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Beschlussvorlage (Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
673 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56

Inhalt der Datei

r.Q 001 ,/ Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Amt für Krei5p1a.l'IUT1ig Ufld NatuT5C"utz stadt Erit:>tadt Umwe1t- und phmung$a'tTIt Holtdamm 10 O~w'm 12.10."009 Mei'r1 ;Zeichen 50374 Erftstadt 6,.1.41.05.03 A'WObnft eTt~flt Fr a1,J. Meyer Zimmer Nr. 3.100 Telefon ~2271 $3"4213 1. "eTeinTat;ht:e ÄndeTo:ng d~.; PB S6 i11F::rftstadt.Köttingen BeteiHgung gern. § 4 (2) 6auGB "Notweg" Ihr Schreibe"!"! vom 12.1(>-2009 Aus abfall- und wasserwirtsc:hai'tlither sowie bodenschutzT!::c"htlic:her Sicht bestehen k~il1e Bedenken gegen die Ä'ndenmg. Im Zuge der Erweiterung der May-Wer'ke wird ein neues VeTsickerul1g>b@. cke'l1auf der bisher landwirtschaftlich gertut:!ten FlächE!entstehen. Für das VOThaben wurde bereits e-in wa.sserrechtiicnc:r. Erlaubni!>verf:a.hre'!"lunter Beteiligung der UntereTi Land$cna.ftsbehörde eröffnet. Das GrundstÜcK liegt in der gepla.nte'n Wa$~erschutZ20ne lila Erfl:stadt-Dirmerz'heim. Es si'!"ldkeine Aitlaste'!"lbeh.nnt. Fax 0:l271 g~-2344 t;-Milit a.mt61 @rheiTl-erft.kTei5.d~ HinwlCl~: Ver~endef1 $ie \1:c1r>e vert11Oulic.her,.5!:hÜt~e"'~werten Da'te1'\pt1T~-I\IIa.n H!I\U$adTeS5e Willy-Brandt-PI;o.b, ;;0126 ~.erg'hein"l ,. e1efQT'I 02271 83-0 Fax 0:1.27' 1:3-23°0 Internet www.TheiT1-erft.}:reis.Q.e, info \,!>rhein -.;rft-kreis.de POgtad1'tise Im Auftrag 50124 Ele1ghei,.." Öffrn..Tlgszeitf!'ll MQntag bi, Freitag 08:00 Uhr I:>is12'30 Uhr Donnerstag 14'00 Uhrbis 18'00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis '1;00 utrr (ntiT Service- und ZuJ<\Ssting~stene im Kreishaus 6erghelm) BUI'kverbim.1ul1gen Po~bil.Tlk Köln (BLZ 370 100 50) Kont~: 10 ()50 505 Kreis!iparkz.uose I<Qln {6L.2.370 502 (9) Konto; '42 001 :;.,00 ÖffentJ. Ver'keitrsmitte1:rnm Bahn, Bergneim Krei~b&w und Zieverir;;11 !!:1l5haltesteHer!: Am K.nü,hel.d./lmm und Krei.ha.us - Weitere Info" www,revg.dl!! 09."" 02;1.;141806"0 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf _ 29.10.2009 Datum Seite Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Bonner Straße 9 - 11 50374 Erftstadt r, 'I LiL. .. Kampfmittelbeseitigungsdienst Erftstadt, Notweg 1 von 2 .. Aktenzeichen: 22.5-3-5362020-167/09/ . .t (KBD) I Luftbildauswertung bei Antwort bitte angeben Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9713 Telefax: 0211 475-9040 peter.brand@brd.nrw.de Ihr Schreiben vom 15.10.2009, Az.: 32 23-04/Wi Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich. Die beantragte Fläche liegt in einem Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um ca. 0,50m sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfärbungen, Inhomogenitäten empfohlen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: MündelheimerWeg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Unterrath S Bf Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 West LB AG IBAN: DE4130050000oo04100012 BIG: WELADEDD Bezirksregierung Düsseldorf Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Im Auftrag ?c--&Y( (Brand) /' v Datum 29.10.2009 Seite 2 von 2 Bezirksreg ierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland Merkblatt für das Einbringen von "Sondierbohrungen" im Regierungsbezirk Köln Nicht in allen Fällen ist eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich, so dass keine konkrete Aussage über eine mögliche Kampfmittelbelastung erfolgen kann. Dies trifft in der Regel in Bereichen zu, in denen bereits während der Kriegshandlungen eine geschlossene Bebauung vorhanden war. Erschwernisse