Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
673 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
r.Q
001
,/
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für Krei5p1a.l'IUT1ig
Ufld NatuT5C"utz
stadt Erit:>tadt
Umwe1t- und phmung$a'tTIt
Holtdamm 10
O~w'm
12.10."009
Mei'r1 ;Zeichen
50374 Erftstadt
6,.1.41.05.03
A'WObnft
eTt~flt
Fr a1,J. Meyer
Zimmer Nr.
3.100
Telefon
~2271 $3"4213
1. "eTeinTat;ht:e ÄndeTo:ng d~.; PB S6 i11F::rftstadt.Köttingen
BeteiHgung gern. § 4 (2) 6auGB
"Notweg"
Ihr Schreibe"!"! vom 12.1(>-2009
Aus abfall- und wasserwirtsc:hai'tlither
sowie bodenschutzT!::c"htlic:her Sicht
bestehen k~il1e Bedenken gegen die Ä'ndenmg.
Im Zuge der Erweiterung der May-Wer'ke wird ein neues VeTsickerul1g>b@.
cke'l1auf der bisher landwirtschaftlich gertut:!ten FlächE!entstehen. Für das
VOThaben wurde bereits e-in wa.sserrechtiicnc:r. Erlaubni!>verf:a.hre'!"lunter
Beteiligung der UntereTi Land$cna.ftsbehörde eröffnet. Das GrundstÜcK liegt
in der gepla.nte'n Wa$~erschutZ20ne lila Erfl:stadt-Dirmerz'heim. Es si'!"ldkeine
Aitlaste'!"lbeh.nnt.
Fax
0:l271 g~-2344
t;-Milit
a.mt61 @rheiTl-erft.kTei5.d~
HinwlCl~:
Ver~endef1 $ie \1:c1r>e
vert11Oulic.her,.5!:hÜt~e"'~werten Da'te1'\pt1T~-I\IIa.n
H!I\U$adTeS5e
Willy-Brandt-PI;o.b,
;;0126 ~.erg'hein"l
,.
e1efQT'I 02271 83-0
Fax 0:1.27' 1:3-23°0
Internet
www.TheiT1-erft.}:reis.Q.e,
info \,!>rhein -.;rft-kreis.de
POgtad1'tise
Im Auftrag
50124 Ele1ghei,.."
Öffrn..Tlgszeitf!'ll
MQntag bi, Freitag
08:00 Uhr I:>is12'30 Uhr
Donnerstag
14'00 Uhrbis 18'00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis '1;00 utrr
(ntiT Service- und ZuJ<\Ssting~stene
im
Kreishaus 6erghelm)
BUI'kverbim.1ul1gen
Po~bil.Tlk Köln (BLZ 370 100 50)
Kont~: 10 ()50 505
Kreis!iparkz.uose I<Qln {6L.2.370 502 (9)
Konto; '42 001 :;.,00
ÖffentJ.
Ver'keitrsmitte1:rnm
Bahn, Bergneim
Krei~b&w
und Zieverir;;11
!!:1l5haltesteHer!: Am K.nü,hel.d./lmm
und Krei.ha.us - Weitere Info"
www,revg.dl!! 09."" 02;1.;141806"0
Bezirksregierung
Düsseldorf,
Postfach
300865, 40408 Düsseldorf
_
29.10.2009
Datum
Seite
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Bonner Straße 9 - 11
50374 Erftstadt
r,
'I
LiL.
..
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Erftstadt, Notweg
1 von 2
.. Aktenzeichen:
22.5-3-5362020-167/09/
. .t
(KBD) I Luftbildauswertung
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand
Zimmer 114
Telefon:
0211 475-9713
Telefax:
0211 475-9040
peter.brand@brd.nrw.de
Ihr Schreiben vom 15.10.2009, Az.: 32 23-04/Wi
Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich.
Die beantragte Fläche liegt in einem Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen
Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs
und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen
Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann
zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine
Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.
Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um ca. 0,50m sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich
Veränderungen wie z.B. Verfärbungen, Inhomogenitäten empfohlen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden
werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD
oder die nächstgelegene Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Dienstgebäude
und
Lieferanschrift:
MündelheimerWeg
51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Öffentliche
Verkehrsmittel:
DB bis D-Unterrath
S Bf
Buslinie 729 - Theodor-HeussBrücke
Haltestelle:
Mündelheimer
Weg
Fußweg ca. 3 min
Zahlungen
an:
Landeskasse
Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 West LB AG
IBAN:
DE4130050000oo04100012
BIG:
WELADEDD
Bezirksregierung
Düsseldorf
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. empfehle
ich eine Sicherheitsdetektion.
Die weitere Vorgehensweise
ist
dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.
Im Auftrag
?c--&Y(
(Brand)
/'
v
Datum 29.10.2009
Seite 2 von 2
Bezirksreg ierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW
- Rheinland
Merkblatt für das Einbringen von "Sondierbohrungen"
im Regierungsbezirk Köln
Nicht in allen Fällen ist eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich, so
dass keine konkrete Aussage über eine mögliche Kampfmittelbelastung erfolgen kann. Dies
trifft in der Regel in Bereichen zu, in denen bereits während der Kriegshandlungen eine geschlossene Bebauung vorhanden war. Erschwernisse insbesondere durch Schlagschattenbildung, Trümmerüberdeckung, Mehrfachbombardierung und schlechte Bildqualität kommen
hinzu. Auch ist nicht immer bekannt, ob die zur Verfügung stehenden Luftbilder den letzten
Stand der Kampfmittelbeeinflussung wiedergeben. Wenn es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete handelt, können Kampfmittelfunde nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Für diese Bereiche empfiehlt der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei bestimmten, als besonders gefährdet einzustufenden Arbeiten eine Sicherheitsüberprüfung.
Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere
Rammarbeiten
Verba ua rbeiten
Pfahlgründungen
Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten
sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische
geübt werden.
Zur Durchführung
der Sicherheitsüberprüfungen
sind nachfolgende
die vom Eigentümer als Zustandsstörer zu veranlassen sind:
Kräfte auf den Boden aus-
Vorkehrungen
zu treffen,
-
Einbringung von Sondierbohrungen
- nach einem vom KBD empfohlenen Bohrraster - mit
einem Durchmesser von max. 120 mm, die ggf. je nach Bodenbeschaffenheit
mit PVCRohren (Innendurchmesser
> 60mm) zu verrohren sind.
Auflagen:
Die Bohrungen dürfen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug
sowie Rüttel- und
Schlagvorrichtungen
dürfen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von
plötzlichen
ungewöhnlichen
Widerständen
ist die Bohrung sofort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regeifall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen)
7 munter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunkt. Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß verwendet werden.
Die Bohrlochdetektion erfolgt durch den KBD oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens. Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD oder dem beauftragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen.
Da es sich bei diesen Arbeiten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ohne den konkreten
Hinweis einer möglichen Kampfmittelbelastung handelt, kann das Einbringen der für diese
Technik erforderlichen Sondierbohrungen unter Einhaltung entsprechender Auflagen auch
durch Unternehmen ausgeführt werden, die nicht der Aufsicht des KBD unterliegen.
Bitte beachten Sie, dass Terminvorschläge bzgl. der Durchführung der Arbeiten nur per Fax
oder Email berücksichtigt werden können. Senden Sie dazu nachfolgende Seite ausgefüllt
an die Faxnummer: 0211 - 475 90 75 oder an kbd(ci>brd.nrw.de.
Im Auftrag
gez. Daenecke
Ergebnis der Luftbildauswertung 22.5-3-5362020-167/09
Gänsgraben
..
