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Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB

V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009)) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB

V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009)) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB

V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009)) Beschlussvorlage (Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB

V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 640/2009 Az.: - 61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61-, - 82 -, - 65 Datum: 23.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.12.2009 Rat 17.12.2009 Bemerkungen Betrifft: Regionale 2010 - RegioGrün - Festlegung eines Stadtumbaugebiets West gem. § 171b BauGB Bezug: V 288/2007(Stadtentwicklung 21.05.2007), V19/2009 (Rat 24.03.2009) Finanzielle Auswirkungen: - keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.11.2009 Beschlussentwurf: Gemäß § 171b BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), werden die im Anlageplan (Anlage 1, Stadtumbaugebiet) dargestellten Flächen in der Stadt Erftstadt als Stadtumbaugebiet festgelegt. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: 1. Veranlassung Die Stadt Erftstadt ist seit einigen Jahren neben dem Rhein-Erft-Kreis und weiteren Kommunen des Rhein-Erft-Kreises Planpartner der Regionale 2010 des Projektes RegioGrün. Ziele des Projektes sind die Schaffung eines zusammenhängenden Grünraumes (dritter Grüngürtel um Köln) und die Sicherung und Qualifizierung des Freiraumes. Das Projekt RegioGrün wurde aus dem Masterplan: grün weiter entwickelt, hat den AStempel der Regionale 2010 erhalten und ist somit als offizielles Projekt ausgewiesen. Neben der abgestimmten Planung, aus der die Ziele und Maßnahmen für das Stadtgebiet Erftstadt hervorgehen, liegt auch eine umfangreiche Projektbeschreibung vor. Unter dem Aspekt des fortschreitenden Klimawandels, aber auch der dynamischen Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung sind die Erhaltung und die Aufwertung von landschaftlichen Freiräumen und städtischen Grünachsen besonders wichtig. Stadtklimarelevante Freiflächen sollen erhalten und eine wohnungsnahe Erholung gewährleistet werden. RegioGrün leistet hierzu mit der interkommunalen Vernetzung und der Erschließung von heute noch nicht nutzbaren Flächen für die Naherholung einen wertvollen Beitrag. 2. Grundlage Die EU-Kommission hat 1998 einen Aktionsrahmen „Nachhaltige Stadtentwicklung der Europäischen Union“ vorgelegt. Dieser Aktionsrahmen zielt auf besser koordinierte und gezieltere Gemeinschaftsaktionen hinsichtlich städtischer Probleme ab und gruppiert sich in verschiedene Leitziele, z.B.: • Schutz und Verbesserung der städtischen und globalen Umwelt hin zu lokaler und globaler Nachhaltigkeit Neben konkret formulierten Aktionsvorschlägen hat die Kommission an mehreren Stellen explizit die Einsatzmöglichkeiten der Strukturfonds in Ziel 2-Gebieten zur Realisierung u. a. des o. g. Leitzieles hervorgehoben. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Möglichkeit, u. a. Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ einzusetzen. Die neue Generation von Strukturfondsprogrammen hat eine Laufzeit bis 2013 und eine Nachlaufzeit von 2 Jahren. Zur Umsetzung der RegioGrün Projekte ‚Korridor zu den Villeseen’ und ‚Erlebnisraum Erftaue’ (s. Anlage 2, Übersichtsplan RegioGrün) ist geplant, dass die Stadt Erftstadt die Beantragung von Fördermitteln, basierend auf der hier vorgeschlagenen Festlegung eines Stadtumbaugebietes, mit der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und der Regionale 2010-Agentur abstimmt. Der Stadtumbau ist im Baugesetzbuch nach § 171a-d geregelt. Danach wird das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss der Gemeinde als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festgelegt. Der räumliche Umfang ist so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen (§ 171b Abs. 1 BauGB). Die Gemeinde kann dabei nach Zweckmäßigkeit entscheiden, ob sie das Stadtumbaugebiet lediglich durch Beschluss nach § 171b festlegt oder ob sie das Stadtumbaugebiet als Sanierungsgebiet förmlich festsetzt. Auf den Erlass einer Satzung kann in diesem Fall verzichtet werden, da davon auszugehen ist, dass mit den Beteiligten einvernehmliche Lösungen getroffen werden können. Die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171b BauGB begründet als solches keine besonderen Eingriffsrechte der Gemeinde, so dass sich mit der Festlegung des Stadtumbaugebietes keinerlei nachteilige Auswirkungen für die Eigentümer im Gebiet ergeben. 