insbesondere durch Schlagschattenbildung, Trümmerüberdeckung, Mehrfachbombardierung und schlechte Bildqualität kommen hinzu. Auch ist nicht immer bekannt, ob die zur Verfügung stehenden Luftbilder den letzten Stand der Kampfmittelbeeinflussung wiedergeben. Wenn es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete handelt, können Kampfmittelfunde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche empfiehlt der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei bestimmten, als besonders gefährdet einzustufenden Arbeiten eine Sicherheitsüberprüfung. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere Rammarbeiten Verba ua rbeiten Pfahlgründungen Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische geübt werden. Zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen sind nachfolgende die vom Eigentümer als Zustandsstörer zu veranlassen sind: Kräfte auf den Boden aus- Vorkehrungen zu treffen, - Einbringung von Sondierbohrungen - nach einem vom KBD empfohlenen Bohrraster - mit einem Durchmesser von max. 120 mm, die ggf. je nach Bodenbeschaffenheit mit PVCRohren (Innendurchmesser > 60mm) zu verrohren sind. Auflagen: Die Bohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen ungewöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sofort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regeifall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen) 7 munter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunkt. Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß verwendet werden. Die Bohrlochdetektion erfolgt durch den KBD oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens. Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD oder dem beauftragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei diesen Arbeiten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ohne den konkreten Hinweis einer möglichen Kampfmittelbelastung handelt, kann das Einbringen der für diese Technik erforderlichen Sondierbohrungen unter Einhaltung entsprechender Auflagen auch durch Unternehmen ausgeführt werden, die nicht der Aufsicht des KBD unterliegen. Bitte beachten Sie, dass Terminvorschläge bzgl. der Durchführung der Arbeiten nur per Fax oder Email berücksichtigt werden können. Senden Sie dazu nachfolgende Seite ausgefüllt an die Faxnummer: 0211 - 475 90 75 oder an kbd(ci>brd.nrw.de. Im Auftrag gez. Daenecke Ergebnis der Luftbildauswertung 22.5-3-5362020-167/09 Gänsgraben .. \ KOTTI};~GEN \ \ L 2556400 2556200 Kartenmaßstab : 1:2.000 aktuelle Antragsfläche alte Antragsfläche o Verdacht auf Bombenblindgänger Laufgraben Gemeindegrenze Panzergraben nicht auswertbare ~;'G:;"tj Stellung Fläche Bohrlochdetektion geräumte Bombenblindgänger Militärisch Schützen loch Fläche mit starkem genutzte Fläche Beschuss IJ " D Oberflächendetektion geräumte Fläche Bereich Erft Abwassertechnik = Verband _ Wasserwirtschaft für unsere Region. Erftverband I Postfach 1320 I 150150JAHRE 50103 Bergheim Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt und Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt Genossenschaftliche Wasserwirtschaft für unsere Region ISondergesetzlicher Wasserverband Abteilung Ihr Ansprechpartner Durcl)wahl Telefax Unser Zeichen Az E-Mail Bergheim, 28. Oktober 2009 Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 56, E.