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Beschlussvorlage (2. Änderung der Preisregelung Abwasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 596/2009 Az.: 81 00-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 01.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen 2. Änderung der Preisregelung Abwasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2010 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2009 Beschlussentwurf: Die in der Anlage unter „neuer Fassung“ beigefügten 2. Änderung der Preisregelung Abwasser der Stadtwerke Erftstadt wird zum 01.01.2010 beschlossen. Begründung: Im Jahr 2010 ist in Erftstadt bei der Abrechnung des Abwassers ein „gesplitteter“ Tarif vorzusehen. Die Ausgangsdaten für die Aufteilung der Entgelte bilden die jährliche häusliche Schmutzwassermenge, auf Basis des abgerechneten Frischwasserbezuges, sowie die versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche in Quadratmetern. Durch die Überlassung der Hebedaten aus der Wasserversorgung, wird der zugrunde gelegte Anteil an Schmutzwasser letztlich exakt bestimmt. Die Betriebsleitung hat allerdings die allgemein rückläufigen Wasserbezugsmengen berücksichtigt und den Trend zum „Wassersparen“ entsprechend in die Kalkulation mit einfließen lassen. Die Daten zur Erfassung der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen stammen aus einer Überfliegung des Stadtgebietes, verbunden mit einer Befragung der Kunden über Erhebungsbögen. Die Überfliegung wurde im März d.J. durchgeführt und die Erhebung der Daten erfolgte über den Zeitraum Juni bis November 2009. Von rd. 16.620 an die Kunden versendeten Erhebungsbögen wurden bis Anfang November ca. 11.000 korrigiert an die Stadtwerke zurückgeschickt. Dies entspricht einer „Korrekturquote“ von etwa 65%. Es kann ganz bewusst nicht- wie in anderen Kommunen- von einer Rücklaufquote gesprochen werden, da das gewählte Verfahren bei „stimmigen“ Vorabangaben in den Bögen bewusst auf einen Rückversand verzichtet hat. Es ist sicherlich so, dass es auch in Erftstadt Kunden gibt, die schlicht die Korrektur und Rücksendung des Bogens versäumt haben. Hier wird es auch für die Abrechnung 2010 eine „kulante“ Regelung bzgl. der nachgelieferten Bögen geben. Es wird aber auch, insbesondere in dicht bebauten Gebieten wie Liblar und Lechenich, so sein, dass die Vorabeinträge in dem zugesandten Bogen der Realität entsprechen und alle versiegelten Flächen de Grundstücks an die Kanalisation angeschlossen sind. Der Aufbau des Bogens und die klaren Regeln aus dem, vom Rat der Stadt Erftstadt sanktionierten, Merkblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung, sind zumindest für den Kunden nachvollziehbar und finden eine sehr hohe Akzeptanz. Ortsteile Versendete "Rücklauf" Bögen Ahrem 370 253 Blessem 355 339 Bliesheim 1.151 836 Borr/Scheuren/Niederberg 369 288 Dirmerzheim 740 532 Erp 928 682 Friesheim 1.052 753 Gymnich 1.529 1.100 Herrig/Mellerhöfe 354 139 Kierdorf 1.038 752 Köttingen 1.129 814 Lechenich 3.895 1.957 Liblar 3.266 1.964 noch unsortierte 500 Insgesamt 16.176 Inclusive Selbstdruck 16.620 10.909 Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Rücklaufdaten jedoch noch nicht vollständig erfasst und in die neue Verbrauchsabrechnung eingepflegt. Dies wird auch sicherlich noch bis Januar 