Bürger sind sehr verunsichert und viele haben Angst,
dass die Firma MAY, auf deren ehemaligen Grund und Boden viele ihre Häuser
gebaut haben, ihnen nun diesen Grund und Boden unter den Häusern wegspült.
Bevor diese Fragen nicht zur vollen Zufriedenheit der Köttinger Bürgerinnen
und Bürger darf keine Bohrgenehmigung erteilt werden!
Wir erwarten von "unserem" Bürgermeister, dass er sich ggf. auch losgelöst
administrativer Zuständigkeiten mit Nachdruck für die Sicherheit und die Sorgen
seiner Bürgerinnen und Bürger einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
2
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltuna.
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374 Erftstadt
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Herrn
Hartwig Bosseier
Paul-Klee-Straße 17
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Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Wirtschaftsförderung
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
02235/409-417
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Der Bürgermeister
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Brunnen der May-Werke; Ihr Schreiben vom 30.6.2009
/
Sehr geehrter Herr Bosseier,
zunächst möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass Ihr Schreiben, u.a. bedingt durch die Urlaubszeit, verspätet beantwortet wird.
Die Diskussion über die Brunnenbohrung durch die Firma May erfolgte leider teilweise in ?
sehr unsachlicher Form. Dazu hat sicherlich auch beigetragen, dass einzelne Politiker in ~
engem zeitlichem Zusammenhang zur Kommunalwahl dem Thema eine hohe Bedeutung //u
beigemessen haben.
V
Verschiedene Bürger haben Ängste über mögliche Fo.'.gender Brunnenbohrung und der
nachfolgenden Förderung von Grundwasser. Diese Angste muss man ernst nehmen. 0
Dementsprechend habe ich eine Informationsveranstaltung organisiert, auf der die Bürger über die anstehenden Maßnahmen unterrichtet wurden. Danach dürften die Ängste
unbegründet sein. Ihre Fragen kann ich wie folgt bea'ntworten:
Mit den dritten Brunnen wird die Förderleistung nicht erhöht. Im Gegensatz zu den
Maßnahmen der RWE AG, ehemals Rheinbraun, wird der Grundwasserspiegel
nicht abgesenkt. Es wird keinesfalls mehr Wasser abgepumpt, als nachfließt.
Nach allen mir vorliegenden Erkenntnissen hat die Förderung von Grundwasser
durch die Firma May keinerlei Auswirkungen auf die Stabilität des Bodens in Köttingen,
Die Frage, ob dieser Brunnen der Letzte sein wird, kann von mir nicht beantwortet
werden. Nach Auskunft der Firma May reichen die vorhandenen Produktionsanlagen nicht aus, um noch größere Mengen abzufüllen. Sofern May einen entsprechenden Antrag stellte, müssten die sich daraus ergebenden Fragen neu diskutiert werden. Derzeit stellt sich diese Frage nicht.
In dem betroffenen Grundwasserhorizont fließt das Wasser aus dem Einzugsbereich Eifel in Richtung Niederrhein. Es ist nicht davon auszugehen, dass irgendein
Gebiet in Mitleidenschaft gezogen wird.
Eine Rissbildung an Häusern ist nicht zu erwarten. Es handelt sich um eine Situation, die mit der U-Bahn-Baustelle in Köln in keiner Weise zu vergleichen ist. Der
Besuchszeiten:
montags freitags
-
donnerstags außerdem
von 08.00-12.00 Uhr
von 14.00-16.00 Uhr
Ordnungsamt und Sozialamt
donnerstags
von 14.00-18.00 Uhr
Sozialamt mittwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung
Bauordnungsamt
montags und donnerstags
von 08.00.12.00 Uhr
donnerstags außerdem von 14.00-18.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191002056 (BLZ 370 502 gg)
VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000000015 (BLl 371 612 89)
e-mail: ralf.zuell@erftstadtde
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
Bosseier - Brunnen May
Bau einer U-Bahn in relativ geringer Tiefe in einer Innenstadt und dazu im Bereich
eines ehemaligen Rheinarmes ist immer mit erheblichen Risiken verbunden. Im
Gegensatz dazu werden Brunnenbohrungen jährlich in NRW hundertfach ohne
Probleme durchgeführt.
Im vorliegenden Fall haftet der Verursacher. Es muss dann natürlich nachgewiesen werden, dass der Schaden ursächlich durch den Bau oder den Betrieb des
Brunnens verursacht worden ist. Die Firma May verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nur im Falle eines Verschuldens eintritt. Auf Anregung von
Herrn Zerres prüft die Firma May, ob eine sog. Gefährungshaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden kann. In diesem Fall wird die Beweislast umgekehrt, allerdings haftet die Versicherung auch in diesem Fall nur für ein Verschulden der Firma May. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang nicht die Situation im
Bereich der Stadt Erftstadt außer Betracht lassen. Die RWE AG fördert - nach
Angaben der Firma May - in der näheren Umgebung ca. 32 Mio. Kubikmeter
Grundwasser pro Jahr mit der Zielsetzung, den Grundwasserspiegel abzusenken.
Wenn an den Häusern in Köttingen Schäden auftreten, dann ist zu vermuten,
dass diese auf die Sümpfungsmaßnahmen von RWE und nicht auf den Grundwasserbrunnen der Firma May zurückzuführen sind.
Aufgrund der geringen Risiken durch eine Grundwasserentnahme sehen die gesetzlichen Vorschriften eine langfristige Sicherung gegen Spätfolgen durch Bürgschaften usw. nicht vor.
Da die Produktion nicht ausgeweitet wird, gibt es keinen zusätzlichen LKWVerkehr auf der Peter-May-Straße.
Neben den üblichen Auflagen, die insbesondere eine Verunreinigung des Grundwassers verhindern sollen, erhält die Genehmigung Hinweise insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes.
Die Stadt Erftstadt wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt. Es war
lediglich die Frage zu prüfen, ob städtebauliche Belange berührt sein könnten.
Dies ist nicht der Fall. Dementsprechend habe ich eine entsprechende Stellungnahme an die Bezirksregierung gesandt.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich die Befürchtungen und Ängste der Bürgerinnen
und Bürger in dieser Stadt ernst nehme. Unmittelbar nachdem in von dem Vorhaben
Kenntnis erlangte, habe ich bei der Firma May und den zuständigen Fachbehörde'
Informationen eingeholt, welche Maßnahmen beabsichtigt sind ob durch die vorgesehene Brunnenbohrung Gefährdungen zu erwarten seien. Ich habe weiterhin dafür gesorgt, dass die Bürger umfassend informiert wurden. In meinen Stellungnahmen an
die Fachbehörden habe ich ausdrücklich auf die Befürchtungen der Bürger hingewiesen und die Fachbehörden gebeten, diesen Ängsten bei der Erteilung der Genehmigung gebührend Rechnung zu tragen. Die Erlaubnisse und Genehmigungen liegen
mir vor. Ich bin davon überzeugt, dass die zuständigen Behörden die Belange der
Bürgerinnen und Bürger hinreichend gewürdigt haben und dass von dem Vorhaben
der Firma May keine Gefährdung ausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
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ERFTSTADT
Unterschriften
für die
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