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Beschlussvorlage (Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen  - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule) Beschlussvorlage (Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen  - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule) Beschlussvorlage (Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen  - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule) Beschlussvorlage (Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen  - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 541/2009 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 19.10.2009 Beratungsfolge Rat Termin 10.11.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen - einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.10.2009 Beschlussentwurf: Die nachfolgende Übersicht über die Alternativen einer Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule einschl. der weiteren Vorgehensweise wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig (d. h. vor der Durchführung eines Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2010/11) eine detaillierte Übersicht über die zur Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule erforderlichen Entscheidungen – einschließlich eines Zeitplans sowie aller möglichen Alternativen zur Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule – den Gremien der Stadt Erftstadt vorzulegen. Darüber hinaus liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor, der ebenfalls die Auswirkungen einer veränderten Hauptschulsituation in Erftstadt hinterfragt. Da dieser Antrag erst in einer späteren Sitzung des Schulausschusses beraten werden kann; die Frage jedoch möglicherweise bereits vorher entschieden werden wird, wird – soweit möglich – nachfolgend auch auf die im Antrag gestellten Fragen eingegangen. Nachfolgend sind nun die möglichen Alternativen dargestellt; vorab weise ich zusätzlich darauf hin, dass – wie bereits in der V 353 dargelegt wurde - der Schulträger gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen beschließt. Bevor der Schulträger nahe liegende schulorganisatorische Maßnahmen – wie die einer Konzentration auf nur noch ein Erftstädter Hauptschulangebot ergreift – wird lt. Entwurf des Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt empfohlen, zunächst die weitere Entwicklung in der Schulstruktur des Sekundarschulwesens, die voraussichtlich auch in NordrheinWestfalen zu Veränderungen führen könnte, abzuwarten. Diese Empfehlung beinhaltet für die Carl-Schurz-Hauptschule die Möglichkeit - vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung – zu einem späteren Zeitpunkt z. B. eine Verbundschullösung anzustreben. Die derzeitige Gesetzeslage gibt diese Möglichkeit nicht her. Inzwischen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung bestätigt, in der nächsten Legislaturperiode die Möglichkeit zur Errichtung von Verbundschulen aus Haupt- und Realschulen für städtische Regionen zu prüfen. Hinsichtlich einer Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule stehen folgende Alternativen zur Auswahl, die mit der oberen Schulaufsichtsbehörde abgestimmt wurden: 1.Neuerrichtung einer Hauptschule am Standort Erftstadt-Lechenich nach sofortiger Auflösung der beiden bisherigen Hauptschulen (sofortige Zusammenlegung beider Hauptschulen) Bei der Zusammenlegung würden die beiden bestehenden Hauptschulen aufgelöst und eine neue Schule errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Auflösung würde die bisherige Genehmigung erlöschen; aus den beiden Schulen entstünde eine neue Schule. Nach der Auflösung müsste die Errichtung der neuen Schule beschlossen werden und auch der Standort festgelegt werden. Auch über die Schulform (Halb- oder Ganztag) müsste der Schulträger neu entscheiden. Beide Schulleitungen würden ihr Amt verlieren; die Stelle der Schulleitung müsste neu ausgeschrieben werden. Die ggf. überzähligen Lehrkräfte müssten an benachbarte Hauptschulen versetzt werden; dies erfolgt durch die Bezirksregierung Köln unter Einbindung der schulfachlichen Beratung und Unterstützung des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen wäre eine zusammengelegte