\
KOTTI};~GEN
\
\
L
2556400
2556200
Kartenmaßstab : 1:2.000
aktuelle
Antragsfläche
alte Antragsfläche
o
Verdacht auf Bombenblindgänger
Laufgraben
Gemeindegrenze
Panzergraben
nicht auswertbare
~;'G:;"tj Stellung
Fläche
Bohrlochdetektion
geräumte Bombenblindgänger
Militärisch
Schützen loch
Fläche mit starkem
genutzte
Fläche
Beschuss
IJ
"
D
Oberflächendetektion
geräumte Fläche
Bereich
Erft
Abwassertechnik
=
Verband
_
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband I Postfach 1320
I
150150JAHRE
50103 Bergheim
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt und Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Genossenschaftliche Wasserwirtschaft
für unsere Region ISondergesetzlicher
Wasserverband
Abteilung
Ihr Ansprechpartner
Durcl)wahl
Telefax
Unser Zeichen
Az
E-Mail
Bergheim, 28. Oktober 2009
Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
56, E.-Köttingen, Notweg
Ihr Zeichen: 6121-20/56, Ihr Schreiben vom 12.10.2009
Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die v. g.
Maßnahme nicht betroffen. Eine evtl. geplante Versickerung des
Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen.
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Des weiteren bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
Mit freundlichen
Technische Dienste
Sascha Gündel
(02271) 88-12 56
(02271) 88-1910
A1/110-100
TB 40801
bauleitplanung
@erftverband.de
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-0
Fax (02271) 88-1210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390400 000
Bll 370 400 44
Kreissparlcasse
Köln
Konto 142 005 895
Bll 37050299
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
Bll 370 700 60
Volksbank
Erft eG
Konto 1001098019
Bll 370 692 52
Grüßen
LA.
Prof. Dr.-Ing. Henning Heidermann
Abteilungsleiter
Vorsitzender
des
Verbandsrats:
Clemens Pick. MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
Qualitäts-
und
Umweltmanagement
~)
DWA 'Q~\7L
/
Technisches
Sicherh eits man ag eme nt
.~ Landwjr~schaftskam~;:r
I r\lordrnein-V\lesualen
Kreisstelle
181Rhein-Erft-Kreis
o Rhein-Kreis-Neuss
o Rhein-Sieg-Kreis
Mai!: rheinkreise@lwk.nrw.de
Gartenstraße 11, 50765 Köln
Tel.:
0221 5340-100, Fax -199
www.landwirtschaftskammer.de
Kreisslelle Rnein-Erft-Kreis
Gartenstraße 11 50765 Köln
Stadt Erftstadt
Stadtverwaltung
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
1. Vereinfachte
Unser Zeichen: 25.20.40 schö
Auskunft erteilt Herr Schößer
Durchwahl
102
Fax
199
Mai!
adalbert.schoesser@lwk.nrw.de
Ihr Schreiben
6121-20156
Änderung des Bebauungsplanes
vom
12.10.2009
"SPSS,E.K6ttingen.Notweg
121 t09.doc~
Köln
12.11.2009
Nr. 56, E.-Köttingen,
Notweg;
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Änderung des o.a. Bebauungsplanes bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken.
Für die Bauphase, insbesondere für die Verlegung der Regenwasserleitung
quer durch den
Notweg gilt es aber, folgendes zu beachten:
Der Notweg stellt die Erschließung des landwirtschaftlichen
Betriebes der Familie Juchem,
Notweg 48 dar.
Der Betriebsleiter Karl Juchem betreibt mit seinen Eltern eine landwirtschaftliche Direktvermarktung
auf dem Hof. Die Kundschaft muß den Hof störungsfrei über den Notweg anfahren können. Vor allem
für auswärtige Kunden ist es sehr wichtig, ohne Probleme die Einkaufsmöglichkeit auf dem Hof
nutzen zu können. Verbraucher reagieren oft sehr empfindlich und es kann schnell dazu kommen,
dass Kunden zur Konkurrenz wechseln, wenn Sie vergeblich versuchen den Hof anzufahren.
Weiterhin fährt die Familie juchem mehrmals die Woche mit einem Lieferwagen sowie Traktor und
Anhänger mit Produkten zu Wochenmärkten. Dies geht auch nur über den Notweg, da z. b. mit Eiern
auch empfindliche Güter transportiert werden.