-Köttingen, Notweg Ihr Zeichen: 6121-20/56, Ihr Schreiben vom 12.10.2009 Nr. Sehr geehrte Damen und Herren, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Eine evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Des weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Mit freundlichen Technische Dienste Sascha Gündel (02271) 88-12 56 (02271) 88-1910 A1/110-100 TB 40801 bauleitplanung @erftverband.de Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Fon (02271) 88-0 Fax (02271) 88-1210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390400 000 Bll 370 400 44 Kreissparlcasse Köln Konto 142 005 895 Bll 37050299 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 Bll 370 700 60 Volksbank Erft eG Konto 1001098019 Bll 370 692 52 Grüßen LA. Prof. Dr.-Ing. Henning Heidermann Abteilungsleiter Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick. MdL Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner Qualitäts- und Umweltmanagement ~) DWA 'Q~\7L / Technisches Sicherh eits man ag eme nt .~ Landwjr~schaftskam~;:r I r\lordrnein-V\lesualen Kreisstelle 181Rhein-Erft-Kreis o Rhein-Kreis-Neuss o Rhein-Sieg-Kreis Mai!: rheinkreise@lwk.nrw.de Gartenstraße 11, 50765 Köln Tel.: 0221 5340-100, Fax -199 www.landwirtschaftskammer.de Kreisslelle Rnein-Erft-Kreis Gartenstraße 11 50765 Köln Stadt Erftstadt Stadtverwaltung Umwelt- und Planungsamt Postfach 2565 50359 Erftstadt 1. Vereinfachte Unser Zeichen: 25.20.40 schö Auskunft erteilt Herr Schößer Durchwahl 102 Fax 199 Mai! adalbert.schoesser@lwk.nrw.de Ihr Schreiben 6121-20156 Änderung des Bebauungsplanes vom 12.10.2009 "SPSS,E.K6ttingen.Notweg 121 t09.doc~ Köln 12.11.2009 Nr. 56, E.-Köttingen, Notweg; Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Änderung des o.a. Bebauungsplanes bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Für die Bauphase, insbesondere für die Verlegung der Regenwasserleitung quer durch den Notweg gilt es aber, folgendes zu beachten: Der Notweg stellt die Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebes der Familie Juchem, Notweg 48 dar. Der Betriebsleiter Karl Juchem betreibt mit seinen Eltern eine landwirtschaftliche Direktvermarktung auf dem Hof. Die Kundschaft muß den Hof störungsfrei über den Notweg anfahren können. Vor allem für auswärtige Kunden ist es sehr wichtig, ohne Probleme die Einkaufsmöglichkeit auf dem Hof nutzen zu können. Verbraucher reagieren oft sehr empfindlich und es kann schnell dazu kommen, dass Kunden zur Konkurrenz wechseln, wenn Sie vergeblich versuchen den Hof anzufahren. Weiterhin fährt die Familie juchem mehrmals die Woche mit einem Lieferwagen sowie Traktor und Anhänger mit Produkten zu Wochenmärkten. Dies geht auch nur über den Notweg, da z. b. mit Eiern auch empfindliche Güter transportiert werden. Wir bitten dringend, Sorge zu tragen, dass der Zeitpunkt der Querung des Notweges mit Familie Juchem abgestimmt wird. So würden z. B. nach Auskunft von Herrn Juchem Behinderungen Montags und Dienstags weniger Probleme ergeben. Ein Abdecken des Schachtes mit überfahrbaren Stahlplatten kann auch mit dazu beitragen, Beeinträchtigungen gering zu halten. Da die Querung des Notweges nach Auskunft des Planungsbüros schon sehr bald, möglichst noch im Dezember erfolgen soll, gehen wir davon aus, dass andere landwirtschaftliche Anlieger nicht betroffen sind. Mit freundlichem Gruß ImAuftrag r,1~ SChö~ Qualitätsmanagementsystem Konten der Hauptkasse WGZ-Bank Münster Volksbank Bonn Rhein-Sieg Usi-1d-Nr DE 126118293 zertifizjert nach DIN der Landwirtschaftskammer eG BLZ 400 600 00 BLZ 380 601 86 Steuer-Nr. 33715914/0780 EN 150 9001:2000 Nordrhein.Westfalen: Konto-Nr. 403213 Konto-Nr.2 100771 015 IBAN: DE97 4006 0000 0000 403213, BICISWIFT GENO DE MS IBAN DE27 3806 0186 2100 7710 15.Blcr~wu=T r""'''~ -- - - - - im Rheinland LVR-Amt für Bodendenkmalpflege LVR-Amtfür Bodendenkmalpflege Endenicher Straße im Rheinland Datum und Zeichen bitte stets angeben 133 . 