2010 dauern. Die Flächendaten wurden daher statistisch über eine qualifizierte Stichprobe je Ortslage ausgewertet und anschließend zusammengefasst. Es ist davon auszugehen, dass der Flächenansatz für die Kalkulation hinreichend genau ist und sich keine gravierenden Abweichungen bei der „Istfläche“ ergeben. Die Flächengrößen für Straßen, Wege und Plätze wurden vom Ingenieurbüro Fischer im Rahmen eines separaten Auftrages (Vermögensbestimmung Eigenbetrieb Straßen) ermittelt. Aufgrund des statistischen Charakters der Daten, kann es hier auch noch zu Abweichungen kommen. Für die Entgeltkalkulation dürften diese aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein. Insgesamt ist bei den abrechnungsrelevanten Flächen mit einer maximalen Abweichung von +- 5% zu rechnen. -2- Die eigentliche Kalkulation der Entgelte beruht auf einer Kostenverteilung für Schmutzbzw. Regenwasser. Dieser liegt die Buchhaltung des Jahres 2008 bzw. deren Jahresabschluss zugrunde. Es wurde eine scharfe Abgrenzung für eindeutig zuzuordnende Kosten vorgenommen. Die Kosten für z.B. Personal, Mischwasserkanal etc. die nicht direkt dem Kostenträger „Niederschlagswasser“ oder „Schmutzwasser“ zugeordnet werden konnten, sind im ersten Rechengang prozentual mit 50/50 aufgeteilt worden. Nachdem der Endprozentsatz aus der Verteilung ermittelt wurde, erfolgte eine erneute Berechnung, wobei diese dann nicht mehr mit dem Ausgangsverteilungssatz 50/50 vorgenommen wurde, sondern mit dem sich aus der Erstberechnung ergebenden Prozentsatz von 55% für Schmutzwasser und 45% für Regenwasser. Diese Iteration zeigt, dass sich bei den Prozentansätzen allenfalls um Änderungen in der Größenordnung von 1% handelt und insofern eine hinreichende genaue Aufteilung der Kosten vorgenommen wurde. Dies ist auch wenig verwunderlich, wenn man die eindeutig der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnenden Kosten im Verhältnis zu den nicht eindeutig zuzuordnenden Kosten betrachtet. Exakt durch die Buchhaltung abgegrenzt ist ein Aufwand von rd. 3,6 Mio Euro für das Niederschlagswasser. Lediglich bei rd. 700.000 Euro ist eine prozentuale Zuordnung über einen Verteilungsschlüssel überhaupt erforderlich. Es ergibt sich mithin ein Kostenverteilungsschlüssel von 56% für Schmutzwasser und 44 % für Regenwasser. Wie bereits mehrfach ausgeführt, spielt weder die Niederschlagsmenge noch die Intensität bei der Bildung der Prozentsätze eine Rolle. Wenn überhaupt ein Einfluss der Niederschlagsmenge zu deren Bildung Anwendung finden könnte, dann allenfalls für die Kosten die nicht exakt zugeordnet werden können. Hier spielt sie aber eine so untergeordnete Rolle, dass der Gesamtprozentsatz der fest stehenden Kosten für Schmutz- bzw. Regenwasser eher der geeignete Maßstab sein dürfte. Ebenfalls ist es ein Irrtum, dass die Niederschlagsmenge Einfluss auf die Höhe der, vom Kunden zu entrichtenden, Entgelte hat. Geht man einmal vom dem grundsätzlichen Willen aus, dass im Stadtgebiet einheitliche Entgelte für Niederschlagswasser erhoben werden sollen, dann bedeutet dies auch, dass die Unterschiede in den Niederschlagsmengen innerhalb der jeweiligen Ortsteile ebenfalls zu vernachlässigen sind. Andernfalls würde eine Abkehr vom „Solidaritätsprinzip“ erfolgen und es müsste sogar eine „ortsweise“ spitze Zuordnung der Bauwerke