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Beschlussvorlage (Entwurf der vereinfachten Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
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Inhalt der Datei

1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 56, Erftstadt-Köttingen, Notweg Legende / Festsetzungen: Fläche für die Landwirtschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB) Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Vereinfachten Änderung (gem. § 9 Abs. 7 BauGB) Textliche Festsetzungen: Innerhalb der festgesetzten „Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser“ ist durchgehend (mit Ausnahme eines Zuganges) und rundum eine dichte 2-reihige, 3m breite, freiwachsende Strauchhecke aus heimischen Straucharten mit den folgenden Arten anzupflanzen: Cornus mas (Gew. Hartriegel), Cornus sanguinea (Rt. Hartriegel), Corylus avellana (Hasel), Crataegus monogyna (Weißdorn), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen), Ligustrum vulgare (Liguster), Lonicera xylosteum (Heckenkirsche), Prunus spinosa (Schlehe), Rosa canina (Hundsrose), Viburnum lantana (Gew. Schneeball) im Pflanzabstand 1 x 1 m und der Pflanzgröße Str., 2 x v., 60 - 100 cm. Die Pflanzen sind zu pflegen, bei Ausfall zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten. Die sonstigen textlichen Festsetzungen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 56 bleiben unverändert. Seite 1 / 3 Bisherige Festsetzungen 1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 56 Erftstadt-Köttingen, Notweg M 1:1.000 N e otw g Gemarkung Liblar Flur 1 Flurstück 120 N Seite 2 / 3 Neue Festsetzungen 1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 56 Erftstadt-Köttingen, Notweg M 1:1.000 50 82, 50 45, N e otw g 1,5 0 Gemarkung Liblar Flur 1 Flurstück 120 N Seite 3 / 3