53115 Bann Stadt ErftstadtV Umwelt- und Planungsam~\.L-~~~)4 Postfach Qualität für Menschen '0 2565 I '4 \ 50359 Erftstadt 20 2~ /~ 82 ~/i .\'l'.D~.rsta~'. 8u aE~',t,;,':,~ier . 1- lt:> Eingang BÜro BiJrg~~e,~ler,_ 1240 DYi44 T~ ~~ 333.45-30.1/09-008 \!j -:.~ i FA~.q'J. -{' f . CJ./ " \I 2no \1 9 O 8. ~.!j;-~ ' - 1 05.11.2009 .A 63 ,ft . 51 Frau Sahl Tel 02289834-190 Fax 02218284-1502 Lsahl@lvr.de 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E.-Köttingen, Notweg hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 9 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 12.10.2009 - Az.: 6121-20/56; Sehr geehrte Frau Meyer, ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen ten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56. im Rahmen der 1. vereinfach- Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind durch diese Änderungen keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Damit bei Erdarbeiten aufgedeckte archäologische Funde und Befunde zumindest aufgenommen und dokumentiert werden können bitte ich durch Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW sicherzustellen, dass die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich informiert wird. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen. Mit freundlichen Im Auftrag Grüßen (I. Sahl) Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten CI> <=> <=> N -<=> Lf1 Besucheranschrift: 53115 Bann, Endenlcher Straße 129. 129a und 133 9 9 N 00 CI> DB-Hauptbahnhpf Bann, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof Bushaltestelle Karlstraße, Linien 608, 609,610, 611,800, 843,845 U5t-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) BIC: WELADEDD,IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061 Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE 95 3701 00500000 564501 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung6 Bergbauund Energie in NRW Bezirksregierung Arnsberg . Postfach' 44025 Dortmund Datum: 18. November Seite 1 von 2 Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt . 2009 Aktenzeichen: V/0ei 65.52.1-2009-737 Antwort bitte angeben ,}'« V\~skunft erteilt: Andreas Jablonski and reas. jabl onsk i@bezregarnsberg.nrw.de Telefon: 0231/5410-3674 Fax: 0231/5410-3624 Goebenstraße 44135 25 Dortmund 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E.~ Köttingen, "Notweg" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Schreiben vom 12.10.2009 -61 21-20/56- Sehr geehrte Damen und Herren, der Planungsbereich liegt über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern "Liblar 28", "Liblar 29", "Concordia" und "Kohlenquelle", sowie über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Concordia "'''. Eigentümer der auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder ist die Rheinische Braunkohlenwerke AG, hier vertreten durch die RWE Power Hauptsitz: AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Eigentümer des Bergwerksfeldes len Wolff-Metternich. Leila He- Bergbau bergbauliche Tätigkeiten Unterlagen ist im Planungsbereich verzeichnet. Über mögliche ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen, tümer an der Planungsmaßnahme kein einzukünftige empfehle den o. g. Bergwerksfeldeigen- zu beteiligen. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Postialische Anschrift ist hier nicht bekannt. Nach den mir vorliegenden wirkungsrelevanter "Concordia 111"ist Josephine Seibertzstr. Servicezeiten : 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr freitags bis 15.00 Uhr Konto der Landeskasse Oüsseldorf: WestLB Oüsseldorf 4008017 BLZ 30050000 IBAN: OE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC WELAOEOD Umsatzsteuer 10: DE123878657 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 2 von 2 Der Bereich des Planungsgebietes men des Braunkohlenbergbaus ist von durch Sümpfungsmaßnahbedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Nach den hier vorliegenden 01.10.2007) Unterlagen sind Absenkungsbeträge (Differenzenpläne mit Stand: für das obere Grundwasserstock- werk jedoch nicht ausgewiesen. Bei den Planunqen sollte folqendes bereits Berücksichtiqunq finden: Grundwasserbeeinflussungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine zunehmende Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg2 in 50935 Köln, zu stellen. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWF Power AG StLittm>nwpn 7 1)0935 Köln Liegenschaften Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 2565 Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Telefon Telefax E-Mail 50359 Erftstadt und Umsiedlungen 61 21-20/56 PBl-ll FU +49-221-480 - 22018 +49-221-480 - 23566 Gilbert.Fuss@rwe.com Köln, 20.11.2009 Bebauungsplan 56, 1. Änderung, Ihr Schreiben VÖm 1.2.1U.2009- "Versickerungsmulde", Ortsteil Köttingen Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5106 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen RWE Power Aktiengesellschaft Abt. Liegenschaften und Umsiedlungen RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 50935 Köln 2 T: 0221-480 0 F: 0221-480 13 51 I: www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Rolf Martin Schmitz Vorstand: Dr. Johannes lambertz (Vorsitzender) Matthias Hartung Dr. Gerd Jäger Antonius Vo[1 Erwin Winkel Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB 17420 Amtsgericht Köln HRB 117 Bankverbindung: WestlB AG BlZ: 300 500 00 Kto.Nr.: 152561 IBAN: DE43 3005 0000 0000 1525 61 BK (SWIFT-Code): WElADEDD (humose Böden vom 20. 11.2009.doc) VORWEG GEHEN U5t-ldNr.: DE811223345 S~N~:112/5717/1032 VERWEYEN LENZ-VOß BOISSEREE RECHTSANWÄLTE RAE VERWEYEN WULF VERWEYEN LENZ-VOß BOISSEREE RÖMERSTR. 85 5099~ Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt HoIzdamm 10 ([It17 i 10 RECHTSANWALT DR. PETRA LENZ-VOß RECHTSANW - ÄL TIN DR. ALEXANDER BOISSEREE RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT 50374 Erftstadt KLAUS MODIGELL RECHTSANWALT, MIET- UND FACH ANWALT FÜR WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT DOMINIK BOISSEREE RECHTSANWALT, FACHANWALT FUR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, LEHR.BEAUFTRAGTER FÜR BAURECHT WOLFGANG BRÜCK RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR VERW AL TUNGSRECHT, LEHRBEAUFTRAGTER IN KOOPERATION Datum: 11. 11.2009 Unser Zeichen: L-10023/1109/gr Sekretariat Durchwahl: -15 E-Mail: dr.lenz- voss@verweyen-anwaelte,de FUR BAURECHT MIT NORBERT SCHREINER STEUERBERATER,KOLN RECHTSANWÄLTE BUNDESWEIT VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN AMTS-, LAND- UND OBER.LANDESGERICHTEN 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Erftstadt-Köttingen "Notweg" Hier: Moritz ./. Stadt Erftstadt GUT SCHILLINGSROTT RÖMERSTRASSE 85 50996 KÖLN (RODENKIRCHEN) TELEfON: 0221 /93 5597-0 TELEFAX: 0221/935597-9 GERICHTSFACH: Sehr geehrte Damen und Herren. K 1458 www.verweyen-anwaelte.de mail@verweyen-anwaelte.de hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn Achim Moritz, Fuchsweg 20,50374 Erftstadt, vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht fügen wir in der Anlage bei. Wir nehmen Bezug auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes zur Herstellung emes Versickerungsgrabens. Aufgrund der von uns eingereichten Klage vor dem Verwaltungs gericht Köln betreffend Errichtung neuer Halle durch die May Holding, Grundstück Peter-MayStraße 