usw. erfolgen. Dies ist aber nicht gewollt und insofern darf der in Erftstadt fallende Niederschlag über das Stadtgebiet gesehen als konstant vorausgesetzt werden. Für die Kalkulation bedeutet diese Konstante jedoch, dass sie dann „mathematisch“ auch auf eins gesetzt werden kann. Es kann demnach festgehalten werden, dass die Niederschlagsmenge ohne jeden Einfluss auf die Bestimmung der Höhe der Entgelte ist. Bei einem über das Stadtgebiet als konstant angenommenen Niederschlag, ist die einzige Variable –und mithin bestimmende Größe- die versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus der Überfliegung ermittelten Quadratmeter befestigter/versiegelter Flächen. Diese wurden in die Erhebungsbögen eingearbeitet und mit der Bitte um Korrektur an die Kunden verschickt. -3- Aus den Rückläufen wurde statistisch ermittelt, welcher Prozentsatz der Dächer und Flächen tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen ist. Hochgerechnet auf die Ortslage ergibt sich so eine Gesamtfläche, die Gegenstand der nachfolgenden Kalkulation wird. Flächenkalkulation Objektnummer Kierdorf Köttingen Ausgangsdaten VF = ND = andere Dachfläche versiegelt m2 Fl. 205.717 196.943 374.594 196.943 % aus Stichprobe Rücklauf ND 57% VF 28% 61% 21% Bliesheim 240.925 142.848 72% 51% Liblar 733.932 545.944 78% 40% 6.026 4.520 75% 37% Konradsheim Blessem 123.720 59.604 70% 35% Lechenich 756.764 581.682 79% 46% Gymnich 388.789 275.942 66% ND m2 VF m2 117.259 55.144 228.502 41.358 173.466 72.852 572.467 218.378 4.520 1.672 86.604 20.861 597.844 267.574 256.601 77.264 183.516 58.500 112.298 28.333 146.433 73.425 82.529 18.151 73.282 18.978 42.045 25.126 2.677.365 977.616 28% Friesheim 241.469 158.109 76% 37% Dirmerzheim 149.731 76.576 75% 37% Erp 225.281 141.201 65% 52% Ahrem 111.526 67.226 74% 27% Borr/Scheuren/Niederberg 104.688 57.510 70% 33% 67.815 51.277 62% 49% Herrig /Mellerhöfe Fläche für Kalkulation Summen 2 Gesamtsumme in m 3.654.982 Die Kalkulation beruht für beide „Sparten“ auf der Berechnung der jeweiligen Aufwendungen. Diese sind für das Jahr 2010 aus dem Wirtschaftsplan entnommen und werden um die Erträge vermindert. Dabei handelt es sich vornehmlich um die passivierten Ertragszuschüsse und aktivierten Eigenleistungen. Beim Schmutzwasser findet die, über Sondervertrag abgerechnete, Entwässerung des Großeinleiters entsprechende Berücksichti-gung. -4- Die Kalkulation des Schmutzwasserentgeltes beruht auf der angenommenen Jahresschmutzwassermenge, wie sie sich aus den vergangenen Jahren herleiten lässt. Es kann sich auch hier lediglich um eine Annahme handeln, die jedoch im Hinblick auf die Daten der vergangenen Jahre sicherlich schlüssig ist. (Jahr 2000- 2.373.000 m3; Jahr 2001- 2.317.000 m3; Jahr 2002- 2.315.000 m3; Jahr 2003- 2.324.000 m3; Jahr 2004- 2.296.000 m3; Jahr 2005- 2.312.000 m3; Jahr 20062.305.000 m3; Jahr 2007- 2.271.000 m3; Jahr 2008- 2.161.000 m3 ) Bei der Kalkulation des Entgeltes für Niederschlagswasser wird der Gesamtaufwand ebenfalls um die passivierten Erträge u.ä. reduziert. Es verbleibt der über die Abwasserentgelte zu deckende Aufwand, der durch die Gesamtflächen geteilt wird. Hierdurch ergibt sich dann der Preis pro Quadratmeter versiegelter und an die Kanalisation angeschlossener Fläche. Kalkulation Schmutzwasserentgelt Durch Einnahmen zu deckender Aufwand aus Schmutzwasser Erträge aus passivierten Ertragszuschüssen u.