Wir bitten dringend, Sorge zu tragen, dass der Zeitpunkt der Querung des Notweges mit Familie
Juchem abgestimmt wird. So würden z. B. nach Auskunft von Herrn Juchem Behinderungen
Montags und Dienstags weniger Probleme ergeben.
Ein Abdecken des Schachtes mit überfahrbaren Stahlplatten kann auch mit dazu beitragen,
Beeinträchtigungen gering zu halten.
Da die Querung des Notweges nach Auskunft des Planungsbüros schon sehr bald, möglichst noch
im Dezember erfolgen soll, gehen wir davon aus, dass andere landwirtschaftliche Anlieger nicht
betroffen sind.
Mit freundlichem
Gruß
ImAuftrag
r,1~
SChö~
Qualitätsmanagementsystem
Konten der Hauptkasse
WGZ-Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
Usi-1d-Nr DE 126118293
zertifizjert
nach
DIN
der Landwirtschaftskammer
eG
BLZ 400 600 00
BLZ 380 601 86
Steuer-Nr.
33715914/0780
EN
150
9001:2000
Nordrhein.Westfalen:
Konto-Nr. 403213
Konto-Nr.2
100771 015
IBAN: DE97 4006 0000 0000 403213, BICISWIFT
GENO DE MS
IBAN DE27 3806 0186 2100 7710 15.Blcr~wu=T r""'''~ -- - - - -
im Rheinland
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
LVR-Amtfür Bodendenkmalpflege
Endenicher
Straße
im Rheinland
Datum und Zeichen bitte stets angeben
133 . 53115 Bann
Stadt ErftstadtV
Umwelt- und Planungsam~\.L-~~~)4
Postfach
Qualität für Menschen
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2565
I '4 \
50359 Erftstadt
20
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1240
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333.45-30.1/09-008
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1
05.11.2009
.A
63
,ft
. 51
Frau Sahl
Tel
02289834-190
Fax
02218284-1502
Lsahl@lvr.de
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E.-Köttingen, Notweg
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 9 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 12.10.2009 - Az.: 6121-20/56;
Sehr geehrte Frau Meyer,
ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen
ten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56.
im Rahmen der 1. vereinfach-
Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind durch diese Änderungen keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Damit bei Erdarbeiten aufgedeckte archäologische Funde und Befunde zumindest aufgenommen und dokumentiert werden können bitte ich durch Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG
NW sicherzustellen,
dass die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder der LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich informiert wird.
Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Es wird angeregt einen entsprechenden
Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
(I. Sahl)
Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung
50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten
CI>
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N
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Lf1
Besucheranschrift:
53115 Bann, Endenlcher Straße 129. 129a und 133
9
9
N
00
CI>
DB-Hauptbahnhpf Bann, Straßenbahnhaltestelle
Bonn-Hauptbahnhof
Bushaltestelle Karlstraße, Linien 608, 609,610, 611,800, 843,845
U5t-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027
Westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00)
BIC: WELADEDD,IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061
Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50)
BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE 95 3701 00500000 564501
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung6 Bergbauund Energie in NRW
Bezirksregierung
Arnsberg
. Postfach' 44025 Dortmund
Datum: 18. November
Seite 1 von 2
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
.
2009
Aktenzeichen:
V/0ei
65.52.1-2009-737
Antwort bitte angeben
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V\~skunft
erteilt:
Andreas Jablonski
and reas. jabl onsk i@bezregarnsberg.nrw.de
Telefon: 0231/5410-3674
Fax: 0231/5410-3624
Goebenstraße
44135
25
Dortmund
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E.~
Köttingen, "Notweg"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Schreiben vom 12.10.2009 -61 21-20/56-
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planungsbereich liegt über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern "Liblar 28", "Liblar 29", "Concordia" und "Kohlenquelle",
sowie über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Concordia "'''.