27, Gemarkung Liblar, Flur 1, Flurstück 314 und 317 und des beim Verwaltungsgericht eingereichten Eilantrages, laufend unter dem Aktenzeichen 11 L 1675/09, ist auch die ÄndeSEKRET ARIA TSZEITEN: MONTAG - FREITAG RANKVERRIND! TNC; SPARKASSE KÖl.N RONN 9.00 - 17.30 UHR RI.7. ,70 ~01 9R KONTO-NR 1009 Rn 014 Zl!steHlIn~cn wt:rd~n nur an die HeYoflmilchtigt~n erbetcn! - 3 Vollmacht 'VERWEVEN LENZ-VOfj ßOISSEREE Rcchtsanwäl te Wul(Verweyen Dr. Petra LCl1z-Voß Dr. J\Jcxander ßoissecr~e KI~us MQdig,~)] Dominik Buj~~crcc Wortitang DrUck Gul SchjjlingsroLl, RÜ;m:rslr. RS 50996 Köln (R(~dcnkirchen) wird Achim Marirz ./. Stadt ErflslaJl hi~rl11jt in S:!chen Vollmacht Tel.: 022l! 9:; 55 97-[) Fax, 022 J,I9355 97-9 ~1'teilt I. zur I'rozcl3tl1hrung (u.a. nach §~ 1i1 tr. 7PO) einschlie.ßllch der Befugnis ;our Erhebung uml LLI- rÜckna,hme VQl1Widerklage.n; ;2, LUIAnlrttgi>lcllullg in S!:hl:iLlung~-um.!S\:h\:idun"sfoJgesachen, zum /\hschluL\ von Vet'einb~l' rungen libcr Schriuungsl'olgrn io:Clwie 7UT~telJung von Anträgen ('lUfElieilulJg von R'i:lIlL:lJ'lind ~(\I1~ligcll _'. Vcr~()1"gl1ngsallsi:(illftE'!n; t.ur VertrcLung unw V(,;rtl:idi~ung in Strafsachen und Uußgeld~a.chcn (§§ 302, 371 StPO) einschließlichder Vorverfuhrensowie (ftJr den Fall dc:r Abwesenheit)zur Vertretung fluch§ 41/ 11 StPO lind mit ausdrücklicher EI111tichtigung auch tH\.ch §§ 233 I, 234 StPO, zur SttHung \'!,m Straf- und Eluderen nach der Sll11rpro;~(,;ßurdnungzuJassigen Anr~gen und vrm .'\ntrage'!1nac.h dem Ocsr..:l:; Uht:r die RnlschlkliglJng tnr Strafl'p.:rfolgungsmaßnahmcn, insbesondere rtltch fLir UI:I::i Retrae,~vel'fllhren; 4. zw' Vertrerung in sonstigen Vt'rfnhrl.',11 unu bd tlll(k'rgcrichtIichen VeJ'handlurlg~n aller ,o.rt(insbc:sontlerl,'. in l)nfllll:\l:Ichcn /our Gdtcndmachung VOll An~r>rüchen gegen Schtidiger, Fuhr/'cu!;hlillcr und deren Ver~icherer); 5. i!ur Begr(jndun~ und Aufl1ebw1g von Vertrngswrhält!1i~~CI1 und 7,1.11' Abgabe und Entgegen. nahme von einseitigen Willen>erklärungen (7.A. J<Ündjgungen) in Zusa!rnTlt'nb~nl.: mit d~r oben IJI1i.er "Wl:gen ... " ~en;mnten An!,:elt\genheit. Die VolluH'lf.:Jllg.ilt füt aUIi; IJlst&JlOI.I':II unJ (~I~tr~dd /lidl ~.uch :illrNchan- und ralgev~.rfahre-n ({!Ier Ali (7..8. Ane:>! und cins!w"iligc VlTfügurJg, Kus1r:nfr::;L...dzungs-, Zwangvollstreckungs-, Int~rventjoJ15-, Zwangsversteigerwlgs-, lwang~v(;rwalt.ungs. und Ilint,crlegllni.tsvertahren $owle InsoJvcnz- lind Vergleichsverfahren übet dus Vc:rmilgcn des Oegl1~r5), Sie umfilLlt insbesondere die Befugnjs, Zustcllungt!fl zu b~wjrken und cntgegcn7.unchmen, die Vol1rt1E\CIH ganz uder leilwebe aur (lodere t.Lt Cbcrlrugcn (Untervollmacht), Rechtsmittel ein:r:ulegen, 7;urt1ckzu- I1chnwn oder Vel7icl1r t(!nd LIt1C Rccht8~ireit !j,uf" ~j~' <'.u Vl;r(jj~hlC1J, den oder außergerichtiiche Verhandlung.en dm5?" Verglt'ieh, auch dpn Strcilgcgcl1sdie von dem Gegner. I/on der Jtistizkasse oder von sonstigen Stellen zu eJ'st<tttenuclI B~[rägL:cntgegtön- oder Anerl(ennrni~ 711 erledigen, GBJd, We:l'rs~c.hen ,",,,hOl'"~,",w;' Akt,,,,.,,,;,!,t '" "d,.",,_ Köln. dt'n JQ/[ I ö, () ~ lind Urk..ut\t!!111, imb~$andel'e \ ~// ;L-t__. (Adlim Morpi) -2 rung des Bebauungsplans rechtswidrig. Die Firma May Holding GmbH & Co. KG plant südlich des Notweges zwischen dem Fuchsweg und der bestehenden Halle den Neubau einer zusätzlichen Lagerhalle. Das ergibt sich auch aus der Bekanntmachung. Diese neue Lagerhalle ist aus unserer Sicht rechtswidrig, deshalb laufen die beiden Klageverfahren. Aus diesem Grunde ist auch die Erstellung der neuen Versickerungsgrube nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen ~J Re hts ;:ältin 1: (Dr. enz-Voß)