Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 655/2009
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 - / - 82 - / -61 Datum: 26.11.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.12.2009
Rat
17.12.2009
Bemerkungen
Betrifft:
Regionale 2010 - Kostenaufstellung und Finanzierungskonzept
Bezug:
Erlebnisraum Römerstraße: A 530/2006 (A. f. Stadtentwicklung 05.12.2006), V 444/2007 u.
V 435/2007 (A. f. Stadtentwicklung 05.09.2007) V19/2009 (Finanz- und Personalausschuss,
Rat 24.03.2009)
RegioGrün: V 288/2007(A. f. Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Finanz- und
Personalausschuss, Rat 24.03.2009), V 640/2009 (A. f. Stadtentwicklung 15.12.2009) und
V 135/2009 (A. f. Stadtentwicklung 17.02.2009)
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen in die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft (bis 2015)
eingestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.11.2009
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die in der Anlage 2 dargestellte Kostenaufstellung und
das Finanzierungskonzept der Projekte/Maßnahmen auf Erftstädter Stadtgebiet im Rahmen der
Regionale-Projekte ‚Erlebnisraum Römerstraße’, und ‚RegioGrün’ zur Kenntnis und empfiehlt, die
entsprechenden Mittel in die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft
(bis 2015) einzustellen.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt ist seit einigen Jahren neben vielen anderen Kommunen und Kreisen in der
Region Köln/Bonn Planpartner der Regionale 2010 in den Projektbereichen „Erlebnisraum
Römerstraße“ und „RegioGrün“. Neben abgestimmten Rahmenplanungen, aus der die Ziele und
Maßnahmen für das Stadtgebiet Erftstadt hervorgehen, liegen auch umfangreiche
Projektbeschreibungen vor. Die beiden o. g. Projekte erhielten den A-Stempel der Regionale 2010
und sind somit als förderungswürdig ausgewiesen. Daher besteht die Möglichkeit, für die
Umsetzung von entsprechenden Projektmaßnahmen Zuwendungen zu erhalten.
Die Förderung von Maßnahmen des Projekts „Erlebnisraum Römerstraße“ erfolgt nach den
Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW. Die Förderung von Maßnahmen des Projekts
„RegioGrün“ wird ebenfalls nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW auf der Grundlage
einer festgelegten Gebietskulisse „Stadtumbau West“ in Kombination mit dem Strukturfonds
„EFRE-Ziel 2 /Europäischer Fonds für Regioalentwicklung“ (s.V 640/2009)...... Der Förderzeitraum
läuft bis 2013 + 2 Folgejahre. Der Eigenanteil der Gemeinden beträgt 20% der Gesamtkosten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage, die auch viele andere „Regionale-Kommunen“ betrifft,
wurde in enger Abstimmung mit den Projektpartnern und der Regionale-Agentur seitens der
Verwaltung eine Kosten- und Maßnahmenreduzierung vorgenommen.
Die Aufstellung in der Anlage 1 gibt eine Übersicht über alle nunmehr von der Verwaltung
vorgeschlagenen Regionale-Projekte auf dem Erftstädter Stadtgebiet. Bei einem
Gesamtkostenrahmen von ca. 647.500 € beläuft sich der städtischen Eigenanteil auf ca. 129.500 €
bzw. 25.900 €/Jahr.
Demgegenüber hatten die ursprünglichen Planungen zu den verschiedenen Regionale-Projekten
auf Erftstädter Stadtgebiet bisher einen Kostenrahmen von ca. 4,1 - 4.3 Mio. €, was die
Aufbringung eines städtischen Eigenanteils von ca. 850.000 € bei Umsetzung aller geplanten
Projekte und Maßnahmen zur Folge hätte. Bei einer Laufzeit der Regionale von 2010-2015 wären
dies durchschnittlich ca. 142.000 € städtischer Eigenanteil/Jahr. Auch das Projekt
„Archäologischer Landschaftspark“ (s. V 135/2009, Ausschuss für Stadtentwicklung am
10.03.2009) ist mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 2,85 Mio. € von der
Maßnahmenreduzierung betroffen. Eine sinnvolle Streichung von Projektanteilen ergibt sich für
den archäologischen Landschaftspark nicht ohne den Verlust der Förderfähigkeit, sodass aufgrund
der hohen Kosten insgesamt dieses Projekt bis auf weiteres zurückgestellt werden sollte.
