Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 596/2009
Az.: 81 00-00
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2009
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
01.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
2. Änderung der Preisregelung Abwasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2010
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2009
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage unter „neuer Fassung“ beigefügten 2. Änderung der Preisregelung Abwasser der
Stadtwerke Erftstadt wird zum 01.01.2010 beschlossen.
Begründung:
Im Jahr 2010 ist in Erftstadt bei der Abrechnung des Abwassers ein „gesplitteter“ Tarif
vorzusehen. Die Ausgangsdaten für die Aufteilung der Entgelte bilden die jährliche
häusliche Schmutzwassermenge, auf Basis des abgerechneten Frischwasserbezuges,
sowie die versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche in Quadratmetern.
Durch die Überlassung der Hebedaten aus der Wasserversorgung, wird der zugrunde
gelegte Anteil an Schmutzwasser letztlich exakt bestimmt. Die Betriebsleitung hat
allerdings die allgemein rückläufigen Wasserbezugsmengen berücksichtigt und den Trend
zum „Wassersparen“ entsprechend in die Kalkulation mit einfließen lassen.
Die Daten zur Erfassung der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen
Flächen stammen aus einer Überfliegung des Stadtgebietes, verbunden mit einer
Befragung der Kunden über Erhebungsbögen. Die Überfliegung wurde im März d.J.
durchgeführt und die Erhebung der Daten erfolgte über den Zeitraum Juni bis November
2009.
Von rd. 16.620 an die Kunden versendeten Erhebungsbögen wurden bis Anfang
November ca. 11.000 korrigiert an die Stadtwerke zurückgeschickt. Dies entspricht einer
„Korrekturquote“ von etwa 65%.
Es kann ganz bewusst nicht- wie in anderen Kommunen- von einer Rücklaufquote
gesprochen werden, da das gewählte Verfahren bei „stimmigen“ Vorabangaben in den
Bögen bewusst auf einen Rückversand verzichtet hat. Es ist sicherlich so, dass es auch in
Erftstadt Kunden gibt, die schlicht die Korrektur und Rücksendung des Bogens versäumt
haben. Hier wird es auch für die Abrechnung 2010 eine „kulante“ Regelung bzgl. der
nachgelieferten Bögen geben. Es wird aber auch, insbesondere in dicht bebauten
Gebieten wie Liblar und Lechenich, so sein, dass die Vorabeinträge in dem zugesandten
Bogen der Realität entsprechen und alle versiegelten Flächen de Grundstücks an die
Kanalisation angeschlossen sind.
Der Aufbau des Bogens und die klaren Regeln aus dem, vom Rat der Stadt Erftstadt
sanktionierten, Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung, sind zumindest für den
Kunden nachvollziehbar und finden eine sehr hohe Akzeptanz.
Ortsteile
Versendete "Rücklauf"
Bögen
Ahrem
370
253
Blessem
355
339
Bliesheim
1.151
836
Borr/Scheuren/Niederberg
369
288
Dirmerzheim
740
532
Erp
928
682
Friesheim
1.052
753
Gymnich
1.529
1.100
Herrig/Mellerhöfe
354
139
Kierdorf
1.038
752
Köttingen
1.129
814
Lechenich
3.895
1.957
Liblar
3.266
1.964
noch unsortierte
500
Insgesamt
16.176
Inclusive Selbstdruck
16.620
10.909
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Rücklaufdaten jedoch noch nicht vollständig erfasst und in
die neue Verbrauchsabrechnung eingepflegt. Dies wird auch sicherlich noch bis Januar
2010 dauern. Die Flächendaten wurden daher statistisch über eine qualifizierte Stichprobe
je Ortslage ausgewertet und anschließend zusammengefasst. Es ist davon auszugehen,
dass der Flächenansatz für die Kalkulation hinreichend genau ist und sich keine
gravierenden Abweichungen bei der „Istfläche“ ergeben.