ä Geschätzte Einnahme Großverbraucher Über Abwasserentgelte der Privathaushalte zu deckender Aufwand Voraussichtliche Höhe des häuslichen Abwasseranfalls in m3 Schmutzwasserpreis in Euro pro m3 5.182.580,00 € - 608.712,00 € - 1.000.000,00 € = 3.573.868,00 € 2.200.000 m3 1,62 € / m3 -5- Kalkulation Niederschlagswasserentgelt Durch Einnahmen zu deckender Aufwand aus Regenwasser Erträge aus passivierten Ertragszuschüssen u.ä 4.353.320,00 € - 540.988,00 € Über Abwasserentgelte zu deckender Aufwand = 3.812.332,00 € Aus der Flächenerhebung sich ergebende Flächensumme in m2 Flächen der Straßen/ Wege/ Plätze der Stadt in m2 Flächen der Straßen Bund/Land/ Kreis in m2 Entgelt für die Beseitigung von Niederschlagswasser in Euro pro m2 Einnahmen über die Straßenentwässerung Stadt Einnahmen über die Straßenentwässerung Bund-Landesu. Kreisstraßen 3.650.000 m2 + 1.550.000 m2 + 145.000 m2 0,71 € / m2 1.105.540,62 € 103.421,54 € Bei künftigen Entgelt wird auf die Erhebung eines monatlichen Grundpreises für die Schmutzwasserbeseitigung verzichtet. Damit soll ein gewisser Ausgleich für die Kunden geschaffen werden, die über Wohneigentum mit „Fläche“ verfügen, allerdings lediglich einen geringen Schmutzwasseranfall haben. Für die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigung kann ein Grundpreis ebenfalls nicht empfohlen werden, da derzeit rechtlich nicht vernünftig geregelt ist, ob dieser auch von Kunden erhoben werden kann, die gar kein Niederschlagswasser in die Kanalisation ableiten. Insofern ist die Beibehaltung des Quadratmeters angeschlossene Fläche verursachergerechter und transparenter. Nach Abschluss der Kalkulation darf festgestellt werden, dass bereits nach dem derzeitigen Abwassertarif (seit 2007) für die Ableitung eines Quadratmeters versiegelter Fläche 0,71 Euro zu zahlen sind. Ferner zahlt ein Kunde heute für den Kubikmeter Abwasser – wenn dieser nur Schmutzwasser dem Kanal zuführt- 1,42 Euro. Berücksichtigt man bei dem Schmutzwasserpreis, dass sich hierin der monatliche Grundpreis von 2,50 Euro „reduzierend“ wiederfindet, ergeben sich in der Tat keine gravierenden Veränderungen zwischen der bisherigen und der künftigen Tarifhöhe. Lediglich erfolgt deren Zuordnung auf einer anderen Basis, was wiederum zu der angestrebten verursachergerechteren Abrechnung der Abwasserbeseitigung führt. -6- Zusammenfassung: • • • • • Die Berechnung der Entgelte beruht auf der Auswertung der derzeit nur statistisch vorliegenden Flächenangaben. Die Ermittlung der Verteilungsprozentsätze der Kosten beruht auf den Buchungen des Jahresabschlusses 2008. Die Niederschlagsmenge spielt weder bei den Ausgangsverteilungssätzen noch bei der späteren Entgeltabrechnung eine Rolle. Der Eigenbetrieb Straßen wird bei den Kosten für die Straßenentwässerung durch das Splitting nicht schlechter gestellt. Die künftigen Tarife weichen nicht wesentlich von denen des Jahres 2007 ab. • Für die Ableitung und Reinigung eines Kubikmeters Schmutzwasser wird künftig ein Entgelt von 1,62 Euro erhoben. • Für die Beseitigung des Niederschlagswassers einer befestigten/versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Fläche von einem Quadratmeter wird künftig ein Entgelt von 0,71 Euro erhoben. (Dr. Rips) -7-