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Beschlussvorlage (Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt am 30.08.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt am 30.08.2009) Beschlussvorlage (Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt am 30.08.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 591/2009 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 06.11.2009 Beratungsfolge Wahlprüfungsausschuss Termin 08.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt am 30.08.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.11.2009 Beschlussentwurf: Es wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Abs 1 Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Erftstadt am 30.08.2009 wird für gültig erklärt Begründung: Der Wahlausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 08.09.2009 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 30.08.2009 festgestellt. Das Ergebnis wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl liegen nicht vor. Bezüglich der verspätet eingegangenen Briefwahlunterlagen weise ich auf V 590/2009 hin. Ergänzend sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach § 40 Abs. 1 Nr. b des Kommunalwahlgesetzes bei Unregelmäßigkeiten die Wahl außerdem nur dann für ungültig zu erklären ist, wenn diese auf das Wahlergebnis entscheidenden Einfluss haben. Diese zusätzliche Voraussetzung ist im vorliegenden Fall ebenfalls nicht erfüllt ( gültige Stimmen Herr Dr. Rips 10.514, Herr Erner 9.646 und Herr Bitten 2.384). Es wird daher vorgeschlagen, gemäß § 40 Abs 1d des Kommunalwahlgesetzes festzustellen, dass keiner der in § 40 Abs 1 Nr. a-c genannten Fälle vorliegt, und die Wahl für gültig zu erklären. (Dr. Rips) -2-