Die Flächengrößen für Straßen, Wege und Plätze wurden vom Ingenieurbüro Fischer im
Rahmen eines separaten Auftrages (Vermögensbestimmung Eigenbetrieb Straßen)
ermittelt. Aufgrund des statistischen Charakters der Daten, kann es hier auch noch zu
Abweichungen kommen. Für die Entgeltkalkulation dürften diese aber nicht
von
ausschlaggebender Bedeutung sein. Insgesamt ist bei den abrechnungsrelevanten
Flächen mit einer maximalen Abweichung von +- 5% zu rechnen.
-2-
Die eigentliche Kalkulation der Entgelte beruht auf einer Kostenverteilung für Schmutzbzw. Regenwasser. Dieser liegt die Buchhaltung des Jahres 2008 bzw. deren
Jahresabschluss zugrunde. Es wurde eine scharfe Abgrenzung für eindeutig
zuzuordnende Kosten vorgenommen. Die Kosten für z.B. Personal, Mischwasserkanal etc.
die nicht direkt dem Kostenträger „Niederschlagswasser“ oder „Schmutzwasser“
zugeordnet werden konnten, sind im ersten Rechengang prozentual mit 50/50 aufgeteilt
worden. Nachdem der Endprozentsatz aus der Verteilung ermittelt wurde, erfolgte eine
erneute Berechnung, wobei diese dann nicht mehr mit dem Ausgangsverteilungssatz
50/50 vorgenommen wurde, sondern mit dem sich aus der Erstberechnung ergebenden
Prozentsatz von 55% für Schmutzwasser und 45% für Regenwasser.
Diese Iteration zeigt, dass sich bei den Prozentansätzen allenfalls um Änderungen in der
Größenordnung von 1% handelt und insofern eine hinreichende genaue Aufteilung der
Kosten vorgenommen wurde. Dies ist auch wenig verwunderlich, wenn man die eindeutig
der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnenden Kosten im Verhältnis zu den nicht
eindeutig zuzuordnenden Kosten betrachtet. Exakt durch die Buchhaltung abgegrenzt ist
ein Aufwand von rd. 3,6 Mio Euro für das Niederschlagswasser. Lediglich bei rd. 700.000
Euro ist eine prozentuale Zuordnung über einen Verteilungsschlüssel überhaupt
erforderlich.
Es ergibt sich mithin ein Kostenverteilungsschlüssel von 56% für Schmutzwasser
und 44 % für Regenwasser.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, spielt weder die Niederschlagsmenge noch die Intensität
bei der Bildung der Prozentsätze eine Rolle. Wenn überhaupt ein Einfluss der
Niederschlagsmenge zu deren Bildung Anwendung finden könnte, dann allenfalls für die
Kosten die nicht exakt zugeordnet werden können. Hier spielt sie aber eine so
untergeordnete Rolle, dass der Gesamtprozentsatz der fest stehenden Kosten für
Schmutz- bzw. Regenwasser eher der geeignete Maßstab sein dürfte.
Ebenfalls ist es ein Irrtum, dass die Niederschlagsmenge Einfluss auf die Höhe der, vom
Kunden zu entrichtenden, Entgelte hat. Geht man einmal vom dem grundsätzlichen Willen
aus, dass im Stadtgebiet einheitliche Entgelte für Niederschlagswasser erhoben werden
sollen, dann bedeutet dies auch, dass die Unterschiede in den Niederschlagsmengen
innerhalb der jeweiligen Ortsteile ebenfalls zu vernachlässigen sind. Andernfalls würde
eine Abkehr vom „Solidaritätsprinzip“ erfolgen und es müsste sogar eine „ortsweise“ spitze
Zuordnung der Bauwerke usw. erfolgen.
Dies ist aber nicht gewollt und insofern darf der in Erftstadt fallende Niederschlag über das
Stadtgebiet gesehen als konstant vorausgesetzt werden. Für die Kalkulation bedeutet
diese Konstante jedoch, dass sie dann „mathematisch“ auch auf eins gesetzt werden
kann.
