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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen Standorten Erftstadts)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 633/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 20.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.12.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen Standorten Erftstadts Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.11.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Kugel-Robinie (Robinia pseudoacacia `Umbraculifera`, StU 1,26 m), einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,12 m) sowie einer Scharlachkastanie (Aesculus castanea, StU 2,54 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Kugel-Robinie in der Frauenthaler Str./ E.-Blessem In der Frauenthaler Str. in E.-Blessem stehen entlang der Fahrbahn einige Bäume, von denen eine Robinie erhebliche Vitalitätsmängel aufweist. Der durch die Baumschutzsatzung geschützte Baum vor den Hausnummern 65/ 67 zeigt bereits deutliche Absterbeerscheinungen (Totholzbildung, lückenhafte Baumkrone, auffälliges Rindenbild etc.) und ist aus diesem Grund nicht mehr verkehrssicher. Der betreffende Baum ist ursprünglich in einen Betonring gepflanzt worden und durch den begrenzten Wurzelraum in seiner Wasser- und Nährstoffaufnahme entsprechend beeinträchtigt. Dieses hat vermutlich im Laufe der Jahre zu dem jetzigen Erscheinungsbild geführt. Die Schäden sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass eine Fällung der Robinie erforderlich ist. 2. Robinie auf dem Friedhof Liblar Bei der Durchführung von Baumkontrollen auf dem neuen Friedhofsteil in Liblar ist an einer Robinie ein hoher Totholzanteil festgestellt worden. Robinien neigen zwar generell zur Totholzbildung (wie beispielsweise es auch bei Eichen üblich ist), in diesem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Vitalitätsmängel. Diese sind häufig die Folge von Pilzbefall. Über den gesamten Stammfuß verteilt ist ein weißliches Pilzmycel (-geflecht) vorgefunden worden. Pilzfruchtkörper sind keine ausgebildet, so dass sich keine direkten Rückschlüsse auf die Pilzart und dessen Aggressivität ziehen lassen. Jedoch ist aufgrund des umfangreichen Mycels von einem fortgeschrittenen Holzabbau im Bereich des Stammfußes auszugehen. Daher ist eine Fällung des Baumes erforderlich. 3. Scharlachkastanie in den Wallanlagen Lechenich Die Wallanlagen in Lechenich sind geprägt durch einen alten Baumbestand, der überwiegend aus Linden und Kastanien besteht. Bei den Kastanien handelt es sich sowohl um weißblühende Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) als auch um rotblühende Scharlachkastanien (Aesculus castanea). Eine der Scharlachkastanien weist einen umfangreichen Pilzbefall auf. Die Pilzfruchtkörper sind derzeitig nur auf einer Stammseite deutlich ausgeprägt. Bei genauerer Betrachtung sind jedoch weitere, junge Pilzfruchtkörper in anderen Stammpartien erkennbar. Da sich die Pilzfruchtkörper noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung befinden, ist eine genaue Bestimmung der Pilzart noch nicht möglich. Somit können auch noch keine Rückschlüsse auf die Aggressivität des Pilzes abgeleitet werden. Es ist jedoch aufgrund des zahlreichen Auftretens der Fruchtkörper im gesamten Stammareal davon auszugehen, dass bereits eine umfangreiche Holzzersetzung stattgefunden hat. Diese hat erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit des Baumes. In einem 2001 erstellten Gutachten zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der Kastanien wurde bereits festgehalten, dass die Bäume ihr Optimum in der Entwicklung deutlich überschritten haben und teilweise abgängig sind. Um den Baum mittelfristig zu erhalten, ist in den vergangenen Jahren die Krone fachgerecht eingekürzt worden. Eine weitere Möglichkeit den Baum durch baumpflegerische Maßnahmen zu erhalten besteht nicht. (Dr. Rips) -2-