Eigentümer der auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder ist die
Rheinische Braunkohlenwerke AG, hier vertreten durch die RWE Power
Hauptsitz:
AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Eigentümer des Bergwerksfeldes
len Wolff-Metternich.
Leila He-
Bergbau
bergbauliche Tätigkeiten
Unterlagen ist im Planungsbereich
verzeichnet.
Über
mögliche
ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich
ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen,
tümer an der Planungsmaßnahme
kein einzukünftige
empfehle
den o. g. Bergwerksfeldeigen-
zu beteiligen.
1, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
poststelle@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Postialische Anschrift ist hier nicht bekannt.
Nach den mir vorliegenden
wirkungsrelevanter
"Concordia 111"ist Josephine
Seibertzstr.
Servicezeiten :
8.30 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 16.30 Uhr
freitags bis 15.00 Uhr
Konto der Landeskasse Oüsseldorf:
WestLB Oüsseldorf 4008017
BLZ 30050000
IBAN: OE27 3005 0000 0004
0080 17
BIC WELAOEOD
Umsatzsteuer 10:
DE123878657
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Seite 2 von 2
Der Bereich des Planungsgebietes
men des Braunkohlenbergbaus
ist von durch Sümpfungsmaßnahbedingten
Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Nach den hier vorliegenden
01.10.2007)
Unterlagen
sind Absenkungsbeträge
(Differenzenpläne
mit Stand:
für das obere Grundwasserstock-
werk jedoch nicht ausgewiesen.
Bei den Planunqen sollte folqendes bereits Berücksichtiqunq
finden:
Grundwasserbeeinflussungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine zunehmende Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen
ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage
an die RWE Power AG, Stüttgenweg2 in 50935 Köln, zu stellen.
Mit freundlichen
Grüßen und Glückauf
RWF Power AG StLittm>nwpn
7 1)0935 Köln
Liegenschaften
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 2565
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht
Unsere Zeichen
Telefon
Telefax
E-Mail
50359 Erftstadt
und Umsiedlungen
61 21-20/56
PBl-ll FU
+49-221-480
- 22018
+49-221-480
- 23566
Gilbert.Fuss@rwe.com
Köln, 20.11.2009
Bebauungsplan
56, 1. Änderung,
Ihr Schreiben VÖm 1.2.1U.2009-
"Versickerungsmulde",
Ortsteil Köttingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blatt L5106 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß
wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz
in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse
gemäß §9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere
bauliche
Maßnahmen,
insbesondere
im Gründungsbereich,
erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
RWE Power Aktiengesellschaft
Abt. Liegenschaften und Umsiedlungen
RWE Power
Aktiengesellschaft
Stüttgenweg
50935 Köln
2
T: 0221-480 0
F: 0221-480 13 51
I: www.rwe.com
Vorsitzender
des
Aufsichtsrats:
Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorstand:
Dr. Johannes lambertz
(Vorsitzender)
Matthias Hartung
Dr. Gerd Jäger
Antonius Vo[1
Erwin Winkel
Sitz der Gesellschaft:
Essen und Köln
Eingetragen
beim