In der Anlage 2 wird das Finanzierungs- und Umsetzungskonzept dargestellt. Die Summen sind
gerundet und enthalten den Mehrwertsteuersatz von 19 %. Bei den Kosten im Bereich RegioGrün
ist zusätzlich ein Zuschlag von 5 % auf die Gesamtkosten als sog. „Overhead-Kosten“
berücksichtigt worden. Diese Overhead-Kosten sind für alle Informationsmaßnahmen (z. B.
Infotafeln, Infopunkte und Wegweiser) vorgesehen.
Aufgrund der EFRE-Förderung ist von der Bezirksregierung Köln für die Abgabe entsprechender
Förderanträge ein enger Zeitrahmen gesetzt. Noch bis zum 31.12.2009 sind für alle Maßnahmen
Zuwendungsanträge für Städtebaufördermittel in Kombination mit EFRE-Mitteln zu beantragen.
Dies gilt auch für die Projekte - mit Ausnahme des Projektes „Naturparkzentrum Gymnicher Mühle“
- , die durch Dritte finanziert und realisiert werden; hier ist der Rhein-Erft-Kreis als kommunaler
Träger Antragsteller und zuwendungsberechtigt.
Die wichtigsten Grundanforderungen für einen Projektantrag sind:
-
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Ausweisung des Projektgebietes ‚RegioGrün’ als „Gebietskulisse Stadtumbau West“ (s. V
640/2009).
Für jedes Projekt muss eine Entwurfsplanung bzw. belastbare Kostenaufstellung vorliegen.
Für die Bereitstellung der Eigenanteile und ggf. verbundenen Folgekosten sind
Haushaltsbeschlüsse oder realistische Absichtserklärungen der Kommunen nachzuweisen.
Bei Fremdfinanzierung der Eigenmittel durch Dritte (Umweltnetzwerk e.V. u. Partner /
Gesundheitsgarten e. V.) muss ein Eigenmittelanteil der Gemeinde von 10%, also der
Hälfte des Eigenmittelanteils, im kommunalen Haushalt dargestellt werden (die
Refinanziering dieses Eigenanteils kann aber z. B. in einem sog. Durchleitungsvertrag mit
dem „Dritten“ geregelt werden; haushaltstechnisch würde es sich hier lediglich um
durchlaufende Mittel handeln).
Zeitrahmen: Projektanträge der jew. Kommune müssen bis spätestens 31.12.2009 beim
Rhein-Erft-Kreis als Konsortialführer eingegangen sein. Hier werden alle Anträge gebündelt
und gehen in einen sog. Mantelantrag ein.
Spätestens bis zum 31.01.2010 müssen der Mantelantrag bzw. alle Teilanträge bei der
Förderstelle (Bezirksregierung Köln) eingegangen sein.
Bedingt durch die o. g. Zeitschiene ist es notwendig, noch im Dezember 2009 auf der Grundlage
der Kostenaufstellung und des Finanzierungskonzeptes (Anlage 2) einen entsprechenden
-2-
Ratsbeschluss über die Bereitstellung der Eigenanteile in den Wirtschaftsplänen (Eigenbetriebe
Straßen und Immobilienwirtschaft) herbeizuführen.
(Dr. Rips)
Anlagen
- Anlage 1: Übersicht Regionale Projekte im Stadtgebiet
- Anlage 2: Finanzierungs- und Umsetzungskonzept
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