Hauptschule derzeit noch knapp 4-zügig. In Anbetracht der Tatsache, dass die Theodor-Heuss-Hauptschule ab dem Schuljahr 2008/09 als gebundene Ganztagsschule geführt wird, sind die räumlichen Kapazitäten des Schulgebäudes für die sofortige Versorgung aller Schülerinnen und Schüler einer neu errichteten Hauptschule nicht ausgerichtet, und es könnte zusätzlicher Raumbedarf entstehen. Der Schulleiter der Theodor-Heuss-Hauptschule, Herr Mucha, schätzt, dass von einem zusätzlichen Raumbedarf von sechs Unterrichtssräumen/Differenzierungsräumen, zwei Aufenthaltsräumen und einer Cafeteria auszugehen wäre. Obgleich diese Variante den Vorteil einer direkten Klärung der Situation für alle Beteiligten hätte, und dies der neu errichteten Schule günstigere Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung böte, so wäre diese Option auch sicher diejenige, die zu den größten Belastungen, verbunden mit den höchsten Kosten, führen würde. Dies um so mehr, da zu große Systeme erfolgreiche Hauptschulpädagogik verhindern und ein ad-hoc-Zusammenschluss zur Auflösung der bestehenden Klassenverbände und der gewachsenen Schulstrukturen führen würde. 2. sofortige Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule (Fortbestand der Theodor-HeussHauptschule unter sofortiger Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule) Eine ähnliche Situation entstünde bei der sofortigen Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule zum Beginn des nächsten Schuljahrs. Es würde zwar keine neue Schule errichtet werden, allerdings müsste in der Schule, die bestehen bliebe, für die Schülerinnen und Schüler der aufgelösten Schule sofort Raum zur Verfügung gestellt werden. Insofern verweise ich auf meine unter 1 dargestellten Ausführungen. Auch hinsichtlich der Personalmaßnahmen für die Lehrkräfte würde wie unter 1. beschrieben, verfahren werden. Bei einer Entscheidung zugunsten dieser Variante würde dies außerdem bedeuten, dass alle Schülerinnen und Schüler der aufgelösten Carl-Schurz-Hauptschule, die sich in den -2- Jahrgangsstufen befinden, die in der Theodor-Heuss-Hauptschule bereits als gebundene Ganztagschule geführt werden, ebenfalls Ganztagsschülerinnen und –schüler werden würden. 3. auslaufende Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule (Fortbestand der Theodor-HeussHauptschule unter auslaufender Auflösung der Carl-Schurz-Hauptschule) Bei einer auslaufenden Auflösung würde der Zusammenschluss der beiden Schulen sukzessive dadurch erfolgen, dass an der aufzulösenden Schule kein Anmeldeverfahren mehr durchgeführt würde. Da die bestehenden Strukturen bis zur endgültigen Auflösung erhalten blieben, würde diese Variante ein kontinuierliches Zusammenwachsen der Schulen am zukünftigen alleinigen Standort ermöglichen. Diese Möglichkeit würde die jahrgangsweise Freisetzung von Räumlichkeiten beinhalten, die dann jeweils anders genutzt werden könnten. Diese Variante würde es der Theodor-Heuss-Hauptschule gestatten, langsam und aufbauend die zusätzliche Schülerschaft zu integrieren. Die Durchmischung der Klassen mit Schülerinnen und Schülern aus Gesamt-Erftstadt wird seitens der Schulleitung der Theodor-Heuss-Hauptschule unbedingt angestrebt. Da die Schülerzahlen im Hauptschul-Bereich weiter rückläufig sein werden und voraussichtlich nicht alle Schülerinnen und Schüler aus dem ursprünglichen Einzugsbereich der Carl-SchurzHauptschule nach Lechenich wechseln werden, ist davon auszugehen, dass die Theodor-HeussHauptschule auch als alleinige Hauptschule in Erftstadt auf Dauer 2,5-zügig sein wird. Somit könnte dieser Standort als verbleibender Hauptschulstandort in Erftstadt die Versorgung räumlich verkraften; dem weiteren Ausbau zur Ganztagsschule mit den entsprechenden Bedarfen (z. B. Aufenthaltsräume, Mensa, Bistro) sind allerdings im bestehenden Schulgebäude der TheodorHeuss-Hauptschule Grenzen gesetzt. Für die Eltern, die ihre Kinder nicht an der Ganztagsschule anmelden möchten, gibt es dann – unabhängig welche Alternative gewählt wird – kein Hauptschulangebot in Halbtagsform mehr. Dieses wird allerdings z. B. in Kerpen weiter vorgehalten. Eine entsprechende Abstimmung mit dem dortigen Schulträger müsste ggf. erfolgen. Möglicherweise