Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 633/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 20.11.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
15.12.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen
Standorten Erftstadts
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.11.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Kugel-Robinie (Robinia pseudoacacia `Umbraculifera`, StU 1,26 m), einer
Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,12 m) sowie einer Scharlachkastanie (Aesculus castanea,
StU 2,54 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Kugel-Robinie in der Frauenthaler Str./ E.-Blessem
In der Frauenthaler Str. in E.-Blessem stehen entlang der Fahrbahn einige Bäume, von denen eine
Robinie erhebliche Vitalitätsmängel aufweist. Der durch die Baumschutzsatzung geschützte Baum
vor den Hausnummern 65/ 67 zeigt bereits deutliche Absterbeerscheinungen (Totholzbildung,
lückenhafte Baumkrone, auffälliges Rindenbild etc.) und ist aus diesem Grund nicht mehr
verkehrssicher.
Der betreffende Baum ist ursprünglich in einen Betonring gepflanzt worden und durch den
begrenzten Wurzelraum in seiner Wasser- und Nährstoffaufnahme entsprechend beeinträchtigt.
Dieses hat vermutlich im Laufe der Jahre zu dem jetzigen Erscheinungsbild geführt. Die Schäden
sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass eine Fällung der Robinie erforderlich ist.
2. Robinie auf dem Friedhof Liblar
Bei der Durchführung von Baumkontrollen auf dem neuen Friedhofsteil in Liblar ist an einer
Robinie ein hoher Totholzanteil festgestellt worden. Robinien neigen zwar generell zur
Totholzbildung (wie beispielsweise es auch bei Eichen üblich ist), in diesem Fall handelt es sich
jedoch eindeutig um Vitalitätsmängel. Diese sind häufig die Folge von Pilzbefall.
Über den gesamten Stammfuß verteilt ist ein weißliches Pilzmycel (-geflecht) vorgefunden worden.
Pilzfruchtkörper sind keine ausgebildet, so dass sich keine direkten Rückschlüsse auf die Pilzart
und dessen Aggressivität ziehen lassen. Jedoch ist aufgrund des umfangreichen Mycels von
einem fortgeschrittenen Holzabbau im Bereich des Stammfußes auszugehen. Daher ist eine
Fällung des Baumes erforderlich.
3. Scharlachkastanie in den Wallanlagen Lechenich
Die Wallanlagen in Lechenich sind geprägt durch einen alten Baumbestand, der überwiegend aus
Linden und Kastanien besteht. Bei den Kastanien handelt es sich sowohl um weißblühende
Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) als auch um rotblühende Scharlachkastanien (Aesculus
castanea). Eine der Scharlachkastanien weist einen umfangreichen Pilzbefall auf.
Die Pilzfruchtkörper sind derzeitig nur auf einer Stammseite deutlich ausgeprägt. Bei genauerer
Betrachtung sind jedoch weitere, junge Pilzfruchtkörper in anderen Stammpartien erkennbar. Da
sich die Pilzfruchtkörper noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung befinden, ist eine genaue
Bestimmung der Pilzart noch nicht möglich. Somit können auch noch keine Rückschlüsse auf die
Aggressivität des Pilzes abgeleitet werden. Es ist jedoch aufgrund des zahlreichen Auftretens der
Fruchtkörper im gesamten Stammareal davon auszugehen, dass bereits eine umfangreiche
Holzzersetzung stattgefunden hat. Diese hat erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
des Baumes.
In einem 2001 erstellten Gutachten zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der Kastanien
wurde bereits festgehalten, dass die Bäume ihr Optimum in der Entwicklung deutlich überschritten
haben und teilweise abgängig sind. Um den Baum mittelfristig zu erhalten, ist in den vergangenen
Jahren die Krone fachgerecht eingekürzt worden. Eine weitere Möglichkeit den Baum durch
baumpflegerische Maßnahmen zu erhalten besteht nicht.
(Dr. Rips)
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