Es kann demnach festgehalten werden, dass die Niederschlagsmenge ohne jeden
Einfluss auf die Bestimmung der Höhe der Entgelte ist. Bei einem über das
Stadtgebiet als konstant angenommenen Niederschlag, ist die einzige Variable –und
mithin bestimmende Größe- die versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene
Fläche.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus der Überfliegung ermittelten Quadratmeter
befestigter/versiegelter Flächen. Diese wurden in die Erhebungsbögen eingearbeitet und
mit der Bitte um Korrektur an die Kunden verschickt.
-3-
Aus den Rückläufen wurde statistisch ermittelt, welcher Prozentsatz der Dächer und
Flächen tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen ist. Hochgerechnet auf die Ortslage
ergibt sich so eine Gesamtfläche, die Gegenstand der nachfolgenden Kalkulation wird.
Flächenkalkulation
Objektnummer
Kierdorf
Köttingen
Ausgangsdaten
VF =
ND =
andere
Dachfläche versiegelt
m2
Fl.
205.717
196.943
374.594
196.943
% aus Stichprobe
Rücklauf
ND
57%
VF
28%
61%
21%
Bliesheim
240.925
142.848
72%
51%
Liblar
733.932
545.944
78%
40%
6.026
4.520
75%
37%
Konradsheim
Blessem
123.720
59.604
70%
35%
Lechenich
756.764
581.682
79%
46%
Gymnich
388.789
275.942
66%
ND
m2
VF
m2
117.259
55.144
228.502
41.358
173.466
72.852
572.467
218.378
4.520
1.672
86.604
20.861
597.844
267.574
256.601
77.264
183.516
58.500
112.298
28.333
146.433
73.425
82.529
18.151
73.282
18.978
42.045
25.126
2.677.365
977.616
28%
Friesheim
241.469
158.109
76%
37%
Dirmerzheim
149.731
76.576
75%
37%
Erp
225.281
141.201
65%
52%
Ahrem
111.526
67.226
74%
27%
Borr/Scheuren/Niederberg
104.688
57.510
70%
33%
67.815
51.277
62%
49%
Herrig /Mellerhöfe
Fläche für Kalkulation
Summen
2
Gesamtsumme in m 3.654.982
Die Kalkulation beruht für beide „Sparten“ auf der Berechnung der jeweiligen
Aufwendungen. Diese sind für das Jahr 2010 aus dem Wirtschaftsplan entnommen und
werden um die Erträge vermindert. Dabei handelt es sich vornehmlich um die passivierten
Ertragszuschüsse und aktivierten Eigenleistungen. Beim Schmutzwasser findet die, über
Sondervertrag abgerechnete, Entwässerung
des Großeinleiters entsprechende
Berücksichti-gung.
-4-
Die Kalkulation des Schmutzwasserentgeltes beruht auf der angenommenen
Jahresschmutzwassermenge, wie sie sich aus den vergangenen Jahren herleiten lässt. Es
kann sich auch hier lediglich um eine Annahme handeln, die jedoch im Hinblick auf die
Daten der vergangenen Jahre sicherlich schlüssig ist.
(Jahr 2000- 2.373.000 m3; Jahr 2001- 2.317.000 m3; Jahr 2002- 2.315.000 m3; Jahr
2003- 2.324.000 m3; Jahr 2004- 2.296.000 m3; Jahr 2005- 2.312.000 m3; Jahr 20062.305.000 m3; Jahr 2007- 2.271.000 m3; Jahr 2008- 2.161.000 m3 )
Bei der Kalkulation des Entgeltes für Niederschlagswasser wird der Gesamtaufwand
ebenfalls um die passivierten Erträge u.ä. reduziert. Es verbleibt der über die
Abwasserentgelte zu deckende Aufwand, der durch die Gesamtflächen geteilt wird.
Hierdurch ergibt sich dann der Preis pro Quadratmeter versiegelter und an die
Kanalisation angeschlossener Fläche.