3. Inhalte und Ziele Das Stadtumbaugebiet ist größtenteils von der Wald- und Seenlandschaft der Ville geprägt und greift zusätzlich im Bereich Liblar die dort bestehende Grünachse über den Schlosspark bis zur Erftaue auf. Östlich schließt sich das Erftstädter Stadtumbaugebiet nahtlos an die entsprechenden Stadtumbaugebiete der RegioGrün-Projektpartner Stadt Brühl und Stadt Hürth an. -2- Innerhalb des Erftstädter Stadtumbaugebietes gibt es 10 städtebaulichlandschaftsgestalterische Interventionspunkte bzw. Projektpunkte, die die RegioGrünProjekte auf dem Stadtgebiet verorten: Parkplatz an der Seestraße Stadtgarten Planetenweg ‚Villa rustica’ bei Frauenthal Wegeausbau Bahnhof zum Donatus-Parkplatz Waldparkplatz Grubenweg Donatus-Parkplatz Waldparkplatz Bliesheimer Feld Erlebnisroute Villeseen Erlebnisweg Tagebaufolgelandschaften Daneben bestehen noch zwei externe Interventionspunkte: Umweltzentrum Friesheimer Busch Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Die Begrenzung des Stadtumbaugebietes und die städtebaulich-landschaftsgestalterischen Interventionspunkte sind im beigefügten Anlageplan dargestellt (Anlage 1, Stadtumbaugebiet). Die Kosten der Projekte mit der Darstellung der notwendigen städtischen Eigenanteile werden in der Vorlage V 655/2009 (Kostenaufstellung und Finanzierungsübersicht) beschrieben und erläutert. Grundlage für den Beschluss zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes soll ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 171b, Abs.2 BauGB) sein, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird bereits ausführlich im Projektdossier RegioGrün: ‚Korridor zu den Villeseen’ und ‚Erlebnisraum Erftaue’ erläutert und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die Stadtumbaumaßnahmen dienen der Allgemeinheit. Sie sollen dazu beitragen • • • • die städtebauliche Attraktivität des gesamten Gebietes oder von Teilgebieten für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen sowie für Nutzer und Nutzungsinteressenten von außerhalb zu erhöhen, Wegebeziehungen auszuweiten, besser zu vernetzen, sicherer zu gestalten sowie Konflikte zwischen unterschiedlichen Mobilitätsformen zu mindern, vernetzte Systeme für Fußgänger-, Radwege- und Grünverbindungen zu schaffen, auszubauen, zu ergänzen oder umzugestalten, die stadtökologische Situation des Gebietes zu verbessern. Als Voraussetzung für einen Städtebauförderantrag mit EFRE-Mitteln sind alle am Projekt RegioGrün beteiligten Kommunen gehalten, die betroffenen Flächen als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB festzulegen. Hierfür besteht ein gewisser Zeitdruck, da die Projektanträge der jeweiligen Kommunen bis spätestens 31.12.2009 beim Rhein-Erft-Kreis als Konsortialführer eingegangen sein müssen. Hier werden alle Anträge gebündelt und gehen in einen sog. Mantelantrag ein. Bis spätestens 31.01.2010 muss der Mantelantrag bzw. alle Teilanträge bei der Bezirksregierung eingegangen sein. 4. Finanzielle Auswirkungen -3- In verschiedenen Abstimmungsgesprächen wies die Bezirksregierung Köln darauf hin, dass zur Fördermittelabgabe aus den o. g. Strukturfondsprogrammen eine Festlegung als Stadtumbaugebiet erforderlich ist. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Festlegung des Stadtumbaugebietes nicht. Durch die Festlegung wird vielmehr der Zugang zu den Förderschienen, für die im Rahmen von RegioGrün geplanten und in der mittelfristigen Finanzplanung überwiegend berücksichtigten Maßnahmen, ermöglicht. Die Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung des RegioGrün Projektes wird für den Realisierungszeitraum 2010-2015 abgestimmt. Grundlegend für eine Förderung sind die Festlegung des Stadtumbaugebietes aller am Projekt beteiligten Kommunen und die gemeinschaftliche Umsetzung der Maßnahmen, um einen interkommunalen vernetzten Raum schaffen zu können. Im Rahmen der interkommunalen Planungen der drei Städte Brühl, Hürth und Erftstadt zum Projekt ‚Korridor Südwest, Zu den Villeseen’ muss erwähnt werden, dass die Stadt Erftstadt nur einen Teilbereich des Projektgebietes bzw. der Projektmaßnahmen abdeckt. Eine Nichtteilnahme eines Projektpartners würde dazu führen, dass der Anspruch auf die Förderung für das Gesamtprojekt für die beiden anderen Kommunen entfällt. (Dr. Rips) Anlagen Anlage 1 (Anlageplan Stadtumbaugebiet) Anlage 2 (RegioGrün Übersichtsplan) -4-