ergeben sich weitere Auswirkungen sowohl auf das Einpendler- wie auf das Auspendlerverhalten. Auch aus schulfachlicher Sicht würde diese Alternative als vorteilhaft angesehen, da z. B. die notwendigen Personalmaßnahmen für die Lehrkräfte und die Schulleitung mit jedem Schuljahr unter den Gesichtspunkten der fachspezifischen Unterrichtsversorgung der benachbarten Hauptschule umgesetzt werden würden, wobei die Lehrerinnen und Lehrer auch Zeit hätten, sich nach Alternativen umzusehen. Für Lehrkräfte, die an die Theodor-Heuss-Hauptschule versetzt werden würden, ergäbe sich die Möglichkeit, in die Strukturen der für sie neuen Schule (mit Ganztagsbetrieb) hineinzuwachsen. Sollten die Schülerzahlen an der Carl-Schurz-Hauptschule durch vermehrte Abmeldungen von Kindern und Jugendlichen stark zurückgehen, so bestünde jederzeit die Option, den Auflösungsprozess zu beschleunigen. 4. Dependance-Lösung Grundsätzlich ist bei allen o. g. Alternativen auch eine Dependance-Lösung möglich. Wenngleich die Dependance-Lösung durchaus interessante pädagogische Aspekte bietet (z. B. kleine Lerngruppen) und auch die wohnortnahe Beschulung der Liblarer Hauptschülerinnen und Hauptschüler sicherstellt, so birgt sie jedoch auch Nachteile. Die so geschaffene Hauptschule würde nicht zusammenwachsen und somit auch kein „Wir-Gefühl“ entwickeln. Ein gemeinschaftliches Schulleben wäre nicht vorhanden. Für Schulen, die sich in einer auslaufenden Auflösung befinden, können Dependancen ausnahmsweise für eine bestimmte Zeit gem. § 83 Abs. 4 SchulG eingerichtet werden. Die organisatorischen Schwierigkeiten wären sicher beherrschbar, bedeuten jedoch einen ständigen Zeit-, Kosten- und Aufwandsfaktor für alle Beteiligten. Beispielhaft dafür sei hier die -3- Gewährleistung eines pünktlichen Unterrichtsbeginns und die Pausenregelung für Lehrkräfte, die an beiden Standorten unterrichten müssten, genannt. Darüber hinaus würde differenzierter Unterricht mit entsprechender Kursbildung und individueller Förderung erschwert. Auch die Kommunikation von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulleitung untereinander würde sich schwieriger gestalten als bei einem System an einem Standort. Neben den organisatorischen Problemen, die insbesondere Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft belasten würden, ist bei der Dependance-Lösung grundsätzlich nicht mit einer dauerhaften und nennenswerten Freisetzung von Räumlichkeiten für andere Zwecke zu rechnen. 5. Vorgehensweise/Zeitplan Jede der dargestellten Alternativen bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Gem. § 76 SchulG sind Schulen vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Dazu gehört natürlich auch die Zusammenlegung, Änderung oder Auflösung einer Schule. Die jeweilige Schulkonferenz entscheidet gem. § 65 Abs. 2 Nr. 22 i. V. m. § 76 SchulG im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Um beiden Schulen die Möglichkeit zu geben, noch vor einer Entscheidung in den politischen Gremien der Stadt ein Votum abzugeben, wurden beide Schulen um Stellungnahme gebeten. Die formale Beteiligung der Schulen kann jedoch erst nach konkreter Festlegung des Schulträgers auf eine der o. g. Alternativen erfolgen. In der Carl-Schurz-Hauptschule hat sich bereits die Schulkonferenz mit der Problematik befasst; sieht sich jedoch derzeit außerstande, sich zur Sache zu äußern. Die Schulkonferenz der TheodorHeuss-Hauptschule ist noch nicht zusammengetreten; hier liegt jedoch eine Stellungnahme des Schulleiters vor. Beide Schreiben sind als Anlage beigefügt. Um zu gewährleisten, dass an der Carl-Schurz-Hauptschule für das Schuljahr 2010/11 kein Anmeldeverfahren mehr durchgeführt wird, muss noch in diesem Jahr ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst und der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Schulkonferenz der beiden Hauptschulen ist wie oben ausgeführt zu beteiligen. Die Voten der Schulkonferenzen binden den Schulträger jedoch nicht; sie haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die erfolgte Beschlussfassung. Seitens der oberen Schulaufsichtsbehörde wurde bestätigt, dass dieser zeitliche Vorlauf dem Genehmigungsverfahren genügt. (Dr. Rips) -4-