Kalkulation Schmutzwasserentgelt
Durch Einnahmen zu deckender Aufwand aus
Schmutzwasser
Erträge aus passivierten Ertragszuschüssen u.ä
Geschätzte Einnahme Großverbraucher
Über Abwasserentgelte der Privathaushalte zu deckender
Aufwand
Voraussichtliche Höhe des häuslichen Abwasseranfalls in
m3
Schmutzwasserpreis in Euro pro m3
5.182.580,00 €
- 608.712,00 €
- 1.000.000,00 €
= 3.573.868,00 €
2.200.000 m3
1,62 € / m3
-5-
Kalkulation Niederschlagswasserentgelt
Durch Einnahmen zu deckender Aufwand aus
Regenwasser
Erträge aus passivierten Ertragszuschüssen u.ä
4.353.320,00 €
- 540.988,00 €
Über Abwasserentgelte zu deckender Aufwand
= 3.812.332,00 €
Aus der Flächenerhebung sich ergebende Flächensumme
in m2
Flächen der Straßen/ Wege/ Plätze der Stadt in m2
Flächen der Straßen Bund/Land/ Kreis in m2
Entgelt für die Beseitigung von Niederschlagswasser in
Euro pro m2
Einnahmen über die Straßenentwässerung Stadt
Einnahmen über die Straßenentwässerung Bund-Landesu. Kreisstraßen
3.650.000 m2
+ 1.550.000 m2
+ 145.000 m2
0,71 € / m2
1.105.540,62 €
103.421,54 €
Bei künftigen Entgelt wird auf die Erhebung eines monatlichen Grundpreises für die
Schmutzwasserbeseitigung verzichtet. Damit soll ein gewisser Ausgleich für die Kunden
geschaffen werden, die über Wohneigentum mit „Fläche“ verfügen, allerdings lediglich
einen geringen Schmutzwasseranfall haben.
Für die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigung kann ein Grundpreis ebenfalls
nicht empfohlen werden, da derzeit rechtlich nicht vernünftig geregelt ist, ob dieser auch
von Kunden erhoben werden kann, die gar kein Niederschlagswasser in die Kanalisation
ableiten. Insofern ist die Beibehaltung des Quadratmeters angeschlossene Fläche
verursachergerechter und transparenter.
Nach Abschluss der Kalkulation darf festgestellt werden, dass bereits nach dem
derzeitigen Abwassertarif (seit 2007) für die Ableitung eines Quadratmeters versiegelter
Fläche 0,71 Euro zu zahlen sind. Ferner zahlt ein Kunde heute für den Kubikmeter
Abwasser – wenn dieser nur Schmutzwasser dem Kanal zuführt- 1,42 Euro. Berücksichtigt
man bei dem Schmutzwasserpreis, dass sich hierin der monatliche Grundpreis von 2,50
Euro „reduzierend“ wiederfindet, ergeben sich in der Tat keine gravierenden
Veränderungen zwischen der bisherigen und der künftigen Tarifhöhe. Lediglich erfolgt
deren Zuordnung auf einer anderen Basis, was wiederum zu der angestrebten
verursachergerechteren Abrechnung der Abwasserbeseitigung führt.
-6-
Zusammenfassung:
•
•
•
•
•
Die Berechnung der Entgelte beruht auf der Auswertung der derzeit nur statistisch
vorliegenden Flächenangaben.
Die Ermittlung der Verteilungsprozentsätze der Kosten beruht auf den Buchungen
des Jahresabschlusses 2008.
Die Niederschlagsmenge spielt weder bei den Ausgangsverteilungssätzen noch bei
der späteren Entgeltabrechnung eine Rolle.
Der Eigenbetrieb Straßen wird bei den Kosten für die Straßenentwässerung durch
das Splitting nicht schlechter gestellt.
Die künftigen Tarife weichen nicht wesentlich von denen des Jahres 2007 ab.
•
Für die Ableitung und Reinigung eines Kubikmeters Schmutzwasser wird
künftig ein Entgelt von 1,62 Euro erhoben.
•
Für die Beseitigung des Niederschlagswassers einer befestigten/versiegelten
und an die Kanalisation angeschlossenen Fläche von einem Quadratmeter
wird künftig ein Entgelt von 0,71 Euro erhoben.
(Dr. Rips)
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