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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße; Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße;
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße;
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße;
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 643/2009 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 65 Datum: 23.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße; Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.11.2009 Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), des Bebauungsplanes Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) wird wie folgt entschieden: I.1. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahmen vom 12.09.2006 und 26.08.2009) Der Anregung bzgl. der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist bereits im Bebauungplanentwurf entsprochen. I.2. Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim (Stellungnahmen vom 23.08.2006 und 14.08.2009) Die Anregungen bzgl. der Versickerung und Nutzung von Oberflächenwassr und der Reduzierung der versiegelten Flächen sind bereits im Bebauungsplanentwurf durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise berücksichtigt. Die Entwässerung des Bebauungsplangebietes erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation. Die außerhalb des Plangebietes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt gesichert. I.3. Deutsche Telekom, Netzproduktion GmbH, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 19.08.2009) Die Hinweise (Koordination während des Straßenbaus, Lage eines Erdkabels) werden zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes beachtet. I.4. Bezirksregierung Arnsberg, Poatfach, 44025 Dortmund (Stellungnahme vom 10.09.2009) Der Hinweis bzgl. der Grundwasserabsenkung ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprechend im Textteil berücksichtigt. I.6 Rhein-Erft-Kreis, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 09.09.2009) Die Anregungen des Rhein-Erft-Kreises bzgl. des Immissionsschutzes und der Natur- und Landschaftspflege sind im Bebauungsplanverfahren ausreichend berüchsichtigt. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt - Gymnich, Schützenstraße, einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Form der unter I. durchgeführten Abwägung als Satzung beschlossen. Begründung: Zu I.6: Der Rhein-Erft-Kreis weist in seiner Stellungnahme auf die immissionschutzrechtlichen Anregungen des staatlichen Umweltamtes - während der Vorentwurfsplanung - hin und führt aus, dass aus dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht ersichtlich ist, wie diese Anregungen umgesetzt wurden. Die Belange des Immissionsschutzes sind im Bebauungsplanverfahren ausreichend berücksichtigt. Zur Abschätzung abwägungsrelevanter Lärmemissionen ist im Auftrag der Stadt Erftstadt „eine gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation“ von der Firma ACCON Köln GmbH (Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik) erstellt worden. Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes die Grenzwerte der 16 BImSchV an allen ausgewählten, für die Bebauung repräsentativen Immissionspunkten eingehalten bzw. unterschritten werden. Dies gilt auch für die geplante Friedhofserweiterung: die Orientierungswerte für Friedhöfe gem. DIN 18005 werden eingehalten. Die in der gutachterlichen Stellungnahme angesprochenen möglichen Richtwertüberschreitungen in der Nachtzeit durch den Jugendraum der Schützengesellschaft St. Kunibertus entsprechen nicht der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungslage und sind insoweit nur im Rahmen des Bestandsschutzes bei heranrückender Wohnbebauung abwägungsrelevant (vgl. OVG Münster, Urt. vom 03.05.2007 - 10 D 129/05.NE -). Daher sind aufgrund der bereits gebotenen und nach Rücksprache mit dem Vorstand der Schützengesellschaft auch ausgeübten Rücksichtnahme auf die bestehende und wesentlich näher gelegene Wohnbebauung keine planungsrechtlich abwägungsrelevanten Auswirkungen auf die geplante Wohnbebauung zu befürchten. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt worden; das Ergebnis ist im Umweltbericht dargestellt. Danach ist eine artenschutzrechtliche Betroffenheit gem. § 42 Bundesnaturschutzgesetz durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Zu II.: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Schützenstraße in Erftstadt-Gymnich sollen entsprechend dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung des vorhandenen Friedhofs, die Errichtung eines Parkplatzes für Friedhofsbesucher -2- und ein Kinderspielplatz geschaffen werden. Außerdem wird mit dem Bebauungsplan eine bauliche Nachverdichtung durch Wohngebäude ermöglicht. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 02.03.1999 beschlossen, für die westlich des Ortskerns von Gymnich gelegenen unbebauten Flächen an der Schützenstraße den Bebauungsplan Nr. 121 aufzustellen. Während der Vorentwurfsplanung ist das Plangebiet auf einen kleineren Geltungsbereich reduziert worden, welcher die Erweiterungsfläche des Friedhofs, den Parkplatz und den Spielplatz umfasst. Der erneute Aufstellungsbeschluss wurde am 20.06.2006 vom Stadtrat gefasst. Im Verlauf der weiteren Planungen sind zudem die angrenzenden Wohnbauflächen in das Plangebiet einbezogen worden. Daraufhin erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss am 30.06.2009. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte vom 09.08.2006 bis zum 08.09.2006; die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB erfolgte am 12.09.2006 in Form einer Bürgerversammlung. (Dr. Rips) Anlagen Anlageplan Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange -3-