Amtsgericht
Essen
HRB 17420
Amtsgericht
Köln
HRB 117
Bankverbindung:
WestlB AG
BlZ: 300 500 00
Kto.Nr.: 152561
IBAN: DE43 3005 0000
0000 1525 61
BK (SWIFT-Code):
WElADEDD
(humose Böden vom 20. 11.2009.doc)
VORWEG GEHEN
U5t-ldNr.: DE811223345
S~N~:112/5717/1032
VERWEYEN
LENZ-VOß
BOISSEREE
RECHTSANWÄLTE
RAE VERWEYEN
WULF VERWEYEN
LENZ-VOß BOISSEREE RÖMERSTR. 85 5099~
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
- Umwelt- und Planungsamt
HoIzdamm 10
([It17
i 10
RECHTSANWALT
DR. PETRA LENZ-VOß
RECHTSANW
-
ÄL TIN
DR. ALEXANDER BOISSEREE
RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
50374 Erftstadt
KLAUS MODIGELL
RECHTSANWALT,
MIET-
UND
FACH ANWALT
FÜR
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
DOMINIK BOISSEREE
RECHTSANWALT, FACHANWALT FUR
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT,
LEHR.BEAUFTRAGTER FÜR BAURECHT
WOLFGANG
BRÜCK
RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR
VERW AL TUNGSRECHT,
LEHRBEAUFTRAGTER
IN KOOPERATION
Datum:
11. 11.2009
Unser Zeichen:
L-10023/1109/gr
Sekretariat
Durchwahl:
-15
E-Mail:
dr.lenz- voss@verweyen-anwaelte,de
FUR BAURECHT
MIT
NORBERT SCHREINER
STEUERBERATER,KOLN
RECHTSANWÄLTE BUNDESWEIT
VERTRETUNGSBERECHTIGT
BEI
ALLEN AMTS-, LAND- UND
OBER.LANDESGERICHTEN
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56,
Erftstadt-Köttingen "Notweg"
Hier: Moritz ./. Stadt Erftstadt
GUT SCHILLINGSROTT
RÖMERSTRASSE
85
50996 KÖLN (RODENKIRCHEN)
TELEfON:
0221 /93 5597-0
TELEFAX:
0221/935597-9
GERICHTSFACH:
Sehr geehrte Damen und Herren.
K 1458
www.verweyen-anwaelte.de
mail@verweyen-anwaelte.de
hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn Achim Moritz, Fuchsweg
20,50374
Erftstadt, vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht fügen wir in der Anlage bei.
Wir nehmen Bezug auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes zur Herstellung emes
Versickerungsgrabens. Aufgrund der von uns eingereichten Klage vor dem Verwaltungs gericht Köln betreffend Errichtung neuer Halle durch die May Holding, Grundstück Peter-MayStraße 27, Gemarkung Liblar, Flur 1, Flurstück 314 und 317 und des beim Verwaltungsgericht
eingereichten Eilantrages, laufend unter dem Aktenzeichen 11 L 1675/09, ist auch die ÄndeSEKRET ARIA TSZEITEN: MONTAG - FREITAG
RANKVERRIND!
TNC; SPARKASSE
KÖl.N RONN
9.00 - 17.30 UHR
RI.7. ,70 ~01 9R KONTO-NR
1009 Rn 014
Zl!steHlIn~cn wt:rd~n nur an
die HeYoflmilchtigt~n erbetcn!
-
3
Vollmacht
'VERWEVEN
LENZ-VOfj
ßOISSEREE
Rcchtsanwäl te
Wul(Verweyen
Dr. Petra LCl1z-Voß Dr. J\Jcxander ßoissecr~e
KI~us MQdig,~)] Dominik Buj~~crcc Wortitang DrUck
Gul SchjjlingsroLl, RÜ;m:rslr. RS
50996 Köln (R(~dcnkirchen)
wird
Achim Marirz ./. Stadt ErflslaJl
hi~rl11jt in S:!chen
Vollmacht
Tel.: 022l! 9:; 55 97-[)
Fax, 022 J,I9355 97-9
~1'teilt
I.
zur I'rozcl3tl1hrung (u.a. nach §~ 1i1 tr. 7PO) einschlie.ßllch der Befugnis ;our Erhebung
uml LLI-
rÜckna,hme VQl1Widerklage.n;
;2,
LUIAnlrttgi>lcllullg in S!:hl:iLlung~-um.!S\:h\:idun"sfoJgesachen, zum /\hschluL\ von Vet'einb~l'
rungen libcr Schriuungsl'olgrn io:Clwie
7UT~telJung von Anträgen ('lUfElieilulJg von R'i:lIlL:lJ'lind
~(\I1~ligcll
_'.
Vcr~()1"gl1ngsallsi:(illftE'!n;
t.ur VertrcLung unw V(,;rtl:idi~ung in Strafsachen und Uußgeld~a.chcn (§§ 302, 371 StPO) einschließlichder Vorverfuhrensowie (ftJr den Fall dc:r Abwesenheit)zur Vertretung fluch§ 41/ 11
StPO lind mit ausdrücklicher EI111tichtigung
auch tH\.ch
§§ 233 I, 234 StPO, zur SttHung \'!,m
Straf- und Eluderen nach der Sll11rpro;~(,;ßurdnungzuJassigen Anr~gen und vrm .'\ntrage'!1nac.h
dem Ocsr..:l:; Uht:r die RnlschlkliglJng
tnr Strafl'p.:rfolgungsmaßnahmcn,
insbesondere rtltch fLir UI:I::i
Retrae,~vel'fllhren;
4.
zw' Vertrerung in sonstigen Vt'rfnhrl.',11
unu bd tlll(k'rgcrichtIichen VeJ'handlurlg~n aller ,o.rt(insbc:sontlerl,'. in l)nfllll:\l:Ichcn /our Gdtcndmachung
VOll An~r>rüchen gegen Schtidiger, Fuhr/'cu!;hlillcr und deren Ver~icherer);
5.
i!ur Begr(jndun~ und Aufl1ebw1g von Vertrngswrhält!1i~~CI1 und 7,1.11'
Abgabe und Entgegen.
nahme von einseitigen
Willen>erklärungen (7.A. J<Ündjgungen)
in Zusa!rnTlt'nb~nl.: mit d~r oben
IJI1i.er "Wl:gen
...
"
~en;mnten
An!,:elt\genheit.
Die VolluH'lf.:Jllg.ilt füt aUIi; IJlst&JlOI.I':II
unJ (~I~tr~dd /lidl ~.uch :illrNchan- und ralgev~.rfahre-n ({!Ier Ali (7..8. Ane:>!
und cins!w"iligc VlTfügurJg, Kus1r:nfr::;L...dzungs-, Zwangvollstreckungs-,
Int~rventjoJ15-, Zwangsversteigerwlgs-,
lwang~v(;rwalt.ungs.
und Ilint,crlegllni.tsvertahren
$owle InsoJvcnz- lind Vergleichsverfahren
übet dus Vc:rmilgcn
des Oegl1~r5), Sie umfilLlt insbesondere
die Befugnjs, Zustcllungt!fl zu b~wjrken und cntgegcn7.unchmen,
die
Vol1rt1E\CIH ganz uder leilwebe aur (lodere t.Lt Cbcrlrugcn (Untervollmacht),
Rechtsmittel ein:r:ulegen, 7;urt1ckzu-
I1chnwn oder
Vel7icl1r
t(!nd
LIt1C
Rccht8~ireit
!j,uf" ~j~' <'.u Vl;r(jj~hlC1J, den
oder außergerichtiiche Verhandlung.en
dm5?" Verglt'ieh,
auch dpn Strcilgcgcl1sdie von dem Gegner. I/on der Jtistizkasse oder von sonstigen Stellen zu eJ'st<tttenuclI B~[rägL:cntgegtön-
oder
Anerl(ennrni~
711 erledigen,
GBJd, We:l'rs~c.hen
,",,,hOl'"~,",w;' Akt,,,,.,,,;,!,t '" "d,.",,_
Köln. dt'n
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lind Urk..ut\t!!111, imb~$andel'e
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(Adlim Morpi)
-2 rung des Bebauungsplans rechtswidrig. Die Firma May Holding GmbH & Co. KG plant südlich des Notweges zwischen dem Fuchsweg und der bestehenden Halle den Neubau einer zusätzlichen Lagerhalle. Das ergibt sich auch aus der Bekanntmachung. Diese neue Lagerhalle
ist aus unserer Sicht rechtswidrig, deshalb laufen die beiden Klageverfahren. Aus diesem
Grunde ist auch die Erstellung der neuen Versickerungsgrube nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
~J
Re hts ;:ältin
1:
(Dr. enz-Voß)